Vorlage - VO/16/12184/51  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
23.06.2016 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

 

 

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
14 beratenden Mitgliedern. Für jedes Mitglied ist nach Art 18 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen.

 

Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG ist der Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Philipp Seitz und das beratende stellvertretende Mitglied Sophia Hübl vertreten.

 

Der Stadtjugendring hat mit Mail vom 11.05.2016 mitgeteilt, dass sich eine Änderung bezüg­lich des stellvertretenden Mitgliedes ergeben habe und nunmehr Frau Stefanie Schmid diese Funktion übernehmen solle.

 

Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugend­hilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Stefanie Schmid als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Frau Stefanie Schmid wird als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfe­ausschusses der Stadt Regensburg bestellt.