Sachverhalt:
I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2016 bis 2020 - Entwurf -
Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.
Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.
Die Aufstellung des Programmentwurfes 2016 bis 2020 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.
Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ist als Fachausschuss zuständig für die Vorberatung folgender Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 0, 1, 4 und 7:
insgesamt
insgesamt
UA 4369/00 bis UA 4369/02
UA 7191/01, UA 7301/01 bis UA 7311/01, UA 7500/01 bis UA 7501/11 und UA 7901/01 bis UA 7901/17 sowie UA 7910/06
Der endgültige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 vom 10.10.2016 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse.
Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vom 12.08.2016 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 – ‚Querformat nur mit Ausgabenseite’ mit Stand vom 10.08.2016 - übermittelt.
Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.
* (Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !) *
II. Volumen des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 - Entwurf -
Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:
Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen. - vgl. Anlagen II sowie III -
Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 mit rd. 587,5 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2016 bis 2020 um rd. 4,5 Mio. € auf rd. 592,0 Mio. €. Der Anstieg ist im wesentlichen durch die Ausweitung des Programms (in 2016-2020: insg. 444 Maßnahmen bzw. in 2015-2019: insg. 424 Maßnahmen) - in fast sämtlichen Bereichen - bedingt.
Das Investitionsvolumen liegt damit bislang auf dem höchsten Wert. Das Ziel einer Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung kann nur auf Grund der prognostizierten, hohen Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden.
Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die beabsichtigte Zurverfügungstellung zusätzlicher Sach- und Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zwingend erforderlich.
Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.
Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.
Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.
Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:
Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen in etwa 65% (in 2015-2019: ~ 70%) des Investitionsvolumens.
Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:
Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.
Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 1 und 6 und beim Einzelplan 2 sowie zum anderen bei den ‚Hoch- (Gr. 94) und Tiefbaumaßnahmen’ (Gr. 95) und beim ‚Vermögenserwerb (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen
Außerdem wurden in fast allen Bereichen zusätzliche Maßnahmen neu in das Investitionsprogramm aufgenommen.
Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen. - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -
Die größeren Einzelprojekte (56 (d.s. ~ 12,6 %) von 444 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 umfassen im Planungszeitraum insgesamt rund ~ 45,0 % des Gesamtvolumens.
- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -
III. Vergleich des Investitionsprogramms 2015 bis 2019
Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2015 bis 2019 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt. - vgl. Anlage I - II sowie III -
Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:
Kosten
Zuwendungen und Beiträge u.ä.
Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 0,8 %) gestiegen und die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= - 0,9 %) gesunken.
Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2016 bis 2019, so ist ausgabenseitig eine Steigerung um 13,1 Mio. € sowie einnahmenseitig eine Reduzierung um 12,4 Mio. € zu verzeichnen.
Finanzierungsquote 2016 bis 2019
Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 32,1 % auf 28,0 %.
Der Rückgang der Finanzierungsquoten bzw. der durchschnittlichen Finanzierungsquote für die Jahre 2016 bis 2019 ist im wesentlichen dadurch bedingt, dass zum einen der Beginn von Einzel-Vorhaben mit höheren Beitrags- und Fördersätzen (wie u.a. ‚Klenzebrücke‘, ‚Donaustaufer Straße’‚ ‚Nordgaustraße‘, ‚Frankenbrücke und Frankenstraße‘) und damit der Eingang der ‚ersten‘ Zuweisungsraten von (2017/)2018 ff auf (2019/)2020 ff verschoben wurden; zum anderen wurden Einzel-Vorhaben (wie u.a. ‚Hauptfeuerwache‘, ‚Quartiersparkierungsanlagen‘) mit niedrigeren bzw. keinen Beitrags- und Fördersätzen (erhöht bzw. neu) in den Jahren 2017 ff eingeplant. Die hohe bzw. höhere Finanzierungsquote des Jahres 2018 (teilweise auch des Jahres 2017) im gültigen Programm war durch die o.g. einzelnen Vorhaben mit hoher Re-Finanzierung sowie durch ein jeweils insgesamt geringeres Gesamt-Jahres-Volumen bedingt.
Im übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.
15.10.2016 Seite: 1/7
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 vom 10.10.2016 wird zugestimmt.
Anlagen:
25:11:2015 Seite: 1/1
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