Vorlage - VO/16/11752/65  

 
 
Betreff: Umbau der Haltestelle Justizgebäude
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
01.03.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

 

Die Bushaltestelle Justizgebäude stadteinwärts liegt auf der Ostseite der Kumpfmühler Straße zwischen der Fritz-Fend-Straße und der Margaretenstraße. Um die Situation des ÖPNVs, der Radfahrer und der Fußnger zu verbessern und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, muss die Haltestelle umgebaut werden.

Der Umbau der Busbucht zur Haltestelle am Fahrbahnrand soll erfolgen, um mehr Flächen für Geh- und Radweg sowie Wartefläche im Seitenraum zu erhalten und darüber hinaus die bordparallele Anfahrbarkeit der Busse am Fahrbahnrand herzustellen.

Derzeit beträgt die Breite des bestehenden Radweges 1,60m und die Breite des Gehweges variiert zwischen 1,10m und 4,00m. Der Gehweg ist mit Betonplatten gepflastert und der Radweg asphaltiert.

Die aktuelle Lage der Haltestelle zwischen Margaretenstraße und Fritz-Fend-Straße bleibt bestehen.

Die neue Fahrbahnrandhaltestelle hat den Vorteil, dass bei 2 Bussen gleichzeitig der Fahrgastwechsel durchgeführt werden kann, da sie eine Länge von 37 Metern aufweist.

Durch den  Umbau der Haltestelle Justizgebäude zu einer Fahrbahnrandhaltestelle, kann  der motorisierte Individualverkehr im Kreuzungsbereich der Margaretenstraße nicht mehr zweispurig  geradeaus in Richtung Bismarckplatz geführt werden. Daher wird der Stauraum des Knotens Ladehofstraße so umgestaltet, dass die Busspur zur Vermeidung von Verkehrsbehinderungen durch Spurwechselvorgänge unmittelbar nach der Kumpfmühler Brücke beginnt.

Die verbleibenden beiden  Spuren auf der Kumpfmühler Brücke werden in eine Rechtsabbiegespur in Richtung Fritz-Fend-Straße und in eine Mischspur Geradeaus/Links in Richtung Bismarckplatz bzw. Ladehofstraße aufgeteilt. Dies stellt eine konfliktfreie Führung des ÖPNV in einer Busspur über beide Knotenpunkte (Ladehofstraße und Margaretenstraße) sicher.

Aufgrund der aus der Verkehrsführung für die private Baumaßnahme Unicentro2 / Margaretenhöfe 2 gewonnenen Erfahrungen mit einspuriger Verkehrsführung und nach Überprüfung der Verkehrszahlen für die beiden Knotenpunkte, ist die angestrebte einspurige Verkehrsführung leistungsfähig.

Zur Verbesserung des baulichen Zustandes und der Radwegeführung wird der gesamte östliche Seitenbereich der Kumpfmühler Straße zwischen Fritz-Fend-Straße und Margaretenstraße ausgebaut.

Die Barrierefreiheit wird über 18 cm hohe Busborde für Personen mit

Mobilitätseinschränkungen und taktile Aufmerksamkeitsfelder für Personen mit

eingeschränkter Sehfähigkeit sichergestellt.

Blindenübergänge im Bereich der signalisierten Knotenpunkte gewährleisten eine barrierefreie Erreichbarkeit der zentralen Ziele vor Ort (Justizgebäude, Schule, Lebensmittelmarkt).

Durch akustische Signale bei der Lichtsignalanlage, teilweise Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder werden Sehbehinderte über die Margaretenstraße, die Kumpfmühler Straße (westlich und östlich), die Fritz-Fend-Straße und die Ladehofstraße taktil geführt.

Im Zuge des Bauvorhabens Ladehofstraße werden die taktilen Platten ergänzt.

Im Bereich der Wartefläche wird eine Wartehalle positioniert.

Eine Verschwenkung des Radweges an den Fahrbahnrand ist aufgrund des kurzen Abschnittes zwischen den Knotenpunkten nicht sinnvoll.

dlich der Wartefläche werden zwischen Fahrbahn und Radweg eine Radabstellanlage und drei Grünflächen mit je einem kleinkronigem Baum errichtet. Drei städtische Bäume müssen aufgrund des schlechten Zustandes und aufgrund der Neugestaltung entfernt werden.

 

 

Baumaßnahme:

 

Der östliche Seitenbereich der Kumpfmühler Straße wird zwischen der Fritz-Fend-Straße und der Margaretenstraße auf einer Länge von rund 120 m umgebaut bzw. erneuert. Die Busbucht wird als Haltestelle am Fahrbahnrand neu gestaltet. Durch den Rückbau der Bucht ist ausreichend Fläche vorhanden, um eine Wartefläche von 3 Metern, einen Radweg von 2 Metern und einen Gehweg mit einer Breiten von 2 bis 3 Metern anzulegen. Südlich von der Wartefläche werden drei Grünflächen und zwei Fahrradabstellflächen mit insgesamt 4 Fahrradbügeln aus Flachstahl angelegt.

Die neue Bushaltestelle ist 37 Meter lang und wird über die gesamte Länge mit dem Kasseler Sonderbord 18cm ausgestattet.

 

Im Rahmen der Baumaßnahme werden auch die Fußnger- und Radwegefurten im Kreuzungsbereich der Kumpfmühler Straße / Margaretenstraße angeglichen. Die Lage der Straßenabläufe wird an die neue Situation angepasst.

Eine Wartehalle wird auf der Wartefläche errichtet.

Die Haltestelle wird barrierefrei ausgeführt (taktile Platten, Kasseler Sonderbord, Bordabsenkung im Fußngerquerungsbereich der LSA).

Zudem werden die bestehenden signalisierten Fußngerfurten über die Margaretenstraße, die Kumpfmühler Straße im östlichen Ausbaubereich, über die Fritz-Fend-Straße, über die Kumpfmühler Straße im westlichen Ausbaubereich und über die Ladehofstraße mit akustischen Signalen ausgestattet.

Die Lichtzeichenanlage an der Margaretenstraße wird mit energiesparenden LED-Signalgebern ausgerüstet.

Die bestehende Werbeuhr der Firma Ströer mit Werbung von der Mittelbayerischen Zeitung wird an die neue Situation angepasst und auf der Wartefläche positioniert.

Die bestehende Telefonzelle in der Margaretenstraße wird rückgebaut, da kein weiterer Bedarf vorhanden ist und somit eine größere Durchgangsbreite für Fußnger sichergestellt wird.

 

 

Bauabwicklung:

 

In der zweiten Jahreshälfte 2016 soll mit der Durchführung der Maßnahme begonnen werden.

Die Maßnahme erfordert eine Bauzeit von ca. 2 Monaten. Während der Baumaßnahme sind nur geringe Einschränkungen im Straßenraum der Kumpfmühler Straße zu erwarten. 

 

 

Kosten und Grunderwerb:

 

Die ermittelten Straßenausbaukosten belaufen sich auf insgesamt 290.000 EUR.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2015-2019 im UA 7920/07 auf der Haushaltsstelle HhSt. 7920.9507 (einschl. Zweckbindungsring 6792) eingeplant.

 

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Dem Umbau der Haltestelle Justizgebäude einschl. der angrenzenden Kreuzungsbereiche wird gemäß dem Bericht und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan Bushaltestelle Justizgebäude

Anlage 2 Lageplan Verkehrsführung

Anlage 3 Straßenquerschnitt 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1MB2016HaltestelleJustizgebäude (265 KB)    
Anlage 2 2 Anlage2MB2016HaltestellJustizgebäude (277 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Querschnitt Planung A3 (193 KB)