Vorlage - VO/16/12110/55  

 
 
Betreff: Neubau eines Begegnungszentrums in der Guerickestraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
30.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Stadtosten-Kasernenviertel soll ein neues „Begegnungszentrum“ gebaut werden. Dieses Begegnungszentrum soll neben Angeboten eines Jugend- und Familienzentrums und Stadtteilprojektes auch die Menschen mit Migrationshintergrund erreichen. Dabei ist speziell auch an die Zielgruppe der Flüchtlinge gedacht.

 

In dem Viertel, um den Ostpark herum zwischen Landshuter Straße, Bahnlinie und Ostumgehung, wohnen insgesamt ca. 4.200 Menschen. Auffällig ist, dass im Jahr 2015 insgesamt 1.500 Menschen zugezogen sind. Dieser Mobilitätsindikator liegt in der Stadt Regensburg normalerweise bei ca. 25%, in dem benannten Gebiet liegt er bei ca. 36 %.

Zurückzuführen ist dies zum einen darauf, dass dort eine höhere Anzahl von Studierenden (in Wohngemeinschaften) wohnt, und im Besonderen auf den Zuzug durch Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung.

 

Zum Stand vom 1.5.2016 leben in der Erstaufnahmeeinrichtung ca. 550 Flüchtlinge, diese kann jedoch bis zu 900 Flüchtlinge aufnehmen. In der Guerickestraße, Zeißstraße und Dieselstraße werden weitere ca. 700 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen.

 

Der Ausländeranteil von 27% im Viertel liegt weit über dem Durchschnitt in der Stadt (ca. 13%). Dies führt nicht automatisch zu einer sozialen Belastung des Viertels, ist aber einer von vielen Indikatoren. Im Sozialbericht von 2011 wird festgestellt, dass dieses Viertel sozialbelastet ist. Dazu gehören die Arbeitslosenzahlen im Stadtteil, diese lagen bei 4,7 % und somit über dem Durchschnitt der Stadt Regensburg von ca. 2,8 %, bei ALG-II-Empfängern lag der Durchschnitt im Stadtteil bei 6,1%. Weitere Indikatoren sind: die Nutzung von Kultureinrichtungen ist sehr gering, niedrige Wahlbeteiligung usw. (siehe auch Bericht zur sozialen Lage 2011 Stadt Regensburg).

 

Betrachtet man die gemeldeten Kindeswohlgefährdungen und die Inobhutnahmen in diesem Gebiet, so fällt auf, dass der Stadtteil besonders viele lle an Kindeswohlgefährdungen (über 10%) aufweist. Vergleicht man die Kennzahlen (Verhältnis der Zahl der Minderjährigen zu der Zahl der Fallzahlen nach § 8a SGB VIII) des Kasernenviertels mit denen aus den anderen Stadtteilen, dann ist dieses Gebiet der am stärksten belastete Stadtteil in Regensburg.

 

 

 

 

 

Das Wohngebiet selbst ist durch die Barrierewirkung von drei Hauptverkehrsachsen und durch große Gebäudekomplexe teilweise abgeschnitten. Deutlich sichtbar macht dies die Besucherstruktur im Jugendzentrum Arena. Hier kommen wenig Jugendliche aus diesem Stadtteil. Gleiches gilt auch für die Familienzentren in der Umgebung. So zeigt sich auch hier, dass im Familienzentrum der Evangelischen Jugendsozialarbeit in der Hemauerstraße nur ein kleiner Teil der Besucher/innen und in das Familienzentrum der AWO in der Humboldtstraße gar keine Besucher/innen aus dem Stadtteil kommen.

 

Grundsätzlich war schon länger geplant, auf Grund der Bauverdichtung und räumlichen Situation im Gebiet ein neues Jugend- und Familienzentrum zu bauen.

 

Im Hinblick auf die dort lebende Bevölkerung, in der Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund unterschiedlichster Nationen in der Mehrheit sind, sollte ein multikulturelles Begegnungszentrum entstehen, in dem die Kinder-, Jugend-, und Familienarbeit integrierte Bestandteile sind. Erweitert werden muss die Arbeit durch die Zielgruppe der (alleinstehenden) jungen nner, die bei den Flüchtlingen stark vertreten ist.

 

Vor diesem Hintergrund soll hier ein Begegnungshaus für alle Bewohner/innen dieses Stadtteils entstehen, das den Schwerpunkt Integration und Begegnung haben muss.

 

Ein vorrangiges Angebot ist die (Sprach)Bildung, dazu gehört neben Sprachkursen auch die Unterstützung zur Teilhabe am sozialen Leben und zur Alltagsbewältigung. Zur Integrationsarbeit gehört neben der Vermittlung der sprachlichen Kompetenz auch die Vermittlung von sozialer und kultureller Kompetenz.

 

Weitere wichtige Angebote sind die Asylberatung, ein Flüchtlingscafe, ein Internetcafe sowie eine hne und Räumlichkeiten für die Pflege des jeweiligen Brauchtums oder religiöser Feste u.v.m.. Eine entsprechende Anzahl an Gruppenräumen muss vorhanden sein, die vielfältig genutzt werden nnen, z.B.r Deutschkurse oder r weitere Fort- und Weiterbildungsangeboter alle Altersstufen, r Beratungsmöglichkeiten,r intensive Gespräche, u.v.m.

 

Die Vielfalt der Angebote macht es notwendig, ausreichend Personal mit verschiedenen Fähigkeiten und Qualifikationen zu beschäftigen. Aus der Erfahrung in der Arbeit mit Stadtteilprojekten und Jugend- und Familienzentren, ren sechs bis sieben Personalstellen notwendig. Hierzu gehören: Hausmeister/in, sozial-pädagogische Fachkräfte und Erzieher/innen.

 

Die Entscheidung über die notwendige Stellenausstattung wird zu gegebener Zeit im Rahmen der Aufstellung des Stellenplans getroffen.

 

Auf Grund der Situation vor Ort und der vielfältigen Aufgaben sollte die Tgerschaft der Stadt Regensburg obliegen. Die Federführung dieses Hauses wird dem Amt für kommunale Jugendarbeit übertragen.

 

Die kalkulierte Bausumme beläuft sich r Gebäude mit Außenanlage und Einrichtung auf insgesamt 4.350.000 €. Die Baumaßnahme soll in den Entwurf des Investitionsprogrammes 2016 2020 aufgenommen werden.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Im Stadtosten an der Guerickestraße wird ein Begegnungszentrum errichtet.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauvorhaben baldmöglichst zu realisieren.
     

Anlagen: