Sachverhalt:
Gemäß § 8 der Betriebssatzung (VO/12/7953/SK3) hat der Regiebetrieb „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ einen Jahresabschluss mit Lagebericht aufzustellen. Dieser wurde gemäß § 8 Abs. 6 der Betriebssatzung von einem externen Abschlussprüfer, der Firma Rödl & Partner GmbH, Regensburg, geprüft (Bestellungsbeschluss VO/15/10726/D1). Der uneingeschränkte Prüfvermerk liegt vor (Anlage).
Die wichtigsten Geschäftsdaten sind im Lagebericht erläutert (Anlage). Der Lagebericht 2013 wurde im August 2015 fertig gestellt. Die Ausgaben für den Stadionbau verschoben sich vor allem in die Jahre 2014 und 2015. Weitere erhebliche Abweichungen ergeben sich aus der Verrechnung von Personalkostenersätzen an die Stadt Regensburg in höherem Umfang als geplant und einer deutlichen Absenkung der Bauzeitzinsen durch das niedrige Zinsniveau.
Das Geschäftsjahr 2013 schließt mit einem Verlust in Höhe von 7.190,34 Euro ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von 1.900 Euro sowie für Beratungsleistungen bzgl. des späteren Betriebs des Stadions, die nicht aktiviert werden konnten. Hinzu kommt der zwischenzeitlich durch Entnahme aus den Rücklagen ausgeglichene Vorjahresverlust aus 2012 mit 1.350 Euro.
Gemäß § 9 der Betriebssatzung beschließt der Stadtrat über die Behandlung des Jahresverlustes. Es wird vorgeschlagen, dass der Betrag von 7.190,34 Euro durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt wird. Zum 31.12.2013 betrug die Rücklage 527.620,08 Euro und setzte sich zusammen aus der Bareinlage in Höhe von 500.000 Euro zur Gründung des Regiebetriebs sowie des kapitalisierten städtischen Personalaufwands bis zur Gründung des Regiebetriebs. Die Rücklage wird sich nach Ausgleich des Jahresverlusts 2013 auf 519.079,74 Euro belaufen.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Testat des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2013 mit Jahresabschluss und Lagebericht
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||