Vorlage - VO/16/12581/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020;
Investitionsprogramm 2016 bis 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
17.11.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
01.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

I. Allgemeines zum Investitionsprogramm 2016 bis 2020 - Entwurf -

 

 

Nach Art. 70 der Bayer. Gemeindeordnung i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 5 und § 24 der Kommunalen Haushaltsverordnung – Kameralistik hat die Stadt Regensburg ihrer Haushaltswirtschaft eine 5 – jährige (mittelfristige) Finanzplanung zugrunde zu legen.

 

Als Grundlage für diese Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm zu erstellen.

 

 

Die Aufstellung des Programmentwurfes 2016 bis 2020 erfolgte insbesondere auf der Grundlage der Anmeldungen der Fachreferate bzw. der Fachdienststellen, der Ergebnisse der Sitzungen der Arbeitsgruppe Stadtentwicklung auf Direktoriums- und Referatsebene und den Vorschlägen des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und der Direktorien und Referate, der Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den weiteren Änderungen der ‚Verwaltung‘.

 

Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 wurde von den zuständigen Fachausschüssen dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und dem Stadtrat zur Zustimmung empfohlen.

 

21.09.2016

Jugendhilfeausschuss

22.09.2016

Ausschuss für Wirtschaft

28.09.2016

Ausschuss für Bildung, Sport und Freizeit

28.09.2016

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

05.10.2016

Kulturausschuss

06.10.2016

Ausschuss für Umweltfragen und Natur- und Klimaschutz

06.10.2016

Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, und Wohnungsfragen

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ist als Fachausschuss zuständig für die Vorberatung folgender Unterabschnitte (UA) aus den Einzelplänen 0, 1, 4 und 7:

 

  • Einzelplan 0:

insgesamt

  • Einzelplan 1:

insgesamt

  • Einzelplan 4:

UA 4369/00 bis UA 4369/02

  • Einzelplan 7:

UA 7191/01, UA 7301/01 bis UA 7311/01, UA 7500/01 bis UA 7501/11

und UA 7901/01 bis UA 7901/17

sowie UA 7910/06

 

Der endgültige Verwaltungsentwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 vom 10.10.2016 basiert auf dem Vorschlag der Verwaltung sowie den Empfehlungen der Fachausschüsse.

 

Für die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen wurden den Mitgliedern des Stadtrates die in deren Zuständigkeitsbereich fallenden Teil-Entwürfe des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 zugesandt; zusätzlich wurde mit Schreiben des Referats für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen vom 12.08.2016 der vorläufige Gesamt-Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 – ‚Querformat nur mit Ausgabenseite’ mit Stand vom 10.08.2016 - übermittelt.

 

Für die Behandlung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen und im Stadtrat wurde der endgültige Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 zusammen mit dem Haushaltspaket (Seiten 4001 bis 5000 des Haushaltsplanes) übersandt.

 

* (Bei den nachfolgenden Erläuterungen sowie Aufstellungen und Auflistungen ggf. Rundungsdifferenzen !) *

 

 

II. Volumen des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 - Entwurf -

 

 

Das Investitionsprogramm 2016 bis 2020 schließt bei den ‚KOSTEN’ sowie bei den ‚ZUWENDUNGEN und den BEITRÄGEN u.ä.’ mit folgenden Werten:

 

Investitions-programm

2016 bis 2020

 

Gesamt

 

2016

einschl.

Nachtrag

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

 

Durch-schnitt

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten

592.047

116.801

120.250

118.719

120.735

115.542

118.409

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

170.068

27.680

34.173

35.564

35.939

36.713

34.014

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierungs-saldo

- 421.979

- 89.122

- 86.077

- 83.155

- 84.796

- 78.829

- 84.396

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie die Zusammenfassung nach Gruppierungen verwiesen.

- vgl. Anlagen II sowie III -

 

Gegenüber dem Gesamtvolumen des Investitionsprogramms 2015 bis 2019 mit rd. 587,5 Mio. € steigt das Niveau des vorliegenden Programms 2016 bis 2020 um rd. 4,5 Mio. € auf rd. 592,0 Mio. €.

Der Anstieg ist im wesentlichen  durch die Ausweitung des Programms (in 2016-2020: insg. 444 Maßnahmen bzw. in 2015-2019: insg. 424 Maßnahmen) - in fast sämtlichen Bereichen - bedingt.

 

Das Investitionsvolumen liegt damit bislang auf dem höchsten Wert. Das Ziel einer Begrenzung der Netto - Neu – Verschuldung kann nur auf Grund der prognostizierten, hohen Steuereinnahmen sowie des Einsatzes von Mitteln der Allgemeinen Rücklage erreicht werden.

 

Allerdings ist unter Zugrundelegung der kassenwirksamen Ausgaben und der Entwicklung der Haushaltsausgabereste in den letzten Jahren die beabsichtigte Zurverfügungstellung zusätzlicher Sach- und Personalressourcen zur Abwicklung des Programmvolumens zwingend erforderlich.

 

Die vorgesehenen Investitionen führen zur deutlichen Aufwertung der Infrastruktur und leisten im Ergebnis einen entscheidenden Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zur weiteren Verbesserung der Qualität des „Standortes Regensburg“.

 

 

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms erfolgt mittels der zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträge u.ä., die überwiegend im Investitionsprogramm ausgewiesen sind, sowie mit sonstigen allgemeinen Finanzierungsmitteln, insbesondere der im Verwaltungshaushalt erwirtschafteten sog. ‚freien Spitze’ und der Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage sowie den Erlösen aus Grundstücksveräußerungen.

 

Zur Finanzierung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen im Einzelnen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

Die einzelnen Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms können aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachtet werden, nämlich zum einen, für welche Aufgaben (Soziale Sicherung, Bildung, Kultur ... = RESSORTPRINZIP bzw. „nach Gliederungen“) oder zum anderen mit welcher Ausgabeart (Erwerb, Bau, Förderung Dritter ... = FUNKTIONALPRINZIP bzw. „nach Gruppierungen“) die Investitionen realisiert werden.

 

 

Bei aufgabenorientierter Betrachtungsweise liegen die Schwerpunkte bei den folgenden Einzelplänen:

 

Einzelplan

Investitionsprogramm 2016 bis 2020

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2015 bis 2019

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

6

Bau- und Wohnungswesen,

Verkehr

185.930,5

31,40%

174.110,0

29,63%

11.820,5

2

Schulen

100.212,5

16,93%

129.416,0

22,03%

- 29.203,5

7

Öffentliche Einrichtungen,

Wirtschaftsförderung

100.141,0

16,91%

106.020,0

18,05%

- 5.879,0

3

Wissenschaft, Forschung,

Kulturpflege

51.332,1

8,67%

47.112,6

8,02%

4.219,5

1

Öffentliche Sicherheit und

Ordnung

49.730,8

8,40%

40.150,4

6,83%

9.580,5

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

592.047,0

100,0 %

587.525,8

100,0 %

4.521,2

 

Der Schwerpunkt der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt bei den Einzelplänen 6 sowie 2 und 7; diese drei Einzelpläne umfassen zusammen in etwa 65% (in 2015-2019: ~ 70%) des Investitionsvolumens.

 

 

Die Untersuchung nach dem Funktionalprinzip ergibt folgendes Bild:

 

Gruppierung

Investitionsprogramm 2016 bis 2020

nachrichtlich

Investitionsprogramm

2015 bis 2019

Änderung

gegenüber Investitionsprogramm

 

Betrag

Anteil

Betrag

Anteil

Betrag

 

in T€

in %

in T€

in %

in T€

 

 

 

 

 

 

94

Hochbaumaßnahmen

 

212.209,0

35,84%

199.952,7

34,03%

12.256,3

95

Tiefbaumaßnahmen

194.299,5

32,82%

218.536,2

37,20%

- 24.236,7

93

Vermögenserwerb

97.173,7

16,41%

88.305,3

15,03%

8.868,4

98

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen

54.014,6

9,12%

53.042,2

9,03%

972,4

.....

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GESAMT

592.047,0

100,0 %

587.525,8

100,0 %

4.521,2

 

Bei der Gewichtung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen liegt der Hauptanteil mit rund 70 % des Programmumfangs bei den Gruppen 94 und 95 ‚Hoch- und Tiefbaumaßnahmen’.

 

 

Die signifikantesten absoluten Änderungen gegenüber dem gültigen Investitionsprogramm sind zum einen bei den Einzelplänen 1 und 6 und beim Einzelplan 2 sowie zum anderen bei den ‚Hoch- (Gr. 94) und Tiefbaumaßnahmen’ (Gr. 95) und beim ‚Vermögenserwerb (Gr. 93) zu verzeichnen; hauptsächlich zurückzuführen sind diese und weitere Abweichungen auf die Einzel – Maßnahmen

  • ‚Hauptfeuerwache - Neubau’ (UA 1313/01: + 8,9 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 6,1 Mio. €, Gr. 95: + 2,0 Mio. €)
  • ‚Grundschule ‚Kreuzschule‘ (ehem. Grundschule ‚West‘) - Neubau‘ (UA 21106/00: + 6,4 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 6,3 Mio. €)
  • ‚Schule am Napoleonstein – Gesamtsanierung‘ (UA 21107/01: - 6,9 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 6,0 Mio. €)
  • ‚Grundschule ‚Pestalozzi‘ (bisherige Fachoberschule) – Umbau zum Ganztages-Grundschulstandort‘ (UA 21108/00: + 7,3 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 7,1 Mio. €)
  • ‚‘Werner-von-Siemens-Gymnasium ‚Osttrakt‘‘ – Generalsanierung‘ (UA 2355/03: - 4,5 Mio. € - u.a. Gr. 94: - 4,3 Mio. €)
  • ‚Berufliches Schulzentrum ‚Matthäus Runtinger‘ - Sanierung und Erweiterung‘ (UA 2403/08: - 6,8 Mio. € - u.a. UGr. 935: - 1,0 Mio. €, Gr. 94: - 5,7 Mio. €)
  • ‚Berufliche Oberschule - Neubau’ (UA 2651/01: - 22,7 Mio. € - u.a. UGr. 935: - 2,7 Mio. €, Gr. 94: - 18,4 Mio. €, Gr. 95: - 1,2 Mio. €)
  • ‚Historisches Museum – ‚Museumskonzept 2020‘ - Planung und Neubau‘ (UA 3102/04: + 4,9 Mio. € - Gr. 94: + 4,9 Mio. €)
  • Begegnungszentrum im Stadtteil ‚Südosten‘ (ehem. ‚Jugend- und Familienzentrum ‚Südost‘‘) – Neubau‘ (UA 4608/03: + 4,3 Mio. € - u.a. Gr. 94: + 3,8 Mio. €)
  • ‚Wohnungspakt 'Bayern‘ – ‚Wohnungsbauoffensive‘ - 'Kommunales Wohnraumförderprogramm'‘ (UA 6200/05: + 11,1 Mio. € - Gr. 94: + 11,1 Mio. €)
  • ‚Nordgaustraße – Ausbau‘ (UA 6482/00: - 7,0 Mio. € - u.a. Gr. 95: - 6,8 Mio. €)
  • ‚Frankenstraße einschl. Frankenbrücke - Ausbau bzw. Neubau‘ (UA 6608/00: - 6,9 Mio. € - u.a. Gr. 95: - 6,5 Mio. €)
  • ‚Quartiersparkierung ‚Gewerbe- und Industriegebiet 'Haslbach'' – Neubau‘ (UA 6815/19: + 7,6 Mio. € - u.a. UGr. 930: + 8,6 Mio. €, Gr. 95: - 1,0 Mio. €)
  • ‚Quartiersparkierung ‚ehem. Nibelungenkaserne' – Neubau‘ (UA 6815/80: + 4,1 Mio. € - u.a. UGr. 930: + 4,0 Mio. €)
  • ‚Innovationszentrum im ‚TechCampus‘ – Errichtung - Kostenbeteiligung’ (UA 7910/06:
    - 8,3 Mio. € - u.a. Gr. 92: + 2,0 Mio. €, UGr. 930: - 10,3 Mio. €)
  • ‚Kultur- und Kongresszentrum - Neubau-Planung‘ (UA 8413/00: + 5,5 Mio. € - u.a. UGr. 932: + 4,0 Mio. €, Gr. 94: + 1,5 Mio. €).

 

Außerdem wurden in fast allen Bereichen zusätzliche Maßnahmen neu in das Investitionsprogramm aufgenommen.

 

 

Im übrigen wird auf die Zusammenfassung nach Gliederungen sowie auf die Zusammenfassung nach Gruppierungen jeweils einschl. den graphischen Darstellungen „Diagrammen“ verwiesen.

 - vgl. Anlagen I - I a sowie II - II a -

 

 

Die größeren Einzelprojekte (56 (d.s. ~ 12,6 %) von 444 Maßnahmen) des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 umfassen im Planungszeitraum insgesamt rund ~ 45,0 % des Gesamtvolumens.

 

- Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen über 10,0 Mio. € im Planungszeitraum -

 

Glie-derung

Bezeichnung

Veranschlagungssummen

im Planungszeitraum

 

 

 

in T€

 

 

 

 

1313

01

Berufsfeuerwehr

Neubau der Hauptfeuerwache

38.155,0

 

(Gesamtkosten 40.906,2)

7009

XX

diverse Gebiete

Selektive Kanalerneuerungen

(21 Einzelvorhaben)

24.265,0

 

(Gesamtkosten 64.115,0)

21106

00

Grundschule Kreuzschule

(ehem. Grundschule West)

Neubau der Schulanlage

24.189,0

 

(Gesamtkosten 26.289,0)

3102

18

Zentraldepot und Archiv für die Museen und das Archiv der Stadt Regensburg

- Neubau -

14.325,0

 

(Gesamtkosten 14.575,0)

 

6417

 

7901

02

03

04

17

'Donaumarkt / Trunzergasse / Klostermeyergasse / Gichtlgasse'

'Donaumarkt-Areal' einschl. 'Donauuferzone'

'Adolph-Kolping-Straße / St.-Georgen-Straße/-Platz'

'Schwanenplatz / Kalmünzergasse / ehem. Hunnenplatz / Ostengasse - westl. T. / Bertoldstraße - westl. T.'

'Servicegebäude 'Schwanenplatz'

- Neugestaltung bzw. Neuordnung -

i.Z.m. Errichtung 'Museum der Bayerischen Geschichte'

(4 Einzelvorhaben)

14.025,0

 

(Gesamtkosten 18.700,0)

4648

XX

Kinderbetreuungseinrichtungen

- insb. Krabbelstuben und Kindergärten -

- Bau- und Ausstattungskostenzuschüsse -

(8 Einzelvorhaben sowie
1 Pauschalveranschlagungen)

12.988,2

6900

01

Hochwasserfreilegung

‚Regensburg’ an Donau und Regen

- Hochwasserschutz-Planung sowie

Hochwasserschutz-Umsetzung -

12.900,0

 

(Gesamtkosten 55.000,0)

6157

00

Entwicklungsmaßnahme Burgweinting

Gewerbe- und Industriegebiet

- Grunderwerb sowie Entwicklung und Erschließung -

11.700,0

3108

00

„Museum der Bayerischen Geschichte“

am Donaumarkt

- Kostenanteil Stadt -

11.490,0

 

(Gesamtkosten 23.700,4)

6200

05

"Wohnungspakt 'Bayern'"

- "Wohnungsbauoffensive" -

'Kommunales Wohnraumförderprogramm'

11.100,0

 

(Gesamtkosten 11.100,0)

2651

01

Berufliche Oberschule

Neubau der Schulanlage

10.804,0

 

(Gesamtkosten 63.804,5)

 

 

 

 

 

 

‚Größere Einzelprojekte’   insgesamt

264.070,7

 

 

 

 

 

 

III. Vergleich des Investitionsprogramms 2015 bis 2019
     mit dem Investitionsprogramm 2016 bis 2020 - Entwurf -

 

 

Die Abweichungen des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 - Entwurf - vom Investitionsprogramm 2015 bis 2019 sind zum einen in den Zusammenfassungen nach Gliederungen sowie Gruppierungen und zum anderen in dem gesonderten Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Einzelplänen dargestellt.

- vgl. Anlage I - II sowie III -

 

 

Insgesamt stellen sich die Veränderungen bezogen auf die Gesamtbeträge wie folgt dar:

 

Kosten

 

 

Gesamt

(2015)

2016

2017

2018

2019

(2020)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2015 bis 2019

587.526

(124.168)

134.442

99.643

106.018

123.255

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2016 bis 2020

592.047

-

116.801

120.250

118.719

120.735

(115.542)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

4.521

-

- 17.641

20.607

12.701

- 2.520

-

 

 

 

13.147

 

 

Zuwendungen und Beiträge u.ä.

 

 

Gesamt

(2015)

2016

2017

2018

2019

(2020)

 

in T€

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2015 bis 2019

171.566

(25.787)

31.171

32.181

45.260

37.168

-

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsprogramm 2016 bis 2020

170.068

-

27.680

34.173

35.564

35.939

(36.713)

 

 

 

 

 

 

 

 

Abweichung

- 1.498

-

- 3.491

1.992

- 9.696

- 1.229

-

 

 

 

- 12.424

 

 

Im Vergleich des gültigen Programms mit dem Programmentwurf sind im jeweiligen Planungszeitraum die „KOSTEN“ (= + 0,8 %) gestiegen und die „ZUWENDUNGEN und BEITRÄGE“ (= - 0,9 %) gesunken.

 

Betrachtet man den „überlappenden und damit aussagekräftigeren (direkt vergleichbaren) Bereich“ 2016 bis 2019, so ist ausgabenseitig eine Steigerung um 13,1 Mio. € sowie einnahmenseitig eine Reduzierung um 12,4 Mio. € zu verzeichnen.

 

 

Finanzierungsquote 2016 bis 2019

 

 

 

(2015)

 

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 

(2020)

nachrichtlich

Durchschnitt
2016 bis 2019

 

%

%

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

aus Investitionsprogramm

2015 bis 2019

(20,77)

23,19

32,30

42,69

30,16

-

32,08

aus Investitionsprogramm

2016 bis 2020

-

23,70

28,42

29,96

29,77

31,77

27,96

 

Die durchschnittliche Finanzierungsquote (Anteil der Finanzierung mit zweckgebundenen Zuwendungen und Beiträgen u.ä., die im Investitionsprogramm ausgewiesen sind) sinkt in diesem Zeitraum von 32,1 % auf 28,0 %.

 

Der Rückgang der Finanzierungsquoten bzw. der durchschnittlichen Finanzierungsquote für die Jahre 2016 bis 2019 ist im wesentlichen dadurch bedingt, dass zum einen der Beginn von Einzel-Vorhaben mit höheren Beitrags- und Fördersätzen (wie u.a. ‚Klenzebrücke‘, ‚Donaustaufer Straße’‚ ‚Nordgaustraße‘, ‚Frankenbrücke und Frankenstraße‘) und damit der Eingang der ‚ersten‘ Zuweisungsraten von (2017/)2018 ff auf (2019/)2020 ff verschoben wurden; zum anderen wurden Einzel-Vorhaben (wie u.a. ‚Hauptfeuerwache‘, ‚Quartiersparkierungsanlagen‘) mit niedrigeren bzw. keinen Beitrags- und Fördersätzen (erhöht bzw. neu) in den Jahren 2017 ff eingeplant.

Die hohe bzw. höhere Finanzierungsquote des Jahres 2018 (teilweise auch des Jahres 2017) im gültigen Programm war durch die o.g. einzelnen Vorhaben mit hoher Re-Finanzierung sowie durch ein jeweils insgesamt geringeres Gesamt-Jahres-Volumen bedingt.

 

 

Im übrigen wird auf die Beschlussvorlage „Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2020 - Mittelfristige Finanzplanung“ in der gleichen Sitzung verwiesen.

 

 

15.10.2016

Seite: 1/7

Der Verwaltungs- und Finanzausschuß empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt /

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Dem Entwurf des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 vom 10.10.2016 wird zugestimmt.

 

 

Anlagen:

 

 

Anlagen:

 

  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gliederungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage I und I a -
  • Zusammenfassung der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Gruppierungen einschl. graphischer Darstellung
    - Anlage II und II a -
  • Vergleich der Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2016 bis 2020 mit den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des Investitionsprogramms 2015 bis 2019
    - Anlage III -

 

 

25:11:2015

Seite: 1/1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2017 - Investitionsprogramm - Anlagen-I-II-III (1020 KB)