Vorlage - VO/16/12418/DB1  

 
 
Betreff: Richtlinien für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anlage: Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Mitteln der

Regensburger Wohltätigkeitsstiftung (Förderrichtlinien)

 

 

 

 

Die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung fördert laut ihrer Satzung bedürftige oder minderbemittelte Einwohner der Stadt Regensburg durch Gewährung von Unterstützungen.

 

 

Die Ausschüttung von Zuwendungen erfolgt nach dem Antragsprinzip. Dem Antrag sind dabei verschiedene Nachweise, insbesondere Einkommensnachweise (z:B. Bescheid des Jobcenters der Stadt Regensburg, Rentenbescheid, Wohngeldzuschuss), Mietvertrag, Schuldenaufstellung oder Kontoauszüge beizulegen, um die wirtschaftliche Situation der Antragsteller bewerten zu können. Die Stiftungsverwaltung orientiert sich dabei an den Regelsätzen des Sozialhilferechts, wonach das Haushaltseinkommen das Zweifache des Bedarfssatzes nicht übersteigen darf.

 

 

Die Praxiserfahrungen der letzten Jahre zeigen dabei deutlich, dass die Fälle zum Thema Altersarmut deutlich ansteigen. Gerade ältere Frauen, die ihr Leben in jungen Jahren der Erziehung der Kinder und der Familie gewidmet haben, erhalten im Alter nur eine geringe Rente und nicht selten ergänzende Leistungen der Grundsicherung. Größere Anschaffungen wie z. B. eine defekte Waschmaschine oder E-Herd bringen die Seniorinnen an die Grenze des finanziell Machbaren. Hier unterstützt die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung aus regulären Stiftungsmitteln, aber auch weil für das Thema „Altersarmut bei Frauen“ die Stiftung speziell hierfür Spendenmittel erhält.

 

 

Auch für medizinische Hilfsmittel, die nicht vollständig von der Krankenkasse finanziert werden (z. B. Brillen, Hörgeräte), neue Bekleidung oder die Kostenübernahme für Essen auf Rädern, kann die Stiftung mit Zuwendungen helfen.

 

 

Stiftungszuwendungen sind dabei immer nachrangige Leistungen. So müssen zuerst alle gesetzlichen Leistungen, z.B. Grundsicherung zum Lebensunterhalt oder Wohngeld in Anspruch genommen werden, bevor es zu einer Stiftungszuwendung kommen kann.

 

 

Der kommunale Prüfungsverband hat in seinem Prüfbericht vom 28.04.2012 in der TZ 5 fehlende Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln beanstandet. Demnach sollen in Richtlinien bestimmte Zuwendungsvoraussetzungen, wie z.B. Einkommens- und Vermögensgrenzen; Zuwendungshöhe und Zuwendungsart sowie eine evtl. Rückforderung der Zuwendung bei Falschangaben geregelt werden.

 

 

Die Stiftungsverwaltung hat deshalb die beiliegenden Richtlinien erarbeitet, um zum einen den prüfungsrelevanten Beanstandungen nachzukommen, zum anderen aber auch, um eine Transparenz und Klarheit für die Stiftungsverwaltung wie auch für die Antragsteller zu schaffen. Die tägliche Arbeit mit den steigenden Stiftungsanträgen wird durch die Schaffung von Vergaberichtlinien zudem erleichtert.

 

 

 

 

 

Wesentliche Inhalte der Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln sind neben allgemeinen Fördergrundsätzen:

 

  • Art und Umfang der Förderung (Zuschuss, Darlehen, Sachleistungen)
  • Antragsverfahren (benötigte Unterlagen, schriftliche Form)
  • Auszahlung und Nachweispflicht (Nachweis über die Verwendung der Mittel, Falschangaben)
  • Einführung einer Berichtspflicht im Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

 

 

Die Richtlinien zur Vergabe von Stiftungsmitteln wurden im Vorfeld mit der Stiftungsaufsicht der Regierung der Oberpfalz abgestimmt.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Richtlinien für die Mittelverwendung der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien für die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung (971 KB)