Bericht der Verwaltung:
1. Ausgangssituation
a) Grundschule Um das zu erwartende Raumdefizit der Pestalozzi-Grundschule kurzfristig zu beheben, soll das bisher von der FOS/BOS genutzte Schulgebäude Landshuter Straße 61 von der Grundschule in den Obergeschossen genutzt werden. Für die zweckentsprechende Ertüchtigung des Schulgebäudes sind kurzfristig verschiedene Anpassungsarbeiten erforderlich. Unter anderem ist zur Berücksichtigung sicherheitstechnischer Belange das historische Treppengeländer denkmalgerecht zu ertüchtigen. Das Grundstück Landshuter Straße 63, auf dem momentan die Grundschule samt Kleinturnhalle und Klassenzimmercontainern steht, soll möglichst vom Freistaat Bayern erworben werden. Der bisherige Pausenhof der Grundschule soll auch weiterhin als Pausenhof der Grundschule genutzt werden. Nach Rückbau der Container stehen der Grundschule mittelfristig ausreichende Pausenflächen zur Verfügung. Es ist zu prüfen, wie im Umfeld der Schule geeignete Freisportflächen und ausreichende Sporthallenflächen zur Verfügung gestellt werden können.
b) Kindergarten Um den dringend notwendigen Kindergarten einzurichten, macht die Grundschule bereits zum Schuljahr 2016/17 das Grundschulgebäude frei. In den dort vorhandenen Räumen soll im Anschluss als Sofortmaßnahme ein vorerst zweigruppiger, provisorischer Kindergarten eingerichtet werden. Nach Vorliegen eines Gesamtkonzepts, soll das Gebäude grundsätzlich für die Nutzung eines Kinderhauses mit erweiterter Elternarbeit, eventuell auch mit entsprechenden Förderungen, umgebaut werden.
2. Art und Umfang der Maßnahme
Aufgrund des seit 09.06.2016 vorliegenden Belegungsplans für die Schulnutzung, der vor Ort besprochenen Änderungen im Kindergartenbereich und der sicherheitstechnisch notwendigen Ertüchtigungen sind u.a. folgende baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen durchzuführen:
a) Grundschule – Gebäude Landshuter Str. 61
zwölf Podeste in den WCs zur grundschulgemäßen Standflächenerhöhung vor Waschbecken und Urinalen div. Demontagen zusätzliche Handläufe in den Treppenhäusern
sicherheitstechnische Ertüchtigung der denkmalgeschützten Treppengeländer über eine Gesamtlänge von rund 70 m
Glasaustausch an Fenstern aus Sicherheitsgründen in den Treppenhäusern Brüstungserhöhung im Aufenthaltsbereich der Pausenhalle
Fliesen auf den WC-Podesten
diverse Instandsetzungen Türsprechanlage mit mobilen Gegensprechstellen für die Grundschule
Ersatz verschiedener Ausstattungsgegenstände
Austausch der Beschilderung
b) Kindergarten - Gebäude Landshuter Str. 63
Umbau bzw. Erneuerung der Kindergartengarderoben Einbau einer Wickelkommode
Fliesen im Umbaubereich der Kindergarten-WCs
Herstellung zweier Intensivräume durch Trennwand und Türdurchbrüche mit Fassadenanpassung Umbauten und Ergänzungen in den zu ändernden Kindergarten-WCs Austausch WC-Trennwände Akustikmaßnahmen im Kindergartenbereich
diverse Instandsetzungen Anschlussmöglichkeiten für Kücheneinbau
Ersatz verschiedener Ausstattungsgegenstände WC-Umbau, Einbau einer Dusche und Austausch der Sanitärgegenstände im Kindergartenbereich Anschlussmöglichkeiten für Kücheneinbau
3. Kosten
a) Grundschule - Gebäude Landshuter Str. 61 KG 100Grundstück--- € KG 200Herrichten und Erschließen--- € KG 300Bauwerk - Baukonstruktion196.200,00 € KG 400Bauwerk – Technische Anlagen11.300,00 € KG 500Außenanlagen--- € KG 600Ausstattung und Kunstwerke--- € KG 700 Baunebenkosten 7.500,00 € berechnete Gesamtkosten:215.000,00 €
b) Kindergarten - Gebäude Landshuter Str. 63 KG 100Grundstück--- € KG 200Herrichten und Erschließen--- € KG 300Bauwerk - Baukonstruktion93.000,00 € KG 400Bauwerk – Technische Anlagen69.000,00 € KG 500Außenanlagen--- € KG 600Ausstattung und Kunstwerke--- € KG 700 Baunebenkosten 3.000,00 € berechnete Gesamtkosten: 165.000,00 €
Gesamtkosten beider Bereiche 380.000,00 €
4. Zeitlicher Ablauf Da die Arbeiten im Bereich der Landshuter Str. 61 einschließlich Gebäudereinigung und Möblierung bis zum Schuljahresbeginn fertiggestellt sein sollen ist mit der Ausführung der Umbau- und Renovierungsarbeiten umgehend zu beginnen. Ausgenommen sind die zu ertüchtigenden Treppengeländer, da sie entsprechend den noch zu erarbeitenden denkmalpflegerischen Anforderungen auszuführen sind. Der Beginn der Kindergartennutzung in der Landshuter Straße 61 kann erst im I. Quartal 2017 erreicht werden, da das bisherige Grundschulgebäude nicht vor Mitte August 2016 geräumt sein wird und entsprechende baurechtliche Genehmigungen bzgl. der Umnutzung einzuholen sind.
5. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Mittel für den Bereich Landshuter Sraße 61, Umnutzung für die Grundschule werden unter der HHSt. 1.21108.9450 und für den Bereich Landshuter Straße 63 , Umnutzung für den Kindergarten unter HHSt. 1.4641.94505 im Nachtragshaushaltsplan 2016 / IP-Entwurf 2016-2020 berücksichtigt. Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben werden die Mittel im Bauunterhalt (Ring 27) in Haushaltsjahr 2016 um 380.000 € reduziert.
6. Beschlüsse
Grundlage und Voraussetzung für den Maßnahmebeschluss sind nachstehende bereits gefasste Beschlüsse.
Die Umbauten in den Gebäuden Landshuter Straße 61 und 63 zur kurzfristigen Nutzung als Grundschule bzw. Kindergarten wird nach Maßgabe der Beschlussvorlage beschlossen.
Anlagen:
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