Vorlage - VO/16/11969/67  

 
 
Betreff: Einrichtung von Hundefreilaufzonen im Park Neuprüll und im Ziegetsdorfer Park
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Gartenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
27.04.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

1.1 Ausgangssituation

In Regensburg werden über 3.000 Hunde gehalten, die täglich ausgeführt werden. Dazu werden in erheblichem Umfang die öffentlichen Grünanlagen aufgesucht. Die „Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen in der Stadt Regensburg“ vom 13.07.2009 regelt im § 3 Abs. (6) Pkt. 6. und 7. das Mitführen von Hunden. In öffentlichen Grünanlagen besteht Anleingebot, die Leinenlänge darf höchstens 1,50 m betragen. Das Mitführen von Tieren in öffentlichen Spielanlagen ist untersagt.

Aufgrund dieser Beschränkungen gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Anfragen von Hundehaltern nach Hundefreilaufzonen unter Verweis darauf, dass es solche beispielsweise in Wien, in Linz oder in Hamburg gebe. Bei Verwarnungen oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen HundeführerInnen wird von diesen häufig argumentiert, dass der Leinenzwang in den Grünanlagen und das Fehlen von Hundefreilaufzonen den Regelbruch erzwingt, weil Bereiche in denen Hunde unangeleint geführt werden dürfen vielerorts zu weit entfernt sind.

Das Gartenamt hat bislang sowohl eingezäunte, als auch uneingezäunte Hundefreilaufzonen innerhalb öffentlicher Grünanlagen mit folgenden Argumenten abgelehnt.

Eingezäunte Areale beschränken die Nutzbarkeit für andere Nutzungen durch Ausgrenzung. Weil die meisten Grünanlagen dafür zu klein sind, wurden bislang keine eingezäunten Hundefreilaufzonen eingerichtet. Uneingezäunte Hundefreilaufzonen können zu erheblichen Konflikten mit anderen Nutzergruppen führen. Diesen würden sich durch die freilaufenden Hunde bedroht fühlen. Zudem würde die Verunreinigung mit Hundekot zunehmen.

Aufgrund dessen gibt es in den Regensburger Grünanlagen bis dato keine Hundefreilaufbereiche.

Um diesen Standpunkt auf seine Richtigkeit zu überprüfen, wurden im Februar 2015 zwei Hundefreilaufzonen eingerichtet und die Erfahrungen damit ausgewertet.

 

1.2 Probeweise Einrichtung von Hundefreilaufzonen

r die Auswahl der Freilaufzonen wurden folgende Kriterien zu Grunde gelegt, um den Ansprüchen von unterschiedlichen Besuchergruppen und Nutzern gerecht zu werden:

  • Bereiche mit mäßiger bis durchschnittlicher Frequentierung durch unterschiedliche Nutzer (Spaziergänger, Jogger usw.)
  • die Verbindung durch den Park ist keine Hauptwegeverbindung zu Schulen
  • Bereiche ohne repräsentative Bepflanzungen mit hohem Pflegeaufwand
  • ausreichender Abstand zu Kinderspielplätzen

 

Im Ergebnis wurden der Park Neuprüll und der Ziegetsdorfer Park ausgewählt, um den Hundefreilauf in Parks zu erproben. Im Park Neuprüll wurde nach einer kurzen Zeit des Probebetriebes die Freilaufzone angepasst, um einen größeren Abstand zum nahe gelegenen Kinderspielplatz zu erzielen.

 

Im Zeitraum von 26.01. bis 31.08.2015 haben die Anlagenaufseher vermehrt Kontrollen vor Ort durchgeführt, Meinungen von 72 Personen zur Hundefreilaufzone im Park Neuprüll und 127 Personen im Ziegetsdorfer Park ausgewertet. Das Meinungsbild sowie Informationen wurden aus Gesprächen, Telefonaten und E-Mails gewonnen.

 

rgerreaktionen

Ein großer Teil der Bürger steht dem Freilauf für Hunde neutral gegenüber. Bei den Angesprochenen, die eine eindeutige Meinung zu dem Thema haben, überwiegt die zustimmende Haltung.

 

Park Neuprüll                                               

Gesamt Neuprüll

Ziegetsdorfer Park

Gesamt Ziegetsdorf

 

positivBefürwortende Meinung: Hunde werden nicht als störend empfunden; das Angebot wird als Entgegenkommen an die Hundebesitzer geschätzt diese Meinung wird nicht ausschließlich von Hundebesitzern geäert; mit den Freilaufzonen wird das Konfliktpotential lokalisiert und andere Bereiche dadurch entlastet.

 

negativAblehnende Meinung: wegen der Befürchtung fehlender Rücksichtnahme, vor allem gegenüber Joggern; Befürchtung, dass Hundehalter ihr Tier nicht im Griff haben; Befürchtung über vermehrten Hundekot auf den Rasenflächen

 

neutralden Befragten ist es egal, ob es die Freilaufzone für Hunde gibt oder nicht                

Die negativen Rückmeldungen kamen zu Beginn der Testphase und ebbten nach kurzer Zeit ab. Ein Bürger zog sogar zum Ende des Probelaufs seine ablehnende Meinung zurück und betonte, dass sich anfängliche Befürchtungen zum Freilauf der Hunde nicht bestätigt haben.

Von den Hundebesitzern war ein eindeutig positives Echo zu vernehmen.

 

Die zuständige Pflegegruppe des Gartenamtes empfindet die Freilaufzonen als problemlos. Die verfügbaren Tütenspender für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden sehr gut angenommen, die Rasenflächen befinden sich in sauberem Zustand. Es wird betont, dass in beiden Bereichen die Hundebesitzer auch vor Einrichtung der Freilaufzonen auf Sauberkeit geachtet haben. Es konnten keine negativen Auffälligkeiten benannt werden, der Austausch mit den Bürgern vor Ort war positiv. Aus Sicht der Mitarbeiter wird der Fortbestand der Freilaufzone befürwortet.   

 

2. Weiteres Vorgehen

Das Gartenamt empfiehlt auf Grundlage der o. g. Erfahrungen mit den Hundefreilaufzonen die Testphase in eine dauerhafte Lösung zu überführen, indem diese in der Grünanlagensatzungsnovelle aufgenommen werden. Insofern gilt in den erprobten Hundefreilaufzonen kein Anleingebot. Auf die Hundefreilaufzonen wird mit Informationstafeln vor Ort hingewiesen. Die Grenzen der Hundefreilaufzonen verlaufen überwiegend an Grundstücksgrenzen und Wegekanten. Wo die Grenzen anhand der örtlichen Gegebenheiten nicht eindeutig nachvollziehbar sind, werden diese mit Schildern markiert. 

 

Zur Umsetzung der Hundefreilaufzonen müssen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

 

-Die Verwaltung erarbeitet bis Herbst 2016 eine Novelle der Grünanlagensatzung und nimmt darin die Hundefreilaufzonen auf.

 

-Anbringen einer dauerhaften Beschilderung der Freilaufzonen (Kosten < 1.000,- €, Finanzierung aus dem Verwaltungshaushalt)

 

 

Ergänzende Information (außerhalb der Beschlussvorlage)

 

Im Rahmen der Herstellung der geplanten öffentlichen Grünanlage auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne (rund 60.000 m² Gesamtfläche) beabsichtigt das Gartenamt darüber hinaus eine rund 2.500 m² große eingezäunte Hundefreilaufzone einzurichten. Die Realisierung ist im Jahr 2019 vorgesehen.

 

 

Geplante Grünanlage auf dem Gelände der ehem. Nibelungenkaserne

 

 

3. Finanzierung

Die Finanzierung der Schilder für die Freilaufzonen im Park Neuprüll und im Ziegetsdorfer Park erfolgt aus dem Grünflächenunterhalt.

 


 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt, die Testphase der Hundefreilaufzonen im Park Neuprüll und im Ziegetsdorfer Park in eine dauerhafte Lösung zu überführen und die Grünanlagensatzung entsprechend zu novellieren. In den Freilaufzonen wird ab sofort das Anleingebot nicht vollzogen.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Hundefreilaufzonen (440 KB)    
Anlage 2 2 20160413 Ziegetsdorf (102 KB)    
Anlage 3 3 20160413 Neuprüll (87 KB)