Sachverhalt:
I. Allgemeines:
Mit Beschluss vom 30.09.2015 hat der Stadtrat über die Nachnutzung des Bürgerstiftes St. Michael entschieden und die Verwaltung beauftragt, dort ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ zu realisieren. Die Umrüstungsinvestition für den Brandschutz und den Rückbau von Sanitäreinrichtungen sowie die Ausstattung mit drei Küchenzeilen trägt die Katholische Bruderhausstiftung bis zu einer Höhe von 350.000 € brutto. Der Mietvertrag zwischen der Katholischen Bruderhausstiftung und der Stadt Regensburg wurde zum 01.10.2015 für eine Dauer von 10 Jahren geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die Stadt Regensburg das Mietobjekt befristet auch als Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber nutzen kann. Seit Oktober 2015 beherbergt das Bürgerstift im Rahmen des Notfallplans Asyl vorübergehend bis zu 200 Flüchtlinge und Asylbewerber sowie ca. 80 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Zur Nutzungsänderung des Alten- und Pflegeheimes in ein Menschen in Not-Schutzhaus wurde ein Brandschutzkonzept ausgearbeitet und ein Bauantrag mit Darstellung der künftigen Nutzung und Belegung des Bürgerheimes beim Bauordnungsamt eingereicht.
Mit Bescheid vom 21.01.2016 wurde eine bauaufsichtliche Genehmigung mit denkmal-pflegerischer Erlaubnis zu der beantragten Nutzungsänderung erteilt.
Der Nutzungsschwerpunkt liegt künftig bei „Kinderschutz und Flüchtlinge“ (vergleiche
Nach Abschluss der Notfallunterbringung im Rahmen des Notfallplans Asyl soll umgehend mit den notwendigen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten für die künftige Nutzung als Menschen in Not-Schutzhaus begonnen werden.
II. Beschreibung der Baumaßnahme:
Historie
Das Anwesen Weitoldstraße 18 geht im Kern auf das um 1720 von dem bedeutenden österreichischen Barockarchitekten Johann Michael Prunner errichtete Gartenpalais des Regensburger Handelsmannes Johann Jakob Pürkel zurück. Ab 1816 wurde das Palais in mehreren Phasen für soziale Zwecke adapiert und erweitert. Seit 1833 ist das Anwesen Bürgerstift St. Michael – ehemaliges Gelbes Haus - im Besitz der Katholischen Bruderhausstiftung. Das Gebäudeensemble wurde 1882 zur Unterbringung von Kindern genutzt (Mathildenspital). Die katholische Stiftskapelle St. Michael wurde ab 1893/94 zusammen mit dem neuen Ostflügel des Bürgerstiftsgebäudes errichtet. Die Vierflügelanlage mit Walmdächern ist ein Baudenkmal und ist in die Denkmalliste der Stadt Regensburg eingetragen. Das Gebäudeensemble gehört seit 2006 zum Weltkulturerbe.
1987/88 entstand im Nord-Westen der Anlage ein 4-geschossiger Erweiterungsbau mit Heimplätzen für Rüstige. Von 1991 – 1999 wurde der Altbau in 4 Bauabschnitten saniert und für die Bedürfnisse eines Alten- und Pflegeheimes umgebaut.
Im August 2015 zogen die Bewohner in den Neubau des Bürgerstifts Kumpfmühl. Seit Oktober 2015 befinden sich im ehemaligen Seniorenheim - im Rahmen des Notfallplans Asyl -Flüchtlinge und Asylbewerber sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
III. Belegungskonzept des Kinderschutzhauses Grobkonzept: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen in mehreren Wohngruppen lernen, selbständig zu werden. Außerdem entstehen neun Zimmer für geflüchtete alleinerziehende Frauen mit Kindern, und drei Übergangswohnungen für das Projekt HAJDE (Hilfe Aufsuchend für Junge Menschen in Deutschland), der Betreuungsstelle für Familien aus Südosteuropa. Für die Jugendhilfe schafft die Stadt fünf Plätze im betreuten Jugendwohnen für Mädchen und ein Kinderschutzhaus mit sieben Plätzen. Eine Jugendschutzstelle bietet Notplätze für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen. Außerdem werden für den Kinderschutzbund, HAJDE und dem Pflegekinderdienst der Stadt Regensburg Büroräume zur Verfügung gestellt. Zur Trägerschaft in der Betreuung der jungen Flüchtlinge haben sich die Familienhilfe Morgenstern, die Salesianer Don Boscos, die Katholische Jugendfürsorge (KJF) und der St.-Leonhardi-Verein bereiterklärt.
Im Einzelnen sind geplant:
(Alter 6 – 10 Jahre)
(Alter 16 – 20 Jahre)
(Alter 18 – 21 Jahre)
5 – 10 Personen (Alter 16 – 18 Jahre)
(maximal 3 Familien)
Gemeinschaftsunterkünften
IV. Brandschutz- und Umbaumaßnahmen Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes Nach dem genehmigten Brandschutzkonzept sind folgende bauliche Eingriffe erforderlich: Einbau von Brandschutztüren in den Fluren: - T 90 RS; 1-flügelig 2 St. - T 30 RS Türen; 2-flügelig mit Oberlicht 15 St. - T 30 RS Türen; 1-flügelig25 St. - Türen von Aufenthaltsräumen die unmittelbar in Treppenräume aufschlagen sind in T 30-RS auszuführen 4 St.
Die Kapelle an der Gebäudeostseite ist im 1. und 2. OG brandschutztechnisch von den Fluren abzutrennen. Die Öffnungen zum Chor der Kapelle sind mit einer F 30-Verkleidung abzuschotten. Vom Treppenhaus 5 (Schnittstelle vom 2. zum 3. BA) ist ein unmittelbarer Ausgang ins Freie zu schaffen. Ein vorhandenes Fenster zur Weitoldstrasse wird zur Fluchttür erweitert.
Umbaumaßnahmen Wegen der Aufteilung in kleinere Bereiche sind auch Umbauten nötig. Das Haus bekommt mehrere Küchen mit größeren Aufenthaltsbereichen, damit die Jugendlichen und Erwachsenen gemeinsam kochen und essen können. Ebenso sind Umbauten in den Toiletten- und Nassbereichen erforderlich. An der Nord-West-Ecke des Altbaus werden in 3 Geschossen die ehemaligen Pflegebäder mit einem Heimplatz zu einer Küche mit Aufenthaltsbereich zusammengeführt (Raum 001/002 + R 101/102 + R 201/202). An der Nord-Ost-Ecke des Altbaus entstehen ebenso im 1.und 2. Obergeschoß durch das Zusammenlegen von zwei Räumen jeweils ein großer Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile und Essplatz (R 109 + R 209). Für das betreute Jugendwohnen (Wohngemeinschaft für Mädchen) werden zwei Räume im 2. Obergeschoss (R 222/222a) zu einem Aufenthaltsbereich mit Küchenzeile zusammengeführt.
V. Instandsetzungsmaßnahmen Unabhängig von den baulichen Maßnahmen wegen der Nutzungsänderung sind im Zuge dieser Umbaumaßnahmen auch notwendige, bisher im Rahmen des Bauunterhalts zurückgestellte Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
VI. Schäden durch die derzeitige intensive Nutzung als Notfallunterkunft im Rahmen des Notfallplans Asyl
Das Gebäudeensemble St. Michael wurde für die Bedürfnisse eines Alten- und Pflegeheimes geplant und saniert. Bei Maximalbesetzung wurden etwa 80 Senioren/-innen im Heim betreut. Durch die Intensivbelegung mit bis zu 280 jugendlichen Flüchtlingen und Asylbewerbern wurde und wird die Gebäudesubstanz zwangsläufig extrem belastet. Teilweise wurden Zimmer mit bis zu 5 Personen belegt.
Von der Ingenieurgesellschaft EBB, Regensburg wurden die Schäden durch diese Extremnutzung dokumentiert. Im Wesentlichen wurden folgende Bauteile geschädigt:
VII. Geplanter zeitliche Ablauf:
Mit der Regierung der Oberpfalz sind noch folgende offenen Punkt zu klären:
Nach Vorliegen des Technischen Beschlusses und Klärung vorgenannter Punkte mit der Regierung d. Opf. sowie Bereitstellung und Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel, kann die Ingenieurgesellschaft EBB mit den weiteren Planungsphasen (Lph. 5 – 8) für die Architekten- und Ingenieurleistungen beauftragt werden.
Wenn bis Ende Mai 2016 diese Startvoraussetzungen vorliegen, kann nachfolgender Zeitplan angestrebt werden.
Juni 2016:Planungsauftrag an EBB + Erstellen der Werkpläne und Leistungsverzeichnisse Juli 2016: Angebotseinholung August 2016: Vergabe der ersten Gewerke September 2016: Baubeginn – 4 Monate Bauzeit Dezember 2016: Fertigstellung und Inbetriebnahme
VIII. Finanzbedarf:
Nach einer Kostenberechnung der EBB Ingenieurgesellschaft mbH vom 19.02.2016/ 19.04.2016 belaufen sich die Gesamtkosten der Baumaßnahme auf 846.000 € Die Gesamtkosten untergliedern sich in
1.) Kosten der Umnutzung – baulicher Aufwand
Summe Umnutzung: 438.000,00 € Bei den Küchenzeilen werden baulich nur die erforderlichen Sanitär- und Elektroanschlüsse installiert. Die Nutzervereine sind eigenverantwortlich für die Beschaffung und den späteren Unterhalt des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte.
Mittelbereitstellung Umnutzung: HH-Stelle: 1.4329.9450438.000,00 € HH-Stelle: 1.4329.3620 Erstattung durch die Stadt Regensburg 88.000,00 €
2.) Kosten der Instandsetzung
Summe Instandsetzung: 55.000,00 €
Mittelbereitstellung Instandsetzung: HH-Stelle: 0.4329.5011 55.000,00 €
3. ) Kosten der Schadensbeseitigung aus der derzeitigen Intensivnutzung
Summe Schadensbeseitigung 353.000,00 €
Mittelbereitstellung HH-Stelle: 0.4329.5010353.000,00 € HH-Stelle: 0.4329.1620 Erstattung durch die Stadt Regensburg353.000,00 €
Grundsätzlich werden die aufgeführten Schäden gem. Kostenberechnung vom 19.02.2016 von der Regierung d. Opf. anerkannt. Nicht ersetzt werden die Schäden, welche von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verursacht wurden. Ein Schlüssel für die prozentuale Aufteilung der Kosten wurde über die belegten Flächen im Bürgerstift ermittelt. 78 % wurden während der Notfallunterbringung von den Flüchtlingen /Asylbewerbern und 22 % von den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen belegt.
IX. Anlagen: - Belegungsübersicht EG / 1. OG / 2. OG / 3.+4.OG
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die weitere Planung und die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen für die Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael für ein „Menschen in Not-Schutzhaus“ wird entsprechend der Berichtsvorlage beschlossen.
Anlagen:
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