Vorlage - VO/16/12422/DB1  

 
 
Betreff: Jahresabschlüsse der Georg-Hegenauer-Stiftung für die
Geschäftsjahre 2013 bis 2014;
Feststellung gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

 

 

Aufgrund der Ergebnisse der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 02.06.2016 dem Stadtrat empfohlen, die Jahresabschlüsse 2013 bis

2014 der Georg-Hegenauer-Stiftung wie folgt festzustellen:

 

 

 

Jahresabschluss 2013:

Bilanzsumme 20.056.863,04 Euro

Jahresüberschuss     120.939,78 Euro

 

 

 

Der Jahresabschluss 2013 wurde am 01.07.2014 vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vorberaten und am 24.07.2014 vom Stadtrat beschlossen.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung empfohlene Bilanzsumme und der Jahresüberschuss stimmen mit den Werten des Jahresabschlusses 2013 überein.

 

 

Jahresabschluss 2014

Bilanzsumme 19.849.780,66 Euro

Jahresüberschuss     336.782,72 Euro

 

 

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde am 16.04.2015 vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vorberaten und am 30.04.2015 vom Stadtrat beschlossen.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Feststellung empfohlene Bilanzsumme und der Jahresüberschuss stimmen mit den Werten des Jahresabschlusses 2014 überein.

 

 

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Jahresabschlüsse der Georg-Hegenauer-Stiftung für die Geschäftsjahre 2013 bis 2014 werden mit den im Sachverhalt enthaltenen Jahresergebnissen gemäß Artikel 102 Absatz 3 GO festgestellt.