Sachverhalt:
1. Kameraler Stiftungshaushalt
Der Haushaltsplan 2016 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 8.786.700 € vor, die sich mit 6.365.700 € auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.421.000 € auf den Vermögenshaushalt verteilen. Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.220.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant. Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2015 bis 2019 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.
2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift
Der Wirtschaftsplan 2016 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 5.452.800 € und Aufwendungen in Höhe von 6.208.500 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 755.700 €. Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. Im Vermögensplan 2016 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000 € festgesetzt. Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2015 bis 2019 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
3. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude)
Der Wirtschaftsplan 2016 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 274.030 € und Aufwendungen in Höhe von 613.200 € vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 339.170 €. Von diesem Jahresfehlbetrag sind 167.900 € von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. Die eigenkapitalfinanzierten Abschreibungen in Höhe von 171.270 € werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen. Im Vermögensplan 2016 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sind weder eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt noch eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) für die Jahre 2015 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):
Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.
4. Haushaltssatzung
In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2016 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.500.000 € für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 1.000.000 € und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude) auf 500.000 € festgesetzt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
- die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2016 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2016 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2016 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und den Wirtschaftsplan 2016 für das Ev. Krankenhaus (Gebäude), sowie den Stellenplan und - die Finanzpläne 2015 bis 2019 bzw. 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen
mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.
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