Sachverhalt:
Der Mischwasserkanal in der Dechbettener Straße mit dem Baujahr 1891 wurde im genannten Abschnitt gemäß den Vorgaben des Wasserrechtsbescheides vom 08.06.2005 im Zuge des Kanalunterhalts inspiziert und hinsichtlich des baulichen Zustandes bewertet.
Nach Auswertung der TV - Kanalinspektion wurden in dem rund 125 Jahre alten Sammelkanal sowie in den Grundstücks- und Straßenentwässerungsanschlüssen erhebliche bauliche Schäden, z.B. in Form von Rissen, Scherbenbildungen und Muffenversätzen festgestellt: Die geforderte Dichtheit ist weder für den Sammelkanal noch für die Anschlusskanäle gegeben. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.
Aufgrund des Kanalalters, des vorhandenen Schadensbildes und des teilweise geringen Durchmessers sind die Kanäle einschließlich der Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu erneuern. Die Sammelkanäle werden dabei zur Verbesserung des Kanalunterhalts und der hydraulischen Leistungsfähigkeit jeweils um eine Nennweite von DN 250 auf DN 300 und von DN 300 auf DN 400 vergrößert.
Seitens der REWAG besteht ebenfalls Sanierungsbedarf der Versorgungsleitungen. Die Kanalerneuerungsmaßnahme wird in Abstimmung mit der REWAG durchgeführt.
Ausführungszeit:
Die Maßnahme soll im Jahr 2017 durchgeführt werden.
Umfang:
Im Rahmen der Kanalerneuerung in der Dechbettener Straße (Bereich Haus-Nr. 7 – 19) ist folgender Erneuerungsumfang vorgesehen:
ca. 250 m Kanalerneuerung der Mischwasserkanäle DN 300 - 400 ca. 5 Stk. Erneuerung von Einsteigschächten ca. 23 Stk. Erneuerung von Hausanschlusskanälen ca. 8 Stk. Erneuerung von Straßenentwässerungsleitungen
Im Zuge der Bauausführung kann es zu Änderungen des geplanten Umfangs bzw. zu Verschiebungen der geplanten Erneuerungen sowie dem Einbau zusätzlich notwendiger Schächte aufgrund z.B. unbekannter Leitungslagen, unvorhersehbarer Hindernisse oder Erschwernisse im Untergrund bzw. unbekannter Sparten kommen.
Der Umfang der Straßenwiederherstellung wird durch den Rohrgraben, den vorhandenen Straßenoberbau sowie die technischen Regelwerke vorgegeben.
Der Straßenentwässerungsanteil der Kanalerneuerung ist beitragspflichtig nach KAG.
Aufgrund der Voruntersuchungen des Straßenaufbaus, der Straßenbreite und des Erneuerungsbedarfs der REWAG ist davon auszugehen, dass weitere Teile der Straße außerhalb der Leitungsgräben erneuert werden müssen. In diesem Fall wird geprüft, ob auch diese Kosten beitragspflichtig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aufwand zusammen mit den Kanalbaukosten entsprechend den Bestimmungen der städt. ABS abgerechnet.
Kosten: Gemäß Kostenberechnung wurden folgende Kosten ermittelt:
Kosten für die Erneuerung der Mischwasserkanäle, Herstellung der Schachtbauwerke, Hausanschlusskanäle 503.000,- € Kosten für die Erneuerung der Straßenentwässerungsleitungen 40.000,- € Gesamtsumme Kanalbaumaßnahme incl. Straßenentwässerung:543.000,- €
Kosten für zusätzliche Straßenerneuerungen außerhalb von Kanalgräben (Kostenannahme) ca. 100.000,- € Kosten der Gesamtmaßnahme: ca. 643.000,- €
Haushaltmittel:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2016 – 2020 und im gültigen Investitionsprogramm 2015 - 2019 im UA 7010/01 auf der Haushaltsstelle 1.7010.9501 für die Mischwasserkanäle, im UA 6350/00 auf der Haushaltsstelle 1.6350.9580 für die Straßenentwässerung im UA 6370/05 auf der Haushaltsstelle 1.6370.9505 für zusätzliche Straßenwiederherstellung / Erneuerung außerhalb von Kanalgräben berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Der Mischwasserkanal in der Dechbettener Straße – zwischen Taxisstraße und Wilhelmstraße - ist nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einschließlich der Schächte, Anschlusskanäle und Straßenentwässerungsleitungen zu erneuern.
Anlagen:
Übersichtslageplan unmaßstäblich
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