Vorlage - VO/16/12451/31  

 
 
Betreff: Programm zur Förderung von Elektrofahrzeugen für Taxiunternehmer, Handwerker und für soziale Dienste sowie von Lastenpedelecs für wirtschaftliche oder gemeinnützige Zwecke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
06.10.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
20.10.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.10.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt

 

Im Oktober 2015 wurde das Förderprogramm für Elektro-Taxis der Stadt Regensburg beschlossen.

 

Vorbereitend zu der o. g. Ausschusssitzung fand am 08.06.2015 auf dem Dultplatz eine Informationsveranstaltung für Taxiunternehmer mit Probefahrten von verschiedenen Elektrofahrzeugen statt. Ein Taxi-Unternehmer aus München mit Elektro- und Hybridfahrzeugen berichtete über die Vorzüge der Elektrofahrzeuge. Örtliche Autohäuser zeigten ein vielfältiges Angebot an unterschiedlichen Fahrzeugen. Die Taxifahrer erhielten direkt eine Einladung. Die Veranstaltung war gut besucht.

Im Oktober 2015 gab es einen Termin mit einem Vertreter der Taxigenossenschaft wegen der Ladesäulenstandorte.

Die Energieagentur organisierte im April 2016 eine weitere Veranstaltung mit Ausstellung und Probefahrten auf dem Parkplatz DEZ. Auch hierzu wurden die Taxiunternehmer mit direktem Anschreiben eingeladen.

 

Bisher liegt nur ein Antrag auf Förderung vor.

Seit 29.06.2016 gilt das staatliche Förderprogramm mit einer Gesamthöhe von 4.000,- Euro.

Es schließt eine Doppelförderung mit anderen Förderprogrammen aus.

Die Hälfte dieses Betrages erbringt der Hersteller. Durch eine geschickte Preisverhandlung kann auch ohne das staatliche Förderprogramm ein gewisser Preisnachlass ausgehandelt werden.

Das Regensburger Programm zur Förderung von Elektrofahrzeugen ist attraktiver als das Programm des Bundes, zumal es für die ersten 25 Fahrzeuge eine Förderung in Höhe von 6.000,- Euro gibt. Außerdem werden damit Anwendungen gefördert, die besonders im Kurzstreckenbereich ihre Wirkungen entfalten sollen. Ein gewisser Anteil davon soll eine Entlastung der Altstadt erbringen.

 

Gespräche mit Vertretern von Handwerksunternehmen und sozialen Diensten haben gezeigt, dass es von deren Seite durchaus Interesse an Elektrofahrzeugen gibt.

Um die Attraktivität des Förderprogramms zu erhöhen, sollen auch Handwerksunternehmen und soziale Dienste berechtigt werden, die Förderung für Elektrofahrzeuge in Anspruch zu nehmen.

Gerade Handwerksunternehmen und soziale Dienste sind sehr viel im Stadtverkehr unterwegs, vor allem auch in der Altstadt. Durch den Umstieg auf Elektrofahrzeuge können sie einen spürbaren Beitrag zu Umweltentlastung erbringen.

Die Höhe der Förderung soll gleich bleiben.

 

Außerdem sollen für den Wirtschaftsverkehr oder gemeinnützige Zwecke verwendete Lastenpedelecs mit 25 % des Bruttopreises bzw. max. 1000,- € gefördert werden.

Durch die kurzen Wege in Regensburg und vor allem in der Altstadt eignen sich Lastenpedelecs sehr gut für die An- und Ablieferung von Wirtschaftsgütern. Außerdem können auch Handwerker, soziale Dienste, aber auch andere Dienstleister benötigtes Material einfach und umweltschonend transportieren.

 

Die Förderung von Elektrofahrzeugen führt zu einer Verringerung von Kurzfahrten mit hermmlichen motorisierten Fahrzeugen und bewirkt somit eine Verminderung von Luftschadstoffen und von Lärm.

 

Es soll ein möglichst großer Effekt in und für Regensburg erzielt werden. Um die finanziellen Mittel möglichst effektiv einzusetzen ist keine allgemeine Förderung vorgesehen, vielmehr sollen die Bereiche gezielt gefördert werden, die viel in Regensburg und vor allem in der Altstadt unterwegs sind. Neben anderen Maßnahmen wie Umweltzone, Einsatz von Elektrobussen und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wird dieses Förderprogramm zu einer Verkehrsentlastung und zu einer sauberen Luft in Regensburg beitragen.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Einführung des erweiterten Förderprogramms für Elektrofahrzeuge und Lastenpedelecs gemäß dem beiliegenden Entwurf vom 26.09.2016.


Anlagen:

 

Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Elektrofahrzeugen für Taxiunternehmer, Handwerker und soziale Dienste

sowie für Lastenpedelecs, die für wirtschaftliche oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden

 

rderantrag gemäß der Richtlinie der Stadt Regensburg vom 01.11.2016 zur Förderung von Elektrofahrzeugen für Taxiunternehmer, Handwerker und soziale Dienste

sowie für Lastenpedelecs, die für wirtschaftliche oder gemeinnützige Zwecke genutzt werden

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Antrag E-Taxi Handwerker soz. Dienste (81 KB)    
Anlage 2 2 TOP 3 Anlage 2 Förderrichtlinien (1119 KB)