Vorlage - VO/16/12131/61  

 
 
Betreff: Planfeststellung für das Bauvorhaben: Bundesautobahn A 3 "Nürnberg - Passau"
6-streifiger Ausbau zwischen Autobahnkreuz Regensburg und Anschlussstelle Rosenhof
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
05.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

  1. Formalia

 

Die Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg, hat für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn BAB A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Regensburg und der Anschlussstelle Rosenhof bereits im Jahr 2014 die Planfeststellung beantragt.

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat in der Sitzung am 21.10.2014 das Thema beraten und einen Beschluss gefasst (VO/14/10324/61).

Die Autobahndirektion hat die wesentlichen Forderungen der Stadt Regensburg, insbesondere die Verbesserungen des aktivenrmschutzes, als Tektur in die Antragsunterlagen übernommen.

Diese mit der Tektur versehenen Planfeststellungsunterlagen sind am 23.05.2016 bei der Stadt Regensburg zur Bekanntmachung, Auslegung und Beteiligung eingegangen.

 

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 06.06.2016 bis zum 06.07.2016.

 

Die städtischen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 23.05.2016 vom Verfahren in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen der Ämter sind in die im Kapitel 4 vorgeschlagene Stellungnahme an die Regierung der Oberpfalz eingeflossen.

 

Im nun vorliegenden Verfahren können nur Einwendungen zu den durch die Tektur geänderten Planungsbereichen gemacht werden, unveränderte Bereiche sind bereits durch das im Jahr 2014 durchgeführte Verfahren abgesichert.

 

 

  1. Vorhaben

 

Der Vorlage ist eine Kurzfassung des Erläuterungsberichts beigefügt. Darüber hinaus stellt sich das Vorhaben aus Sicht der Stadt Regensburg zusammengefasst wie folgt dar:

 

Der Ausbau der BAB 3 endet von Osten aus gesehen vor dem Autobahnkreuz Regensburg.

 

Grundsätzlich ist es aus Sicht der Stadt Regensburg erforderlich, den Ausbauabschnitt weiter nach Westen zu ver­ngern und dabei das Autobahnkreuz ebenfalls umzubauen. Nach Aussage  der Autobahn­direktion ist dies nicht möglich, da zwischen dem Autobahnkreuz und der Donaubrücke bei Sinzing keine Möglichkeit besteht, den 6-streifigen Querschnitt wieder auf 4 Fahrstreifen zu verjüngen. Gründe dafür sind die Topographie (Steigungsstrecke, Kurvigkeit) und der Ein­delbereich von der BAB A 93.

 

Die BAB-Anschlussstellen sind nicht von dem Vorhaben tangiert. Eine Verkehrsunter­suchung hat gezeigt, dass die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte auf Regensburger Stadt­gebiet weiterhin gegeben ist. Insgesamt ist infolge der allgemeinen Verkehrs­steigerungen und des Ausbaus der BAB 3 mit Verkehrszunahmen auf der BAB 3 zwischen 12 und 16 % bis 2030 zu rechnen.

 

Aktive Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwällen und/oder -wänden werden nahezu entlang des gesamten Streckenabschnitts vorgesehen. Auf der gesamten Strecke wird ein schallabsorbierender Belag eingebaut. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind auch im Bereich des Autobahnkreuzes eingeplant, obwohl der Ausbaubereich schon östlich des Kreuzes endet. Dies kommt insbesondere den Anwohnern im Bereich Ziegetsdorf zugute.

 

Im Abschnitt  zwischen dem Unterislinger Weg und der Landshuter Straße hat die Autobahndirektion antragsgemäß neue Lärmschutzanlagen  auf der Nordseite der BAB A 3 in die Tektur mit aufgenommen.

 

Je nach Stadtgebiet können durch aktive Schutzmaßnahmen die Immissionsgrenzwerte der 16. BISchVO in 75 % bis 100 % der Schutzfälle eingehalten bzw. unterschritten werden. Weitergehende Maßnahmen, etwa höhere Schallschutzwände oder Einhausungen, werden seitens des Gutachters und des Antragstellers aus verschiedenen Gründen verworfen. Dabei spielen sowohl städtebauliche und landschaftsplanerische Aspekte eine Rolle als auch die Verhältnismäßigkeit der aufgewendeten Mittel zum angestrebten Schutzzweck.

 

Im Rahmen des Vorhabens müssen nahezu alle Brückenbauwerke erneuert werden. Hierbei hat die Verwaltung bereits im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens gegenüber der Auto­bahndirektion mitgeteilt, ob und wo Veränderungen an den Querschnitten vorgenommen werden sollen. Es wurde insbesondere Wert darauf gelegt, die Situation für Radler und Fuß­nger zu verbessern. Für weitergehende Maßnahmen, etwa Querschnittsverbreiterungen, müsste der Veranlasser also die Stadt Regensburg die Kosten vollumfänglich tragen.

 

 

  1. Bewertung

 

Insbesondere in den Nachmittagsstunden ist regelmäßig festzustellen, dass die Kapa­zi­ts­grenze der BAB A 3 erreicht oder überschritten wird. Problematisch ist die Steigungsstrecke zwischen der Anschlussstelle Universität und dem Autobahnkreuz. Die Geschwindigkeiten, v. a. der Lkw, sinken deutlich ab, so dass sich ein Rückstau bis in den Bereich Rosenhof bildet.

 

Nachteilig ist jedoch, dass der Ausbaubereich vor dem Autobahnkreuz endet. Die Lkw in Richtung Nürnberg müssen auf den mittleren Fahrstreifen nach links wechseln, Kfz in Richtung München oder Hof müssen vom mittleren auf den rechten Fahrstreifen wechseln. Diese Fahrstreifen­wechsel sind ein Manko für die Verkehrssicherheit und die Leistungs­higkeit.

 

Das Vorhaben ist dennoch zu begrüßen, da hiermit weitere Verlagerungseffekte vom Bundesfern­straßennetz auf Stadtstraßen verhindert werden können. Die Verringerung der Stör­an­lligkeit kommt insbesondere dem Wirtschaftsverkehr, aber auch den Pendlern in der Region zugute.

 

Gegenüber der heutigen Situation und einer Verkehrszunahme ohne Autobahnausbau wird sich die Lärmsituation entlang der Trasse an vielen Stellen deutlich verbessern. Aktuell werden heute schon an diversen Stellen die Grenzwerte für die Lärmsanierung (Beginn der Gesundheits­ge­hr­dung) überschritten. Durch den Ausbau der BAB 3 gelten grundsätzlich die Immissionsgrenz­werte der 16. BISchVO. In Teilbereichen werden die Grenzwerte trotz aktiven Schutzmaß­nahmen überschritten, so dass zusätzlich aktive Maßnahmen not­wendig sind.

 

 

  1. Vorschlag Stellungnahme

 

Der Ausbau der BAB A 3 wird grundsätzlich begrüßt. Ein funktionierendes Autobahnnetz in der Region ist maßgeblich für die wirtschaftliche Entwicklung. Nur ein leistungsfähiges Fern­straßennetz verhindert die Verlagerung des überörtlichen Verkehrs auf das städtische Straßen­netz.

 

Die Wahl des Ausbauendes östlich des Autobahnkreuzes wird jedoch kritisch gesehen. Die notwendigen Fahrstreifenwechsel für den aus Osten kommenden Verkehr werden als potenziell konfliktträchtig und leistungsmindernd erachtet.

 

Daher unterstreicht die Stadt Regensburg die Forderung, schnellstmöglich Planungs- und Finanzierungssicherheit für den weiteren Ausbau der BAB nach Westen, insbesondere des Autobahnkreuzes, herzustellen. Es wird auf die Stellungnahme der Stadt Regensburg zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans verwiesen.

 

Die in die Tektur eingeflossenen Verbesserungen beim Lärmschutz und die Verbesserungen in der Landschaftspflege werden ausdrücklich begrüßt.

 

 

Einwendungen

 

Die Stadt Regensburg erhebt gegen das Vorhaben keine Einwendungen.

 

 

 

Forderungen

 

Bereich Umwelt- und Naturschutz inkl. Lärmschutz

 

F 31.1 Die Baumschutz-Verordnung der Stadt ist abzuarbeiten.  Für die betroffenen Bereiche ist eine Übersichtskarte zu erstellen und dem Umweltamt vorzulegen. Ersatzverpflichtungen sind in Abstimmung mit dem Umweltamt festzulegen.

 

F 31.2 Die Baufeldfreimachung darf durch den Vorhabensträger aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht vor dem 15. April unter Berücksichtigung der Winterstarre von Reptilien erfolgen.

 

F 31.3 Das Erstellen von flächentreuen naturschutzfachlichen Ausgleichsplänen für die 2 betroffenen Ausgleichsflächen hat vom Vorhabensträger noch zu erfolgen. Aus den Plänen muss eindeutig die Lage des Flurstücks, Größe (in m2) und Abgrenzung sowie ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die künftige Entwicklung der Flächen hervorgehen, so dass diese ins Bayerische Ökoflächenkataster übernommen werden können.

 

F 31.4 Bei Gehölzpflanzungen sind ausschließlich standortheimische, blüten- und fruchtreiche Wildsträucher entsprechend dem Naturraum „062-A Donau-Isar-Hügelland“ zu verwenden

 

F 31.5 Alle Ansaaten haben ausschließlich mit autochthonem Saatgut zu erfolgen.

 

 

Hinweise

 

Bereich Umwelt- und Naturschutz inkl. Lärmschutz

 

H 31.1 Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen (Maßnahmekomplex A4) „strukturreiche Offenlandflächen nordöstlich Oberisling“  entfallen und werden auf dem Gebiet der Gemeinde Schierling im Landkreis Regensburg durch die Maßnahmen E 12 E 20 ersetzt. Es besteht Einverständnis mit dem Ersatz im Landkreis wenn die Pflege und die ökologische Begleitung dauerhaft sichergestellt werden.

 

H 31.2 Aus Gründen des Klimaschutzes wird angeregt, auf der Südseite der Lärmschutzeinrichtungen PV-Anlagen vorzusehen soweit dies mit den Belangen des Schallschutzes verträglich ist.

 

H 66.1 Die Stadt Regensburg untersucht gegenwärtig nördlich der BAB A 3 von km 492+280 bis km 493+185  (Ziegetsdorf, Neuprüll)  die Möglichkeiten für eine weitere städtebauliche Entwicklung. Es kann sinnvoll werden die Lärmschutzanlagen in diesem Bereich im Einvernehmen zwischen Stadt und Bund zu erhöhen. Die Stadt wird sich nach Abschluss der Vorplanung zu diesen Gebieten mit der Autobahn ins Benehmen setzen.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen nimmt von der erneuten Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Kenntnis.

 

Der Ausschuss begrüßt die durch den Vorhabensträger in die Planung übernommenen Verbesserungen beim aktiven Lärmschutz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Regierung der Oberpfalz die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführte Stellungnahme abzugeben.

 


Anlagen:

 

Erläuterungsbericht –Kurzfassung-

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2016-06-13_Kurzfassung EB 6-str Ausbau A3 (44 KB)