Vorlage - VO/16/12561/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2017;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
17.11.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
01.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

In den als Anlagen 1a und 1b beigefügten Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, über die im Stadtratsplenum zu entscheiden ist, sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2017 enthalten, die - bis auf die lfd. Nr. 7 der Liste Verwaltungshaushalt - bereits in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die „Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg“ angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen“ zugrunde gelegt.

 

Die Gewährung von Sportfördermittel erfolgt nach den „Sportförderungsrichtlinien“.

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

Zu den Anlagen 1a und 1b:

 

r den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Teilübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Übersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2017 erstmals eingeplant sind oder erhöht wurden.

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt (Anlage 1a) auf insgesamt 1.048.706,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Teilliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 897.900,--  und somit rd. 86 % der Antragssumme.

 

Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingestellt (s. Sammelliste Spalte „Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2017, die deshalb auf „0“ steht).

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

r den Vermögenshaushalt (Anlage 1b) wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 334.400,--  beantragt, die in voller Höhe zur Bewilligung vorgeschlagen werden.

 

 

Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2585 ff , Band II des Haushaltsplanes 2017 Entwurf) und der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2017 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3051 ff, Band II des Haushaltsplanes 2017 Entwurf):

 

Die in S. 2585 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2017 Band II) aufgeführten Beträge werden in der Gesamtliste der im Haushaltsplan 2017 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 3051 ff, Band II, blaue Seiten) erläutert.

Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 8.988.400,--  im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 8.987.646,77  in der o. a. Gesamtliste S. 3051 ff i.H.v. 753,23  ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,--  begründet.

 

Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf 1.586.900,-- €.

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Die freiwilligen Leistungen im Verwaltungshaushalt sind gegenüber 2016 um 343.600,-- auf 8.988.400,--€ gestiegen (2016: 8.644.800,--€). Grund hierfür ist hauptsächlich die Anschubfinanzierung für das Fahrradverleihsystem (UA 7916),r die 2017 ein Zuschuss in Höhe von 200.000,--€ eingeplant ist. 

 

Im Vermögenshaushalt ist ein Anstieg der freiwilligen Leistungen um 207.500,--€ auf 1.586.900,-- € zu verzeichnen (2016: 1.379.400,--€). Grund hierfür ist das energetischerderprogrammWohngebäude Wohngebäudelle, für das 2017 im Vermögenshaushalt ein Investitionskostenzuschuss von 250.000,--€ eingestellt ist (UA 7916)

 

Der Anteil der freiwilligen Leistungen am Gesamthaushaltsvolumen beträgt 2017 wie im Vorjahr insgesamt 1,2%.  

 

 

Finanzplanung:

 

Die einzelnen Ansätze der freiwilligen Leistungen wurden im Verwaltungshaushalt größtenteils auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2016 eingeplant (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2585 ff Band II des Haushaltsplanes 2017 Entwurf). Die Personalkostenförderung wurde ab 2017 mit einer Steigerung von 3 % jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen, durch Umstellungen im Kulturbereich auf institutionelle Förderungen sowie durch neue Förderbereiche z.B. im Umweltbereich.

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt. In den Folgejahren des Finanzplanungszeitraums werden deshalb Pauschalansätze eingeplant.

 

 

Freigabe:

 

Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2017 wird der Stadtrat voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 entscheiden.


Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den beiliegenden Teillisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und 1b) sowie die in der „Gesamtliste der im Haushaltsplan 2017 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen“ (Seite 30513069 des Haushaltsplanes 2017 – Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2017 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

Der Stadtrat wird voraussichtlich im Juli 2017 über die Freigabe im Einzelfall entscheiden.

Die Auszahlung der freiwilligen Leistungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.

 

Die Anlagen 1a und 1b sowie die Seiten 30513069 des Haushaltsplanes 2017 Band II (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.


Anlagen:

 

  • Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlage 1a und 1b)
     
  • Übersicht über die freiwilligen Leistungen 2009 2017 (Anlage 2)
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2017 - FreiwilligeLeistungen - Anlagen-1a-1b-2 (93 KB)