Vorlage - VO/16/12429/50  

 
 
Betreff: Haushaltsjahr 2017;
Antrag des Diakonischen Werkes Regensburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Regensburg für das Projekt "Energiesparhelfer"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Fachkräfte des Jobcenters Stadt Regensburg und der Schuldnerberatungen berichten in der Praxis davon, dass ihre Kunden mit der Problematik von Energieschulden kämpfen, d. h. gehäuft mit den Zahlungen der Energierechnungen in Rückstand geraten, ein Mahnverfahren durchlaufen oder sogar bereits eine Energiesperrung vollzogen wurde.

 

In Regensburg kommt es (bei Kunden der REWAG) seit Jahren zu ca. 1000 Energiesperrungen jährlich. Da Energieschulden in der Regel kalkulierbar und deshalb als vermeidbar gelten, kommt einer Energiesparberatung eine wichtige Rolle zu. Die REWAG als größter Energieanbieter der Region bietet bereits eine (kostenpflichtige) Energieberatung an, die jedoch vornehmlich auf eine Steigerung der Energieeffizienz bei einkommensstärkeren Kunden abzielt.

 

Die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung wird der Bevölkerung z.B. durch die Energieagentur in deren Räumlichkeiten angeboten. Dieses Angebot wird von der Bevölkerungsgruppe, die auf Hilfeleistungen nach dem SGB II, SGB VIII und SGB XII angewiesen ist sowie anderen einkommensschwachen Haushalten jedoch nicht gehäuft in Anspruch genommen.

 

Dabei besteht bei einkommensschwachen Haushalten ein doppeltes Bedürfnisglichst energiearm zu leben: Zum einen nehmen Ausgaben rund um den Energieverbrauch einen nicht unerheblichen Teil der monatlich laufenden Verpflichtungen ein, so dass hier gerade bei knapp kalkulierenden Personen jedes Potenzial zur Einsparung genutzt werden muss. Zum anderen ist gerade bei der Personengruppe, die Transferleistungen bezieht, der Energieverbrauch oftmals im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen erhöht, weil mehr Zeit im eigenen Zuhause verbracht wird, bzw. das Bewusstsein über die Verbrauchsintensität einzelner Geräte fehlt. Zudem sind Energiekosten im Regelsatz der Grundsicherung in der Regel zu niedrig angesetzt, so dass zudem ein monatlicher Differenzbetrag aufläuft.

 

Um diese Zielgruppe (mehrere tausend Haushalte in Regensburg) zu erreichen, bedarf es eines aufsuchenden Ansatzes, der die Zielgruppen im Rahmen bestehender Kontakte mit sozialen Angeboten (z.B. dem Besuch im Jobcenter) - aktiv anspricht und eine Energiesparberatung zuhause anbietet.

 

2. Projekt „Energiesparhelfer für einkommensschwache Haushalte“

 

Kern des Angebots einer Energieberatung ist die Arbeit auf einer niedrigschwelligen Ebene mit einem aufsuchenden Ansatz. Dazu sollen zwei Langzeitarbeitslose des Jobcenters Stadt Regensburg als Energiesparhelfer in Vollzeit von der Energieagentur ausgebildet und geschult werden. Die Energiesparhelfer vereinbaren auf freiwilliger Basis vor Ort Termine, führen dort eine für den Betroffenen verständliche Beratung durch, zeigen Wege zur Energieeinsparung auf und können auf Soforthilfen in Form von Sachmitteln (Energiesparlampen usw.) im Wert von ca. 50 € pro Haushalt zurückgreifen.

 

r die Arbeit der Energiesparhelfer wird ein Netzwerk aus Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt und ggfs. weiteren Beratungsstellen gebildet. In der Arbeit mit der Zielgruppe soll durch die Beratungsstellen diese Hilfeleistung angeboten und die Interessierten an die Energiesparhelfer vermittelt werden, möglichst bevor Stromschulden in erheblicherhe aufgelaufen bzw. ein Verfahren zur Stromsperrung eingeleitet wird. Die REWAG soll frühzeitig die Kunden an die Energiesparhelfer verweisen.

 

Vergleichbare Angebote zur Energieberatung in anderen Städten zeigen, dass insbesondere dem Gedanken der Vernetzung und dem Aufsuchen des Kunden in seinem Umfeld eine grundlegende Bedeutung für den langfristigen Erfolg beizumessen ist. Allen gemein ist die Idee der Notwendigkeit eines aufsuchenden Ansatzes:

 

In Schweinfurt bietet die Diakonie im Rahmen ihrer kirchlichen allgemeinen Sozialarbeit eine Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen an. Dabei werden ehrenamtliche Energieberater durch einen Energiesparexperten ausgebildet und durch eine Sozialpädagogin betreut. Die Energieberatung hat dabei den Charakter einer Sozialberatung und reicht von Sofortmaßnahmen bei drohender Energiesperre über das Stellen von Anträgen hin zu einer Klärung der sozialen Gesamtsituation und weiterführender Betreuungsangebote.

 

E.ON hat Anfang des Jahres ein Pilotprojekt zur Energiesparberatung mit den Jobcentern in Bad Tölz, Miesbach, Rosenheim, Weilheim und Wunsiedel gestartet. Dabei kooperieren E.ON, die Jobcenter, Diakonie und Caritas miteinander. Inhaltlich wird eine bestehende Beratungshotline bei E.ON um eine sog. Ämterhotline erweitert, d.h. die Zusammenarbeit mit den Ämtern und den Wohlfahrtsverbänden soll intensiviert werden, Einzelfälle können über die Ämter an E.ON herangetragen, soziale Ratenpläne ausgearbeitet und an weitere Beratungsstellen verwiesen werden.

 

Die Stadt Landshut bietet über ihr Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt in Zusammenarbeit mit der LandshuterEnergieAgentur e.V. (LEA) für Bürger mit einem überdurchschnittlichen Energieverbrauch eine aufsuchende Energieberatung an. Diese ist ausgerichtet auf Personen mit einem hohen Energieverbrauch der über definierten Schwellenwerten liegt. Für die aufsuchende Energieberatung wird eine Schutzgebühr erhoben;r finanzschwache Haushalte (Arbeitslosengeld II-, Wohngeld- oder Sozialhilfeempfänger) ist die aufsuchende Energieberatung bei entsprechendem Nachweis kostenlos.

 

3. Zielsetzung und Zusammenarbeit der Projektpartner

 

Bei den Bevölkerungsanteilen, für die eine Energieberatung Erleichterungen in ihrem Alltag bringen würde, sollte in einem aufsuchenden Ansatz Energieberatung vor Ort durchgeführt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden. Zielsetzung ist die Förderung einer energieschonenden Lebensweise, die Vermeidung des Auflaufens von Energieschulden und die Verringerung damit verbundener Mahnverfahren und Energiesperrungen. Dadurch, dass die Energiesparhelfer als Langzeitarbeitslose selbst aus einem einkommensschwachen Haushalt kommen, können sie die Probleme der Hilfesuchenden gut nachvollziehen und auf gleicher Augenhöhe mit den Kunden in Kontakt treten. Hilfe zur Selbsthilfe und Eigeninitiative der Kunden können so gestärkt werden. Zudem bietet dieses Projekt auch die Möglichkeit für Langzeitarbeitslose, sich weiter zu qualifizieren.

 

Durch eine enge Zusammenarbeit mit der REWAG besteht zudem die Möglichkeit bei Energieschulden eine strukturierte und konstruktive Lösung zu finden und für beide Seiten so früh als möglich den Aufwand rund um Energieschulden zu verringern, am besten noch bevor eine Gefährdung der Zahlungsfähigkeit eintritt. Die REWAG erhält durch die Anbindung an den Anstellungsträger sowie die Netzwerkpartner einen neuen und sehr frühzeitigen Zugang zur Personengruppe, der eine neue Präventionsarbeit erlaubt. In der Regel können durch die frühzeitige Vereinbarung sozialer Ratenzahlungen Stromsperrungen und komplette Zahlungsausfälle vermieden werden.

 

Eine weitere Schnittstelle würde sich zu den bestehenden sozialen Angeboten der Stadt ergeben, z.B. den Stadtteilkümmerern von ReNeNa), den Stadtteilprojekten, den Jugendsozialarbeitern an Schulen, der Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit beim Amt für Soziales, den Wohnberatungsstellen des Seniorenamtes, dem sozialpädagogischen Fachdienst usw. Auf das Projekt der Energiesparberatung kann durch diese Angebote hingewiesen und Hemmschwellen abgebaut werden. Zudem wird dort in der Regel ein Bedarf an energiesparendem Verhalten zuerst erkannt.

 

Die Verteilung von Soforthilfen wurde bereits vorsorglich als ein Baustein in den Energieplan für Regensburg aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogrammes „Regensburg effizient“ wird von rund 100 Energieberatungen pro Jahr von einkommensschwachen Haushalten ausgegangen, denen jeweils ein Hilfspaket zur Energieeinsparung als Sachmittel im Wert von 50 € zu Verfügung gestellt werden kann (siehe Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 07.10.2015).

 

4. Finanzierung des Projekts Energiesparhelfer und Umsetzung

 

4.1 Diakonisches Werk Regensburg e.V.

 

Das Diakonische Werk Regensburg e.V. wird die Energiesparhelfer anstellen und an seine Strukturen anbinden. Außerdem trägt das Diakonische Werk einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Gesamtkosten. Das Projekt soll am 01.01.2017 beginnen und eine Laufzeit von zwei Jahren haben.

 

4.2 Energieagentur Regensburg:

 

Die Ausbildung zu Energiesparhelfern inklusive Praxisteil, in dem die Begleitung zu Beratungen erfolgt wird durch die Energieagentur Regensburg in ihren Räumen erfolgen. Die Schulung wird ca. 2 3 Monate dauern. Auch nach Abschluss der Schulung wird eine weitere Betreuung durch die Energieagentur erfolgen.

 

4.3 Jobcenter Stadt Regensburg:

 

Das Jobcenter Stadt Regensburg wird über das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose zwei Energiesparhelfer in Vollzeit mitfinanzieren und als Normalförderung einen Lohnkostenzuschuss in folgender Höhe gewähren:

 

- Einstiegsphase6 Monate75% der Lohnkosten

- Stabilisierungsphase9 Monate50% der Lohnkosten

- Leistungsphase3 Monate25% der Lohnkosten

- Nachbeschäftigungsphase6 Monatekein Lohnkostenzuschuss

 

Nach Abzug einer 10%-igen Eigenbeteiligung des Trägers von den Gesamtkosten (Personal-kosten für zwei Energiesparhelfer in Vollzeit lt. Finanzierungsplan des Diakonischen Werkes vom 13.03.2016; zuzüglich wird eine Sachkostenpauschale in Höhe von jährlich 6.000 € pro Jahr je Vollzeitstelle anerkannt) und des Lohnkostenzuschuss errechnet sich für das erste Projektjahr 2017 ein Defizit in Höhe von 24.981,05 €, gerundet 25.000 €.

r das zweite Projektjahr 2018 errechnet sich ein Defizit in Höhe von 47.541,79 €, gerundet 47.600 €.

 

4.4 REWAG Regensburg und Stadt Regensburg

 

Aus den oben ausführlich dargelegten Gründen befürwortet die Verwaltung das „Projekt Energiesparhelfer“ und schlägt unter der Voraussetzung der Mitförderung der REWAG Regensburg eine Beteiligung der Stadt Regensburg in Höhe von bis zu 50% des jährlichen Defizits vor.

 

Die Stadt Regensburg gewährt verteilt über zwei Projektjahre folgende Förderung:

2017: Zuschuss in Höhe von bis zu 13.000 €

2017: Zuschuss in Höhe von bis zu 24.000 €.

 

Laut Schreiben der REWAG Regensburg vom 22.04.2016 hat sie das Projektkonzept „Aufsuchende Energieberatung“ geprüft und steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Nach Einschätzung der REWAG kann sich das Projekt zu einer guten Ergänzung der bisherigen Energieeffizienz-Maßnahmen in Regensburg entwickeln.

 

Die REWAG Regensburg unterstützt das Projekt finanziell mit maximal 36.261,42 € (gemäß Zuschussberechnung der Stadt Regensburg) verteilt über zwei Jahre wie folgt:

 

2017: 12.490,52 €

2018: 23.770,90 €.

 

Nach Ablauf des ersten Projektjahres muss das Diakonische Werk Regensburg einen Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und ein Sachbericht zur Entwicklung des Projektes als Ergänzung zu den bisherigen Energieeffizienz-Maßnahmen in Regensburg) vorlegen.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmenträger.

 

Die Förderung ist befristet auf zwei Jahre.

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle: 0.4701.7049

 

 

 

 


Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt:

 

Unter der Voraussetzung der Mitförderung durch die REWAG Regensburg AG & Co KG gewährt die Stadt Regensburg dem Diakonischen Werk Regensburg e.V. für das Projekt „Energiesparhelfer“ einen Zuschuss nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen.

 

Im ersten Projektjahr (2017) wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 13.000 € gewährt.

Im zweiten Projektjahr (2018) wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 24.000 € gewährt.

 

Die Förderung ist befristet auf zwei Jahre.

 

Die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung obliegt dem Maßnahmenträger.