Sachverhalt:
Für verschiedene Bereiche von städtischen Aufgaben werden mittlerweile Beiräte bestellt, deren Aufgabe es ist, den Oberbürgermeister, die Ausschüsse, den Stadtrat und die Verwaltung in den entsprechenden Angelegenheiten zu beraten und das Verständnis für die Belange und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. So besteht schon seit vielen Jahrzehnten ein Seniorenbeirat, ein Kulturbeirat, ein Beirat für Menschen mit Behinderung, ein Jugendbeirat etc. Für den Sport wurden die Interessen der allesamt außerhalb der Verwaltung stehenden Sportanbieter und auch eine Beratung bei sportlichen Belangen bisher nur informell an den Oberbürgermeister, einzelne Stadträte oder an die Verwaltung herangetragen. In anderen bayerischen Großstädten sind für diese Aufgaben schon seit vielen Jahren Sportbeiräte bestellt (z.B.: Augsburg seit 1952, München seit 1980).
Der Beirat zur Förderung des Sports in Regensburg (Sportbeirat) soll aus Delegierten der Verbände, Vereine und Behörden bestehen, die sich auf Dauer mit Fragen des Sports in Regensburg befassen. Dabei soll das Plenum des Sportbeirates einen Arbeitsausschuss bestimmen, der zwischen den jährlich mindestens einmal stattfindenden Sitzungen des Plenums die Aufgaben des Beirats wahrnimmt.
Die Geschäftsordnung des Beirats zur Förderung des Sports in Regensburg ist in der Anlage im gesamten Wortlaut beigefügt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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