Vorlage - VO/16/12276/56  

 
 
Betreff: Ev. Wohltätigkeitsstiftung;
Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Evangelische Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung Entscheidung
14.07.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

I.

Vorbemerkung:

Ende 2013 ist der Betrieb des Ev. Krankenhauses auf die Ev. Krankenhaus gGmbH (gGmbH) übertragen worden. Das Krankenhausgebäude am Emmeramsplatz steht weiter im Eigentum der Stiftung und wird voraussichtlich bis Ende 2016 von der gGmbH genutzt. Es fallen folglich weiter Erträge, vor allem aber Aufwendungen bei dem Gebäude an. Die Stiftungsverwaltung hatte die Kosten des Krankenhausgebäudes und sonstige mit dem Krankenhaus in Verbindung stehende Ausgaben 2014 zunächst kameral gemäß den Planansätzen im Stiftungshaushalt gebucht. Nach Auffassung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) sei das Krankenhausgebäude aber weiterhin - wie früher das Ev. Krankenhaus - kaufmännisch buchzuführen. Aufgrund dessen änderte die Stiftungsverwaltung die bereits kameral erfolgten Buchungen und erstellte für 2013 und 2014 kaufmännische Abschlüsse. Nach späterer Auffassung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Stiftung handele es sich bei dem überlassenen Krankenhausgebäude um Liegenschaftsverwaltung, die Teil der kameralen Buchführung sei. Die Stiftungsverwaltung hatte deswegen überlegt, die kaufmännische Buchführung des Krankenhausgebäudes wieder in die kamerale Buchführung der Stiftung überzuführen. Nach Auskunft des Programmanbieters für die kamerale Buchführung AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung) war für 2013 und 2014 davon aus technischen Gründen wegen der damit verbundenen Risiken aber dringend abzuraten. In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wurden die Abschlüsse deshalb beibehalten. Konsequenterweise wird deshalb der Betrieb des Krankenhausgebäudes auch 2015 und 2016 kaufmännisch geführt.

 

II.

Beiliegend werden der Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung vorgelegt.

 

Die Jahresrechnung 2015 zeigt folgendes Ergebnis:

 

 

Verwaltungs-

HH

Vermögens-

HH

Gesamthaushalt

1.

Soll-Einnahmen

6.207.959,77

2.061.532,14

8.269.491,91

 

Neue Haushaltsreste

0,00

1.230.000,00

1.230.000,00

 

Abgang alter Haushaltsreste

0,00

0,00

0,00

 

Abgang alter Kassenreste

-43,02

0,00

-43,02

 

Summe bereinigte Soll-

6.207.919,75

3.291.532,14

9.499.448,89

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungs-

HH

Vermögens-

HH

Gesamthaushalt

2.

Soll-Ausgaben

6.207.916,75

2.179.287,22

8.387.203,97

 

Neue Haushaltsreste

0,00

1.112.244,92

1.112.244,92

 

Abgang alter Haushaltsreste

0,00

0,00,

0,00

 

Abgang alter Kassenreste

0,00

0,00

0,00

 

Summe bereinigte Soll-

6.207.916,75

3.291.532,14

9.499.448,89

 

Ausgaben

 

 

 

 

Unterschied

0,00

0,00

0,00

 

 

III.

Auf Empfehlung der örtlichen Rechnungsprüfung und des BKPV werden nicht mehr wie bisher die Verluste des Johannesstifts bzw. des Betriebs des Krankenhausgebäudes im laufenden Jahr, sondern erst nach Prüfung der Abschlüsse durch die örtliche Rechnungsprüfung und nach entsprechenden Beschlüssen des Stiftungsausschusses ausgeglichen. Wegen der geänderten Systematik werden die Verluste für 2015 deshalb erst nach entsprechenden Beschlüssen des Stiftungsausschusses voraussichtlich in 2017 ausgeglichen. Die „ersparten“ Ausgaben im Jahre 2015 werden durch die Zahlung von Restverlusten (Ev. Krankenhaus, Johannesstift) kompensiert.

 

IV.

Die zu genehmigenden „Mehrausgaben“ in Höhe von rd. 180 T€ resultieren aus einem formellen Aspekt. Bezüglich der Haushaltsstelle 1.5102.9252 und 1.5102.9300 geplante Mittel wurden auf Hinweis des örtlichen Rechnungsprüfungsamts auf den neuen Haushaltsstellen 1.5190.9270 und 1.5190.9300 ausgezahlt. Dadurch entstehen auf den neuen Haushaltsstellen formell überplanmäßige Ausgaben von jeweils rd. 90 T€, die jedoch durch entsprechende Einsparungen auf den ursprünglichen Haushaltsstellen ausgeglichen werden.


Der Ausschuss beschließt:

 

1.

Der Stiftungsausschuss nimmt von dem Jahresabschluss und dem Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2015 für die Ev. Wohltätigkeitsstiftung Kenntnis.

 

2.

Die Mehrausgaben auf den Haushaltsstellen 1.5190.9270 und 1.5190.9300 in Höhe von 180.520,50 € werden gemäß Art. 66 GO genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

 


Anlagen:

Rechenschaftsbericht Haushaltsjahr 2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ewr rechenschaftsbericht 2015 (10602 KB)