Sachverhalt:
Anlage: Haushaltsplan 2016 der Georg-Hegenauer-Stiftung
1.Der Haushaltsplan 2016 für die Georg-Hegenauer-Stiftung sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen in Höhe von 1.613.600,00 Euro und Ausgaben in Höhe von 1.613.600,00 Euro vor.
Der Vermögenshaushalt beinhaltet Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.300.500,00 Euro.
Der Finanzplan für die Jahre 2015 – 2019 weist in der Übersicht die Entwicklung des Jahresergebnisses aus.
Als Maßnahmen des Zinsmanagements kommen auch derivate Finanzierungsinstrumente (zum Beispiel Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Bereich angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.
Die oben genannte Ermächtigung für Prolongationen und Umschuldungen ist daher zusätzlich auf derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen auszuweiten.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1.Der Haushaltsplan 2016 mit dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2016 sowie dem Finanzplan 2015 – 2019 für die Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen.
2.Die Stiftungsverwaltung wird ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. Ferner wird die Stiftungsverwaltung ermächtigt, Zinsgeschäfte für Prolongationen und Umschuldungen zukünftiger Wirtschaftsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.
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