Sachverhalt:
Anlage 1: Vorbericht zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 für die von der Stadt Regensburg verwaltete Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer
Anlage 2: Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 für die von der Stadt Regensburg verwaltete Katholische Bruderhausstiftung mit Zustiftung Dr. Wunderle-Auer
Anlage 3: Entwurf 1. Nachtragshaushaltsplan 2015
Mit diesem 1. Nachtragshaushaltplan 2015 werden die Verpflichtungsermächtigungen der Katholischen Bruderhausstiftung geändert.
Änderungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden keine vorgenommen.
Mit der Entscheidung des Stadtrates in seiner Sitzung vom 30.09.2015 wurde die Nachnutzung des bisherigen Alten- und Pflegeheims der Katholischen Bruderhausstiftung in ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ ab 01.01.2016 endgültig beschlossen.
Die zur Umnutzung des Gebäudes erforderlichen Umbaumaßnahmen belaufen sich auf ca. 350.000,00 Euro.
Die notwendigen Ausschreibungen zur zeitnahen Umsetzung im Jahr 2016 müssen dringend noch im Jahr 2015 veranlasst werden.
Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung war hierzu im Haushalt 2015 nicht eingeplant.
Die Finanzierung der geplanten Umbaumaßnahmen erfolgt über eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
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