Vorlage - VO/16/11927/53  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Förderung des Leistungs- und Spitzensports und für herausragende Sportveranstaltungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Sport und Freizeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
20.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach Nr. 5 der Sportförderungsrichtlinien können zur Förderung des Leistungs-/Spitzensports an Sportlerinnen und Sportler Zuschüsse gewährt werden.

 

Ebenso können nach Nr. 7 der Sportförderungsrichtlinien herausragende Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport mit Ereignischarakter, deutlicher Außenwirkung und einer gewissen Medienwirksamkeit im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.

 

Die Sportförderungsrichtlinien sehen vor, die Vergabe dieser Mittel in eigenen Richtlinien zu regeln.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die erarbeiteten und in der Anlage beigefügten Richtlinien zu beschließen.

 

Bisher stehen im Haushalt für diese Maßnahmen 40.000 € zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, diese Mittel auf 100.000 € zu erhöhen.

Die Zuschüsse sind freiwillige Leistungen und werden nur nach Maßgabe der im Haushaltsplan vorhandenen Mittel gewährt, vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Regensburg

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für die Förderung des Leistungs-  und Spitzensports in Regensburg und von herausragenden Sportveranstaltungen für den Breiten- und/oder Leistungssport mit Ereignischarakter, deutlicher Außenwirkung und einer gewissen Medienwirksamkeit gelten die im Bericht beschriebenen und in der Anlage beigefügten Richtlinien.
  2. Die Förderrichtlinien treten am 01. Juli 2016 in Kraft.
  3. Für die Förderung werden im Haushalt jährliche Mittel von 100.000 € bereitgestellt, vorbehaltlich der Haushaltssituation der Stadt Regensburg.

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien Leistungssport 2016 (93 KB)