Vorlage - VO/16/11979/61  

 
 
Betreff: Sachstandsbericht "Fahrradfreundliche Kommune"
Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion vom 10.03.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
26.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 10. 3. 2016 stellt die ÖDP-Stadtratsfraktion den Antrag, die Verwaltung solle „ zu folgenden Punkten der Thematik „Fahrrad-freundliche Kommune“ einen Sachstandsbericht vorzulegen“:

1.Welche Zielsetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils Regensburgs im Modal Split empfehlen die Experten der Stadtverwaltung, bzw. die Experten der Kommission zur Verleihung der Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“?

2.Wie weit sind die Planungen für die Einrichtung einer „Koordinationsstelle für Nahmobilitätsfragen“ samt eigenem Budget und Beteiligungsrecht in allen Rad- und Fußverkehrsfragen?

3.Erfolgte bereits verwaltungsintern eine Ausschreibung r die Erstellung eines Wegweisungskonzepts? In welchem Zeitraum ist vorgesehen, den Stadtrat über die Umsetzung eines Konzepts und die Bereitstellung ausreichender Mittel entscheiden zu lassen?

4.Wie steht es um die Installierung eines städtischen Dienstradpools?

5.Welche Vorschläge liefert die Verwaltung, um zukünftig bei allen relevanten Baustelleneinrichtungen, die den Rad- und Fußverkehr betreffen, konkrete Lösungen für die Führung des Fuß- und Radverkehrs zu erarbeiten?

6.Sind hierfür Personalverstärkungen im Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr geplant?

7.Zu welchen Ergebnissen kam die interne Klärung und Abstimmung bezüglich der Frage, inwieweit das bisherige Winterdienstprogramm im Hinblick auf den Radverkehr im Sinne der AGFK angepasst werden kann?

 

Dazu kann folgender Sachstand berichtet werden:

 

Zu Punkt 1:

Die Aufnahmekriterien der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern nennen keine konkrete Zahl. Die Formulierung lautet: „Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum“. Laut einer Haushaltsbefragung aus dem Jahr 2012 zum Verkehrsverhalten legen die Regensburger Einwohner derzeit durchschnittlich 19 % ihrer Wege mit dem Fahrrad zurück. Als Ziel wird ein Wert von 25 % angeregt, der mit Hilfe der Maßnahmen des seit letztem Jahr entstehenden Mobilitätskonzepts 2030 erreicht werden soll.

 

Zu Punkt 2:

Die Stelle des „Nahmobilitätsbeauftragten“ ist eingerichtet und wird künftig durch den jetzigen Leiter der Abteilung Verkehrsplanung besetzt. Der Beauftragte kann die Aufgabe erst dann hauptamtlich übernehmen, wenn seine Nachfolge in der Abteilungsleitung geregelt ist. Die Stelle war bis Ende März 2016 ausgeschrieben, wann mit einer Besetzung zu rechnen ist, kann noch nicht abgeschätzt werden.

 

Zu Punkt 3:

Das Beschilderungskonzept ist auf den Weg gebracht, die Vergabeunterlagen für die Beauftragung eines einschlägigen Fachbüros sind erstellt. Demnächst erfolgt die Ausschreibung der Leistungen.

 

Zu Punkt 4:

Viele städtische Ämter besitzen Diensträder. Langfristig sollen dieder in einem Pool zusammengefasst werden. Zunächst soll zusätzlich eine Verleihstation des neu einzurichtenden öffentlichen Fahrrad-Verleihsystems im Rathausbereich angesiedelt werden. Darauf können auch die Mitarbeiter zugreifen, wenn möglich im Rahmen eines Abonnements, das die Verwaltung mit dem Betreiber des Verleihs abschließt.

 

Zu den Punkten 5 und 6:

r die Baustellenüberprüfungen wurde beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr eine Halbtagsstelle eingerichtet. Die Stellenausschreibung ist erfolgt.

Die Arbeit besteht darin zu prüfen, wie der Radverkehr im Baustellenbereich sicher geführt werden kann. Wenn Komplettsperrungen unabdingbar sind, sind Umleitungen zu planen, zu beschildern und zu kommunizieren.

 

Zu Punkt 7:

 

Die Winterdienstpflichten einer Kommune sind von unterschiedlichen Vorgaben und Gesetzen sowie stadtratspolitischen Entscheidungen geprägt. Demnach ist die Stadt Regensburg für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen zuständig, aber die Winterdienstpflichten bestehen nicht uneingeschränkt. Es gilt die Winterdienstaufgaben auf verkehrswichtigen Straßen, Geh- und Radwegen unter Berücksichtigung der Gefährlichkeit wahrzunehmen.

 

In der Stadt Regensburg wird mit sogenannten Kleinkommunalfahrzeugen der Winterdienst auf Radwegen ausgeführt. Diese übernehmen ebenso das Räumen und Streuen von Gehwegen. Die personellen und maschinellen Kapazitäten lassen es nicht zu, zusätzliche Aufgaben im Rahmen des Winterdienstes zu übernehmen. Allerdings sind für das Jahr 2019 im Fahrzeuginvestitionsprogramm finanzielle Mittel für ein weiteres Winterdienstfahrzeug beantragt. Hiermit ist beabsichtigt, den städtischen Winterdienst durch ein zusätzliches Kleinkommunalfahrzeug auf Geh- und Radwegen zu optimieren. Es werden somit die Winterdienststrecken der 11 Kleinkommunalfahrzeuge auf 12 erweitert, so dass bei einem Winterdiensteinsatz auch Radwege in Teilen frühzeitiger geräumt und gestreut werden können.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Anlagen: