Vorlage - VO/16/11822/53  

 
 
Betreff: Änderung der Sportförderungsrichtlinien
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg vom 25.11.1999, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 25.04.2013 sollten in einigen Punkten den geänderten Verhältnissen oder Bedingungen angepasst werden.

 

Nr. 3.2 Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen

 

Die Richtlinien sehen vor, dass den Vereinen ein allgemeiner Zuschuss von 0,05 € je m²r das gesamte Sportgelände gezahlt wird. Soweit die Vereine städtische Grundstücke als Sportgelände nutzen, wird dieser Betrag nicht ausbezahlt und dient zur Begleichung des Mietzinses an die Stadt, der für alle Sportflächen auf 0,05 € je m² festgesetzt wurde.

 

Dieser geringe Mietzins ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in keinster Weise mehr der Entwicklung der Mietpreise. Andererseits sollen die Vereine durch die Anpassung der Mietzinsen für ihre Sportanlagen nicht zusätzlich belastet werden. In der Vergangenheit war deshalb bei jeder Änderung des Mietvertrages ein entsprechender Beschluss der Stadtratsgremien erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, die Übernahme des Mietzinses für städtische Grundstücke in den Sportförderungsrichtlinien grundsätzlich zu formulieren.

 

 

Nr. 5  Zuschüsse für Leistungssportler

 

Erfolgreiche Spitzensportler haben Vorbildfunktion und bereichern das Sportgeschehen der Stadt. Insbesondere sind erfolgreiche Sportler Aushängeschilder für „ihre“ Städte und erreichen beispielsweise durch eine starke Präsenz in den überregionalen Medien hohe Image- und Attraktivitätseffekte.

Dies rechtfertigt in gewissem Rahmen den Einsatz öffentlicher Mittel auch für den Spitzensport.

Neben der Ehrung für erfolgreiche Sportler (Nr. 5.1) sehen die Richtlinien auch bisher schon eine rderung des Spitzensports in Form von Zuschüssen vor.

Die Einzelheiten der Förderungen werden zukünftig in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen festgelegt.

 

 

Nr. 7 Sportveranstaltungen

 

Im Sportentwicklungsplan 2008 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für Sportgroßveranstaltungen in Regensburg und deren Förderung zu erstellen.

Ziele:

Sportveranstaltungen des Spitzen- und Breitensports sind ein Wirkungsfeld mit vielfachem Nutzen für die Stadtgesellschaft. Sie dienen

der Gesundheitsförderung und der Breitensportentwicklung, indem sie Menschen für den Sport gewinnen und u.a. für die Sportvereine interessieren,

der sozialen Integration, indem sie Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder anderen Merkmalen zusammenbringen und öffentlich Zeichen setzen für ein friedliches und tolerantes Miteinander,

der Förderung des Tourismus und seiner Wirtschaftsgewerbe, indem Teilnehmer/-innen und Zuschauer/-innen nach Regensburg gelockt werden,

der Profilierung als Sportstadt mit besonderem Anspruch und damit dem Stadtmarketing vor dem Hintergrund wachsender Konkurrenz,

der Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt, auf die sie stolz sind, und in der sie sich dann mit größerer Motivation auch in ehrenamtlicher Funktion - selbst betätigen.

Eine entwickelte Eventkultur ist ein unverzichtbares Element moderner Stadtentwicklung.

 

Aus diesen Gründennnen herausragende Sportveranstaltungen mit Ereignischarakter und deutlicher Außenwirkung gefördert werden.

Die Einzelheiten der Förderungen werdennftig in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen festgelegt.

 

Nr. 8  Zuschüsse für Übungsleiter und Vereinsmanager

Der Einsatz von lizenzierten Übungsleitern für die Qualität der sportlichen Arbeit wird bisher schon gut gefördert.

Daneben wird auch die professionelle Ausbildung von Vereinsvorständen und Mitarbeitern im Verwaltungs- und Organisationsbereich immer wichtiger. Eine gute Grundlage hierfür ist aus sportfachlicher Sicht die Ausbildung zum Vereinsmanager. Hierfür sehen die Richtlinien bisher für den Einsatz von einem nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern anerkannten Vereinsmanager C einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der Förderung eines Übungsleiters vor.

Zusätzlich wird nach einem Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit vom 05. Mai 2015 auch für die Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern städtischer Sportvereine durch den sogenannten Vereinsmanager C des BLSV mit 30 % der Gesamtkosten bis zu 300 € pro Teilnehmer gefördert.

 

Aufgrund der immer anspruchsvolleren rechtlichen und organisatorischen Aufgaben in den Vereinen sieht die Sportverwaltung den dringenden Bedarf r den Einsatz von entsprechend ausgebildetem, ehrenamtlichem Führungs- und Verwaltungspersonal.

 

Um dafür einen dauerhaften Anreiz zu schaffen wird vorgeschlagen, die Förderung für Ausbildung und Beschäftigung von Personal neu zu regeln und auch für die Vereine attraktiv und nachvollziehbar zu gestalten.

  • Zum einen soll die Ausbildung zum Vereinsmanager C des BLSV (in der in Nr. 8.3 genannten Anzahl) mit 30 % der Gesamtkosten bis zu 300 € pro Teilnehmer gefördert werden.
  • Weiterhin soll der Einsatz von anerkannten Vereinsmanagern C mit hrlich 250,00 €; eines Vereinsmanagers B mit hrlich 300,00 bezuschusst werden.

Bei mehr als 500 Vereinsmitgliedern kann dieser Zuschuss für 2 Vereinsmanager gewährt werden. Je weitere 500 Mitglieder kann ein weiterer Vereinsmanager bezuschusst werden.

 

r diese Förderung entstehen Mehrkosten von jährlich ca. 5.000 €.

 

Nr. 13 Inkrafttreten

 

Die letzte Erhöhung der Sportförderung wurde ab dem 1.07.2013 beschlossen. Obwohl die Mittel (nach Nr. 1, Satz 2) insgesamt immer unter dem Vorbehalt der vorhandenen Haushaltsmittel stehen, wurde diese Erhöhung damals ausdrücklich unter einen Vorbehalt gestellt und sollte zum 31.12.2017 wieder zurückgenommen werden.

Aufgrund der inzwischen dauerhaften Stabilisierung des städtischen Haushalts wird vorgeschlagen, diese Rücknahmeklausel aufzuheben.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Richtlinien für die Vergabe der Sportförderungsmittel der Stadt Regensburg werden wie folgt geändert:

 

3.2Zuschuss zum Unterhalt von Freisportanlagen

 

Vereine, die als Eigentümer oder Mieter nicht städtische Sportflächen benutzen, erhalten einen Zuschuss von jährlich 0,05 €  je m² Gesamtfläche. Soweit die Vereine städtisches Gelände als Sportfläche benutzen, wird ein Zuschuss in Höhe des städtischen Mietzinses gewährt und mit diesem verrechnet.

Satz 3  unverändert

 

5.Förderung für Leistungssportler

5.1Ehrungen (unverändert)

5.2Zuschüsse für Leistungssportler

Zur Förderung des Leistungs-/Spitzensports können Sportlerinnen und Sportlern Zuschüsse gewährt werden. Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt.

 

7.Sportveranstaltungen

Satz 1 unverändert.

Satz 2: Die Einzelheiten der Förderung werden in eigenen Richtlinien für den Leistungs-und Spitzensport und für herausragende Sportveranstaltungen geregelt.

Satz 3 unverändert.

 

8.Zuschüsse für Übungsleiter und Vereinsmanager

 

8.1 Die Stadt gewährt den Vereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter nach folgenden Kriterien: … (unverändert)

 

8.2Die Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern städtischer Sportvereine zum sogenannten Vereinsmanager C des BLSV wird (in der in Nr. 8.3 genannten Anzahl) mit 30 % der Gesamtkosten bis zu 300 € pro Teilnehmer gefördert.

 

8.3Für den Einsatz von einem nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern anerkannten Vereinsmanagers C (Nachweis durch Originallizenz und Einsatzbestätigung des Vereinsvorsitzenden) gewährt die Stadt einen Zuschuss von jährlich 250,00 €; für einen Vereinsmanager B jährlich 300,00 €.
Bei mehr als 500 Mitgliedern kann dieser Zuschuss für 2 Vereinsmanager gewährt werden. Je weitere 500 Mitglieder kann ein weiterer Vereinsmanager bezuschusst werden.

 

13.Inkrafttreten

Satz 1 und 2 unverändert;

Satz 3: Die Änderungen treten zum 01.07.2016 in Kraft.

Satz 4 wird gestrichen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RICHTLINIEN-neu_2016 (233 KB)