Vorlage - VO/16/12403/66  

 
 
Betreff: Bedarfsplan zur vorschulischen Kinderbetreuung 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
21.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit Vorberatung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Freizeit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
06.10.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.10.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Kinder- und Familienfreundlichkeit ist für eine wirtschaftlich prosperierende und nach wie vor wachsende Stadt wie Regensburg ein zentrales kommunales Handlungsfeld. Zum einen ist Familienfreundlichkeit ein Standortfaktor und damit wichtig für die weitere wirtschaftliche Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit Regensburgs. Zum anderen ist sie aber auch ein elementarer Baustein für das soziale und generationenübergreifende Miteinander in einer Stadt. Ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungs- und Bildungsangeboten spielt eine maßgebliche Rolle für die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Kommune. Die Bedarfsplanung für die vorschulische Kinderbetreuung ist eine gesetzlich vorgeschriebene kommunale Pflichtaufgabe und gewährleistet, dass diese Angebote bedarfsgerecht zur Vergung stehen. Sie trägt somit auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

Der hier vorliegende Bedarfsplan für die vorschulische Kinderbetreuung 2016 ist der erste seit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ab dem ersten vollendeten Lebensjahr. Somit bietet sich die Gelegenheit, ein Fazit zu ziehen, inwieweit die Ausbauanstrengungen der letzten Jahre bei der Betreuung unter Dreijähriger erfolgreich waren. Darüber hinaus entstand dieser Bedarfsplan vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation, die sich auch auf die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen auswirkt. Der vorschulischen Betreuung und Bildung wird in jedem Fall eine zentrale Rolle bei der Integration von Flüchtlingskindern zukommen. Ein Kitabesuch ist eine wichtige Basis des Spracherwerbs und hilft den Flüchtlingskindern nach oftmals traumatischen Kriegs- und Fluchterlebnissen, wieder ein Stück weit Normalität zu erfahren. Zudem ermöglicht es die Kinderbetreuung den Eltern, Sprachkurse zu besuchen, mit anderen Eltern in Kontakt zu kommen und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aussagen darüber, wie viele zusätzliche Kinder tatsächlich dauerhaft in Regensburg bleiben werden und einen Platz in einer Kita benötigen, sind nach wie vor schwierig. Auch die weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen ist momentan schwer vorhersehbar. Für die Bedarfsplanung konnten deshalb nur Schätzwerte in die Prognose der Kinderzahlen einfließen.

Im vorliegenden Bedarfsplan werden jeweils für die Altersgruppe der unter Dreijährigen sowie der Kindergartenkinder ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung der erreichte Ausbaustand, die aktuelle Betreuungssituation sowie bereits bestehende Planungen für weitere Betreuungsplätze und Ausbaubedarfe bis zum Jahr 2020 dargestellt. Bei der Betrachtung der Ziele und Anstrengungen, die in Regensburg in den vergangenen Jahren zum Ausbau der vorschulischen Betreuungsangebote gemacht wurden, kann aktuell ein überwiegend positives Fazit gezogen werden. Sowohl bei den Krippen- als auch den Kindergartenplätzen konnten die im letzten Bedarfsplan gemachten Ausbauziele weitestgehend erreicht werden. Lediglich im Bereich der Tagespflege für die unter Dreijährigen liegen die Fallzahlen niedriger als im letzten Bedarfsplan angenommen, was u.a. mit dem verbesserten Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten und der Schwierigkeit zusammenhängt, neue Tagespflegeeltern zu gewinnen. Gesamtstädtisch betrachtet sind momentan sowohl bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige als auch für Kindergartenkinder Angebot und Nachfrage rechnerisch einigermaßen ausgeglichen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Engpässen in der Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen auf kleinräumiger Ebene, sodass Eltern auf weniger wohnortnahe Einrichtungen ausweichen müssen oder Einrichtungen überbelegt sind. Dies führt in einzelnen Einrichtungen z.B. dazu, dass Schlafräume auch als Gruppenräume genutzt werden müssen. Diese oftmals aufgrund fehlender Räumlichkeiten eingeführten Überbelegungen von Kindertagesstätten sind nicht im Sinne einer qualitativ hochwertigen und am Kindeswohl orientierten Betreuung. In vielen Einrichtungen fehlen zudem ausreichende Räumlichkeiten zur Sprach- und Intensivförderung von Kindern mit besonderen Betreuungsbedarfen oder abgeschlossene Räume für Elterngespräche.

Der Bedarfsplan enthält außerdem einen Kostenvergleich für die Betreuung unter Dreijähriger, bei dem deutlich wird, dass die Betreuungskosten in Regensburg erheblich höher sind als in anderen bayerischen Großstädten. Dies dürfte auch eine der Ursachen für die in Regensburg vergleichsweise geringe Quote der Kinder unter drei Jahren sein, welche eine Kindertagesstätte besuchen.

Neben Aussagen zur aktuellen Versorgungssituation und Bedarfslage auf gesamtstädtischer Ebene werden im vorliegenden Bedarfsplan zusätzlich kleinräumige Bedarfsprognosen gemacht. Diese verdeutlichen, dass in einzelnen Stadtbezirken sowohl für unter Dreijährige als auch für Kindergartenkinder bis 2020 teilweise deutliche Angebotsdefizite zu erwarten sind. In einem Exkurs werden zudem Ergebnisse einer bundesweiten Elternbefragung zum Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren aus dem Jahr 2013 vorgestellt, an der auch die Stadt Regensburg teilgenommen hat. Hierbei zeigt sich u. a., dass von einer weiter steigenden Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen auszugehen ist, was sich auch mit Erfahrungen anderer bayerischer Großstädte deckt. Die aktuellen Belegungszahlen der Einrichtungen zeigen außerdem, dass Krippen- und Kindergartenplätze in Regensburg in erheblichem Umfang von auswärtigen Eltern nachgefragt werden. Derzeit sind bereits mehr als 350 Vorschulkinder aus Umlandgemeinden in Regensburger Einrichtungen angemeldet (davon ca. 160 unter Dreijährige). Entsprechend steht ein Teil der vorhandenen Betreuungsplätze nicht für Kinder aus Regensburg zur Verfügung, womit sich das derzeit rein rechnerisch ausreichende Platzangebot wieder etwas relativiert. Anhand der aktuellen Belegungszahlen in Kindergärten ist außerdem ersichtlich, dass Inklusion in vielen Einrichtungen gelebte Praxis ist und immer mehr Kinder mit besonderen Förderbedarfen einen regulären Kindergarten besuchen. Für diese Kinder, genauso wie für Kinder mit Migrationshintergrund, gilt ein erhöhter Betreuungsschlüssel, was in der Bewertung des aktuellen Platzangebots ebenfalls berücksichtigt werden muss. Aus den genannten Gründen wird sowohl für unter Dreijährige als auch für Kindergartenkinder eine Anpassung der Versorgungsziele als bedarfsnotwendig angesehen. Deshalb wurden im Bedarfsplan die Versorgungsziele bis zum Jahr 2020 schrittweise erhöht. Für die Gruppe der unter Dreijährigen ist davon auszugehen, dass die Versorgungsziele zukünftig schrittweise weiter nach oben gesetzt werden müssen. Gesamtstädtisch betrachtet ergibt sich bis zum Jahr 2020 besonders bei den Betreuungsangeboten für unter Dreijährige ein zusätzlicher Ausbaubedarf von mindestens 240 Krippenplätzen. Bei den Kindergartenplätzen ist hingegen nur ein geringer Ausbaubedarf erkennbar. Hier gilt es vor allem kleinräumige Angebotsengpässe (z. B. im Südwesten) zu beseitigen und Bedarfe durch neue Wohngebiete zu decken (z. B. Stadtosten).

Die Bedarfsplanung muss auch in der Fortschreibung des Investitionsprogramms berücksichtigt werden. Im Entwurf des Investitionsprogramms sind bei UA 4648/45 Mittel für das Kinderhaus ehem. Nibelungenkaserne inhe von rund 1,8 Mio. Euro in den Jahren 2017-2019 eingestellt. Zudem sind bei UA 4648/99 (Allgemeiner „Kindertagesstättentopf“) Mittel in Höhe von 410.000 Euro in 2017 und jeweils 750.000 ab 2018 ff eingeplant. Diese Mittel sind für die neuen Bebauungsplangebiete vorgesehen, die im Bedarfsplan bereits berücksichtigt sind. Allerdings werden die Mittel für drei neue Kindertagesstätten (Dörnbergviertel, Brandlberg und ehem. LERAG-Areal) bis 2019 nicht ausreichen, da pro Kindertagesstätte je nach Größe mit einem Baukostenzuschuss von ca. 1,8 Mio. Euro gerechnet werden muss. Das bedeutet, dass derzeit nur ein Teil der benötigten Mittel eingeplant sind. Die zusätzlich benötigten Mittel müssen deshalb im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2017-2021 entsprechend berücksichtigt werden.

Eine besondere Herausforderung für die Bedarfsplanung von Kinderbetreuungsangeboten ist die weitere Bevölkerungsentwicklung Regensburgs. Prognosen des bayerischen Landesamts für Statistik gehen von einem anhaltenden Wachstum der Regensburger Bevölkerung bis in die 2030er Jahre hinein aus. Dies gilt auch für die Gruppe der Krippen- und Kindergartenkinder. Entsprechend müssen auch die vorschulischen Betreuungsangebote weiter ausgebaut werden. Schwer abzusehen ist momentan, wie stark sich die internationale Migration bzw. Zuwanderung durch Flüchtlinge weiterhin auf die Bevölkerungsentwicklung auswirken wird. Hier mangelt es derzeit an verlässlichen Prognosen. Auf den künftigen kleinräumigen Bedarf an Betreuungsplätzen werden sich zudem die Aktivitäten im Rahmen der „Wohnbauoffensive“ auswirken. In einzelnen Stadtbezirken wird deshalb sehr wahrscheinlich ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuungsangebote notwendig werden. Sollten die Gebührensätze für die Krippenbetreuung in Regensburg gesenkt werden, ist zudem von einer Zunahme der Nachfrage auszugehen. Für diesen Fall müssen die derzeit angenommenen Versorgungsziele nochmals überprüft werden. Aufgrund der geschilderten Aspekte ist auch weiterhin eine regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung notwendig.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Bedarfsplan zur vorschulischen Kinderbetreuung 2016 wird als Grundlage für den weiteren Ausbau von Betreuungsplätzen beschlossen. Dabei erfolgt eine Anhebung der Versorgungsziele bis zum Jahr 2020 für unter Dreijährige auf 40 % und für Kindergartenkinder auf 100 %.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der Gebührensätze für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren an das Niveau anderer bayerischer Großstädte möglich ist.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestandsanalyse der Raumbelegungen und -bedarfe in den städtischen Kindertagesstätten zu erstellen sowie Maßnahmen zur Situationsverbesserung vorzuschlagen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens im Jahr 2019 eine Fortschreibung des Bedarfsplans vorzulegen.

 


Anlagen:

Bedarfsplan zur vorschulischen Kinderbetreuung 2016

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Kita-Bedarfsplan 2016 (2802 KB)