Sachverhalt:
Nach Nr. 5 der Sportförderungsrichtlinien können zur Förderung des Leistungs-/Spitzensports an Sportlerinnen und Sportler Zuschüsse gewährt werden.
Ebenso können nach Nr. 7 der Sportförderungsrichtlinien herausragende Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport mit Ereignischarakter, deutlicher Außenwirkung und einer gewissen Medienwirksamkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.
Die Sportförderungsrichtlinien sehen vor, die Vergabe dieser Mittel in eigenen Richtlinien zu regeln.
Die Verwaltung schlägt vor, die erarbeiteten und in der Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen.
Bisher stehen im Haushalt für diese Maßnahmen 40.000 € zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, diese Mittel auf 100.000 € zu erhöhen. Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und werden nur nach Maßgabe der im Haushaltsplan vorhandenen Mittel gewährt, vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Regensburg
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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