Vorlage - VO/16/11923/53  

 
 
Betreff: Bestellung eines Beirates zur Förderung des Sports in Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r verschiedene Bereiche von städtischen Aufgaben werden mittlerweile Beiräte bestellt, deren Aufgabe es ist, den Oberbürgermeister, die Ausschüsse, den Stadtrat und die Verwaltung in den entsprechenden Angelegenheiten zu beraten und das Verständnis r die Belange und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. So besteht schon seit vielen Jahrzehnten ein Seniorenbeirat, ein Kulturbeirat, ein Beirat für Menschen mit Behinderung, ein Jugendbeirat etc.

r den Sport wurden die Interessen der allesamt außerhalb der Verwaltung stehenden Sportanbieter und auch eine Beratung bei sportlichen Belangen bisher nur informell an den Oberbürgermeister, einzelne Stadträte oder an die Verwaltung herangetragen.

In anderen bayerischen Großstädten sind r diese Aufgaben schon seit vielen Jahren Sportbeiräte bestellt (z.B.: Augsburg seit 1952, München seit 1980).

 

 

Der Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) soll aus Delegierten der Verbände, Vereine und Behörden bestehen, die sich auf Dauer mit Fragen des Sports in Regensburg befassen. Dabei soll das Plenum des Sportbeirates einen Arbeitsausschuss bestimmen, der zwischen den jährlich mindestens einmal stattfindenden Sitzungen des Plenums die Aufgaben des Beirats wahrnimmt.

 

Die Geschäftsordnung des Beirats zur Förderung des Sports in Regensburg ist in der Anlage im gesamten Wortlaut beigefügt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für die Stadt Regensburg wird als beratendes Organ ein Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) bestellt. Aufgabe des Beirates ist die Förderung der Belange der Sportvereine und der sporttreibenden Bürgerinnen und Bürger.
  2. Für den Sportbeirat wird die in der Anlage zu diesem Bericht beigefügte Geschäftsordnung beschlossen. Sie tritt am 1. Juni 2016 in Kraft.

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsordnung für den Beirat für Förderung des Sports in Rgbg (34 KB)