Vorlage - VO/16/12428/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2017;
Anträge des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. und des Caritasverbandes für die Diözese Regensburg e.V. auf Verlängerung der Laufzeit der seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarungen über die Übertragung der Aufgabe der Schuldner-, bzw. Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Schuldnerberatung

 

Im Bereich der Stadt Regensburg unterhält das Diakonische Werk Regensburg e.V. seit dem 01.03.1988 eine Schuldnerberatungsstelle.

 

Schuldnerberatung war eine Form der persönlichen Hilfe nach § 8 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz. Diese Aufgabe wurde bis 31.12.2004 an das Diakonische Werk delegiert.

Seit der Aufhebung des Bundessozialhilfegesetzes mit Wirkung vom 01.01.2005 erhält der hilfebedürftige Personenkreis Leistungen nach den neuen Sozialleistungsgesetzen Sozialgesetzbuch II (SGB II) und Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).

Leistungen der Schuldnerberatung werden jetzt nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. 16 a

SGB II und nach § 11 Abs. 5 SGB XII erbracht.

Schuldnerberatung ist somit weiterhin eine Aufgabe der Städte und Landkreise.

 

Wird die Leistung (hier Schuldnerberatung) von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die kommunalen Träger von der Durchführung eigener Mnahmen absehen (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I i. V. m. §§ 17 Abs. 1 SGB II und 11 Abs. 5 SGB XII), angemessene Kosten für die Beratung (hier: Schuldnerberatung) übernehmen und entsprechende Vereinbarungen abschließen (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 Satz 3 und 4 SGB XII).

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten hat daher in seiner Sitzung am 19.09.2012 beschlossen, die Aufgabe der Schuldner-beratung bis zum 31.12.2016 an das Diakonische Werk Regensburg e.V. zu delegieren. An der Finanzierung der Schuldnerberatungsstelle beteiligt sich nach der derzeit gültigen Delegationsvereinbarung das Diakonische Werk als Träger mit einem Eigenanteil in Höhe von 10 v.H. der Gesamtkosten.

 

Der Anteil der städtischen Klientel beträgt ca. 70%. In dieser Höhe wird der sich nach Abzug der Eigenleistung ergebende Betrag an Personal- und Sachkosten jährlich bezuschusst. Da ca. 30% der Klienten aus dem Landkreis kommen, übernimmt der Landkreis Regensburg 30% der Kosten. Der endgültige Zuschussbetrag entspricht dem prozentualen Anteil der Klienten aus dem Stadtgebiet Regensburg an der Gesamtzahl der von der Schuldnerberatungsstelle im jeweiligen Haushaltsjahr betreuten Klienten und wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

Mit Schreiben vom 13.03.2016 hat das Diakonische Werk Regensburg e.V. die Verlängerung der bestehenden Delegationsvereinbarung bei gleichen Konditionen beantragt.

Die Verwaltung schlägt den Abschluss einer Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des SGB II, sowie des SGB XII mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. vor. Die Delegationsvereinbarung sollte eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 haben.

 

Aufgrund des vom Diakonischen Werk Regensburg e.V. vorgelegten Finanzierungsplanes schlägt die Verwaltung vor, für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss in Höhe von 62.500 € zu gewähren. Der endgültige Zuschussbetrag wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises ermittelt.

 

Aus den statistischen Übersichten über die Anzahl der Klienten der Schuldnerberatungsstelle ergibt sich für das Jahr 2015 ein Klientenanteil aus dem Stadtgebiet Regensburg von rd. 70%. 30% der Klienten kamen aus dem Landkreis Regensburg.

Von der Gesamtzahl der für Klienten aus dem Stadtgebiet geleisteten Arbeitsstunden entfielen rd. 60% auf Bezieher von Leistungen nach dem SGB II.

 

 

2. Schuldner- und Insolvenzberatung

 

Der auf der Grundlage des „Endberichts zur sozialen Lage in Regensburg“ erstellte Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut und Armutsgefährdung räumte der Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung sehr hohe Priorität ein.

Außerdem besteht auch weiterhin der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einer Übertragung der Insolvenzberatung gegen vollen Kostenausgleich durch den Freistaat Bayern. Dadurch soll eine sinnvolle einheitliche Sachbearbeitung von Schuldner- und Insolvenzberatung ermöglicht und gleichzeitig die derzeit von den Mitgliedsstädten immer wieder beanstandete Quersubventionierung staatlicher Aufgaben durch die Kommunen abgestellt werden.

Derzeit prüft das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen noch immer, ob diesem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entsprochen werden kann.

Sollte diese Übertragung erfolgen, kann die Stadt Regensburg nur noch mit einem Kooperationspartner zusammenarbeiten, der auch Insolvenzberatung durchführt.

 

In seiner Sitzung am 19.09.2012 hat daher der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten die Förderung einer weiteren Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung ab dem Jahr 2013 durch die Stadt Regensburg beschlossen.

 

Träger dieser zusätzlichen Stelle sind das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regenburg e.V. je zur Hälfte.

Die mit den Trägern geschlossenen Delegationsvereinbarungen laufen am 31.12.2016 aus.

 

Mit Schreiben vom 13.03.2016 bzw. 08.04.2016 haben das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. die Verlängerung der bestehenden Delegationsvereinbarungen bei gleichen Konditionen beantragt.

 

Nach Aussage der Träger sind die Nachfrage wie auch der Erfolg der Beratungsgespräche in der Schuldner- und Insolvenzberatung sehr gut und erfolgreich. Es besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem Jobcenter Regensburg und die Zusammenarbeit hat sich aufgrund der geschlossenen Delegationsvereinbarungen sehr erfolgreich entwickelt. Die Wartezeiten auf einen Termin konnten verringert werden. Außerdem ist es jetzt möglich, auf akute Notlagen, wie Androhung von Stromsperren, Zwangsräumungen und Kontopfändungen schnell zu reagieren und die angedrohten Maßnahmen abzuwenden.

 

Die Verwaltung befürwortet daher die Anträge des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. und des Caritasverbandes Regensburg e.V. und schlägt vor, die Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung im Haushaltsjahr 2017 wie folgt zu fördern und mit den Trägern entsprechende Delegationsvereinbarungen, in denen die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden, mit einer Laufzeit bis 31.12.2021 abzuschließen:

 

Nach den Finanzierungsplänen der Träger errechnet sich bei unveränderten Konditionen folgender Zuschuss:

 

      Diakonisches Werk Regensburg e.V.: 34 000 €r eine 0,5 Fachkraftstelle

      Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.: 50 000 €r eine 0,5 Fachkraftstelle und eine 0,25 Stelle für eine Verwaltungskraft

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmenträgern. Eventuell auftretende Finanzierungslücken sind durch die Erhöhung der Eigenleistung zu schließen.

 

 

 

 


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Die bestehende Schuldnerberatungsstelle des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. wurde ausgeweitet. Ab dem Jahr 2013 wird neben der bereits bestehenden Fachkraftstelle beim Diakonischen Werk Regensburg e.V. eine zusätzliche Fachkraftstelle, die Schuldner- und Insolvenzberatung durchführt, gefördert. Träger dieser zusätzlichen Stelle sind das Diakonische Werk Regensburg e.V. und der Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. je zur Hälfte.

Die Stadt Regensburg fördert die Schuldner- und Insolvenzberatung ab dem Jahr 2017 wie folgt:

 

  1. Der Verlängerung der mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. geschlossenen und seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarung über die Übertragung der Aufgabe der Schuldnerberatung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie im Rahmen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarung hat eine Laufzeit von fünf Jahren.

 

  1. Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird für seine Schuldnerberatungsstelle für das Haushaltsjahr 2017 ein Zuschuss in Höhe von 62.500 € gewährt.

 

  1. Der Verlängerung der mit dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. und dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. geschlossenen und seit dem 01.01.2013 gültigen Delegationsvereinbarungen über die Übertragung der Aufgabe der Schuldner- und Insolvenzberatung im Rahmen des SGB II und SGB XII wird zugestimmt. Die Delegationsvereinbarungen haben eine Laufzeit von fünf Jahren.

Die Fachkraftstelle für die Schuldner- und Insolvenzberatung wird ab dem Haushaltsjahr 2017 wie folgt gefördert:

      Dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von

34 000 € gewährt.

      Dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 50 000 € gewährt.

 

       4.Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt den Maßnahmenträgern.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Trägern Delegationsvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021 abzuschließen, in der die Fördermodalitäten im Einzelnen festgelegt werden.