Vorlage - VO/16/12004/10  

 
 
Betreff: Bericht über die Bürgerversammlung für den Stadtbezirk Stadtamhof am 16.03.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Eckert
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1.Thema:Spielplatz in Stadtamhof

Fragesteller:Hr. Walter Cerull, Hr. Joachim Buck

Hr. Cerull äert, der Spielplatz am Gries werde gut angenommen. Aufgrund der wachsenden Bevölkerung sei der Spielplatz aber mittlerweile zu klein geworden. Er fordert deshalb eine zeitnahe Erweiterung des Spielplatzes; ein weiterer Sandkasten, zwei bis drei Schaukeln sowie einfache Klettergerüste seien ausreichend. Er fragt, ob auch eine Wasserstelle eingerichtet werden könne.

Hr. Buck regt an, den Spielplatz im Rahmen der anstehenden Hochwasserplanung zu erweitern oder neu zu gestalten.

 

Stellungnahme:

Die Spielplatzfläche ist eingezäunt, an den Spielplatz angrenzend befinden sich Gehölze, sowie ein Wegesystem. Eine Erweiterung der Fläche hätte zur Folge, dass in die Gehölze eingegriffen und die Wegführung geändert werden sste. Zudem gelten bei Spielplätzen besondere Sicherheitsbestimmungen, eine Erweiterung erfordert deshalb eine sorgfältige Planung. Ebenso ssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Darüber hinaus befindet sich das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Regensburg, sondern Eigentümer ist der Freistaat Bayern. Dementsprechend sind bei einer Erweiterung Verhandlungen über eine Nutzungsänderung notwendig. Auch die Lage im Überschwemmungsgebiet bringt Einschränkungen mit sich.

 

 

2.Thema:Fahrrad- und Fußngerbrücke von Weichs zum Grieser Spitz

Fragesteller:Hr. Walter Cerull

Hr. Cerull erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand bezüglich der Fahrrad- und Fußngerbrücke zwischen Weichs und dem Grieser Spitz (Holzgartensteg). Seiner Ansicht nach habe diese Brücke wenig Nutzen und sei nicht notwendig. In Richtung Stadtnorden gebe es bereits ausreichend Möglichkeiten für Radfahrer. Zudem sei die technische Umsetzung schwierig; es müssten eine Spannweite von mindestens 120 Metern, einehe von mindestens 4 Metern über der Marke des Hundertjährigen Hochwassers und eine Breite von 4 Metern berücksichtigt werden. Aufgrund der Steigung werde wiederum eine lange Rampe benötigt.

 

Stellungnahme:

Die notwendigen Mittel für den Bau des sog. Holzgartensteges sind derzeit noch nicht in die Investitionsplanung eingestellt; Planungsmittel sind berücksichtigt. Dieses Jahr kann die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden. Sobald diese Studie und auch die Machbarkeitsstudie für den Grieser Steg vorliegen, muss geprüft und entschieden werden, ob für beide Stege ein gemeinsamer Gestaltungswettbewerb ausgelobt wird.

r den Holzgartensteg sind zudem Genehmigungsverfahren erforderlich, u. a. weil es sich um einen Steg über eine Bundeswasserstraße handelt.

 

 

3.Thema:Busanbindung Stadtamhof

Fragesteller:Hr. Walter Cerull, Fr. Christa Lärm

Eine Linienführung von Elektro-Bussen über den Grieser Steg lehnt Herr Cerull ab. Es sei deshalb erfreulich, dass diese Pläne nicht weiter verfolgt würden. Ebenfalls positiv sei, dass Elektro-Busse auch künftig nicht über die Steinerne Brücke fahren werden.

Fr. Lärm meint, eine ausreichende Busanbindung für Stadtamhofnne erreicht werden, indem die bestehenden Buslinien einen engeren Takt hätten. Eine Zustiegsmöglichkeit zweimal in der Stunde würde ihrer Ansicht nach genügen. Insbesondere Jugendliche seien ohnehin zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs.

 

Stellungnahme:

Im Rahmen der Planungen zum Neubau des Grieser Steges sollte geprüft werden, ob auch Elektromini-Busse über den neuen Steg fahren könnten und somit für Stadtamhof eine verbesserte Busanbindung ermöglicht werden kann. Diese Idee wird allerdings nicht weiterverfolgt. Die aktuell laufende Machbarkeitsuntersuchung zum Neubau des Grieser Stegs hat als Rahmenbedingung, dass die Brücke in Zukunft auch als Evakuierungstraße im Hochwasserfall für Rettungsfahrzeuge, oder im Einzelfall für Feuerwehr oder Rettungsdienste befahrbar sein muss. Im Regelfall soll die Brücke aber Fußngern und Radfahrern vorbehalten bleiben.

Die Steinerne Brücke kann für Elektro-Busse nicht genutzt werden, da die Brüstungen keine ausreichende Absturzsicherung für die Busse darstellen. Zudem ist der Belag ungebunden befestigt und hält wegen der Plattenstärke den Belastungen durch Busse nicht stand. Ferner wurde die Stahlbetonplatte auf der Brücke, die nach dem Krieg wegen der Verkehrsbelastung eingebaut wurde, aus Gründen des Denkmalschutzes bei der Sanierung entfernt.

Der Fahrtweg der ÖPNV-Linie 17 über die Nibelungenbrücke ist umwegig und deswegen unattraktiv. Eine Takterhöhung würde daher kaum zu zusätzlichen Fahrgästen führen. Die Attraktivität des ÖPNV erhöht sich u.a. durch schnelle und kurze Verbindungen.

 

 

4.Thema:Freihaltung des Brückenbasars vom Kfz-Verkehr

Fragesteller:Hr. Walter Cerull, Hr. Albert Dischinger

Hr. Cerullhrt aus, der Brückenbasar in Stadtamhof sei für die Bürger und Bürgerinnen ein Kommunikationsraum. Er kritisiert, dass dieser Platz nicht vom Verkehr freigehalten werde. Auf der Südseite sei dies durchaus der Fall; dort gebe es zwei Verkehrsschilder „Fußngerzone“. Diese sollten auch an der Nordseite aufgestellt werden. Die derzeitige Beschilderung sei weder eindeutig noch ausreichend.

Hr. Dischinger bemängelt, dass der Brückenbasar zugeparkt werde. Er möchte wissen, wieso hier keine Parkraumüberwachung durchgeführt werde.

 

Stellungnahme:

Die Steinerne Brücke ist an der nördlichen Seite beidseits mit großflächigen Verkehrsschildern (gemeinsamer Rad- und Gehweg) deutlich kennbar gekennzeichnet. Der Bereich am Brückenbasar ist in das vorhandene Zonenhalteverbot der Straße Stadtamhof integriert. Diese flächenwirksame Regelung erlaubt am Brückenbasar nur das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Das Parken ist in diesem Straßenteil nicht zugelassen.

Der Verkehrsüberwachungsdienst ist in diesem Teil, soweit personell möglich, verstärkt tätig. Im Jahr 2015 fanden zahlreiche Kontrollgänge statt. Dabei wurden tagsüber durchschnittlich 1,8 und in den Abendstunden durchschnittlich 2 Verstöße festgestellt. In den ersten beiden Monaten im Jahr 2016 wurde der Brückenbasar nochmals vermehrt kontrolliert. Hier wurden tagsüber durchschnittlich 1,3 und in den Abendstunden durchschnittlich 3 Verwarnungen erteilt. Der Verkehrsüberwachungsdienst ist nachhaltig darum gemüht, der Parkproblematik Herr zu werden. Ein vollständiges Freihalten des Brückenbasars durch ständige Verkehrskontrollen wird aber nicht erreicht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Möblierungskonzept zur Innenstadt wurden im April als sog. Sofortmaßnahme mehrere Hockerbänke am Brückenbasar aufgestellt. Dadurch soll auch dem unerlaubten Parken entgegengewirkt werden. Ferner werden weitere Maßnahmen zur Verhinderung des unerlaubten Parkens in Form einer ergänzenden Beschilderung nebst prägnanter Abtrennung des betroffenen Bereichs eruiert.

 

 

5.Thema:Konsumfreie Sitzplätze mit Beschattung am Busterminal

Fragesteller:Hr. Walter Cerull

Hr. Cerull fordert konsumfreie, ausreichend beschattete Sitzplätze am Busterminal. Vor allem für ältere Menschen und Grundschüler sei dies notwendig. Der dort ansässige Wirt habe Kissen auf den vorhandenen Sitzbänken verteilt. Viele Personen gingen nun davon aus, die Plätze gehörten zur Gastwirtschaft und nähmen die Sitzgelegenheit deshalb nicht in Anspruch. Seiner Meinung nach sei es unproblematisch, entlang der Hochwassermauer eine lange Bank zu installieren und mithilfe von Rankgerüsten eine Beschattung zu schaffen.

 

Stellungnahme:

Das Gartenamt wird noch dieses Jahr zusätzliche Sitzmöglichkeiten am Busterminal schaffen. Die Beschattung des Wartebereichs wird mit dem fortschreitenden Wachstum der sechs im Jahr 2006 gepflanzten Bäume noch zunehmen. Zusätzliche Maßnahmen zur Beschattung, z. B. durch begrünte Rankgerüste, versprechen aufgrund der südlichen Himmelsausrichtung des Wartebereichs wenig Effekt und sind nicht vorgesehen.

 

 

6.Thema:Reduzierung von Veranstaltungen

Fragesteller:Hr. Walter Cerull

Hr. Cerull äert, auf dem Grieser Spitz sollten maximal zwei Musikveranstaltungen im Jahr stattfinden. Die restliche Zeit solle der Platz r Familien zur Verfügung stehen. Ebenso wären in der Stadtamhofer Hauptstraße zwei Veranstaltungen pro Jahr ausreichend.

 

Stellungnahme:

Im letzten Jahr fanden in der öffentlichen Grünanlage Grieser Spitz drei Veranstaltungen mit Musik (Buntes Wochenende, Bürgerfest und Spectaculum) sowie zwei leise Veranstaltungen (Theatergastspiel und Theateraufführungen) statt. Darüber hinaus wurde auf der Jahninsel das Jahninselfest durchgeführt. Die Großveranstaltungen mit Musik am Grieser Spitz sowie der Jahninsel haben mittlerweile eine gewisse Tradition und werden von der Bevölkerung stark nachgefragt. Das Bürgerfest, bei dem die Jahninsel ebenfalls genutzt wird, findet außerdem nur im zweijährigen Turnus statt.

Öffentliche Grünanlagen zählen zur städtischen Infrastruktur und sollen den öffentlichen Bedarf verschiedener Nutzungsansprüche abdecken. Insofern besteht neben den Naherholungsnutzungen und ökologischen Funktionen auch die Aufgabe, als Veranstaltungsort für Kulturveranstaltungen zu dienen. Beim Gartenamt gehen zahlreiche Anfragen zur Durchführung von Kulturveranstaltungen in den städtischen Grünanlagen ein. Die nachgefragtesten Grünanlagen sind der Stadtpark, die Jahninsel und der Grieser Spitz aufgrund ihrer zentralen Lage.

Die Ausstellung einer Genehmigung erfolgt immer nach individueller Prüfung und unter der Erteilung von Auflagen. Diese müssen vom Veranstalter eingehalten werden und unterliegen der Kontrolle. Dabei kommt es zu einer Abwägung zwischen dem allgemeinen öffentlichen Interesse an Kunst, Kultur und Brauchtumspflege sowie den Anliegen der Bürger, die in diesen Bereichen wohnen und weiteren Aspekten.

Es gibt Veranstaltungen, die nicht genehmigt werden, um einer weiteren Häufung und der damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bürger entgegenzuwirken. Die fünf veranstaltungsfreien Wochenenden der Stadt Regensburg werden immer freigehalten.

Die Straße „Stadtamhof“ ist als öffentlicher Straßengrund gewidmet,r Veranstaltungen ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Im letzten Jahr fand das Bürgerfest sowie das Weinfest statt. Für Sportveranstaltungen, bei denen lediglich eine Straßensperrung notwendig ist, muss keine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.

Über Art. 19 LStVG oder das Gaststättenrecht gibt es keine Möglichkeit, die Zahl der Veranstaltungen einzuschränken. Den Interessen der Anwohner werden durch Beschränkungen der Veranstaltungszeiten und Lärmschutzauflagen Rechnung getragen.

 

 

7.Thema:Toilettenanlagen am Spielplatz und den Liegewiesen

Fragesteller:Hr. Walter Cerull, anonym

Hr. Cerull merkt an, am Spielplatz sowie an den Liegewiesen sollten mehr Toiletten zur Verfügung gestellt werden. Die Plätze würden viel und gerne genutzt, so dass eine entsprechende Zahl an Toiletten erforderlich sei.

Einergerin bittet darum, die Toiletten in der Salzgasse bzw. beim Pumphäuschen nicht vor den Fenstern bzw. nicht im direkten Blickfeld der Anwohner aufzustellen.

 

Stellungnahme:

Die nächstgelegenen öffentlich zugänglichen Toiletten befinden sich auf dem Parkplatz an der Wöhrdstraße und durch das Programm „Nette Toilette“ im „Meier ein Lokal“. Aufgrund der hohen Nachfrage werden für die Besucher des Spielplatzes und der Liegewiesen von März bis September mobile Toilettenkabinen aufgestellt. Davon befinden sich eine am Grieser Spitz beim Eingang zum Spielplatz und drei auf der Jahninsel östlich der Steinernen Brücke. Die mobilen Toiletten werden ein- bis zweimal wöchentlich gereinigt. Dennoch werden die Toilettenkabinen von einigenrgern und Bürgerinnen nicht genutzt, da sie als unzumutbar empfunden werden, und die Notdurft wird in den Grünanlagen verrichtet. Als Folge daraus ergibt sich wiederum die Forderung nach gegend Toiletten. Aus Kostengründen (hohe Investitons- und Unterhaltskosten) sowie aufgrund der Hochwassergefahr wird von der Errichtung fester Toilettenhäuser abgesehen.

 

 

8.Thema:Salzgasse, Zustand und Parksituation

Fragesteller:Hr. Johann Stadlbauer

Hr. Stadlbauer nutzt die Salzgasse als Zufahrt zu seinem Grundstück und kritisiert deren Zustand. Es gebe zahlreiche Löcher sowie eine Unfallgefährdung für Fußnger und Radfahrer. Seiner Ansicht nach sollte die Salzgasse eine Asphaltdecke erhalten. Zudem sei die Straße durch unerlaubtes Parken nur schwer passierbar. Fher habe es ein Verbotsschild für Autos und Motorräder gegeben. Vor einem Jahr sei dieses Schild bei Baumaßnahmen zur Seite gesteckt worden und nun nicht mehr sichtbar. Dieses Schild solle wieder ordentlich aufgestellt werden. Er weist darauf hin, dass auch der Wasserlauf nicht mehr gewährleistet sei; die Wassereinläufe seien aufgefüllt worden.

 

Stellungnahme:

Die Verlängerung der Salzgasse ab Hausnummer 10 nach Osten befindet sich im Eigentum des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Regensburg. Alle direkt anliegenden Grundstücke werden über die Straße „Am Gries“ erschlossen. Die Salzgasse dient der rückwärtigen Zweiterschließung. Lediglich die Erschließung der Anwesen Am Gries 28 und 30 war problematisch. Deshalb wurde die Verlängerung der Salzgasse auf Antrag des Wasserwirtschaftsamtes zum Eigentümerweg gewidmet, wobei der Eigentümer der genannten Grundstücke die Sonderbaulast übernommen und diese vertraglich an die Wohnungseigentümer übertragen hat. Das Tiefbauamt fordert diese nach Notwendigkeit auf, Schäden am Weg zu beheben. Zuletzt ist dies vor zwei Jahren erfolgt. Das Tiefbauamt wird die aktuelle Situation prüfen und ggf. zu einer Mängelbeseitigung auffordern. Eine Asphaltierung ist derzeit nicht umsetzbar; diese Belastung kann dem Träger der Sonderbaulast nicht zugemutet werden. Darüber hinaus strebt die Verwaltung an, im Rahmen der Hochwasserschutzplanungen für Stadtamhof eine Lösung für diese Situation herbeizuführen.

Das Verkehrsschild, das bisher vermeintlich die Zufahrt beschränkte und nur den Anliegerverkehr zuließ, wurde vom Wasserwirtschaftsamt auf Anwohnerwunsch ohne die notwendige straßenverkehrsrechtliche Anordnung durch die Stadt Regensburg angebracht. Zwischenzeitlich hat das Wasserwirtschaftsamt das Verkehrsschild entfernt. Ein derartiges Schild war rechtlich nicht zulässig. Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken; dabei sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Inbesondere kann im Endstück des Sackgassenbereichs Salzgasse kein Durchgangsverkehr stattfinden, der ausgeschlossen werden könnte.

 

 

9.Thema:Parken in Stadtamhof

Fragesteller:Hr. Michael Laib

Hr. Laib erkundigt sich hinsichtlich der Parkplatznot in Stadtamhof, ob die Stadtverwaltung weiterhin über eine Quartiersgarage in der Gräßlschleife nachdenke.

 

Stellungnahme:

Im Strategiekonzept des Stadtplanungsamtes aus dem Jahr 2014 ist die Fläche mittelfristig als Quartiersgarage vorgesehen. Allerdings gibt es dazu derzeit keine konkreten Überlegungen. Dem Grunde nach bestehen im Stadtteil Stadtamhof, bezogen auf die Innenstadt, die meisten Parkierungsflächen. Allein der Dultplatz umfasst etwa 2.400 Stellplätze. Kurzparkregelungen sind in der Hauptstraße Stadtamhof und in der Straße Am Protzenweiher ausgewiesen.

 

 

10.Thema:Neubau des Grieser Stegs

Fragestellerin:Fr. Christa Lärm

Fr. Lärm fragt, ob es bereits konkrete Planungen zum Neubau des Grieser Stegs gebe. Die neue Brücke solle eine Breite von 6 Metern aufweisen. Sie möchte wissen, ob dadurch das Gelände der Schwimmabteilung des SSV Jahn beeinträchtigt werde.

 

Stellungnahme:

Im Zusammenhang mit der Planung des Hochwasserschutzes am Unteren Wöhrd ist der Neubau des Grieser Steges erforderlich. Da der Grieser Steg künftig eine große Bedeutung für die Einsatzkräfte am Unteren Wöhrd und in Stadtamhof bei Hochwasser haben wird, muss der Steg entsprechend breit (6,5 Meter) und tragfähig errichtet werden. Da eine konkrete Planung noch nicht vorliegt, kann keine Aussage hinsichtlich des Geländes der Schwimmabteilung des SSV Jahn getroffen werden.

 

 

11.Thema:Saemmergarten

Fragesteller: Hr. Joachim Buck

Hr. Buck bezieht sich auf die Sanierung des Spielplatzes am Saemmergarten. Hier könnten auf der Wegefläche ohne großen Aufwand die Voraussetzungen zum Boule-Spielen geschaffen werden. Er fragt, ob dies umgesetzt werden könne.

 

Stellungnahme:

Die Sanierungsarbeiten im Saemmergarten werden in der zweiten Jahreshälfte 2016 durchgeführt. Zu den geplanten Maßnahmen gehört auch die Überarbeitung der wassergebundenen Wege. Auf diesen kann dann, ähnlich wie beispielsweise im Stadtpark, Boule gespielt werden.

 

 

12.Thema:Graffiti am Pumphäuschen

Fragestellerin:Fr. Sabine Rieger

Fr. Rieger gibt an, die Fenster ihres Wohnzimmers seien auf das Pumphäuschen ausgerichtet. Dort befinde sich seit einiger Zeit ein Graffiti, welches Genitalien darstelle. Sie bittet darum, dieses Graffiti entfernen zu lassen; sie habe zwei kleine Kinder.

 

Stellungnahme:

Das Graffiti wurde überstrichen; die östliche Seite wurde zusätzlich von einem Graffiti-Künstler gestaltet. Durch die künstlerische Gestaltung soll neuen wilden Graffitis entgegengewirkt werden.

 

 

13.Thema:Schließung der Sparkassenfiliale

Fragesteller:Hr. Christian Wiedenmann

Hr. Wiedenmann fragt, warum die Sparkassenfilialen in Stadtamhof und Steinweg geschlossen würden.

 

Stellungnahme:

Das größte Geschäftsfeld der Sparkasse stellen Zinsgeschäfte dar. Das durch die EZB verordnete Niedrigzinsniveau der letzten Jahre hrte zu Gewinneinbrüchen. Um die Sparkassen dennoch erhalten zu können, sollen von 49 Standorten 16 geschlossen werden. Den einzelnen Schließungsentscheidungen sind bestimmte Parameter zugrunde gelegt. Erfüllt eine Filiale diese Parameter nicht, gilt diese als unwirtschaftlich. Bisher ist nicht abschließend festgelegt, welche Filialen tatsächlich geschlossen werden.

Nach einer Schließung würden in Stadtamhof und Steinweg aber weiterhin Geldautomaten zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen, die jahrelang Sparkassenkunde sind und einen Ansprechpartner benötigen, weiterhin persönlich betreut werden.

 

 


Der Stadtrat beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Anlagen: