Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 07.10.2015 hat die Verwaltung alle Programmteile des Förderprogramms „Regensburg effizient“ vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das o. g. Förderprogramm schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.
Ziel des Förderprogramms „Regensburg effizient“ ist es, mit den zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmitteln möglichst große CO2-Minderungseffekte zu erzielen. Ferner soll das Förderprogramm Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz geben.
Einzelheiten zum gesamten Förderprogramm sind unter der neuen Website zur Energiewende in Regensburg www.regensburg-effizient.de abrufbar.
Moderne, hocheffiziente Haushaltsgeräte benötigen bis zu 80 % weniger elektrische Energie als veraltete Geräte und tragen deshalb zu einer wesentlichen Minderung der CO2-Emissionen bei. Gefördert wird der Austausch veralteter Haushaltsgeräte gegen neue Geräte der besten Effizienzklasse A+++. In Absprache mit der Stadt fördert die REWAG bereits jetzt die Ersatzbeschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte. Die Aktion der REWAG läuft noch bis Anfang 2016. Die städtische Förderung soll dann unmittelbar an die Förderung der REWAG anschließen.
Für den Programmteil Wohngebäude – Heiztechnik – Haushaltsgeräte – Beleuchtung - Hilfspaket zur Energieeinsparung und für den Programmteil Quartierskonzepte werden im Haushalt insgesamt 250.000,- € bereitgestellt. Nach derzeitiger Planung gliedert sich der Betrag wie folgt auf:
-Austausch von alten, ungeregelten Heizungsumwälzpumpen gegen hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen 70.000,- € -hydraulischer Abgleich von Heizanlagen 90.000,- € -Förderung einer Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten 15.000,- € -Hilfspaket zur Energieeinsparung 5.000,- € -Förderung eines energetischen Quartierskonzeptes 70.000,- € Gesamtsumme 250.000,- €
Die Gesamtsumme von 250.000,- € ist gemäß IP auf die Jahre 2016 – 2019 aufgeteilt.
Die Förderung Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten, Austausch von Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich soll je nach Förderbedarf von Seiten der Bürgerinnen und Bürger flexibel gestaltet werden. Für die Förderung von Haushaltsgeräten, Heizungsumwälzpumpen und dem hydraulischen Abgleich steht somit jährlich ein Betrag in Höhe von max. 43.750 € zur Verfügung.
Ablauf der Förderung Vorgesehen ist gemäß der „Richtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) vom 30. März 1994“ ein zweistufiges Verfahren.
1.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular (Rückseite ev. mit „Bescheid“ bzw. Rechtsbehelfsbelehrung) vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt. 2.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis an den/die Antragsteller/in (1. Stufe). 3.Der/die Antragsteller/in kauft das neue Gerät, das den Richtlinien entspricht. 4.Der/die Antragsteller/in sendet einen Verwendungsnachweis (Formular mit Rechnung und Kopie/Foto des Effizienzlabels) an das Umweltamt (2. Stufe). 5.Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.
Anlage: Förderrichtlinie der Stadt Regensburg „Regensburg effizient – Haushaltsgeräte
1.Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden Investitionen für die Ersatzbeschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte der Effizienzklasse A+++ in Haushalten innerhalb des Stadtgebiets.
2.Fördervoraussetzungen Die Beschaffung des neuen Haushaltsgerätes darf erst nach schriftlicher Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen.
3.Antragsberechtigter Personenkreis Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Regensburg.
4.Fördergrundsätze Eine Förderung ist nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) möglich. Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden. Entscheidend ist der Eingang des Förderantrages beim Umweltamt der Stadt Regensburg.
Bei Ersatzbeschaffung ist das Altgerät ordnungsgemäß zu entsorgen.
5.Art und Umfang der Förderung Die Fördersummen richten sich nach Art der Haushaltsgeräte und sind in folgender Tabelle aufgeführt. Nicht aufgeführte Geräte sind nicht förderfähig.
Förderung für hocheffiziente Haushaltsgeräte
Tabelle 1: Förderung für hoch effiziente Haushaltsgeräte
Bitte beachten Sie, dass max. 2 Haushaltsgeräte pro Haushalt gefördert werden können. Die Förderhöchstsumme für Haushaltsgeräte ist somit pro Haushalt auf 100,00 € beschränkt.
6.Zuständigkeit Zuständig für die Beratung, Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen i. S. dieser Richtlinie ist das Umweltamt der Stadt Regensburg.
7.Antragsverfahren 7.1.Der/die Antragsteller/in beantragt die Förderung beim Umweltamt der Stadt Regensburg. Das Gerät darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides gekauft werden. Bereits gekaufte Geräte werden nicht gefördert.
Erläuterung des zweistufigen Verfahrensablaufs: I.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt. II.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis an den/die Antragsteller/in (1. Stufe). III.Der/die Antragsteller/in kauft erst jetzt das neue Gerät, das den Richtlinien entspricht. IV.Der/die Antragsteller/in sendet den Verwendungsnachweis (Formular mit Rechnung und Kopie/Foto des Effizienzlabels) an das Umweltamt (2. Stufe). V. Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.
7.2Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
7.3.Die Zuwendung wird erst dann bearbeitet, wenn der Förderantrag und der Verwendungsnachweis vollständig ausgefüllt vorliegen. Die Anträge werden auf eine Liste des laufenden Haushaltsjahres gesetzt und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge und des Eingangs der vollständigen Verwendungsnachweise bearbeitet.
7.4.Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.
8.Antrag Zur Bewilligung der Förderung ist der Förderantrag vollständig auszufüllen und beim Umweltamt der Stadt Regensburg in Papierform einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen: - Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten Sie mit Bewilligungsbescheid.) - Rechnung (in Kopie) - Foto/Kopie der Energielabels
Adresse: Stadt Regensburg / Umweltamt Minoritenweg 8 93047 Regensburg
9.Unwirksamkeit oder Widerruf des Bewilligungsbescheides Falsche Angaben führen zu einem Ausschluss aus dem Förderprogramm.
10.Kosten Für die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen nach diesen Richtlinien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
11.Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien treten am 01.02.2016 in Kraft.
1. Antragstellerin/Antragsteller □ Frau □ Herr Name: _________________________ Vorname:__________________________ E-Mail:______________________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse des Antragstellers) □ Frau □ Herr Name: _________________________ Vorname:__________________________ E-Mail:____________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
3. Ersatzbeschaffung folgenden Haushaltsgerätes Der Antrag auf Förderung dient der Ersatzbeschaffung des folgenden Haushaltsgerätes: Kühlschrank Gefriergerät Kühl-Gefrier-Kombination Wäschetrockner Waschmaschine Geschirrspüler
4. erforderliche Unterlagen
4.1 für die Bewilligung Der vollständig ausgefüllte Förderantrag.
4.2 für die Auszahlung Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender vollständiger Unterlagen: - Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten sie mit dem Bewilligungsbescheid.) - Rechnung (in Kopie) - Foto/Kopie des Effizienzlabels
5. Kontodaten
Name: ___________________________ Vorname:_____________________
IBAN: _________________________________ BIC: _____________________
6. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers: Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg „Förderprogramm - Regensburg effizient Haushaltsgeräte“ und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an. Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Bei Ersatzbeschaffung werde ich das Altgerät ordnungsgemäß entsorgen.
Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: _____________________
Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:
die Einführung eines Förderprogramms der Stadt Regensburg „Regensburg effizient Haushaltsgeräte“ gemäß beiliegender Förderrichtlinie.
Anlagen: |
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