Vorlage - VO/16/12070/61  

 
 
Betreff: Nachtbus Probebetrieb
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
31.05.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtbusverkehr endet heute in Regensburg an allen Wochentagen um 00:00 Uhr mit der letzten Fahrt der Busse in die Stadtteile. In den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag verkehren um 01:15 Uhr mit einer Fahrt elf „Nachtschwärmer“- Linien des Regionalbusverkehrs ab Hauptbahnhof in den Landkreis Regensburg. Diese Linien bedienen zahlreiche Haltestellen innerhalb des Stadtgebietes mit. Die letzte Änderung des Nachtschwärmer-Angebots erfolgte im Jahre 2011 auf der Grundlage des Regionalen Nahverkehrsplans, wobei das bis dahin nur in der Nacht von Samstag auf Sonntag verkehrenden Nachtschwärmer-Angebot auch auf die Nächte von Freitag auf Samstag ausgeweitet wurde. Die Nutzung der Nachtschwärmer-Linien ist je Linie sehr unterschiedlich und schwankt in Abhängigkeit von den im Stadtgebiet stattfindenden Veranstaltungen. Im jährlichen Mittel liegt die Auslastung je Fahrt bei etwa 15 bis 25 Fahrgästen. Seit April 2016 wird der zuvor für die Nutzung der Nachtschwärmer-Linien verlangte Nachtzuschlag (1 Euro) vom RVV nicht mehr erhoben.

 

Seit längerem wird in Regensburg insbesondere von Seiten der Studenten und anderer Jugendorganisationen eine deutliche Ausweitung des Nachtbusangebots gefordert. Unterstützt wird dies durch die Forderungen von großen Teilen des Stadtrates der Stadt Regensburg. Der Regensburger Verkehrsverbund (RVV) und die Regensburger Verkehrsbetriebe (RVB) erhielten über ihren Aufsichtsrat den Auftrag, hierfür ein Konzept zu erarbeiten und die Kosten abzuschätzen. RVV und RVB haben sich daraufhin Ende Januar 2016 mit Vertretern der politischen Jugendorganisationen und des Stadtjugendringes zusammengesetzt, um deren Vorstellungen und Wünsche zu eruieren und ein hieraus ein realisierbares Angebotskonzept zu entwickeln.

 

Die hierbei abgestimmten Anforderungen an das Angebot sind:

 

            Testbetrieb für ein Jahr; Start soll Mitte Oktober 2016 mit Semesterbeginn der Universität sein;

            Starthaltestelle ist Hauptbahnhof/Albertstraße;

            Es können nicht alle Haltestellen im Stadtgebiet bedient werden;

            Der Verlauf der Linien soll sich an potentiellen Aufkommensschwerpunkten orientieren (Uni/Altstadt/ Discos & Clubs, Altstadt, Studentenwohnheime);

            Stündliches Fahrtenangebot (00:30 Uhr, 01:30 Uhr, 02:30 Uhr, 03:30 Uhr, 04:30 Uhr) ergänzend zu den bestehenden Fahrten der „Nachtschwärmer“-Linien (01:15 Uhr);

            Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag;

            Letzte Fahrt nach Schließung der Discos und Clubs in der Innenstadt (nach 04:00 Uhr);

            Das Nachtbus Angebot wird nicht auf Berufstätige ausgerichtet, sondern auf „Party-gesellschaft“ als Zielgruppe;

            Vordereinstieg mit Vorzeigen der gültigen Fahrkarte;

            Es wird vorerst kein zusätzlicher Nachtbus-Tarif erhoben.

 

 

Angebotskonzept (Probephase)

 

RVV und RVB haben das in der Anlage dargestellte Angebot entwickelt. Hierbei bedienen fünf Linien mit Start am Hauptbahnhof als Radiallinien die wichtigsten Korridore in der Stadt:

 

Linie N 1 Hauptbahnhof Stobäusplatz DEZ AlexCenter Pommernstraße

Linie N 8Hauptbahnhof Galgenbergstr. Bischof Konrad Str. Universität Karl-Stieler-Str. Ziegetsdorf Pentling

Linie N 9Hauptbahnhof Landshuter Str. Burgweinting

Linie N10 Hauptbahnhof Justizgebäude Kumpfmühl Klenzestr. Dechbetten

Linie N11 Hauptbahnhof Dachauplatz Arnulfsplatz Wernerwerkstr. Prüfening

 

 

Kosten

 

r die betriebliche Abwicklung des Nachtbusangebots sind fünf Standardlinienbusse erforderlich. Für den sicheren Betrieb muss zudem auch die Busleitstelle länger besetzt werden.

Insgesamt entstehen für den Nachtbusverkehr laut RVB zusätzliche Betriebskosten in Höhe von voraussichtlich insgesamt 175.000 EUR (netto) pro Jahr. Zusätzlich fällt Umsatzsteuer an. Für einen nach PBefG genehmigten Linienbetrieb ist hierbei der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% anzusetzen; ansonsten betrüge der Umsatzsteuersatz 19 %.

 

Bei einer Verkürzung des Angebotes (letzte Fahrt: 3:30 Uhr anstatt 4:30 Uhr) würde sich die o.g. Betriebskosten um vsl. 32.000 € (netto) verringern.

 

Einnahmen können laut RVB/RVV vorerst nicht gegengerechnet werden, da im Probebetrieb zunächst kein Zuschlag erhoben wird. Der RVV geht davon aus, dass es kaum neue, zahlende Fahrgäste geben wird. Das Gros der Nutzer werden Studenten mit Studententicket sein.

 

Der RVV beabsichtigt, während des Probebetriebes Fahrgasterhebungen durchzuführen und zu ermitteln, welche Zielgruppen mit welchem Ticket das Angebot nutzen und inwieweit „zahlende“ Neukunden darunter sind. Danach erfolgen eine Erlösabschätzung und ein Vorschlag, wie der Tarif für den Nachtbus im Dauerbetrieb aussehen könnte.

 

 

Finanzierung / Ausgleich

 

Die Finanzierung des ÖPNV-Angebots erfolgt auf der Grundlage der 2009 erfolgten und bis 2019 geltenden ÖPNV-Betrauung, die Stadt und Landkreis Regensburg gemeinsam gegenüber RVV, RVB/SWR und GFN vorgenommen haben. Die vorgesehene Angebotsausweitung des Nachtbusangebots stellt einen Mehraufwand dar, den die Stadt als Besteller dieser Leistung ihrerseits auszugleichen hat. Maßgeblich hierfür ist die EU-Verordnung 1370 und der hierin definierte „Nettoeffekt“. D.h. die Stadt darf gegenüber dem RVV ihren finanziellen Ausgleich nur bis zu derjenigen Höhe leisten, wie er tatsächlich durch das zusätzliche Angebot - unter Gegenrechnung auch der positiven Einnahmen - als Verlust verbleibt. Dieser Effekt kann erst während der Probephase festgestellt werden und ist vom RVV nachzuweisen. Die Ausgleichregelung ist in einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach EU-Verordnung 1370 zwischen Stadt und RVV zu regeln.

 

Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.7920.6751. Der Mittelbedarf für den bisher nicht eingeplanten Nachtbusbetrieb soll in den Nachtragshaushaltsplan 2016 und in den Haushaltsplan 2017 eingeplant werden.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

 

1.Das Nachtbusangebot soll zum Semesterbeginn im Oktober 2016 probeweise für ein Jahr eingeführt werden.
 

2.Über die Ergebnisse der Probephase und mögliche Optimierungsmöglichkeiten soll vor Ablauf der Probephase im Ausschuss berichtet werden.
 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Leistungsbeauftragung und den finanziellen Ausgleich mit dem RVV einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag abzustimmen und dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 


Anlagen:

 

Nachtnetz Stadt Regensburg (RVB)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Nachtnetz Stadt Regensburg (1053 KB)