Vorlage - VO/16/12158/DB1  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael
als Menschen in Not-Schutzhaus
- Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen
Beschluss über die technische Ausführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
07.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines:

 

Mit Beschluss vom 30.09.2015 hat der Stadtrat über die Nachnutzung des Bürgerstiftes St. Michael entschieden und die Verwaltung beauftragt, dort ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ zu realisieren. Die Umrüstungsinvestition für den Brandschutz und den Rückbau von Sanitäreinrichtungen sowie die Ausstattung mit drei Küchenzeilen trägt die Katholische Bruderhausstiftung bis zu einer Höhe von 350.000 € brutto. Der Mietvertrag zwischen der Katholischen Bruderhausstiftung und der Stadt Regensburg wurde zum 01.10.2015 für eine Dauer von 10 Jahren geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Regensburg das Mietobjekt befristet auch als Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber nutzen kann. Seit Oktober 2015 beherbergt das Bürgerstift im Rahmen des Notfallplans Asyl vorübergehend bis zu 200 Flüchtlinge und Asylbewerber sowie ca. 80 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. 

 

Zur Nutzungsänderung des Alten- und Pflegeheimes in ein Menschen in Not-Schutzhaus wurde ein Brandschutzkonzept ausgearbeitet und ein Bauantrag mit Darstellung der künftigen Nutzung und Belegung des Bürgerheimes beim Bauordnungsamt eingereicht.

 

Mit Bescheid vom 21.01.2016 wurde eine bauaufsichtliche Genehmigung mit denkmal-pflegerischer Erlaubnis zu der beantragten Nutzungsänderung erteilt.

 

Der Nutzungsschwerpunkt liegt künftig bei „Kinderschutz und Flüchtlinge“ (vergleiche
III. Belegungskonzept).

 

 

Nach Abschluss der Notfallunterbringung im Rahmen des Notfallplans Asyl soll umgehend mit den notwendigen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten für die künftige Nutzung als Menschen in Not-Schutzhaus begonnen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Beschreibung der Baumaßnahme:

 

Historie

 

Das Anwesen Weitoldstraße 18 geht im Kern auf das um 1720 von dem bedeutenden österreichischen Barockarchitekten Johann Michael Prunner errichtete Gartenpalais des Regensburger Handelsmannes Johann Jakob Pürkel zurück. Ab 1816 wurde das Palais in mehreren Phasen für soziale Zwecke adapiert und erweitert. Seit 1833 ist das Anwesen Bürgerstift St. Michael ehemaliges Gelbes Haus - im Besitz der Katholischen Bruderhausstiftung. Das Gebäudeensemble wurde 1882 zur Unterbringung von Kindern genutzt (Mathildenspital). Die katholische Stiftskapelle St. Michael wurde ab 1893/94 zusammen mit dem neuen Ostflügel des Bürgerstiftsgebäudes errichtet. Die Vierflügelanlage mit Walmdächern ist ein Baudenkmal und ist in die Denkmalliste der Stadt Regensburg eingetragen. Das Gebäudeensemble gehört seit 2006 zum Weltkulturerbe.

 

1987/88 entstand im Nord-Westen der Anlage ein 4-geschossiger Erweiterungsbau mit Heimplätzen für Rüstige.

Von 1991 1999 wurde der Altbau  in 4 Bauabschnitten saniert und für die Bedürfnisse eines Alten- und Pflegeheimes umgebaut.

 

Im August 2015 zogen die Bewohner in den Neubau des Bürgerstifts Kumpfmühl.

Seit Oktober 2015 befinden sich im ehemaligen Seniorenheim - im Rahmen des Notfallplans Asyl -Flüchtlinge und Asylbewerber sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 

III. Belegungskonzept des Kinderschutzhauses

Grobkonzept:

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen in mehreren Wohngruppen lernen, selbständig zu werden. Außerdem entstehen neun Zimmer für geflüchtete alleinerziehende Frauen mit Kindern, und drei Übergangswohnungen für das Projekt HAJDE (Hilfe Aufsuchend für Junge Menschen in Deutschland), der Betreuungsstelle für Familien aus Südosteuropa.

r die Jugendhilfe schafft die Stadt fünf Plätze im betreuten Jugendwohnen für Mädchen und ein Kinderschutzhaus mit sieben Plätzen.

Eine Jugendschutzstelle bietet Notplätze für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Außerdem werden für den Kinderschutzbund, HAJDE und dem Pflegekinderdienst der Stadt Regensburg Büroräume zur Verfügung gestellt.

Zur Trägerschaft in der Betreuung der jungen Flüchtlinge haben sich die Familienhilfe Morgenstern, die Salesianer Don Boscos, die Katholische Jugendfürsorge (KJF) und der

St.-Leonhardi-Verein bereiterklärt.

 

Im Einzelnen sind geplant:

  • Ein Kinderschutzhaus für gefährdete Kinder aus „Problemfamilien“ sieben Plätze

(Alter 6 10 Jahre)

  • roflächen für den Kinderschutzbund, Pflegekinderdienst, Jugendschutzstelle der Stadt Regensburg und das Projekt „HAJDE“
  • Betreutes Jugendwohnen der Stadt Regensburg mit fünf Plätzen - Wohngemeinschaft für Mädchen (Alter 16 20 Jahre)
  • Nachfolgegruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit insgesamt 60 Plätzen

(Alter 16 20 Jahre)

  • Verselbständigungsgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit fünf Plätzen

(Alter 18 21 Jahre)

  • Betreutes Einzelwohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

5 10 Personen (Alter 16 18 Jahre)

  • Übergangswohnraum für zugewanderte Familien aus Südosteuropa Projekt HAJDE

(maximal 3 Familien)

  • Wohnraum mit neun Plätzen für alleinerziehende weibliche Flüchtlinge aus Asyl-

Gemeinschaftsunterkünften

 

 

IV. Brandschutz- und Umbaumaßnahmen

Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes

Nach dem genehmigten Brandschutzkonzept sind folgende bauliche Eingriffe erforderlich:

Einbau von Brandschutztüren in  den Fluren:

- T 90 RS; 1-flügelig     2 St.

- T 30 RS Türen; 2-flügelig mit Oberlicht 15 St.

- T 30 RS Türen; 1-flügelig25 St.

- Türen von Aufenthaltsräumen die unmittelbar in

  Treppenräume aufschlagen sind in T 30-RS auszuführen  4 St.

 

 

 

Die Kapelle an der Gebäudeostseite ist im 1. und 2. OG brandschutztechnisch von den Fluren abzutrennen. Die Öffnungen zum Chor der Kapelle sind mit einer F 30-Verkleidung abzuschotten.

Vom Treppenhaus 5 (Schnittstelle vom 2. zum 3. BA) ist ein unmittelbarer Ausgang ins Freie zu schaffen. Ein vorhandenes Fenster zur Weitoldstrasse wird zur Fluchttür erweitert.

 

 

 

Umbaumaßnahmen

Wegen der Aufteilung in kleinere Bereiche sind auch Umbauten nötig. Das Haus bekommt mehrere Küchen mit größeren Aufenthaltsbereichen, damit die Jugendlichen und Erwachsenen gemeinsam kochen und essen können. Ebenso sind Umbauten in den Toiletten- und Nassbereichen erforderlich.

An der Nord-West-Ecke des Altbaus werden in 3 Geschossen die ehemaligen Pflegebäder mit einem Heimplatz zu einer Küche mit Aufenthaltsbereich zusammengeführt (Raum 001/002 +

R 101/102 + R 201/202).

An der Nord-Ost-Ecke des Altbaus entstehen ebenso im 1.und 2. Obergeschoß durch das Zusammenlegen von zwei Räumen jeweils ein großer Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile und Essplatz (R 109 + R 209).

r das betreute Jugendwohnen (Wohngemeinschaft für Mädchen) werden zwei Räume im 2. Obergeschoss  (R 222/222a) zu einem Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile zusammengeführt.

 

 

V. Instandsetzungsmaßnahmen

Unabhängig von den baulichen Maßnahmen wegen der Nutzungsänderung sind im Zuge dieser Umbaumaßnahmen auch notwendige, bisher im Rahmen des Bauunterhalts zurückgestellte Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

  • d-/Westtrakt (50-er Anbau): Sanierung und Neuanstrich der Kastenfenster
  • Innenhof: Leckage einer Grundleitung beheben
  • Undichtigkeit des Mansarddaches im Ostflügel beseitigen
  • Treppengeländer im östlichen Treppenhaus (TH 3) erhöhen

 

 

VI. Schäden durch die derzeitige intensive Nutzung als Notfallunterkunft im Rahmen des Notfallplans Asyl

 

Das Gebäudeensemble  St. Michael wurde für die Bedürfnisse eines Alten- und Pflegeheimes

geplant und saniert. Bei Maximalbesetzung wurden etwa 80 Senioren/-innen im Heim betreut.

Durch die Intensivbelegung mit bis zu 280 jugendlichen Flüchtlingen und Asylbewerbern wurde und wird die Gebäudesubstanz zwangsläufig extrem belastet. Teilweise wurden Zimmer mit bis zu 5 Personen belegt.

 

 

Von der Ingenieurgesellschaft EBB, Regensburg wurden die Schäden durch diese Extremnutzung dokumentiert.

Im Wesentlichen wurden folgende Bauteile geschädigt:

  • Verschmutzung und Beschädigung von Wänden in Fluren, Aufenthaltsräumen und Zimmern
  • Feuchteschäden an Bad- /Duschtüre und Zargen
  • Schimmelbefall an den Decken der Nasszellen
  • Parkett- und Linobelägen
  • Verschmutzung von Terracottaböden in den Fluren und Treppenhäusern
  • Sonnenschutzbehang an den Balkonen Erweiterungsbau N/W
  • Wandleuchten im Aufenthaltsbereich Westflügel 1. OG
  • Schäden an den malerischen Wandfassungen und Putzen  des historischen Saales im 1. Obergeschoss

 

VII. Geplanter zeitliche Ablauf:

 

Mit der Regierung der Oberpfalz sind noch folgende offenen Punkt zu klären:

  • Kostenbeteiligung an den Bauschäden durch die Intensivbelegung mit Flüchtlingen und Asylanten
  • Zeitplan für den Auszug der Flüchtlinge und Asylanten aus dem Bürgerstift

 

Nach Vorliegen des Technischen Beschlusses und Klärung vorgenannter Punkte mit der Regierung d. Opf. sowie Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel, kann die Ingenieurgesellschaft EBB mit den weiteren Planungsphasen (Lph. 5 8) für die Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden.

 

Wenn bis Ende Mai 2016 diese Startvoraussetzungen vorliegen, kann nachfolgender Zeitplan angestrebt werden.

 

Juni 2016:Planungsauftrag an EBB + Erstellen der Werkpläne und Leistungsverzeichnisse

Juli 2016: Angebotseinholung

August 2016: Vergabe der ersten Gewerke

September 2016: Baubeginn 4 Monate Bauzeit

Dezember 2016:  Fertigstellung und Inbetriebnahme

 

 

VIII. Finanzbedarf:

 

Nach einer Kostenberechnung der EBB Ingenieurgesellschaft mbH vom 19.02.2016/ 19.04.2016

belaufen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 846.000 €

Die Gesamtkosten untergliedern sich in

  1. Kosten der Umnutzung baulicher Aufwand
  2. Kosten der Instandsetzung
  3. Kosten der Schadensbeseitigung aus der derzeitigen Intensivnutzung

 

1.) Kosten der Umnutzung baulicher Aufwand

  • KGr. 300 Bauwerk und Baukonstruktion 291.500,00 €
  • KGr. 400 Bauwerk Technische Anlagen  89.400,00 €
  • KGr. 700 Baunebenkosten  57.100,00 €

Summe Umnutzung:                              438.000,00 €

Bei den Küchenzeilen werden baulich nur die erforderlichen Sanitär- und Elektroanschlüsse installiert. Die Nutzervereine sind eigenverantwortlich für die Beschaffung und den späteren Unterhalt des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte.

 

Mittelbereitstellung Umnutzung:

HH-Stelle: 1.4329.9450438.000,00 €

HH-Stelle: 1.4329.3620 Erstattung durch die Stadt Regensburg  88.000,00 €

 

2.) Kosten der Instandsetzung

  •    KGr. 300 Bauwerk und Baukonstruktion48.000,00 €
  •    KGr. 400 Bauwerk Technische Anlagen         0,00 €
  •    KGr. 700 Baunebenkosten   7.000,00 €

      Summe Instandsetzung:                                         55.000,00 € 

 

Mittelbereitstellung Instandsetzung:

HH-Stelle: 0.4329.5011 55.000,00 €

 

3. ) Kosten der Schadensbeseitigung aus der derzeitigen Intensivnutzung

  • KGr. 300 Bauwerk und Baukonstruktion307.000,00 €
  • KGr. 400 Bauwerk Technische Anlagen           0,00 €
  • KGr. 700 Baunebenkosten  46.000,00 €

Summe Schadensbeseitigung                            353.000,00 €

 

Mittelbereitstellung

HH-Stelle: 0.4329.5010353.000,00 €

HH-Stelle: 0.4329.1620 Erstattung durch die Stadt Regensburg353.000,00 €

 

Grundsätzlich werden die aufgeführten Schäden gem. Kostenberechnung vom 19.02.2016 von der Regierung d. Opf. anerkannt. Nicht ersetzt werden die Schäden, welche von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verursacht wurden.

Ein Schlüssel für die prozentuale Aufteilung der Kosten wurde über die belegten Flächen im Bürgerstift ermittelt. 78 % wurden während der Notfallunterbringung von den Flüchtlingen /Asylbewerbern und 22 % von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen belegt.

 

 

 

IX. Anlagen:

-          Belegungsübersicht

EG / 1. OG / 2. OG / 3.+4.OG

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die weitere Planung und die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen für die Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael  für ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ wird entsprechend der Berichtsvorlage beschlossen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Belegungsplan aktuell EG (1191 KB)    
Anlage 2 2 Belegungsplan aktuell, 1.OG (1198 KB)    
Anlage 3 3 Belegungsplan aktuell, 2. OG (1155 KB)    
Anlage 4 4 Belegungsplan aktuell, 3. und 4.OG (386 KB)