Vorlage - VO/16/12489/31  

 
 
Betreff: Einführung einer Umweltzone ? aktueller Sachstand und Festlegung des Umgriffs
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
06.10.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 07.10.2015 wurde über mehrere geplante Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung von Luftschadstoffen berichtet:

 

- Einführung einer Umweltzone

- Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie

- Förderung der Elektromobilität insgesamt

- Verschiebung der Verteilung des Verkehrs vom motorisierten Individualverkehr hin zu

  Verkehren des Umweltverbundes bis zum Jahr 2030

- Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung, Energieeffizienz und schrittweise Umstellung

  auf erneuerbare Energien.

 

Die Einführung einer Umweltzone erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg. Zuständig hierfür ist der Freistaat Bayern. Mit Schreiben vom 15.10.2015 hat die Stadt die Aufnahme der Umweltzone in den Luftreinhalteplan beantragt.

Am 20. Januar 2016 fand eine Besprechung bei der Regierung der Oberpfalz zur 2. Fort-schreibung des Luftreinhalteplans statt.

Die Regierung begrüßt die von der Stadt geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, insbesondere auch die Umweltzone. Hintergrund dafür ist, dass nach den Auswertungen der Immissionsmessungen des bayerischen Landesamtes für Umwelt der Grenzwert für das Jahresmittel für Stickstoffdioxid im Jahr 2015 in Regensburg knapp überschritten worden ist. Auch für das Jahr 2016 wird mit einer knappen Überschreitung gerechnet.

Nach einer Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz vom 12.04.2016 ist es Ziel, bis Ende des Jahres 2016 einen ersten abgestimmten Entwurf für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorzulegen.

Dieser Entwurf muss von den zuständigen Ministerien gebilligt werden, anschließend erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Der Planentwurf wird dann bei der Regierung der Oberpfalz und der Stadt ausgelegt, ebenso erfolgt eine Veröffentlichung auf den Internetseiten. Die Bürger und Verbände nnen im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung ihre Anregungen oder Bedenken einbringen.

Nach der Bewertung der eingebrachten Stellungnahmen wird der endgültige Planentwurf den Ministerien zur Endabstimmung vorgelegt. Anschließend kann die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in Kraft treten und die Stadt Regensburg kann mit der straßenverkehrs-rechtlichen Beschilderung der Umweltzone beginnen.

Derzeit erarbeiten die Regierung der Oberpfalz und das Landesamt für Umwelt den Entwurf der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Stadt Regensburg.

 

In der Vorlage für den Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 07.10.2015 war der Umgriff der Umweltzone nur schematisch dargestellt (Gebiet der Altstadt südlich der Donau und innerhalb des Alleengürtels).

Bei der „Feinjustierung“ der Gebietsgrenze zeigte sich, dass bei der Betrachtung des Umgriffs der Umweltzone die privaten Grundstücke an Straßen, die die Umweltzone begrenzen, zum Beispiel die Landshuter Straße stadteinwärts ab der Ecke Gabelsbergerstraße nicht zur Umweltzone gehören, weil sie von der Landshuter Straße aus zu befahren sind.

Dieser Sachverhalt muss auch in der kartographischen Darstellung seinen Niederschlag finden. Die Karte der Umweltzone muss mit der verkehrsrechtlichen Anordnung übereinstimmen. Deshalb gibt es in der Karte vom September 2016 an manchen Rändern der Umweltzone Aussparungen.

Am deutlichsten zeigt sich dies im Bereich Margaretenstraße. Damit hier der ursprüngliche Umgriff erhalten werden kann, muss die Margaretenstraße Teil der Umweltzone werden. Dies ist wegen der Einbahnstraßenregelungen nur dann möglich, wenn die Albertstraße, die Fritz-Fend-Straße und die Bahnhofstraße mit in die Umweltzone aufgenommen werden. Der Umgriff geht deshalb im südlichen Bereich bis zur Bahnanlage.

 

Damit ein reibungsloser Busverkehr möglich ist, gibt es für die Albertstraße, die Margaretenstraße, die Fritz-Fend-Straße und die Bahnhofstraße bei der Beschilderung Umweltzone eine allgemeine Ausnahmeregelung für Busse Busse frei“.

 

Der neue Umgriff ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 15.09.2016

 

 

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Für die Umweltzone ist ein Beschilderungskonzept zu erstellen.

Der Umgriff der Umweltzone ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 15.09.2016.

 

 


Anlagen:

 

Umweltzone Altstadt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Umweltzone Altstadt Anlage (2895 KB)