Sachverhalt:
Sachverhalt:
Die Mischwasserkanäle in dem Kanalsanierungsgebiet „Wahlenstraße“ wurden gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 mittels TV – Kanaluntersuchung im Jahr 2008 inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet. Zu diesem Kanalsanierungsgebiet gehört auch der Kanal in der Straße „Am Wiedfang“ mit dem ursprünglichen Baujahr 1902. Der Sammelkanal in der Straße „Am Wiedfang“ wurde bereits 1998 erneuert. Die Hausanschlussleitungen hingegen sind überwiegend über 100 Jahre alt. Die Grundstücksanschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen weisen Schäden wie Muffenversätze, Scherbenbildung (zum Teil bereits mit fehlenden Scherben mit sichtbarem Boden), Längs- und Querrisse sowie nicht fachgerecht angeschlossene Leitungen auf. Die geforderte Dichtheit der Anschlusskanäle kann nicht nachgewiesen werden, da bis zum Jahr 1965 die Muffendichtungen noch mittels einer Teerstrickverbindung ausgeführt wurden. Dieses Material hat sich jedoch als nicht abwasserresistent erwiesen. Die Anschlusskanäle sind daher gemäß den Beurteilungskriterien als undicht zu bewerten und überwiegend den höchsten Schadensklassen zuzuordnen. Die Dichtheit der Kanäle ist in diesem Bereich von besonderer Bedeutung, da das Grundwasser aufgrund der Donaunähe bei erhöhten Wasserständen über die undichten Kanäle in das Mischwassersystem infiltrieren und so zu einer erhöhten hydraulischen Belastung des Kanalsystems führen kann. Eine Erneuerung der Grundstücksanschlusskanäle und der Straßenentwässerungsleitungen in offener Bauweise ist wegen der oben genannten Schäden erforderlich. Außerdem müssen zusätzliche Schächte erstellt werden, um die Zugänglichkeit der Anschlusskanäle für den Kanalunterhalt zu schaffen und zukünftige Dichtheitsprüfungen zu ermöglichen.
Zeitlicher Ablauf der Maßnahme:
Die Durchführung der Kanalbaumaßnahme ist für Herbst 2016 vorgesehen.
Umfang der Maßnahme:
Die Kanalsanierung „Am Wiedfang“ umfasst voraussichtlich folgenden Umfang:
ca. 8 m Kanalerneuerung Mischwasserkanal DN 250 ca. 3 Stck. Revisionsschächte DN 800 - 1000 ca. 2 Stck. Einsteigschächte ca. 25 Stck. Erneuerung von Grundstücksanschlusskanälen ca. 4 Stck. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.
Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben.
Kosten der Maßnahme:
Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, Herstellung der Schachtbauwerke, Grundstücksanschlusskanäle293.000,- EUR
Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen 17.000,- EUR
Haushaltsmittel:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Investitionsprogramm 2015-2019 veranschlagt sowie werden im Entwurf des Investitionsprogramms 2016 – 2020 im UA 7009/18 auf der Haushaltsstelle 1.7009.95018 sowie in UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 berücksichtigt.
Für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen werden von den Anliegern Straßenausbaubeiträge erhoben.
Der Ausschuss beschließt:
Die Kanalerneuerung „Am Wiedfang“ ist nach Maßgabe des Sachverhalts im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Anlagen:
Beschlusslageplan unmaßstäblich
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