Vorlage - VO/16/12241/65  

 
 
Betreff: Kanalerneuerung Hiltnerweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Entscheidung
19.07.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Mischwasserkanal im Hiltnerweg befindet sich im Kanalsanierungsgebiet „Konradsiedlung – Teilgebiet Südost“ und wurde gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 im Rahmen der „Selektiven Kanaluntersuchung“ mittels TV – Inspektion im Jahr 2012 untersucht und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet.

 

Nach den Auswertungen der TV - Kanalinspektion wurden am Mischwasser-Sammelkanal DN 250 mit dem Baujahr 1954 erhebliche bauliche Schäden wie Risse, Wurzeleinwuchs und Scherbenbildung festgestellt.

Die geforderte Dichtheit des Kanals kann nicht nachgewiesen werden.

Zur Anpassung an den städtischen Standard für Sammelkanäle und zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit ist eine Vergrößerung erforderlich.

Aufgrund des Kanalalters, des vorhandenen Schadensbildes und des geringen Durchmessers ist der Sammelkanal zu erneuern.

Die Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen sind teilweise zu erneuern.

 

Aufgrund eines dringenden Handlungsbedarfs wurde 2016 durch die REWAG die Wasserleitung im Hiltnerweg erneuert.

 

Die Planungen zur Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals wurden abgestimmt.

Durch die Neuverlegung der Wasserleitung steht jetzt für die Kanalerneuerung eine ausreichend breite Trasse zur Verfügung.

 

Ausführungszeit:

 

Die Maßnahme soll 2017 durchgeführt werden.

 

 

Umfang:

 

Im Hiltnerweg ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:

 

ca. 115 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300

 

ca. 2 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten

 

ca. 5 m Erneuerung von Hausanschlusskanälen

 

ca. 35 m Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen

 

Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.

 

Die die Straßenentwässerung betreffenden Kostenanteile sind beitragspflichtig nach KAG.

 

Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben.

 

Aufgrund der Lage der Kanaltrasse und des schlechten Straßenzustands ist davon auszugehen, dass weitere Teile der Straße erneuert werden müssen. In diesem Fall ist zu prüfen, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aufwand zusammen mit den Straßenentwässerungskosten entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet.

 

 

Kosten:

 

Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle,

Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 178.500,- €

 

Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen  16.000,- €

 

Gesamtsumme Kanalbaumaßnahme incl. Straßenentwässerungsleitungen:   194.500,- €

 

 

Geschätzte Kosten für voraussichtlich erforderliche zusätzliche

Straßenerneuerungen außerhalb von Kanalgräben: 60.000,- €

 

 

Haushaltmittel:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2016 – 2020

im UA 7009/25 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95025 für die Mischwasserkanäle,

im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung

im UA 6370/07 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9507 für zusätzliche Straßenwiederherstellung / Erneuerung außerhalb von Kanalgräben entsprechend berücksichtigt; im gültigen Investitionsprogramm 2015-2019 ist die Maßnahme grds. veranschlagt bedarf jedoch der Anpassung (insb. Vorziehung).

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Mischwasserkanal im Hiltnerweg ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu erneuern.

 


Anlagen:

 

Übersichtslageplan unmaßstäblich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_16_12241_65_160613_Al_Beschlusslageplan_Hiltnerweg A4 (219 KB)