Vorlage - VO/16/11863/31  

 
 
Betreff: Erlass der Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
27.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Regensburg hat bereits im Jahre 1975 und im Jahre 1996 eine Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten erlassen. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Geltungsdauer einer Verordnung von 20 Jahren ist diese im Januar 2016 ausgelaufen.

Die Verwaltung beabsichtigt, eine neue Verordnung mit nahezu identischem Regelungsinhalt zu erlassen. Wie die Vollzugspraxis in den vergangenen Jahren gezeigt hat, hat sich die Verordnung bewährt. Gerade technische Geräte in Haus und Garten vom Rasenmäher bis zur Motorsäge sorgen sehr häufig für Ärger und Verdruss im nachbarlichen Verhältnis. Die städtische Verordnung soll dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen, durch das Festlegen der Zeiten, in denen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten zulässig sind. Gerade zur Mittagszeit sowie in den Abendstunden sollen die entsprechenden lärmintensiven Arbeiten nicht durchgeführt werden. Dies kommt insbesondere auch Mitbürgern zu Gute, die ein erhöhtes Ruhebedürfnis aufweisen, wie z.B. alte, kranke Menschen und Kinder.

Die bisherigen Verordnungen haben gezeigt, dass bereits durch deren Existenz nachbarschaftliche Diskrepanzen einvernehmlich verhindert werden konnten. Die geringe Anzahl der nachbarlichen Beschwerden in Bezug auf ruhesrende Haus- und Gartenarbeiten zeigt, dass sich der Großteil der Bevölkerung verordnungskonform verhält. Bei Beschwerden ist es der Verwaltung möglich, auf die Verordnung zu verweisen, die von den Betroffenen in der Regel als sinnvoll akzeptiert wurde. Somit konnte eine schnelle Bearbeitung und Konfliktlösung ermöglicht werden.

Eine Ausweitung der Zeiten, in denen ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten durchgeführt werden können, wird von Seiten der Verwaltung abgelehnt. Der Schutzzweck der Verordnung, dem Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, überwiegt das Interesse Einzelner auf einen längeren Zeitraum für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten und mehr Flexibilität in der Zeiteinteilung. Die in der Verordnung geregelten Zeiten sind so bemessen, dass ein ausreichend flexibler Zeitrahmen vorhanden ist.

02.02.2016

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Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt die Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV) nach dem beigefügten Entwurf vom 11.01.2016, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.


Anlagen:

 

 

Entwurf Verordnungstext Verordnung der Stadt Regensburg über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten (HGV)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Verordnungstext (12 KB)