Sachverhalt:
1. Ausgangssituation Regensburg vollzieht seit Jahren ein deutliches Wachstum. Die Wohnbevölkerung wird bis zum Jahr 2030 auf über 170.000 Einwohner prognostiziert. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs und zur Schaffung der Arbeitsplätze, der Verkehrswege sowie der sonstigen gebauten Infrastruktur wird enorm viel gebaut. Die Bautätigkeit erfolgt nach dem Grundsatz der Innenentwicklung. D. h. innerörtliche Flächen werden als Bauland genutzt, um den Flächenverbrauch auf der „grünen Wiese“ möglichst zu vermeiden. Bei dieser Entwicklung werden innerstädtische unbebaute Freiräume (z. B. Brachen, Sport- und Grünflächen) bebaut. In der Folge verbleiben deutlich niedrigere Freiflächenanteile pro Einwohner.
Gleichzeitig besteht im Rahmen der Stadtentwicklung zu folgenden Themen dringender Handlungsbedarf:
Erhalt und Weiterentwicklung der Lebensqualität in Regensburg Die Qualität und die Erreichbarkeit von Freiräumen nimmt für die Lebensqualität in Städten eine besonders wichtige Rolle ein. Regensburg verfügt mit seinen attraktiven Freiräumen und deren vielerorts guten Erreichbarkeit über eine hohe Lebensqualität. Im Rahmen der Stadtentwicklung gilt es diese Stärken zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Sicherung der Attraktivität Regensburgs als Standortfaktor der lokalen Wirtschaft Die Lebensqualität ist nach dem aktuellen Forschungsstand ein wesentliches Kriterium der Wohnortwahl. Insofern kommt den innerstädtischen Freiräumen eine hohe Bedeutung zu beim interregionalen Wettkampf des Wirtschaftsstandortes um Hochqualifizierte. Zudem spielen die innerstädtischen Freiräume eine große Rolle für den Städtetourismus.
Soziale Integration Unsere Bevölkerung wird immer vielfältiger. Sowohl in Bezug auf die kulturellen Hintergründe, als auch hinsichtlich der Vielzahl individueller Lebensstile und der Familienformen. Erwiesenermaßen sind die öffentlichen Freiräume das Podium des stadtgesellschaftlichen Miteinanders. Auf diesen Flächen kann die Stadtgesellschaft eine gemeinsame Identität, Verbundenheit und Gemeinsinn entwickeln.
Vermeidung starker sozialer und stadträumlicher Entmischung Soziale Ungleichheit und eine stadträumliche Entmischung sozialer Teilhabemöglichkeiten sind anhaltende Trends. Öffentliche Freiräume sind ein probates Mittel zur Erhöhung sozialer Teilhabemöglichkeiten, Bildungs- und Umweltgerechtigkeit sowie zur Linderung sozialer Unterprivilegierung.
Klimaanpassung Die Erwärmung des Klimas führt zur stetigen Zunahme von sog. heißen Tagen mit Temperaturen von über 30˚ C und heißen Nächten mit Temperaturen von über 20˚ C. Neben der Verringerung der Lebensqualität führt dies zu Gesundheitsrisiken. Grünflächen als wesentlicher Teil der Freiräume tragen durch die Beschattung und Verdunstung erheblich zur Kühlung des Stadtklimas bei. Freie Flächen sind zudem wichtige Voraussetzung für die Frischluftzufuhr und den Luftaustausch in der Stadt.
Förderung schadstoffarmen Verkehrs Der Kraftverkehr innerhalb der Stadt nimmt zu, sofern es keine guten Alternativangebote gibt. Die Erschließungswege in den Grünanlagen sind zumindest tagsüber die sichersten und attraktivsten Wegeverbindungen. Sofern die Grünflächenanteile genügend groß und untereinander gut vernetzt sind, kann innerhalb dieser Freiflächen ein erheblicher Fuß- und Radverkehr stattfinden, wodurch der Kraftverkehr reduziert wird.
Gesundheitsvorsorge Gesundheitsvorsorge ist ein gesellschaftlicher Megatrend, der in vielen Lebensbereichen von Belang ist - von gesunder Ernährung über ausreichende Bewegung im Alltag und in der Freizeit bis hin zu Ruheräumen in der Stadt. Neben der Senkung der Kosten des Gesundheitswesens bieten die innerstädtischen Freiräume ein enormes Potential zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und zum Wohlbefinden der Bevölkerung.
Zu diesen Handlungsfeldern der Stadtentwicklung bieten unbebaute Flächen unterschiedlicher Qualität und Dimension herausragende Lösungsansätze. Um die Zukunftsfähigkeit Regensburgs zu sichern und einer einseitigen baulichen Verdichtung der Stadt vorzubeugen, bedarf es gesamtstädtischer Analysen und planerischer Schlussfolgerungen zur Versorgung mit und zur Entwicklung von Freiräumen – ein sogenanntes gesamtstädtisches Freiraumkonzept.
2. Weiteres Vorgehen
Freiraumkonzept Das Freiraumkonzept soll die weitere Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung der Stadt Regensburg auf einer mit dieser gleichwertigen Ebene begleiten. Im Zuge der Wohnbauoffensive soll die optimierte Innenentwicklung weiter mit den Zielen verfolgt werden, die maßvolle Verdichtung der Städte bei gleichzeitiger Entwicklung adäquater Freiräume zu betreiben. In diesem Zusammenhang soll die bestehende Freiraumqualität und –versorgung innerhalb des Stadtgebietes auf der Basis der im Rahmen der Landschaftsplanung bisher erarbeiteten Daten überprüft und bewertet werden. In einem weiteren Schritt soll ein Freiraumentwicklungsplan auf gesamtstädtischer Ebene abgeleitet werden, der den Rahmen für die freiräumliche Entwicklung der gesamten Stadt darstellt. Dieser Plan soll Aussagen zu Freiraumqualitäten treffen und als informelles Planungsinstrument auf Stadtteilebene konkretisiert werden. Hier können Entwicklungsziele genauer gefasst und räumlich fixiert werden, um letztlich Handlungsempfehlungen auf Quartiersebene zu formulieren.
Es wird weiter vorgeschlagen, den Freiraumentwicklungsplan durch Beschluss des Stadtrates als Eigenbindung behördenverbindlich zu machen, womit dieser Eingang in nachfolgende flächenbezogene Planungen finden kann.
Freiflächengestaltungssatzung Zur Umsetzung der Ziele und Inhalte des Freiraumentwicklungskonzepts soll weiter eine Freiflächengestaltungssatzung auf gesamtstädtischer Ebene entwickelt und beschlossen werden, mit der die quantitativen und qualitativen Prinzipien für die Planung der Grün- und Freiflächen in der Stadt formuliert und verbindlich festgelegt werden (z.B. über Kennzahlen). Damit wird sichergestellt, dass bei allen raumbezogenen Planungen der Stadt oder von Dritten angestoßenen Planungen quantitative und qualitative Mindeststandards für entstehende Freiflächen auf Projekt- und Stadtteilebene eingehalten werden.
Die Planungsprozesse auf dem Weg zum Freiraumentwicklungskonzept und zur Freiflächensatzung sollen durch eine intensive und kontinuierliche Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den relevanten Fachverbänden begleitet werden.
3. Kosten Die Kosten für die Erarbeitung eines Freiraumkonzeptes betragen gemäß Kostenberechnung rund 90.000,00 €.
4. Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei der Haushaltsstelle 0.6105.6555 in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Der Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz empfiehlt, der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung qualifizierter Freiräume und einer weiter geordneten qualitätsvollen Stadtentwicklung ein Freiraumkonzept für die Stadt Regensburg zu erarbeiten. Auf der Basis des Freiraumkonzeptes wird zur weiteren Beschlussfassung eine Freiflächensatzung vorgelegt. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||