Vorlage - VO/15/11572/61  

 
 
Betreff: Neugestaltung "Zentrale Fußgängerzone"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
15.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.Anlass und Ziel der Neugestaltung

2.Gestaltungskonzept und Gestaltungsgrundsätze

3.Konkrete Anforderungen

4.Baumaßnahmen

5.Planungs- und Beteiligungsprozess

6.Kunst am Bau: Eckpunkte „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“

7.Kommunikationskonzept

8.Kosten und Finanzierung

9.blierungskonzept Altstadt

1.Anlass und Ziel der Neugestaltung

1.1Anlass

Dem einstigen Ausbau der zentralen Straßen und Gassen im Bereich der Königsstraße und der Schwarzen-Bären-Straße zu einer zentralen Fußngerzone ging bereits 1966 eine breit angelegte Bürgerinitiative der Altstadtfreunde mit der Zielformulierung einer autofreien Innenstadt voraus. Erst im Jahr 1972 gelang jedoch mit einem probeweisen Ausschluss des Kraftfahrzeugverkehrs der erste Schritt hin zu einer heute ganz selbstverständlichen Fußngerzone.

Über 40 Jahre später ist die Gestaltung in die Jahre gekommen. Es zeigen sich starke bauliche und funktionale, aber ebenso stadtgestalterische Mängel, so dass in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung der laufenden Unterhaltsmaßnahmen zu verzeichnen ist. Am städtischen Kanal sind aufgrund des Kanalalters umfangreiche Schäden festgestellt worden, sodass Sanierungen und teilweise Erneuerungen erforderlich sind. Gleiches gilt für die Versorgungsleitungen der REWAG. Außerdem werden die im Laufe der Jahre gesetzten Möblierungselemente (Beleuchtung, Bänke, mobiles Grün, etc.) den heutigen Anforderungen an den zentralen Stadtraum nicht mehr gerecht.

Deshalb wurden, eingebettet in ein Beteiligungsverfahren, die Planungen für die Neugestaltung der „Zentralen Fußngerzone“ vorangetrieben. Anknüpfend an die Erneuerung der technischen Infrastruktur und des Straßenoberbaus wurden konkrete Maßnahmen für eine zeitgemäße Möblierung der Fußngerzone entwickelt, welche bis in das Jahr 2020 umgesetzt werden sollen. Hiermit wird auch der Koalitionsvereinbarung (Stadtratsperiode 2014-2020), welche die Aufwertung der Fußngerzone als Ziel der Stadtentwicklung formuliert, Rechnung getragen.

1.2Übergeordnetes Ziel

Die Neugestaltung der „Zentralen Fußngerzone“ ist vor dem Hintergrund allgemeiner Werteveränderungen in der Stadtgesellschaft, die Anlass zu einer Neuinterpretation des öffentlichen Raumes geben, überfällig. Der öffentliche Raum gewinnt als Kommunikationsort, als Raum für Begegnung und Austausch, an Bedeutung. Die historisch gewachsene urbane Regensburger Altstadt ist mehr denn je der zentrale Begegnungsraum für eine vielfältige Stadtgesellschaft und ein wesentliches touristisches Ziel. Darüber hinaus stehen Städte zunehmend im Wettbewerb zueinander, wonach die positive Gestaltung des öffentlichen Raumes ebenso ein wesentlicher Indikator für eine prosperierende Wirtschaft ist. Eine zeitgemäße Gestaltung des Stadtraums ist gerade für Gastronomen, Einzelhändler, Dienstleister und Ähnliche wesentlich, wenn Kunden gehalten und hinzugewonnen werden sollen.  Die Neugestaltung der „Zentralen Fußngerzone“ ist folglich ein gesamtstädtisches und zukunftsweisendes Anliegen.

Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können ist die erforderliche Infrastruktur in angemessener Qualität herzustellen. Der Straßenraum muss in seinem äeren Erscheinungsbild und durch entsprechende Möblierungselemente, wie beispielsweise Sitzmöbel, Fahrradabstellmöglichkeiten, Mülleimer, etc., an heutige Ansprüche angepasst werden. Zugleich sind auch Antworten auf die Auswirkungen des Klimawandels zu finden, was eine besondere Herausforderung innerhalb der historisch geprägten (steinernen) Altstadt darstellt.

2.Gestaltungskonzept und Gestaltungsgrundsätze

Das Planungsgebiet umfasst die Straßen Drei-Helm-Gasse, Pfauengasse, Weiße-Lilien-Straße, Viereimergasse, den Ostteil der Simadergasse („Viereimerplatz“), Königsstraße, Schwarze-Bären-Straße und den südlichen Teil der Kapellengasse. Im Planungsgebiet gibt es bereits Plätze und Orte mit Aufweitungen des Straßenraums (s. Anlage 1). Diese Orte sollen im Stadtboden durch einen Belagswechsel hervorgehoben werden, zum Beispiel mit großformatigem Pflaster, das in Form einer „Intarsie“ eingelegt ist. Dadurch entsteht eine Unterbrechung der strengen Pflasterrichtung in den Gassen, welche bei den Verkehrsteilnehmern Aufmerksamkeit erzeugt und somit einen Beitrag hin zu einem Rücksicht nehmenden Verkehrsverhalten zwischen Fußngern und Radfahrern leisten kann. Zudem sind diese Flächen für die Verortung neuer Baumstandorte hervorragend geeignet (s. Anlage 2).

Im Rahmen des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes von 1982 wurden für die Regensburger Altstadt Gestaltungsgrundsätze für die Neugestaltung des öffentlichen Raumes abgeleitet, deren Anwendung und Interpretation sich über die Jahrzehnte bewährt hat. Hinzu ist es aber wichtig, auf die genannten Veränderungen angemessen zu reagieren und eine Anpassung, insbesondere mit Blick auf den Klimawandel, insbesondere durch mehr Grün, aber auch den demographischen Wandel und die damit notwendige Beachtung der Barrierefreiheit, vorzunehmen. Die folgenden Grundsätze liegen dem Gestaltungskonzept „Zentrale Fußngerzone“ zu Grunde:

Bewährte Grundsätze

-          Verwendung von Granitpflaster mit hohen warmtonigen Anteilen. Herkunft möglichst aus der Region.

-          Pflasterung des Stadtbodens von Hauswand zu Hauswand mit einer einzeiligen Traufpflasterreihe als Abschluss (niveaugleicher Ausbau).

-          Gliederung in der Regel durch mittelliegende Entwässerungsrinne.

-          Verwendung von Sonderformaten bei stadträumlichen Sondersituationen, wie zum Beispiel auf Plätzen.

-          Betonung von Flächen mit besonderer historischer oder stadträumlicher Bedeutung, zum Beispiel Vorgelege vor öffentlichen Gebäuden, Kirchen und Kapellen.

-          Einsatz der Beleuchtung als wichtiges Gestaltungselement auf der Grundlage des Stadtlichtplanes.

-          Einbeziehen öffentlich genutzter privater Freiflächen in die Neugestaltung.

Angepasste Grundsätze

-          Begrünung geeigneter Stadträume zur Verbesserung der Raumqualität und des Kleinklimas in der dicht bebauten Altstadt.

-          Integration und zielgerechte Verteilung der funktional erforderlichen Stadtmöblierung, wie zum Beispiel Sitzmöbel, Abfallbehälter, Fahrradbügel und Spielpunkte.

-          Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung.

3.Konkrete Anforderungen

3.1Belange der Barrierefreiheit

Mit ihrer zentralen Lage inmitten der Altstadt hat die Fußngerzone eine sehr wichtige Funktion für die Teilhabe mobilitätsbeeinträchtigter Menschen. Diese müssen den Bereich barrierefrei nutzen können, wobei insbesondere eine leichte und möglichst stufenfreie Begeh- und Berollbarkeit der Pflasterflächen sowie eine sichere Orientierung für blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten ist. Hinzu kommt der Bedarf an sinnvoll platzierten Verweilmöglichkeiten.

In der Kernzone des Welterbes steht die Stadt vor der großen Herausforderung, die hohen gestalterischen Anforderungen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit in Einklang zu bringen. Das Entwurfskonzept ist dem Beirat für Menschen mit Behinderung bereits vorgestellt worden. Im weiteren Planungsverlauf sollen die vorliegenden Lösungsansätze vertieft und mit der/dem künftigen hauptamtlichen Inklusionsbeauftragten und dem Arbeitsausschuss des Beirats für Menschen mit Behinderung abgestimmt werden (s. Anlage 3)

3.2Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen

In der gesamten Fußngerzone muss die Zufahrt für die Feuerwehr sichergestellt sein. Dafür ist durchgehend ein 5 m breiter Streifen von Einbauten, Pflanzungen und Einrichtungen frei zu halten. Die lichten Höhen und die Kurvenradien sind nach den Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken zu gestalten.

3.3Verkehr

Die Verkehrsflächen werden so dimensioniert und die Ausstattungselemente wie Bäume, Bänke oder Freisitze so angeordnet, dass die Befahrbarkeit der Fußngerzone mit Kraftfahrzeugen im heutigen Umfang erhalten bleibt. Der Dimensionierung werden altstadtgeeignete Fahrzeuge, d.h. Lkw ohne Anhänger bis etwa 10 m Länge, zugrunde gelegt. Hiermit sind die Anlieferung und z.B. auch die Müllabfuhr und der Einsatz der Feuerwehr gewährleistet.

Derzeit ist der Fahrradverkehr probeweise ganztägig in der Fußngerzone zugelassen. Die Radfahrer benutzen den gesamten Verkehrsraum mit den Fußngern im Mischverkehr ohne Ausweisung eigener Fahrwege. Separate Flächenausweisungen würden dazu führen, dass ein gewisses Revierdenken entsteht und die Radfahrer annehmen, sie hätten innerhalb der Fußngerzone eigene Flächen, auf denen sie auf Fußnger nicht zu achten bräuchten. Darüber hinaus sind die Straßenräume nicht ausreichend breit, um eine regelkonforme Separierung vornehmen zu können. Bei der Anordnung der Ausstattungselemente wird auf eine gewisse Führung des Radverkehrs geachtet, so dass dieser beispielsweise nicht unmittelbar vor Geschäftseingängen geführt wird.

Verkehrssicherheit

Die Umbaumaßnahme, inklusive der Möblierungselemente und der Situierung der Bäume, muss so gestaltet sein, dass die Erschließung der notwendigen bzw. zulässigen Verkehre (Lieferfahrzeuge, Anlieger mit Privatstellplätzen, Radverkehr) verkehrssicher mit dem Fußngeraufkommen abgewickelt werden kann. Die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen müssen im Hinblick auf die Pflasterung des Stadtbodens besonders berücksichtigt sein.

Flächen für Anlieferung

Die Neugestaltung der Fußngerzone wird wie bisher auch die notwendigen Bewegungsflächen für den Lieferverkehr in den festgesetzten Ladezeiten ( 6.00 10.30 h und 17.30 19.30 h) vorhalten.

3.4Aufenthaltsqualität

Begrünung

In der dicht bebauten, urban geprägten Altstadt muss es mehr und mehr Ziel sein, die Raumqualität und das Kleinklima zu verbessern, indem an geeigneten Stellen Baumstandorte geschaffen werden. Insofern geht es um eine Anpassung der Gestaltungsgrundsätze an heutige Anforderungen. Gleichzeitig sollen bestehende Baumstandorte erhalten bleiben und dort, wo die Bestandsbäume ausreichend vital sind, deren Wurzelraum vergrößert bzw. verbessert werden. Neue Bäume werden nur dort gepflanzt, wo deren Entwicklung sowohl im Kronen-  als auch im Wurzelraum langfristig gesichert erscheint. Daher werden neben wenigen großkronigen auch kleinkronige Bäume verwendet. In der Auswahl der Baumarten muss auch den sich abzeichnenden klimatischen Veränderungen mit trocken-heißen Sommern Rechnung getragen werden. Es werden daher auch nichtheimische Baumarten gepflanzt, die sich an die besonderen Bedingungen der verdichteten (steinernen) Altstadt anpassen können.

Angebot von Sitzmöbeln

Die neuen Sitzmöbel sollen ohne und wo stadträumlich verträglich auch mit Lehne aufgestellt werden. Als Sitzoberfläche wird eine strapazierfähige Holzbelattung eingesetzt. Insgesamt sollen die Sitzmöbel von ihrer Farbgebung wie ihrem Gesamtbild von einer funktionalen und eher zurückhaltenden Gestaltung geprägt sein und im Stadtbild im Hintergrund bleiben (vergleiche Pkt. 9, Möblierungskonzept Altstadt).

Wasserspender

Die Stadt Regensburg hat aktuell je einen Trinkwasserspender am Kassiansplatz und am Kumpfmühler Markt aufgestellt, die in den Sommermonaten betrieben werden. Dabei sind die Vorgaben des Gesundheitsamtes einzuhalten, wie eine wöchentliche Inaugenscheinnahme, ggfs. Reparaturen und eine gesicherte wöchentliche Reinigung und Desinfektion. Unter der Voraussetzung, dass die Anschlüsse an Strom-, Trink- und Abwasserleitungen in allernächster Nähe vorhanden sind, würden die durchschnittlichen Investitionskosten für weitere vergleichbare Trinkwasserspender in der Innenstadt jeweils 20.000,00 € betragen. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten von rd. 5.000,00 €.

Die Vorabstimmung mit der REWAG hat ergeben, dass Trinkwasserspender im öffentlichen Raum durch Anschluss an das leitungsgebundene Trinkwasserversorgungsnetz zwar grundsätzlich herstellbar, aber wegen der ausschließlichen Nutzung im Saisonbetrieb und der bestehenden Verkeimungsgefahr nur mit erheblichem Wartungs- und Kostenaufwand zu betreiben seien. Angesichts dieses enormen Aufwandes sieht die REWAG keine Möglichkeit, die Errichtung und Betrieb von Wasserspendern im Rahmen eines Sponsorings zu übernehmen. Die Aufstellung weiterer Trinkwasserspender ist daher derzeit nicht geplant.

Beleuchtung

Bei der Neugestaltung der „Zentralen Fußngerzone“ ist die Beleuchtung ein weiteres wichtiges Gestaltungselement und wird aus dem bereits bestehenden Stadtlichtplan für die Altstadt entwickelt. Dabei ist künftig folgendes Gestaltungsprinzip vorgesehen:

Die Leuchten werden aus dem Straßenraum an die Hausfassaden verlegt.

Als Leuchtentyp kommt die Altstadtleuchte Ratisbona mit energieeffizienter LED Technik als Wandleuchte zur Ausführung. Das Tiefbauamt legt die Standorte der geplanten Beleuchtung im Zuge der Ausführungsplanung fest. Im Vorfeld der Baumaßnahme wird mit den betroffenen Hauseigentümern Kontakt aufgenommen.

3.5Sondernutzungen

Die bestehenden temporären Sondernutzungen wie zum Beispiel der Bücherstand „Donaustrudel“, der Blumenstand („Blumen Paula“) und die Infostände sollen bestehen bleiben. Eine genaue Fixierung der Standorte ist nicht vorgesehen, um flexibel auf künftige Veränderungen, z.B. bei der Neuverpachtung angrenzender Ladengeschäfte, reagieren zu können. Die bisher genutzten Standorte werden jedoch beibehalten, solange es keine sachlichen Gründe für eine Verlegung gibt.

Eine Ausweitung an Sondernutzungsflächen ist aber angesichts der hohen Frequenzen von Fußngern, Liefer- und Fahrradverkehr nicht vorgesehen.

4.Baumaßnahmen

4.1Bauablauf

Die zeitliche Reihung der einzelnen Straßenbauabschnitte wurde nach den Erfordernissen der Zuwegung zu den Baustellen, der grundsätzlichen Durchgängigkeit in der Fußngerzone und der Schonung von neu hergestellten Flächen gewählt. Begonnen wird 2016 mit ersten Vorarbeiten der Kanalsanierung am Frauenbergl und der Salzburger Gasse. Die Hauptbaumaßnahmen starten ab 2017. Folgender voraussichtlicher Ablauf ist vorgesehen (s. Anlage 4):

2017Pfauengasse und Weißen-Lilien-Straße: Kanalsanierung, Versorgungsleitungen und anschließend Straßenbau,

2018Drei-Helm-Gasse und nördliche Pfauengasse: Versorgungsleitungen, Straßenbau; Viereimergasse: Kanalsanierung, Versorgungsleitungen, Straßenbau
nigsstraße: Kanalsanierung, Versorgungsleitungen,

2019nigsstraße: Straßenbau,

2020Schwarze-Bären-Straße mit Kapellengasse: Kanalsanierung, Versorgungsleitungen und anschließend Straßenbau.

Ziel ist es, den vorgeschlagenen Zeitplan einzuhalten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich zum Beispiel aufgrund der Archäologie oder bautechnischer Probleme, der Witterung etc. Verzögerungen ergeben, die das Bauende der Oberflächenherstellung verschieben. Endgültig wird der genaue Bauablauf im Rahmen der Aushrungsplanung und zusammen mit der beauftragten Baufirma festgelegt. Es wird angestrebt jeweils zur Eröffnung des Christkindlmarktes, zu Beginn der Weihnachtszeit, die neugestalteten Straßenabschnitte fertigzustellen. Während der Baumaßnahmen ist der Anlieger-, Liefer- und Handwerksverkehr mit Einschränkungen möglich.

4.2Kanalsanierungen (Renovierung und Erneuerung)

Die Kanäle im Gestaltungsbereich wurden in den Jahren 1899 bis 1906 gebaut. Die Schadensermittlung erfolgte in Form einer TV Inspektion durch Kamerabefahrung.

Auf Grund der festgestellten Schäden, des Kanalalters und der hydraulischen Anforderungen sind folgende Kanalsanierungen geplant:

Sammelkanäle

Der überwiegende Teil der Sammelkanäle im Gestaltungsbereich wird unterirdisch, grabenlos mittels Kunststoffrohr (Close Fit Verfahren) renoviert.

In der Königsstraße werden ca. 100 m Sammelkanal in offener Bauweise erneuert, da zusätzlich zur Sanierung eine Dimensionsvergrößerung notwendig ist.

Schächte

Für die Anbindung von Anschlusskanälen werden in offener Bauweise zusätzliche Schächte am Sammelkanal bzw. seitliche Revisionsschächte erstellt.

Anschlusskanäle

Alle Anschlusskanäle werden in offener Bauweise erneuert, die Leitungsführung optimiert (Anbindung an Schächte, Schaffung eines Zuganges für den Kanalunterhalt) und ungenutzte Anschlusskanäle fachgerecht verschlossen, um Folgeschäden zu verhindern.

Die Kanalarbeiten finden in enger zeitlicher Abstimmung mit den anderen Spartenträgern statt, da für die Schaffung der Zugänglichkeit des Kanals (der sich in der untersten Tiefenlage befindet) in einigen Bereichen provisorische Umverlegungen von Gas-, Wasser- und Stromleitungen im Vorfeld zu den Kanalgrabungsarbeiten notwendig sind.

r die jeweiligen Kanalbaumaßnahmen in den einzelnen Straßen werden sukzessive entsprechende Maßnahmenbeschlüsse erfolgen.

4.3Versorgungsleitungen der REWAG

Im Bereich der „Zentralen Fußngerzone“, die überwiegend vom Handel und Gewerbe geprägt ist, liegen im Straßenkörper und den Plätzen teilweise auf engstem Raum zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen. Im Zuge der Neugestaltung werden die Versorgungsleitungen der REWAG und der Telekom sowie anderer Spartenträger in enger Abstimmung mit dem Kanal- und Straßenbauablauf angepasst und erneuert.

Die REWAG wird in allen neu zu gestalteten Straßen und Gassen der „Zentralen Fußngerzone“ nach Erfordernis die Hauptleitungen und Hausanschlussleitungen für Gas, Wasser und Strom erneuern oder ergänzen. Darüber hinaus wird eine neue Leerverrohrung für eine künftige Erschließung mit modernster Glasfasertechnik aufgebaut.

4.4Herstellung der Oberflächen und der Stadtmöblierung

Die „Zentrale Fußngerzone“ ist derzeit noch mit großformatigen Betonplatten, ergänzt durch Entwässerungsrinnen aus kleingliedrigem Mosaikpflaster, belegt. Der Zustand der Straßen und Gassen ist stark erneuerungsbedürftig und ist nach dem aktuellen Zustandsbericht des Tiefbauamtes der höchsten Schadensklasse zuzuordnen.

Nach den unter Punkt 2 dargestellten Gestaltungsgrundsätzen erhält die „Zentrale Fußngerzone“ im Zeitraum von 2017 2020 auf einer Länge von ca. 630 m einen fußngerfreundlichen, Natursteinbelag. Die neue Pflasterdecke besteht aus einem 12 cm starken, gesägten und sandgestrahlten Granitpflaster bestehend aus verschiedenen Formaten. Das Pflaster wird in Reihe verlegt und dem Verlegemuster der Gesandtenstraße/Ludwigstraße angepasst. Die Entwässerung erfolgt über eine Mittelrinne aus gebrauchtem Natursteinpflaster mit Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal. An den Gebäudekanten und zu den Nebengassen hin wird aus gestalterischen Gründen, wie in der Altstadt üblich ein Traufstreifen mit einem 1-Zeiler aus Granitkleinsteinpflaster verlegt. Plätze und Aufweitungen mit besonderer Aufenthaltsqualität werden durch eine Sonderpflasterung betont. Innerhalb bzw. in der Nähe dieser Aufenthaltsflächen werden Fahrradbügel, Müllbehälter sowie Sitzbänke nach den Gestaltungskriterien der Altstadt und den baulichen Vorgaben des Tiefbauamtes eingebaut.

5.Planungs- und Beteiligungsprozess

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes sind die Themen Kommunikation und Partizipation wesentliche und zentrale Bausteine in der Arbeitsstruktur. Begleitend zum Planungsprozess wurden daher bereits drei Anliegerworkshops und zwei Anliegerinformationsveranstaltungen durchgeführt (s. Anlage 5).

Planungs- und Beteiligungsprozess

05.05.2015 Erste Anliegerinformationsveranstaltung

Die erste Anliegerinformationsveranstaltung diente der Kontaktaufnahme und der Vermittlung von Informationen über die Grundsätze der Maßnahme in gestalterischer, baulicher und zeitlicher Hinsicht.

15. bis 17. 05. 2015 Erste Anliegerworkshops

Darauf aufbauend fanden vom 15. bis 17. Mai 2015 Anliegerworkshops statt, bei denen sich die Teilnehmer aktiv in die Planung einbringen und zu den Themenfeldern Gestaltung, Möblierung, Verkehr und Kommunikation Anregungen geben konnten. Die Anregungen sind in die weiteren Planungen eingeflossen.

19.10.2015Zweite Anliegerinformationsveranstaltung:

In der zweiten Anliegerinformationsveranstaltung wurde die überarbeitete Planung vorgestellt, in die unter anderem die Ergebnisse der Workshops eingeflossen sind.

Januar 2016Zweite Anliegerworkshops

Ziel der zweiten Beteiligungsrunde wird zum einem die Konkretisierung der Möblierung (Bäume, Bänke, Fahrradabstellplätze, Müllbehälter, Aschenbecher) sein. Zum anderen soll über den „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“, welcher im Zuge der vorliegenden Maßnahme durchgeführt werden soll, informiert werden. Weiter sollen aus den Gruppen der direkten Anlieger Vertreter in das Preisgericht des Wettbewerbs gewählt werden (Anlage 6).

Die Beteiligung wird in Gruppen durchgeführt und soll sich auf die unmittelbar anliegenden Eigentümer und Geschäftsleute beschränken.

1. Quartal 2016Erste Baustelleninformationsveranstaltung zu den Baumaßnahmen 2017

Es wird der geplante Bauablauf zu den betroffenen Straßen- und Gassenabschnitten vorgestellt und über die möglichen Anliefer- und Zugangsmöglichkeiten für die betroffenen Anlieger informiert.

r die weiteren einzelnen Bauabschnitte werden mit einem Jahr Vorlauf separate Baustellinformationsveranstaltungen durchgeführt.

6.Kunst am Bau: Eckpunkte „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“

Mit dem „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“ sollen besonders gestaltete Sitzmöbel für den Viereimerplatz und die östliche Aufweitung der Schwarzen-Bären-Straße entwickelt werden Junge KünstlerInnen sollen originelle und innovative Ideen erarbeiten, die genannten Aufenthaltsbereiche künstlerisch interpretieren und davon abgeleitet ortspezifische Lösungen aufzeigen.

Gesucht werden Sitzmöbel, welche auf spezielle Art mit ihrem Umfeld korrespondieren. Sie sollen Ausdruck künstlerischer Freiheit sein und zugleich allgemeinen funktionalen Ansprüchen entsprechen. Ziel ist, dass sie den ihn umgebenden Ort neu kommunizieren und zeitgemäß aufwerten. Der Stadtnutzer soll die Möglichkeit erhalten, sich mit dem Stadtraum auf alternative Weise auseinanderzusetzen, um neue Identifikationspunkte ausmachen zu können (s. Anlage 7).

6.1Art des Wettbewerbs

Der „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“ soll als zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die TeilnehmerInnen sollen zunächst in einer ersten Phase eine Konzeption bzw. Gestaltungsabsicht erarbeiten und diese in einer zweiten Phase präzisieren. Zur Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse soll je Standort ein Preisträger mit den weiteren künstlerischen Leistungen beauftragt werden.

Geplant ist, den Auslobungsbereich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland zu begrenzen, sondern auf die Länder Österreich und Tschechische Republik auszuweiten. Der länderübergreifende Auslobungsbereich soll den Wettbewerb in einen offenen kulturübergreifenden Kontext einbinden und den bereits bestehenden Kulturtransfer verstetigen. Außerdem soll der Wettbewerb insbesondere an junge KünstlerInnen adressiert werden.

7.Kommunikationskonzept

Die im Planungs- und Beteiligungsprozess begonnene Kommunikation mit den betroffenen Anliegern und Geschäftsleuten soll in der Phase der Ausführungsplanung und insbesondere auch in der Bauphase ab 2017 fortgesetzt und ausgebaut werden. Dazu wird eine eigene Arbeitsgruppe Kommunikation eingerichtet, die als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit fungiert. Die Leitung der Arbeitsgruppe setzt sich aus Mitarbeiter/innen des Amts für Wirtschaft und Wissenschaft und der Pressestelle zusammen. Für die Umsetzung der PR-Strategie wird eine PR-Agentur hinzugezogen.

Die Kommunikation richtet sich an zwei Zielgruppen: zum einen an diejenigen, die unmittelbar von der Maßnahme betroffen sind, also Anlieger, Eigentümer, Einzelhändler und Gewerbetreibende der betroffenen Gassen und Straßenzüge bzw. ihre Verbände und Vertretungen. Die zweite Zielgruppe sind die mittelbar Betroffenen, also all diejenigen, die als Passanten, Kunden oder Touristen in der Regensburger Altstadt zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Auto unterwegs sind, die Anwohner selbst sowie die hier ansässigen Medien.

Ziel der Kommunikation ist es, die unterschiedlichen Adressaten regelmäßig und umfassend über die aktuellen Planungen und die beabsichtigten nächsten Schritte zu informieren. Darüber hinaus geht es ebenso darum, das Projekt selbst zu kommunizieren. Insbesondere sollen die Ziele und Inhalte erläutert und auf die mit der Neugestaltung der Fußngerzone einhergehenden Chancen hingewiesen werden. Eine dritte wichtige Aufgabe der Arbeitsgruppe besteht darin, für einen regelmäßigen Austausch und Dialog zwischen den Zielgruppen und der Verwaltung zu sorgen. Insbesondere die betroffenen Einzelhändler und Gewerbetreibenden sollen über den Verein Faszination Altstadt e.V. aktiv eingebunden werden. Die Stadt wird sie insbesondere bei der Erarbeitung flankierender Maßnahmen unterstützen, die dazu beitragen, Umsatzausfälle während der Bauzeit möglichst gering zu halten. Sofern sich die Maßnahmen an Zielgruppen aus dem Einzugsgebiet richten, wird das Stadtmarketing eingebunden. Der Runde Tisch Altstadt wird regelmäßig über die Planungen und Entwicklungen informiert.

8.Kosten und Finanzierung

8.1Straßenausbaubeiträge nach KAG

Die Pflasteroberflächen sowie die Kanäle sind erneuerungsbedürftig. Es werden daher Straßenausbaubeiträge nach KAG llig.

In den Anliegerinformationsveranstaltungen wurde das Thema bereits angesprochen. Bei diesen frühen Stadien der Planung waren jedoch nur grundsätzliche Aussagen möglich. Die betroffenen Anlieger werden zu gegebener Zeit detailliert über die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe des voraussichtlichen Straßenausbaubeitrags informiert.

8.2Haushaltsmittel

Straßenbau

Zur Finanzierung der Baumaßnahme stehen für die kommenden Jahre im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 Mittel in Höhe von 3,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Kanalbau

Zur Finanzierung der Baumaßnahme stehen für die kommenden Jahre im Entwurf des Investitionsprogramms 2015-2019 Mittel in Höhe von 2,6 Mio. Euro, auf verschiedenen Haushaltsstellen, zur Verfügung.

8.3Städtebaufördermittel

r im Rahmen der künftigen Maßnahme verwirklichte qualitative Verbesserungen ist grundsätzlich eine teilweise Finanzierung aus Städtebauförderungsmitteln möglich.

9.blierungskonzept Altstadt

Ein wesentlicher Baustein auf dem Weg hin zu einer zeitgemäßen Gestaltung des öffentlichen Stadtraums ist das Möblierungskonzept Altstadt, mit dessen Erarbeitung und Umsetzung das Stadtplanungsamt gemeinsam mit dem Gartenamt beauftragt wurde.

Der „Zentralen Fußngerzone“ wird das Möblierungskonzept zu Grunde gelegt. Der „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“ ist positive Ergänzung dieser Grundlage.

Das Möblierungskonzept wird dem Planungsausschuss in einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgelegt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1.Das Ergebnis der Vorentwurfsplanung wird zur Kenntnis genommen und den weiteren Planungsschritten zu Grunde gelegt.

2.Das Kommunikationskonzept wird zur Kenntnis genommen und soll als Grundlage für die dargelegten strategischen Ziele dienen.

3.Die Eckpunkte des „Wettbewerbs Objektkunst, Sitzmöbel“ werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des Wettbewerbs beauftragt.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1:Planungsumgriff „Zentrale Fußngerzone“

Anlage 2:Gestaltungskonzept „Zentrale Fußngerzone“, Auszüge

Anlage 3:Strategieskizze Barrierefreiheit in der „Zentralen Fußngerzone“

Anlage 4:Voraussichtlicher Bauablauf „Zentrale Fußngerzone“

Anlage 5:Arbeitsstruktur „Zentrale Fußngerzone“

Anlage 6:Anliegerworkshops zur „Zentralen Fußngerzone“, Januar 2016

Anlage 7:Eckpunkte Auslobung „Wettbewerb Objektkunst, Sitzmöbel“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Planungsumgriff_ZeFu (544 KB)    
Anlage 2 2 Anlage_2_Gestaltungskonzept (1760 KB)    
Anlage 3 3 Anlage_3_Barrierefreiheit (171 KB)    
Anlage 4 4 Anlage_4_Voraussichtlicher Bauablauf (1319 KB)    
Anlage 5 5 Anlage_5_Arbeitsstruktur (46 KB)    
Anlage 6 6 Anlage_6_Anliegerworkshops-2016 (529 KB)    
Anlage 7 7 Anlage_7_a_Wettbewerb-Objektkunst (264 KB)    
Anlage 8 8 Anlage_7_b_Umgriff-Viereimerplatz (980 KB)    
Anlage 9 9 Anlage_7_c_Umgriff-Schwarze-Bären-Straße (864 KB)