Vorlage - VO/15/11708/67  

 
 
Betreff: Kommunales Kleingartenwesen in Regensburg
Bericht der Verwaltung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
26.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Kleingärten haben eine wichtige städtebauliche, ökologische und sozialpolitische Bedeutung.  Kleingärten stehen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im öffentlichen Interesse (BVerfGE 52, 1, 37 f.). In der Forschungsstudie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) aus dem Jahr 2008, wird die Unterstützung des Kleingartenwesens durch die Kommunen empfohlen. Dieser Empfehlung schließt sich auch der Deutsche Städtetag an.

In Regensburg übernimmt das Gartenamt seit 1959 Aufgaben zur Organisation und Förderung des Kleingartenwesens.r die vertraglichen Regelungen ist das Liegenschaftsamt zuständig.

Anhand einer Präsentation erfolgt ein mündlicher Bericht zum kommunalen Kleingartenwesen mit folgenden Gliederungspunkten:

-Kleingartenbestand

-Organisation und Aufgaben

-Kleingartenkosten

-städtische Förderung des Kleingartenwesens

-Ziele der Stadt

 


Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

Anlagen: