Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 1997 die Einrichtung eines Sicherheitsbeirates beschlossen und die Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung –SiS-) erlassen. Diese Satzung wurde mit Wirkung zum 29. Juli 2016 durch eine Änderungssatzung neu beschlossen. Nach § 3 Abs. 1 der Sicherheitsbeiratssatzung besteht der Sicherheitsbeirat aus der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister oder einer Bürgermeisterin / einem Bürgermeister als Vorsitzende / als Vorsitzender sowie 13 weiteren stimmberechtigten Mitgliedern.
Ferner nehmen gemäß § 3 Abs. 3 der Sicherheitsbeiratssatzung als ständige beratende Mitglieder an den Sitzungen die Referentin / der Referent für Soziales, die Rechts- und Regionalreferentin / der Rechts- und Regionalreferent, die Referentin / der Referent für Bildung, Sport und Freizeit, die Planungs- und Baureferentin / der Planungs- und Baureferent, die Leiterin / der Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, die / der Inklusionsbeauftragte der Stadt Regensburg, die / der Vorsitzende des Integrationsbeirates der Stadt Regensburg, die / der Vorsitzende des Jugendbeirates der Stadt Regensburg, die / der Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Regensburg, eine Vertreterin / ein Vertreter der Polizeiinspektion Regensburg Süd sowie eine Vertreterin / ein Vertreter des Landkreises Regensburg teil.
Die 13 stimmberechtigten Mitglieder des Sicherheitsbeirates werden vom Stadtrat für eine Amtsdauer von 3 Jahren bestellt (§ 4 Abs. 1 Sicherheitsbeiratssatzung). Durch die Satzungsänderung werden zukünftig auch Vertreterinnen und Vertreter für den Verhinderungsfall der stimmberechtigen Mitglieder bestellt. Die letzte Bestellung erfolgte am 28. Februar 2013 durch den Stadtrat und lief Ende des Jahres 2015 aus. Deshalb sind die stimmberechtigten Mitglieder des Sicherheitsbeirates für die Zeit von 2016 bis Ende 2018 neu zu bestellen.
Für die Mitarbeit im Sicherheitsbeirat sollen Personen vorgesehen werden, die die gesellschaftliche Struktur der Region repräsentieren und deren Erfahrung und Wissen in kriminalpräventiver Hinsicht hilfreich sind. Der Sicherheitsbeirat soll sich daher hinsichtlich seiner stimmberechtigten Mitglieder möglichst aus Personen zusammensetzen, die aus nachfolgend genannten Bereichen stammen:
Hiervon ausgehend wurden die in der Anlage genannten Stellen um Besetzungsvorschläge gebeten. Die eingegangenen Vorschläge sind der Anlage ebenfalls zu entnehmen. Für den Bereich der Bewährungshilfe wird keine separate Vertretung bestellt, da der Präsident des Landgerichtes Regensburg mitgeteilt hat, dass die Belange der Bewährungshilfe durch den ins Gremium entsandten Richter ausreichend mit abgedeckt werden können. Es wird deshalb vorgeschlagen, nur zwölf stimmberechtigte Mitglieder für den Sicherheitsbeirat zu bestellen.
Unabhängig von den eingegangenen Vorschlägen kann der Stadtrat auch andere geeignete Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Sicherheitsbeirates bestellen. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Nachfolgend genannte Personen werden als stimmberechtigte Mitglieder und als stellvertre-tende stimmberechtigte Mitglieder des Sicherheitsbeirates bestellt:
Anlage: 1 Liste mit Besetzungsvorschlägen
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