Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg besteht aus 15 stimmberechtigten und
Aufgrund Art. 19 Abs. 1 Nr. 8 AGSG ist der Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss der Stadt Regensburg durch das beratende ordentliche Mitglied Philipp Seitz und das beratende stellvertretende Mitglied Sophia Hübl vertreten.
Der Stadtjugendring hat mit Mail vom 11.05.2016 mitgeteilt, dass sich eine Änderung bezüglich des stellvertretenden Mitgliedes ergeben habe und nunmehr Frau Stefanie Schmid diese Funktion übernehmen solle.
Entsprechend § 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung werden die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihre Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrats bestellt.
Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Art. 21 Abs. 2 Satz 2 AGSG einer Bestellung von Frau Stefanie Schmid als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg sind gegeben.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Frau Stefanie Schmid wird als beratendes stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg bestellt.
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