Vorlage - VO/15/11577/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Haushaltsplan 2016 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung und Wirtschaftspläne 2016 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude)








































































































Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Vorberatung
09.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2015 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

1. Kameraler Stiftungshaushalt

 

Der Haushaltsplan 2016 sieht Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von 8.786.700  vor, die sich mit 6.365.700  auf den Verwaltungshaushalt und mit 2.421.000  auf den Vermögenshaushalt verteilen.

Im Vermögenshaushalt ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.220.000 € vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen sind nicht eingeplant.

Der Finanzplan der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für die Jahre 2015 bis 2019 weist im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Finanzplan

2015

2016

2017

2018

2019

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

6.119

6.366

5.924

5.990

6.074

Vermögenshaushalt

2.683

2.421

2.652

1.946

2.282

 

 

 

 

 

 

Gesamthaushalt

8.802

8.787

8.576

7.936

8.356

 

Wegen der Schwerpunkte des Kameralhaushaltes darf auf den der Beschlussvorlage beigegebenen Vorbericht und die Erläuterungen hingewiesen werden.

 

 

2. Wirtschaftsplan des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Ev. Alten- und Pflegeheimes Johannesstift (Johannesstift) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 5.452.800  und Aufwendungen in Höhe von 6.208.500  vor. Hieraus errechnet sich ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 755.700 . Dieser Jahresfehlbetrag ist von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken.

Im Vermögensplan 2016 des Johannesstifts ist eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen werden im Vermögensplan in Höhe von 300.000  festgesetzt.

Der Finanzplan des Johannesstifts für die Jahre 2015 bis 2019 weist im Erfolgs- und Vergensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

Erfolgsplan

2015

2016

2017

2018

2019

 

 

 

 

 

 

Erträge

5.267

5.453

5.553

5.653

5.753

Aufwendungen

6.262

6.209

6.158

6.258

6.358

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge

995

756

605

605

605

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

1.256

324

1.270

1.270

1.270

 

Auch zum Wirtschaftsplan des Johannesstifts darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

3. Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude)

 

Der Wirtschaftsplan 2016 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 274.030  und Aufwendungen in Höhe von 613.200  vor. Hieraus errechnet sich ein voraus­sichtlicher Jahresfehlbetrag in Höhe von 339.170 . Von diesem Jahresfehlbetrag sind 167.900 € von der Ev. Wohltätigkeitsstiftung abzudecken. Die eigenkapitalfinanzierten Abschreibungen in Höhe von 171.270  werden durch eine Verminderung des Eigenkapitals ausgeglichen.

Im Vermögensplan 2016 des Ev. Krankenhauses (Gebäude) sind weder eine Kreditaufnahme am Kreditmarkt noch eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen.

Der Finanzplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) für die Jahre 2015 bis 2016 weist im Erfolgs- und Vermögensplan folgende Endsummen aus (in Tausend €):

 

 

Erfolgsplan

2015

2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge

470

274

 

 

 

Aufwendungen

718

613

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresfehlbeträge 

  248

339

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vermögensplan

1.353

161

 

 

 

 

Zum Wirtschaftsplan des Ev. Krankenhauses (Gebäude) darf auf dessen Vorbericht und die Erläuterungen verwiesen werden.

 

 

4. Haushaltssatzung

 

In der Haushaltssatzung der Ev. Wohltätigkeitsstiftung für das Jahr 2016 wird der Höchstbetrag für die Kassenkredite auf 1.500.000 r die Ev. Wohltätigkeitsstiftung, für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift auf 1.000.000 € und für das Ev. Krankenhaus (Gebäude) auf 500.000  festgesetzt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

-                           die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2016 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung einschließlich des Haushaltsplanes 2016 für die Stiftung, den Wirtschaftsplan 2016 für das Ev. Alten- und Pflegeheim Johannesstift und den Wirtschaftsplan 2016 für das Ev. Krankenhaus (Gebäude), sowie den Stellenplan und

-                           die Finanzpläne 2015 bis 2019 bzw. 2016 zu den o. g. Haushalts- und Wirtschaftsplänen

 

mit den in der Satzung und im Bericht angegebenen Beträgen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 haushalt2016ueberblick (219 KB)    
Anlage 2 2 haushalt2016teila (3701 KB)    
Anlage 3 3 haushalt2016teilb (15927 KB)    
Anlage 4 4 haushalt2016teilc (13039 KB)