Sachverhalt:
1. Ausgangssituation Laut Bebauungsplan Nr. 254 Burgweinting-Nordwest III sind folgende Ausgleichsflächen (3,22 ha) innerhalb und Ersatzmaßnahmen (0,85 ha) außerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehen: Ausgleichsflächen innerhalb des Bebauungsplangebietes: A 1 – (2,42 ha) bestehend aus
-südlicher Teilfläche zur Entwicklung und Verbesserung des Talraumes und der Auenlandschaft als Feucht- und Nasswiese mit der Pufferfunktion zwischen Siedlungsbereich und den Gehölzbeständen am Aubach-Gewässersystem
-westlicher Teilfläche: mit Gehölzstrukturen und extensiv genutzten Offenlandbereichen. Anlage von Feldgehölzen, Hecken, Obstbaumreihen und extensiven Streuobstgärten, Magerwiesen, Kleinstrukturen (Lesesteinhaufen, Totholz, Ruderalfluren etc.) und mageren Wegsäumen entlang der Wege. Integration eines naturnah gestalteten, temporär wasserführenden Grabens zum Ableiten des bei Starkregen auftretenden Oberflächenwassers in das Aubach-Gewässersystem.
A2 – (0,09 ha) bestehend aus:
-südexponierte Wallböschung an der Franz-Josef-Strauß-Allee (0,09 ha) auf den südexponierten Böschungen des Lärmschutzwalls in wechselnden Abschnitten Herstellung artenreicher Ansaaten auf abgemagerten Standorten (Steingrußfluren aus Kalk-Mineralgemisch) und dichter Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen.
A3 – (0,71 ha) bestehend aus:
-südexponierte Wallböschung an der Bundesautobahn A3 (0,71 ha) Auf den südexponierten Böschungen der Lärmschutzwälle in wechselnden Abschnitten. Herstellung artenreicher Ansaaten auf abgemagerten Standorten (Steingrußfluren aus Kalk-Mineralgemisch) und dichter Gehölzpflanzungen aus heimischen Sträuchern und Bäumen. Als zusätzliches Lebensraumangebot für Reptilien sind im streng südexponierten Abschnitt 5 Kalkstein-Blockhalden (je ca. 8 x 4 m) im unteren Böschungsfußbereich einzubauen.
Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes:
E1 – (0,85 ha) bestehend aus: -südexponierter Wallböschung an der Bundesautobahn A3 östlich der Markomannenstraße. Herstellung einer flächendeckenden Gehölzpflanzung mit Gehölzsaum auf den südexponierten Böschungen des Lärmschutzwalls. Je nach Bodenbeschaffenheit sind als Zielbestand wärmeliebende Gebüsche oder mesophile Gebüsche anzulegen. Es erfolgt kein Bodenaustausch. Die vorhandenen Gehölzpflanzungen inklusive der Baumreihe sind zu erhalten. Als zusätzliches Lebensraumangebot für Reptilien sind im streng südexponierten Abschnitt 5 Kalkstein-Blockhalden (je ca. 8 x 4 m) im unteren Böschungsfußbereich einzubauen.
2. Weiteres Vorgehen Das Gartenamt wird beauftragt die aufgeführten Maßnahmen zu planen und in den Jahren 2016 und 2017 durchzuführen.
3. Kosten Die Kosten für die Durchführung der Maßnahmen belaufen sich laut Kostenberechnung vom 25.03.2010 auf 317.000,- €.
4. Finanzierung Die Mittel stehen unter der HHSt. 1.5805.95819 ausreichend zur Verfügung.
Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 254 Burgweinting Nordwest III nach Maßgabe der Beschlussvorlage sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu realisieren.
Anlagen: |
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