Vorlage - VO/16/12465/54  

 
 
Betreff: Investitionsprogramm 2016 - 2020
Vorberatung der Teile des Investitionsprogramms, für die der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten zuständig ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Seniorenamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
28.09.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Ziff. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

Vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ist aufgrund seiner Zuständigkeit folgender Unterabschnitt (UA) aus dem Einzelplan 4 vorzuberaten:

 

Einzelplan 4: UA 4701/01

 

Der Unterabschnitt 4701/01 enthält die Investitionsförderung im Altenpflegebereich. Die Stadt Regensburg ist im Rahmen ihrer Hinwirkungspflicht zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen verpflichtet (Art. 69 Abs. 1 AGSG). Als Pflegeeinrichtungen werden nach § 71 SGB XI Pflegedienste, teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen erfasst.

 

Als Beratungsgrundlage dient der beiliegende Verwaltungsentwurf Auszug des Investitionsprogramms 2016 bis 2020, bestehend aus der Erläuterung jeder Maßnahme („Hochformat“), aus der Aufstellung sämtlicher Maßnahmen („Querformat“) und aus den Zusammenfassungen.

 

Der Verwaltungsentwurf des Investitionsprogrammes 2016 bis 2020 steht unter dem  ausdrücklichen Vorbehalt weiterer Änderungen der Verwaltung aufgrund aktueller Erkenntnisse und Entwicklungen.

 

Ggf. weitere Änderungen, die zwischenzeitlich noch eintreten, werden vom Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen als Tischvorlage nachgereicht.

 

 


 

 

Der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten empfiehlt dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat, die im Entwurf des Investitionsprogrammes 2016 – 2020 im Einzelplan 4 – UA 4701/01 – enthaltene Maßnahme einschl. den Änderungen und den Empfehlungen in der Beratung in das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 aufzunehmen.


Anlagen:

 

 

Investitionsprogramm 2016 bis 2020

-          Auszug aus dem Verwaltungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 INVESTITIONSPROGRAMM_2016-2020_Entwurf_Auszug-AfSaSA (96 KB)