Vorlage - VO/15/11711/31  

 
 
Betreff: Förderprogramm - Regensburg effizient - Programmteil Wohngebäude ? Heiztechnik: Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
21.01.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
26.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.01.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 07.10.2015

hat die Verwaltung alle Programmteile des Förderprogramms „Regensburg effizient“ vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, das o. g. Förderprogramm schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen.

 

Ziel des Förderprogramms „Regensburg effizient“ ist es, mit den zur Verfügung stehenden städtischen Haushaltsmitteln möglichst große CO2-Minderungseffekte zu erzielen. Ferner soll das Förderprogramm Anstoßr wesentliche eigene Bemühungen der Regensburger Bürgerinnen und Bürger zur Durchführung von Maßnahmen bezüglich der Reduzierung des Energieverbrauchs und der Steigerung der Energieeffizienz geben.

 

Einzelheiten zum gesamten Förderprogramm sind unter der neuen Website zur Energiewende in Regensburg www.regensburg-effizient.de abrufbar.

 

Das vorliegende Förderprogramm Regensburg effizient, Programmteil - Wohngebäude Heiztechnik, umfasst zwei Förderteile:

- Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen

- Hydraulischer Abgleich des Heizsystems

 

Moderne, hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen benötigen bis zu 80 % weniger elektrische Energie als veraltete Pumpen und tragen deshalb zu einer wesentlichen Änderung der CO2 Emissionen bei. Zur weiteren Effizienzsteigerung der Pumpentechnik wird ein hydraulischer Abgleich für das Heizsystem empfohlen.

 

r den Programmteil Wohngebäude Heiztechnik Haushaltsgeräte Beleuchtung - Hilfspaket zur Energieeinsparung und für den Programmteil Quartierskonzepte werden im Haushalt insgesamt 250.000,- € bereitgestellt. Nach derzeitiger Planung gliedert sich der Betrag wie folgt auf:

 

-Austausch von alten, ungeregelten Heizungsumwälzpumpen gegen hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen              70.000,- €

-hydraulischer Abgleich von Heizanlagen90.000,- €

-rderung einer Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten15.000,- €

-Hilfspaket zur Energieeinsparung  5.000,- €

-rderung eines energetischen Quartierskonzeptes70.000,- €

Gesamtsumme250.000,- €

 

Die Gesamtsumme von 250.000,- € ist gemäß IP auf die Jahre 2016 2019 aufgeteilt.

 

Die Förderung Ersatzbeschaffung von alten Haushaltsgeräten, Austausch von Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich soll je nach Förderbedarf von Seiten der Bürgerinnen und Bürger flexibel gestaltet werden. Für die Förderung von Haushaltsgeräten, Heizungsumwälzpumpen und dem hydraulischen Abgleich steht somit jährlich ein Betrag in Höhe von max. 43.750,- € zur Verfügung.

 

Ablauf der Förderung

Vorgesehen ist gemäß der „Richtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) vom 30. März 1994“ ein zweistufiges Verfahren.

 

1.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular (Rückseite ev. mit „Bescheid“ bzw. Rechtsbehelfsbelehrung) vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt.

2.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis an den/die Antragsteller/in (1. Stufe).

3.Der/die Antragsteller/in kauft das neue Gerät, das den Richtlinien entspricht.

4.Der/die Antragsteller/in sendet einen Verwendungsnachweis (Formular mit Rechnung und Kopie/Foto des Effizienzlabels) an das Umweltamt (2. Stufe).

5.Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.

 

Anlage:rderrichtlinie der Stadt Regensburg „Regensburg effizient Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems


rderrichtlinie der Stadt Regensburg „Regensburg effizient Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems“

 

1.rderfähige Maßnahmen

Gefördert werden die Investitionen in den Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und in den hydraulischer Abgleich des Heizsystems und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems in bestehenden und bauaufsichtlich genehmigten Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebiets. Bei Wohngebäuden mit Gewerbeanteil muss der Wohnflächenanteil überwiegen.

 

2.rdervoraussetzungen

2.1Die Antragsstellung muss vor Auftragsvergabe an einen Fachhandwerker und vor Beginn der Maßnahme erfolgen.

2.2Die Auftragsvergabe zum Austausch der neuen Umwälzpumpen oder zum hydraulischen Abgleich des Heizsystems darf außerdem erst nach schriftlicher Förderzusage (Bewilligungsbescheid) erfolgen.

2.3Bereits in Auftrag gegebene bzw. begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden.

 

3.Antragsberechtigter Personenkreis

Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen von Wohngebäuden und Hausverwalter/innen von Eigentümergemeinschaften im Stadtgebiet Regensburg.

 

4.rdergrundsätze

Eine Förderung ist nur auf schriftlichen Antrag (Formblatt) möglich.

Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für die im Bewilligungsbescheid festgesetzte Maßnahme verwendet werden. Entscheidend ist der Eingang des Förderantrages beim Umweltamt der Stadt Regensburg.

 

5.rdersummen und technische Voraussetzungen beim Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen

5.1Gefördert wird der Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einem EEI (Energie-Effizienz-Index) kleiner gleich 0,23. Zirkulations- oder Speicherladepumpen werden nicht gefördert.

5.2rdersummen:

Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

 

rderung für hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen

Anzahl der Wohneinheiten

rdersumme in Euro

1 6 WE

75,00 € pro Pumpe; max. 2 Pumpen pro Wohngebäude

> 6 WE

20 % bei einer Investitionssumme < 3.000 €[1]; max. 600 €

Tabelle 1: rderung für hocheffiziente Heizungsumwälzpumpen

 

Zur weiteren Effizienzsteigerung der Pumpentechnik wird ein hydraulischer Abgleich für das Heizsystem empfohlen. Dieser ist ebenfalls im Programm „Regensburg effizient“rderfähig und nachfolgend beschrieben.

 

6.rdersummen und Anforderungen bzgl. des Hydraulischen Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems

6.1Anforderungen bzgl. des Hydraulischer Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems:

Die Maßnahme muss von einem zugelassenen Handwerksbetrieb ausgeführt werden.

Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und der Optimierung der Regelungseinstellung ist auf dem Formblatt „Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs r die KfW-/BAFA-Förderung (Einzelmaßnahme)“ des VdZ, Spitzenverband der Gebäudetechnik zu bestätigen und der zuständigen Stelle in Kopie vorzulegen.

6.2rdersummen:

Die Fördersummen richten sich nach Anzahl der Wohneinheiten im Wohngebäude und sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

 

rderung für einen hydraulischen Abgleich und die Optimierung der Regelungseinstellung des Heizsystems

Anzahl der Wohneinheiten

rdersumme in Euro

1 6 WE

100,00 €r die erste WE; 50,00 €r jeder weitere WE; max. 350,00 €

> 6 WE

20 % bei einer Investitionssumme < 3.000 €[2]; max. 600 €

Tabelle 2: Fördersummen für einen Hydraulischen Abgleich und die Optimierung der Regelungseinstellungen des Heizsystems

 

7.Zuständigkeit

Zuständig für die Beratung, Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen i. S. dieser Richtlinie ist das Umweltamt der Stadt Regensburg.

 

8.Antragsverfahren

8.1.Der/die Antragsteller/in beantragt die Förderung beim Umweltamt der Stadt Regensburg. Die Maßnahme darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides in Auftrag gegeben werden. Bereits in Auftrag gegebene bzw. begonnene Maßnahmen werden nicht gefördert.

 

Erläuterung des zweistufigen Verfahrensablaufs:

 

I.Antragstellung erfolgt mittels Standardformular vom/der Bürger/Bürgerin an das Umweltamt.

II.Das Umweltamt sendet den Bewilligungsbescheid mit Verwendungsnachweis (mit Anlage) an den/die Antragsteller/in (1. Stufe).

III.Der/die Antragsteller/in gibt erst jetzt die Maßnahme in Auftrag, die den Richtlinien entspricht.

IV.Der/die Antragsteller/in sendet den Verwendungsnachweis (mit Anlagen) an das Umweltamt (2. Stufe).

V.Die Auszahlung an den/die Antragsteller/in erfolgt durch das Umweltamt.

 

8.2Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

8.3.Die Zuwendung wird erst dann bearbeitet, wenn der Förderantrag und der Verwendungsnachweis (mit Anlage) vollständig ausgefüllt vorliegen. Die Anträge werden auf eine Liste des laufenden Haushaltsjahres gesetzt und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge und des Eingangs der vollständigen Verwendungsnachweise bearbeitet.

8.4.Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.

 

9.Antrag

Zur Bewilligung der Förderung ist der Förderantrag vollständig auszufüllen und beim Umweltamt der Stadt Regensburg in Papierform einzureichen.

 

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender Unterlagen:

- Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten Sie mit Bewilligungsbescheid.)

- Rechnung (in Kopie)

- vom Handwerker ausgefülltes Formblatt über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs von Heizungsanlagen (in Kopie)

 

Adresse:

Stadt Regensburg / Umweltamt

Minoritenweg 8

93047 Regensburg

 

10.Unwirksamkeit oder Widerruf des Bewilligungsbescheides

Falsche Angaben führen zu einem Ausschluss aus dem Förderprogramm.

 

11.Kosten

r die Bearbeitung und Bewilligung von Förderanträgen nach diesen Richtlinien werden keine Gebühren und Auslagen erhoben.

 

12.Inkrafttreten

Die vorstehenden Richtlinien treten am 01.02.2016 in Kraft.

 

 


rderantrag zur Richtlinie der Stadt Regensburg Regensburg effizient

Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen

 

1. Antragstellerin/Antragsteller

Frau Herr Firma Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft

Name: _________________________ Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse

des/der Antragstellers/Antragstellerin)

Frau Herr Firma Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft

Name: _________________________ Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:____________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

3. erforderliche Unterlagen bzw. Informationen

 

3.1 für die Bewilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. Betrag angeben)

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag mit Kostenvoranschlag.

1 bis einschließlich 6 Wohneinheiten: 1 Pumpe oder 2 Pumpen

mehr als 6 Wohneinheiten: 20 % der Investitionssumme: _______ € (max. 600 €)

Kostenvoranschlag liegt bei

 

3.2 für die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender vollständiger Unterlagen:

- Verwendungsnachweis (Das Formblatt erhalten sie mit dem Bewilligungsbescheid.)

- Rechnung (in Kopie)

 

4. Kontodaten

 

Name: ___________________________ Vorname:_____________________

 

IBAN: _________________________________ BIC: _____________________

 

5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers:

Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg „rderprogramm - Regensburg effizient -Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an.

Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach

den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

 

 

 

Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: _____________________

(Antragstellerin/Antragsteller)

 

 

rderantrag zur Richtlinie der Stadt Regensburg Regensburg effizient

hydraulische Abgleich des Heizsystems

 

1. Antragstellerin/Antragsteller

Frau Herr Firma Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft

Name: _________________________ Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:______________________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

2. Anschrift für Zuwendungsbescheid (nur ausfüllen, wenn abweichende von Adresse

des/der Antragstellers/Antragstellerin)

Frau Herr Firma Hausverwalter/in einer Eigentümergemeinschaft

Name: _________________________ Vorname:__________________________

Firmenname:_________________________________________________________

E-Mail:____________________________________________________

Straße, Nr.:___________________________ PLZ, Ort:_______________________

Telefon: _____________________________

 

3. erforderliche Unterlagen bzw. Information

 

3.1 für die Bewilligung (Zutreffendes bitte ankreuzen und Anzahl angeben)

Der vollständig ausgefüllte Förderantrag mit Kostenvoranschlagr die geplante Maßnahme

1 bis einschließlich 6 Wohneinheiten: Anzahl der Wohneinheiten: _____

mehr als 6 Wohneinheiten: 20 % der Investitionssumme: _______ € (max. 600 €)

Kostenvoranschlag liegt bei

 

 

3.2 für die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt bei Vorlage folgender vollständiger Unterlagen:

- Verwendungsnachweis (Das Formblatt mit Anlagen erhalten sie mit dem Bewilligungsbescheid.)

- Rechnung (in Kopie)

- vom Handwerker ausgefülltes Formblatt über die Durchführung des hydraulischen

  Abgleichs von Heizungsanlagen

 

4. Kontodaten

 

Name: ___________________________ Vorname:_____________________

 

IBAN: _________________________________ BIC: _____________________

 

5. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers:

Ich kenne die Richtlinie der Stadt Regensburg „rderprogramm - Regensburg effizient - Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems und erkenne sie als Grundlage für den Bewilligungsbescheid an.

Ich stimme einer zweckbezogenen Nutzung und Verarbeitung von anfallenden Daten nach

den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

 

 

 

Ort, Datum: ____________________________ Unterschrift: _____________________

(Antragstellerin/Antragsteller)

 

 

 

S:\Organisationseinheiten\Amt 31\Abt 1\Umweltausschuss-Sitzungen 2016\Regensburg effizient Heizung


[1] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm  151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de

[2] Bei Investitionssummen > 3.000 € steht das KfW-Programm  151/152 zur Verfügung. Nähere Informationen unter www.kfw.de


Die Ausschüsse empfehlen / Der Stadtrat beschließt:

 

die Einführung eines Förderprogramms der Stadt Regensburg „Regensburg effizient, Austausch von ineffizienten Heizumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich des Heizsystems gemäß beiliegender Förderrichtlinie.

 


 

Anlagen: