Vorlage - VO/16/12270/60  

 
 
Betreff: Umbauten zur kurzfristigen Nutzung der Landshuter Straße 61 durch die Grundschule Pestalozzi und Schaffung eines vorerst zweigruppigen Kindergartens in der Landshuter Straße 63
Technischer Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Amtsleiter Procher
Federführend:Amt für Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Entscheidung
12.07.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Bericht der Verwaltung:

 

1. Ausgangssituation

 

a) Grundschule

Um das zu erwartende Raumdefizit der Pestalozzi-Grundschule kurzfristig zu beheben, soll das bisher von der FOS/BOS genutzte Schulgebäude Landshuter Straße 61 von der Grundschule in den Obergeschossen genutzt werden. Für die zweckentsprechende Ertüchtigung des Schulgebäudes sind kurzfristig verschiedene Anpassungsarbeiten erforderlich.

Unter anderem ist zur Berücksichtigung sicherheitstechnischer Belange das historische Treppengeländer denkmalgerecht zu ertüchtigen.

Das Grundstück Landshuter Straße 63, auf dem momentan die Grundschule samt Kleinturnhalle und Klassenzimmercontainern steht, soll möglichst vom Freistaat Bayern erworben werden.

Der bisherige Pausenhof der Grundschule soll auch weiterhin als Pausenhof der Grundschule genutzt werden. Nach Rückbau der Container stehen der Grundschule mittelfristig ausreichende Pausenflächen zur Verfügung.

Es ist zu prüfen, wie im Umfeld der Schule geeignete Freisportflächen und ausreichende Sporthallenflächen zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

b) Kindergarten

Um den dringend notwendigen Kindergarten einzurichten, macht die Grundschule bereits zum Schuljahr 2016/17 das Grundschulgebäude frei. In den dort vorhandenen Räumen soll im Anschluss als Sofortmaßnahme ein vorerst zweigruppiger, provisorischer  Kindergarten eingerichtet werden. Nach Vorliegen eines Gesamtkonzepts, soll das Gebäude grundsätzlich r die Nutzung eines Kinderhauses mit erweiterter Elternarbeit, eventuell auch mit entsprechenden Förderungen, umgebaut werden.

 

 

2. Art und Umfang der Maßnahme

 

Aufgrund des seit 09.06.2016 vorliegenden Belegungsplans für die Schulnutzung, der vor Ort besprochenen Änderungen im Kindergartenbereich und der sicherheitstechnisch notwendigen Ertüchtigungen sind u.a. folgende baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen durchzuführen:

 

a) Grundschule Gebäude Landshuter Str. 61

 

  • Malerarbeiten: ca. 8.300 m² Wand- und Deckenanstrich
  • Tischlerarbeiten:

zwölf Podeste in den WCs zur grundschulgemäßen Standflächenerhöhung vor Waschbecken und Urinalen

div. Demontagen

zusätzliche Handläufe in den Treppenhäusern

  • Metallbauarbeiten

sicherheitstechnische Ertüchtigung der denkmalgeschützten Treppengeländer über eine Gesamtlänge von rund 70 m

  • Glaserarbeiten

Glasaustausch an Fenstern aus Sicherheitsgründen in den Treppenhäusern

Brüstungserhöhung im Aufenthaltsbereich der Pausenhalle

  • Fliesenarbeiten

Fliesen auf den WC-Podesten

  • Elektroarbeiten

diverse Instandsetzungen

rsprechanlage mit mobilen Gegensprechstellen für die Grundschule

  • Sanitärarbeiten

Ersatz verschiedener Ausstattungsgegenstände

  • Beschilderung

Austausch der Beschilderung

  • Baufeinreinigung

 

 

b) Kindergarten - Gebäude Landshuter Str. 63

 

  • Malerarbeiten: ca. 2.000 m² Wand- und Deckenanstrich
  • Tischlerarbeiten:

Umbau bzw. Erneuerung der Kindergartengarderoben

Einbau einer Wickelkommode

  • Fliesenarbeiten

Fliesen im Umbaubereich der Kindergarten-WCs

  • Trockenbauarbeiten

Herstellung zweier Intensivräume durch Trennwand und Türdurchbrüche mit Fassadenanpassung

Umbauten und Ergänzungen in den zu ändernden Kindergarten-WCs

Austausch WC-Trennwände

Akustikmaßnahmen im Kindergartenbereich

  • Elektroarbeiten

diverse Instandsetzungen

Anschlussmöglichkeiten für Kücheneinbau

  • Sanitärarbeiten

Ersatz verschiedener Ausstattungsgegenstände

WC-Umbau, Einbau einer Dusche und Austausch der Sanitärgegenstände im Kindergartenbereich

Anschlussmöglichkeiten für Kücheneinbau

  • Baufeinreinigung

 

 

3. Kosten

 

a) Grundschule - Gebäude Landshuter Str. 61

KG 100Grundstück---

KG 200Herrichten und Erschließen--- €

KG 300Bauwerk - Baukonstruktion196.200,00 €

KG 400Bauwerk Technische Anlagen11.300,00 €

KG 500Außenanlagen--- €

KG 600Ausstattung und Kunstwerke--- €

KG 700 Baunebenkosten                         7.500,00 €

berechnete Gesamtkosten:215.000,00 €

 

b) Kindergarten - Gebäude Landshuter Str. 63

KG 100Grundstück--- €

KG 200Herrichten und Erschließen--- €

KG 300Bauwerk - Baukonstruktion93.000,00 €

KG 400Bauwerk Technische Anlagen69.000,00 €

KG 500Außenanlagen--- €

KG 600Ausstattung und Kunstwerke--- €

KG 700 Baunebenkosten                         3.000,00 €

berechnete Gesamtkosten: 165.000,00 €

 

Gesamtkosten beider Bereiche                     380.000,00 €

 

 

4. Zeitlicher Ablauf

Da die Arbeiten im Bereich der Landshuter Str. 61 einschließlich Gebäudereinigung und Möblierung bis zum Schuljahresbeginn fertiggestellt sein sollen ist mit der Ausführung der Umbau- und Renovierungsarbeiten umgehend zu beginnen. Ausgenommen sind die zu ertüchtigenden Treppengeländer, da sie entsprechend den noch zu erarbeitenden denkmalpflegerischen Anforderungen auszuführen sind.

Der Beginn der Kindergartennutzung in der Landshuter Straße 61 kann erst im I. Quartal 2017 erreicht werden, da das bisherige Grundschulgebäude nicht vor Mitte August 2016 geräumt sein wird und entsprechende baurechtliche Genehmigungen bzgl. der Umnutzung einzuholen sind.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für den Bereich Landshuter Sraße 61, Umnutzung für die Grundschule werden unter der HHSt. 1.21108.9450 und für den Bereich Landshuter Straße 63 , Umnutzung für den Kindergarten unter HHSt. 1.4641.94505 im Nachtragshaushaltsplan 2016 / IP-Entwurf 2016-2020 berücksichtigt. Zur Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben werden die Mittel im Bauunterhalt (Ring 27) in Haushaltsjahr 2016 um 380.000 € reduziert.

 

 

6. Beschlüsse

 

Grundlage und Voraussetzung für den Maßnahmebeschluss sind nachstehende bereits gefasste Beschlüsse.

 

  • 11.05.2016Grundsatzbeschluss, Ausschuss für Bildung, Sport u. Freizeit
  • 12.05.2016 Grundsatzbeschluss, Stadtrat der Stadt Regensburg

 

 

 

 


Die Umbauten in den Gebäuden Landshuter Straße 61 und 63 zur kurzfristigen Nutzung als Grundschule bzw. Kindergarten wird nach Maßgabe der Beschlussvorlage beschlossen.

 


Anlagen: