Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 07.10.2015 hat die Verwaltung alle Programmteile des Förderprogramms „Regensburg effizient“ vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das o. g. Förderprogramm schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.
Ziel des Förderprogramms „Regensburg effizient“ ist es, mit den zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmitteln möglichst große CO2-Minderungseffekte zu erzielen. Ferner soll das Förderprogramm Anstoß für wesentliche eigene Bemühungen der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz geben.
Einzelheiten zum gesamten Förderprogramm sind unter der neuen Website zur Energiewende in Regensburg www.regensburg-effizient.de abrufbar.
Das vorliegende Förderprogramm Regensburg effizient, Programmteil - Wohngebäude – Heiztechnik, umfasst zwei Förderteile: - Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen - Hydraulischer Abgleich des Heizsystems
Moderne, hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen benötigen bis zu 80 % weniger elektrische Energie als veraltete Pumpen und tragen deshalb zu einer wesentlichen Änderung der CO2 Emissionen bei. Zur weiteren Effizienzsteigerung der Pumpentechnik wird ein hydraulischer Abgleich für das Heizsystem empfohlen.
Für den Programmteil Wohngebäude Heiztechnik – Haushaltsgeräte – Beleuchtung - Hilfspaket zur Energieeinsparung und für den Programmteil Quartierskonzepte werden im Haushalt insgesamt 250.000,- € bereitgestellt. Nach derzeitiger Planung gliedert sich der Betrag wie folgt auf:
-Austausch von alten, ungeregelten Heizungsumwälzpumpen gegen hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen 70.000,- € -hydraulischer Abgleich von Heizanlagen90.000,- € -Förderung einer Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten15.000,- € -Hilfspaket zur Energieeinsparung 5.000,- € -Förderung eines energetischen Quartierskonzeptes70.000,- € Gesamtsumme250.000,- €
Die Gesamtsumme von 250.000,- € ist gemäß IP auf die Jahre 2016 – 2019 aufgeteilt.
Die Förderung Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten, Austausch von Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich soll je nach Förderbedarf von Seiten der Bürgerinnen und Bürger flexibel gestaltet werden. Für die Förderung von Haushaltsgeräten, Heizungsumwälzpumpen und dem hydraulischen Abgleich steht somit jährlich ein Betrag in Höhe von max. 43.750,- € zur Verfügung.
Ablauf der Förderung Vorgesehen ist gemäß der „Richtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) vom 30. März 1994“ ein zweistufiges Verfahren.
1.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular (Rückseite ev. mit „Bescheid“ bzw. Rechtsbehelfsbelehrung) vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt. 2.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis an den/die Antragsteller/in (1. Stufe). 3.Der/die Antragsteller/in kauft das neue Gerät, das den Richtlinien entspricht. 4.Der/die Antragsteller/in sendet einen Verwendungsnachweis (Formular mit Rechnung und Kopie/Foto des Effizienzlabels) an das Umweltamt (2. Stufe). 5.Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.
Anlage:Förderrichtlinie der Stadt Regensburg „Regensburg effizient – Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems
1.Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden die Investitionen in den Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und in den hydraulischer Abgleich des Heizsystems und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems in bestehenden und bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebiets. Bei Wohngebäuden mit Gewerbeanteil muss der Wohnflächenanteil überwiegen.
2.Fördervoraussetzungen 2.1Die Antragsstellung muss vor Auftragsvergabe an einen Fachhandwerker und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. 2.2Die Auftragsvergabe zum Austausch der neuen Umwälzpumpen oder zum hydraulischen Abgleich des Heizsystems darf außerdem erst nach schriftlicher Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen. 2.3Bereits in Auftrag gegebene bzw. begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.
3.Antragsberechtigter Personenkreis Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen von Wohngebäuden und Hausverwalter/innen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg.
4.Fördergrundsätze Eine Förderung ist nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) möglich. Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden. Entscheidend ist der Eingang des Förderantrages beim Umweltamt der Stadt Regensburg.
5.Fördersummen und technische Voraussetzungen beim Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen 5.1Gefördert wird der Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einem EEI (Energie-Effizienz-Index) kleiner gleich 0,23. Zirkulations- oder Speicherladepumpen werden nicht gefördert. 5.2Fördersummen: Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Tabelle 1: Förderung für hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen
Zur weiteren Effizienzsteigerung der Pumpentechnik wird ein hydraulischer Abgleich für das Heizsystem empfohlen. Dieser ist ebenfalls im Programm „Regensburg effizient“ förderfähig und nachfolgend beschrieben.
6.Fördersummen und Anforderungen bzgl. des Hydraulischen Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems 6.1Anforderungen bzgl. des Hydraulischer Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems: Die Maßnahme muss von einem zugelassenen Handwerksbetrieb ausgeführt werden. Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellung ist auf dem Formblatt „Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs für die KfW-/BAFA-Förderung (Einzelmaßnahme)“ des VdZ, Spitzenverband der Gebäudetechnik zu bestätigen und der zuständigen Stelle in Kopie vorzulegen. 6.2Fördersummen: Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.
Tabelle 2: Fördersummen für einen Hydraulischen Abgleich und die Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems
7.Zuständigkeit Zuständig für die Beratung, Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen i. S. dieser Richtlinie ist das Umweltamt der Stadt Regensburg.
8.Antragsverfahren 8.1.Der/die Antragsteller/in beantragt die Förderung beim Umweltamt der Stadt Regensburg. Die Maßnahme darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides in Auftrag gegeben werden. Bereits in Auftrag gegebene bzw. begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.
Erläuterung des zweistufigen Verfahrensablaufs:
I.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt. II.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis (mit Anlage) an den/die Antragsteller/in (1. Stufe). III.Der/die Antragsteller/in gibt erst jetzt die Maßnahme in Auftrag, die den Richtlinien entspricht. IV.Der/die Antragsteller/in sendet den Verwendungsnachweis (mit Anlagen) an das Umweltamt (2. Stufe). V.Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.
8.2Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 8.3.Die Zuwendung wird erst dann bearbeitet, wenn der Förderantrag und der Verwendungsnachweis (mit Anlage) vollständig ausgefüllt vorliegen. Die Anträge werden auf eine Liste des laufenden Haushaltsjahres gesetzt und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge und des Eingangs der vollständigen Verwendungsnachweise bearbeitet. 8.4.Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.
9.Antrag Zur Bewilligung der Förderung ist der Förderantrag vollständig auszufüllen und beim Umweltamt der Stadt Regensburg in Papierform einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen: - Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten Sie mit Bewilligungsbescheid.) - Rechnung (in Kopie) - vom Handwerker ausgefülltes Formblatt über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen (in Kopie)
Adresse: Stadt Regensburg / Umweltamt Minoritenweg 8 93047 Regensburg
10.Unwirksamkeit oder Widerruf des Bewilligungsbescheides Falsche Angaben führen zu einem Ausschluss aus dem Förderprogramm.
11.Kosten Für die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen nach diesen Richtlinien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.
12.Inkrafttreten Die vorstehenden Richtlinien treten am 01.02.2016 in Kraft.
Förderantrag zur Richtlinie der Stadt Regensburg – Regensburg effizient – Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen
1. Antragstellerin/Antragsteller □ Frau □ Herr □ Firma □ Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft Name: _________________________ Vorname:__________________________ Firmenname:_________________________________________________________ E-Mail:______________________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse des/der Antragstellers/Antragstellerin) □ Frau □ Herr □ Firma □ Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft Name: _________________________ Vorname:__________________________ Firmenname:_________________________________________________________ E-Mail:____________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
3. erforderliche Unterlagen bzw. Informationen
3.1 für die Bewilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. Betrag angeben) Der vollständig ausgefüllte Förderantrag mit Kostenvoranschlag. 1 bis einschließlich 6 Wohneinheiten: 1 Pumpe oder 2 Pumpen mehr als 6 Wohneinheiten: 20 % der Investitionssumme: _______ € (max. 600 €) Kostenvoranschlag liegt bei
3.2 für die Auszahlung Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender vollständiger Unterlagen: - Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten sie mit dem Bewilligungsbescheid.) - Rechnung (in Kopie)
4. Kontodaten
Name: ___________________________ Vorname:_____________________
IBAN: _________________________________ BIC: _____________________
5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers: Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg „Förderprogramm - Regensburg effizient -Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an. Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: _____________________ (Antragstellerin/Antragsteller)
Förderantrag zur Richtlinie der Stadt Regensburg – Regensburg effizient – hydraulische Abgleich des Heizsystems
1. Antragstellerin/Antragsteller □ Frau □ Herr □ Firma □ Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft Name: _________________________ Vorname:__________________________ Firmenname:_________________________________________________________ E-Mail:______________________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse des/der Antragstellers/Antragstellerin) □ Frau □ Herr □ Firma □ Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft Name: _________________________ Vorname:__________________________ Firmenname:_________________________________________________________ E-Mail:____________________________________________________ Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________ Telefon: _____________________________
3. erforderliche Unterlagen bzw. Information
3.1 für die Bewilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen und Anzahl angeben) Der vollständig ausgefüllte Förderantrag mit Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme 1 bis einschließlich 6 Wohneinheiten: Anzahl der Wohneinheiten: _____ mehr als 6 Wohneinheiten: 20 % der Investitionssumme: _______ € (max. 600 €) Kostenvoranschlag liegt bei
3.2 für die Auszahlung Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender vollständiger Unterlagen: - Verwendungsnachweis (Das Formblatt mit Anlagen erhalten sie mit dem Bewilligungsbescheid.) - Rechnung (in Kopie) - vom Handwerker ausgefülltes Formblatt über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen
4. Kontodaten
Name: ___________________________ Vorname:_____________________
IBAN: _________________________________ BIC: _____________________
5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers: Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg „Förderprogramm - Regensburg effizient - Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an. Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: _____________________ (Antragstellerin/Antragsteller)
S:\Organisationseinheiten\Amt 31\Abt 1\Umweltausschuss-Sitzungen 2016\Regensburg effizient Heizung [1] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm 151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de [2] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm 151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:
die Einführung eines Förderprogramms der Stadt Regensburg „Regensburg effizient, Austausch von ineffizienten Heizumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems gemäß beiliegender Förderrichtlinie.
Anlagen: |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||