Sachverhalt:
Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 07.06.2016 den Erwerb des Grundstücks Flur-Nr. 2843 Gemarkung Regensburg auf dem Areal der Nibelungenkaserne durch die Georg-Hegenauer-Stiftung beschlossen. Die notarielle Beurkundung des Grundstücksgeschäfts ist im Herbst 2016 vorgesehen.
Bei diesem Ankauf handelt es sich um eine Reinvestition aus dem Verkauf der „Rentehäuser“ Welfenstraße in München. Beim Verkauf konnte ein Erlös i. H. v. 7,5 Mio. Euro erzielt werden. Dieser Erlös ist dem sogenannten Grundstockvermögen der Stiftung zuzuordnen und muss deshalb einer rentierlichen Anlageform zugeführt werden. Die Anlage des Grundstockvermögens hat den Grundsätzen einer sicheren und wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zu entsprechen, um einerseits unvertretbare Risiken zu vermeiden, andererseits sollen aber möglichst hohe Renditen erwirtschaftet werden (vgl. FRITZ, in: Die Stiftung, Rdnrn. 470 ff).
Aus diesem Grund soll auf dem Grundstück ein multifunktionales Gebäude errichtet werden, das verschiedene Nutzungsbedarfe abdeckt. So kann in dem Gebäude eine vierzügige Kinderbetreuungseinrichtung (vermutlich in städtischer Trägerschaft) untergebracht werden, das Energiebildungszentrum (betrieben von der Energieagentur), die Energieagentur e.V. sowie MINT for Kids (Arbeitstitel für Räumlichkeiten im Sinne eines „Hauses der kleinen Forscher“, betrieben von einem neu zu gründenden Verein aus Stadt, Hochschule, Unternehmen usw.). Alle Nutzer haben Interesse an einem langfristigen Mietvertrag signalisiert und stellen für die Stiftung solvente Mieter dar. Bisher haben die geführten Verhandlungen und Gespräche folgende Ergebnisse erbracht:
Neubau/Raumprogramm
Die Raumprogramme der künftigen Mieter des Gebäudes liegen vor. Zur Orientierung ergeben sich im Einzelnen in etwa folgende Nutzflächen (ohne Verkehrs-, und Funktionsbereiche wie Flure, Technikräume, Toiletten, usw.)
Außenspielfäche mind. 740 m²
Soweit im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung und den Bebauungsplan ein zusätzliches Raumangebot für weitere zu vermietende Flächen eingeplant werden kann, sollen weitere Mietflächen vorgesehen werden.
Weiteres Vorgehen
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist beabsichtigt, ein europaweites VOB-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für die Planung und den Bau auszuschreiben. Die Bieter sollen als Generalunternehmer fungieren und sowohl sämtliche Planungsleistungen als auch die schlüsselfertige Errichtung des Bauwerkes übernehmen. Davon ausgenommen bleiben die mieterspezifischen Einbauten wie beispielsweise die Ausstellung für das Energiebildungszentrum, die Laborbereiche bei MINT für Kids und die Kücheneinrichtungen und dgl. beim Kinderhaus.
Diese Verfahrensweise ermöglicht eine wirtschaftliche Betrachtung als Gesamtpaket und Vergabe zu einem Festpreis, die für die Bauherrenschaft bei diesem Renditeobjekt von besonderer Bedeutung ist.
Neben der wirtschaftlichen Sicherheit sind mit den Angeboten auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Gebäudekonzepte, u. a. hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und nachhaltigem Energieeinsatz zu erwarten. Die Bieter erhalten für die Erarbeitung der Angebote eine angemessene Aufwandsentschädigung.
Zur Vorbereitung der Ausschreibung und Begleitung des Angebotsverfahrens werden u.a. geeignete Büros für die Gesamtkoordination (Gebäude), Projektvertrag, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und Freianlagen beratend tätig.
Kosten/Termine
Die Ausschreibungsunterlagen sollen im Herbst 2016 erstellt werden. Anschließend wird das Vergabeverfahren eingeleitet. Grundsätzlich wird von einem Investitionsvolumen von ca. 9,5 Mio. € (ohne Grunderwerb) als grober Kostenrahmen ausgegangen.
Unabhängig davon, dass eine Eröffnung des Kinderhauses frühzeitig (2018) ermöglicht werden soll, können verbindliche Termine und Kosten erst nach Eingang der Angebote benannt werden. Auf Basis der Angebotswertung ist beabsichtigt, den Beschluss zur technischen Ausführung im Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten herbeizuführen.
Parallel zum beginnenden Verfahren ist es für die künftigen Nutzer, aber auch für die Stiftung empfehlenswert, Vorverträge hinsichtlich der Anmietung von den genannten Flächengrößen und der zu entrichtenden Miete abzuschließen. Dies dient der Planungssicherheit aller Beteiligten, der Stiftung im Besonderen, zur Sicherstellung künftiger Mieteinnahmen. Aufgrund der noch nicht im Detail bekannten Kosten erarbeitet die Verwaltung unter der Voraussetzung, dass das Investitionsvolumen den genannten Betrag nicht übersteigen wird, einen Mietkorridor.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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