Vorlage - VO/16/12618/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2020;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
17.11.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
01.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2016 - 2020

 

 

1.    Grundsätze und Ziele

 

 

1.1Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

 

1.2Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2016 bis 2020.

 

 

1.3Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2017 ist die am 17.12.2015 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 - 2019 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

 

1.4Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Diese wurden am 11.05.2016 veröffentlicht und stimmen mit den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2016 überein.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 02. bis 04. Mai 2016 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst. Dabei untersuchte er einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2020.

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen, v. a. bei der Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen, vervollständigt.

 

 

2.1   Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2016 bis 2020 der Kommunalen

Körperschaften

 

Am 06.07.2016 fand das Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich 2016 zwischen den Präsidenten / dem Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände und Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder statt.

 

Die wesentlichen Ergebnisse sind:

• Erhöhung der Schlüsselzuweisungen *) um 63,6 Mio. Euro,

• Erhöhung der Investitionszuweisungen um 70,2 Mio. Euro, wodurch der Orientierungsfördersatz für Kommunen mit durchschnittlicher Finanzlage von derzeit 40 Prozent auf 50 Prozent angehoben werden kann

• Erhöhung der Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG um 34 Mio. Euro, was die Anhebung der Kopfbeträge für den Ersatz des Verwaltungsaufwandes für die Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auf 35,70 €/Einwohner ermöglicht (+6,9 % gegenüber dem seit 1999 gültigen Satz von 33,40 €/Einwohner)

• Zusage des Freistaates Bayern, ab 2018 die Schulkosten für Kinder abgelehnter Asylbewerber zu tragen (19,5 Mio. Euro)

 

*) Die Stadt Regensburg wird jedoch wie in 2014 auf in den folgenden Jahren keine Schlüsselzuweisungen erhalten.

 

 

2.1.1 13. Sitzung des Stabilitätsrates am 8. Juni 2016:

 

„Die deutsche Wirtschaft wächst solide und die Finanzpolitik verstetigt ihre Konsolidierungserfolge“, stellte der Stabilitätsrat in seiner 13. Sitzung fest. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen hätten 2015 einen strukturellen Finanzierungsüberschuss von 0,8 Prozent erzielt. Trotz der zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Ausgaben werde die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten.

 

Fünf Länder, nämlich Berlin, Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt, erhalten im Übergangszeitraum bis 2020 finanzielle Unterstützung vom Bund und von der Ländergemeinschaft zur Einhaltung der Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat habe festgestellt, dass die fünf Länder ihren Konsolidierungsverpflichtungen auch im Jahr 2015 nachgekommen seien.

 

Die Länder Saarland, Bremen, Schleswig-Holstein und Berlin befinden sich im Sanierungsverfahren. Die Länder Berlin und Schleswig-Holstein könnten ihre Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen. Die von Bremen im Sanierungsprogramm angekündigten Maßnahmen würden nicht ausreichen, den vereinbarten Sanierungspfad einzuhalten. Der Stabilitätsrat forderte daher Bremen zur verstärkten Haushaltssanierung auf. Auch vom Saarland seien weiterhin erhebliche Sanierungsanstrengungen erforderlich.

 

Quelle:

Pressemitteilung des Stabilitätsrates vom 08.06.2016

 

Hinweis:

Der Stabilitätsrat hält im Jahr zwei Sitzungen ab; i. d. R. im Mai und im Dezember.

 

 

2.1.2 Monatsbericht Oktober 2016 des Bundesfinanzministeriums:

 

„Eine Fortsetzung des verhaltenen Konjunkturaufschwungs in Deutschland“ erwartet die Bundesregierung in ihrer Herbstprojektion vom 07.10.2016.

„Das Bruttoinlandsprodukt dürfte im Jahr 2016 preisbereinigt um 1,8 % wachsen und damit etwas schneller als in der Frühjahrsprojektion erwartet. Für die Jahre 2017 und 2018 wird mit einem Wirtschaftswachstum von 1,4 % beziehungsweise 1,6 % gerechnet.“

 

Getragen werde der Aufschwung von der Binnenwirtschaft. Hier werden insbesondere Gesundheitsdienstleistungen sowie der Bausektor genannt. „Auf der Verwendungsseite des BIP wird das Wirtschaftswachstum besonders durch den expandierenden privaten Konsum gestützt, und zwar als Ergebnis eines starken Arbeitsmarkts, zunehmender Löhne und geringer Preisniveausteigerungen. Auch vom öffentlichen Konsum gehen Impulse aus, da für den Unterhalt der zugewanderten Flüchtlinge vermehrt Sachaufwendungen des Staates notwendig sind.“

 

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt sei nach wie vor sehr günstig. Der Beschäftigungsaufbau setze sich fort. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen dürfte sich im Jahresdurchschnitt 2016 trotz der hohen Zuwanderung von Flüchtlingen verringern. Im September waren laut dem Bericht 2,61 Millionen Personen als arbeitslos registriert. Das seien 100 000 Personen weniger als vor einem Jahr. „Die entsprechende Arbeitslosenquote lag bei 5,9 % (- 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vormonat, - 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr).“ Zur Betrachtung der Beschäftigungslage verwendet das Bundesfinanzministerium Zahlen von Juli und August. „Die Erwerbstätigkeit ist im August weiter gestiegen und lag deutlich über dem Vorjahreswert. So lag die Erwerbstätigenzahl (Inlandskonzept) nach Ursprungswerten im August bei 43,7 Millionen Personen (+ 506 000 Personen beziehungsweise + 1,2 % gegenüber dem Vorjahr). … Auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm in der Tendenz weiter zu. Nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit (BA) lag sie im Juli bei 31,2 Millionen Personen. Der Vorjahresstand wurde damit um 496 000 Personen überschritten (+ 1,6 %).“

Aller Voraussicht nach werde sich die positive Entwicklung auch im weiteren Jahresverlauf fortsetzen. Darauf deute eine Vielzahl von Frühindikatoren hin. Die Unternehmen würden nach wie vor eine Einstellungsbereitschaft auf hohem Niveau zeigen.

 

Vom Außenhandel gingen im gesamten Prognosezeitraum in etwa neutrale Wachstumsimpulse aus. „Trotz des hohen Maßes an preislicher und nicht-preislicher Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ist die Exportdynamik eher mäßig.“

„Angesichts des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds und der Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem erwarteten Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU“ bewertet die Bundesregierung „die deutschen Exporte dennoch überraschend robust. Insbesondere die Exporte in die Nicht-Euroraum-Länder der EU verzeichneten im Zeitraum bis Juli (Daten nach Ursprungslandprinzip liegen bis Juli vor) im Vergleich zum Vorjahr den deutlichsten Anstieg (+ 3,0 %). Die Exporte in Drittländer nahmen in diesem Zeitraum merklich ab (- 3,2 %).“ Im weiteren Jahresverlauf sei ein moderates Wachstum der Exporte zu erwarten. Der Internationale Währungsfonds rechne mit einem Weltwirtschaftswachstum von 3,1 % im Jahr 2016 und 3,4 % im Jahr 2017. Der Ausblick für die Schwellenländer scheine sich dabei aufzuhellen, während die Wachstumserwartungen für den für Deutschland wichtigen Handelspartner USA nach unten korrigiert wurden. Die Risiken im Zusammenhang mit der Brexit-Entscheidung blieben bestehen. Die deutsche Industrie sei jedoch laut ifo Umfrage zuletzt optimistisch hinsichtlich des Exportgeschäfts (ifo Exporterwartungen September).

„Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion von einem moderaten Wachstum der nominalen Warenausfuhren im laufenden Jahr in Höhe von 1,3 % und im Jahr 2017 in Höhe von 3,3 % aus. Es wird ein preisbereinigter Zuwachs der Exporte von Waren und Dienstleistungen in Höhe von 2,3 % im Jahr 2016 und 2,1 % im Jahr 2017 erwartet.“

 

Quelle:

Monatsbericht Oktober 2016 des Bundesfinanzministeriums;

 

 

2.2   Regensburger Finanzplanung im Vergleich zu den Rahmenbedingungen

 

Die Stadt nutzt das derzeit weiterhin hohe Aufkommen der Gewerbesteuer, um wie bereits seit der Finanzplanung 2011 – 2015 vorgesehen die Schulden abzubauen. Damit wird die Vorbelastung durch den Schuldendienst für in den Vorjahren aufgenommene Kredite reduziert. Gleichzeitig gibt es nach wie vor hohe Anstrengungen, die Infrastruktur noch weiter zu verbessern.

 

Die Investitionsbemühungen sollen nochmals verstärkt werden. Das Volumen des Investitionsprogrammes 2016 – 2020 wird gegenüber dem bisherigen um 4,5 Mio. € auf 592,0 Mio. € ausgeweitet. In den Jahren 2017 mit 2020 sollen die Schulden der Stadt (ohne Arena) um 15,2 Mio. € abnehmen. Im gleichen Zeitraum sollen von der in den letzten Jahren aufgebauten allgemeinen Rücklage 152,4 Mio. € eingesetzt werden.

 

Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils zwischen 30,8 und 31,6 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Im Vergleich zu vielen anderen Städten besteht somit eine sehr hohe Abhängigkeit vom Verlauf dieser Steuereinnahme. Mögliche Verschlechterungen würden bei der Fortschreibung der Finanzplanung deutliche Reaktionen erfordern.

 

 

3.  Erläuterung der Eckwerte

 

 

Die beigefügte Tabelle weist die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

    5,2

     2,1

    3,0

   2,6

Vermögenshaushalte **)

    1,1

     0,4

  - 0,1

  - 2,7

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

    4,2

      1,7

     2,3

    1,3

 

*)Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

Das Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

 

3.1Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2003)

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

  1,3

  1,3

  1,3

  1,2

Orientierungsdaten

  1,3

  1,3

  1,3

  1,2

städt. Finanzplanung

  1,3

  1,3

  1,3

  1,2

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

27,6

28,0

28,4

28,7

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind 27,6 Mio. € eingeplant. Gegenüber dem Ansatz im Haushaltsplan 2016 (27,2 Mio. €) bedeutet dies eine Anhebung um 1,3 %. Auch für die Jahre 2018 bis 2020 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2016 zugrunde gelegt.

 

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

11,3

   2,8

3,0

3,5

Orientierungsdaten

11,3

   2,8

3,0

3,5

städt. Finanzplanung                (wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

  2,8 (ggü. zugrunde gelegter Basis)

[- 5,0 ggü. Ansatz 2016]

 

   2,8

3,0

3,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

209

   215

221

229

 

Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden im Haushaltsplan 2017 mit 209 Mio. € veranschlagt. Der Ansatz ist um 11,0 Mio. € (5,0 %) niedriger als in 2016. Im Nachtragshaushaltsplan 2015 war der Ansatz wegen Nachholungen um 20 Mio. € erhöht worden. Basis für die Bildung des Ansatzes 2017 ist ein um die außergewöhnlichen Nachholungen bereinigtes Aufkommen in 2016 i. H. v. 203 Mio. €. Nach der Prognose des Arbeitskreises (AK) Steuerschätzung vom Mai 2016 wäre in 2017 mit einem Anstieg um 11,3 % zu rechnen. Diese Prognose beruht darauf, dass es in 2016 aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs zu Erstattungen von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002 hat kommen können. Da es in Regensburg kaum solche Fälle gibt bzw. zu erwarten sind, wurde bzw. wird sowohl bei der Planung des Haushaltes 2016 als des Haushaltes 2017 von der Steuerschätzung abgewichen. Der bisherige Verlauf des Jahres 2016 hat die Annahmen bestätigt. Nachdem in Regensburg in 2016 ein geringerer Abschlag vorgenommen worden ist, wird für 2017 eine niedrigere Steigerung (2,8 %) zu Grunde gelegt. Dies entspricht der Prognose für 2018.

Für 2019 und 2020 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2016 ohne örtliche Sondereffekte zugrunde gelegt. (Aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung ist der Ansatz 2017 um 3 Mio. € und sind die Ansätze 2018 und 2019 um jeweils 4 Mio. € höher.

 

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

  5,7

  5,1

  5,1

  5,0

Orientierungsdaten

  5,7

  5,1

  5,1

  5,0

städt. Finanzplanung

  5,7

  5,1

  5,1

  5,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

88,9

93,4

98,2

103,1

 

Der Einkommensteueranteil wird mit 88,9 Mio. € um 4,7 Mio. € bzw. 5,7 % höher als in 2016 (84,2 Mio. €) veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2016 steht bereits fest, da die Abschlagszahlung im Dezember für das IV. Quartal in der 1,1-fachen Höhe der schon eingegangenen Zahlung für das III. Quartal erfolgt. Es liegt sehr genau am Ansatz (+12.036 €).

(Aufgrund der Rundung auf volle 100.000 € ergeben sich teilweise Abweichungen.)

Für die Folgejahre hat der AK Steuerschätzungen Steigerungen von 5,1 bis 5,0 % vorhergesagt. Diese werden der Finanzplanung zu Grunde gelegt.

 

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2015 – 2019 kann nun von Verbesserungen um 0,5 bis 1,1 Mio. € in den Jahren 2017 mit 2019 ausgegangen werden.

 

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

24,1

-22,0

  3,4

  3,5

Orientierungsdaten

24,1

-22,0

  3,4

  3,5

städt. Finanzplanung

24,1

- 18,2 [allgem. Rückgang gem. Steuerschätzung um – 22,0 und Erhöhung um 3,8 aufgrd. der Umstellung des Verteilungsschlüssels]

  3,4

  3,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

22,00

18,00

18,61

19,26

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird 2017 mit 22,00 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2015 i. H. v. 17,70 Mio. € bedeutet dies eine Steigerung um 4,3 Mio. € bzw. 24,1 %. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes erhalten die Kommunen als Soforthilfe zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer. Da es für die Jahre 2018 ff zum Zeitpunkt der Steuerschätzung im Mai 2016 und bei Redaktionsschluss für die Aufstellung des Finanzplanes noch keine gesetzliche Regelung gibt, rechnen die Steuerschätzer für alle Gemeinden in 2018 mit einem Rückgang um 22,0 %. Da in diesem Jahr der letzte Schritt der Umstellung des Verteilungsschlüssels (4 Schritte bis 2018 in dreijährigem Abstand) erfolgt und Regensburg bei den vorher gegangenen Schritten profitiert hat, wird ein Rückgang um insgesamt 18,2 % erwartet. Ab 2019 wird die Prognose des AK Steuerschätzungen zugrunde gelegt.

 

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

städt. Finanzplanung

+/- 0,0

+/- 0,0

+/- 0,0

+/- 0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

      0,0

     0,0

     0,0

     0,0

 

Die Ansätze werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im Wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unwägbarkeiten bei der Ansatzbildung führt.

In 2017 ist die Steuerkraft der Stadt, von der die Höhe der Schlüsselzuweisungen abhängig ist, vor allem wegen der guten Gewerbesteuereinnahmen in 2015 so hoch, dass keine Schlüsselzuweisungen zu erwarten sind.

Gleiches gilt für die Jahre 2018 mit 2020.

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, an die Kommunen weiter.

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

k. A.

k. A.

  3,4

  3,5

Orientierungsdaten

k. A.

k. A.

  3,4

  3,5

städt. Finanzplanung

  3,5

  3,5

  3,4

  3,5

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

6,67

6,90

7,14

7,39

 

Der Gemeindeanteil im Rahmen des Familienleistungsausgleiches an der Umsatzsteuer wird 2017 mit 6,67 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2016 i. H. v. 6,43 Mio. € wird das Aufkommen um 3,5 % höher eingeplant. Für die Jahre 2017 und 2018 wurde für diesen Teil der Umsatzsteuerbeteiligung keine Prognose veröffentlicht. Für 2016 wurde ein Zuwachs von 4,1 % geschätzt, für 2019 und 2020 von 3,4 bzw. 3,5 %. Letztere werden von der städtischen Planung übernommen. Für die Jahre 2017 und 2018 wird in Annäherung an die Prognosen für die Zeit davor und danach von einem Anstieg um jeweils 3,5 % ausgegangen.

 

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2017

2018

2019

2020

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai 2016

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  0,0

  0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  8,0

8,0

8,0

8,0

 

Die Stadt erhält 8/21 des örtlichen Aufkommens der Grunderwerbsteuer, die 3,5 % des Kaufpreises beträgt, somit 1,33 % des Kaufpreises.

Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2015 – 2019 werden die Ansätze in allen Jahren um jeweils 1,0 Mio. € höher veranschlagt.

 

 

3.1.2HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2017 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2017 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 11,6 Mio. €     (+ 4,6 %) auf nunmehr 264,2 Mio. €. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2016 sind:

 

Die Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land nehmen insgesamt um 3,15 Mio. € zu, während die Erstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen um 3,5 Mio. € zurückgehen. Um 1,8 Mio. € erhöhen sich die Einnahmen der Kind bezogenen Förderung von Kindertageseinrichtungen, die Erstattungen für die Kosten der Unterkunft um 1,25 Mio. € und die Erstattungen für die Grundsicherung von Senioren um 0,5 Mio. €. Die Inneren Verrechnungen steigen um 4,5 Mio. €. Für den baulichen Hochwasserschutz fallen in 2017 Ablösebeträge des Freistaates i. H. v. 1,8 Mio. € an (in 2016: keine).

 

Für die Planungsjahre 2018 - 2020 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 0,5 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden ab 2018 entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils 2,3 bis 2,75 %, die Lehrpersonalzuschüsse um jeweils 3,0 % gesteigert. Für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende und für den Ersatz von Ausgaben für die Unterbringung von (erwachsenen) Flüchtlingen wurden jährliche Zuwächse von 2,0 % eingeplant. Die Kosten für Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähiger Flüchtlinge werden in 2017 wegen sinkender Fallzahlen wesentlich niedriger veranschlagt: 2016 mit 3,6 Mio. €, 2017 mit 1,7 Mio. €. Die Kostenerstattung dafür können zu einem großen Teil erst in 2017 realisiert werden: 2016 mit 3,15 Mio. €, 2017 mit 3,0 Mio. €. In 2018 wird entsprechend den gesunkenen Ausgaben mit Erstattungen i. H. v. 1,2 Mio. € gerechnet und danach mit jährlichen Steigerungen von 3 %.

Die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen wurden individuell ermittelt. Ebenso wurden die Einnahmen des staatlichen Anteiles an der kindbezogenen Förderung nach dem Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz für Kindergärten, Krabbelstuben und Kinderhorte entsprechend der geplanten zusätzlichen Einrichtungen ermittelt. Die Ablösezahlungen für die neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen werden für die Jahre 2018 bis 2020 mit 0,0 und 1,44 sowie 1,44 Mio. € erwartet.

 

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2018 bis 2020 um 1,6 bis 2,1 %.

 

 

3.1.3HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 43,0 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2016 eine Erhöhung von 1,74 Mio. € bedeutet. Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so bleiben die sonstigen Finanzeinnahmen auf dem Vorjahresniveau von rd. 37,4 Mio. €.

 

Die Zinseinnahmen werden um 1,0 Mio. € niedriger und die Einnahmen der kalkulatorischen Kosten um 0,7 Mio. € höher (bei ebenso höheren Ausgaben) erwartet.

 

Die Ansätze für 2017 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2018 bis 2020 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20; rückläufig wegen Abbau der allgemeinen Rücklage), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2018 bis 2020 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % und für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 8,0 % mehr veranschlagt.

 

 

3.2Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

 

3.2.1Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Der allgemeinen Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) werden in 2016  14,1 Mio. € entnommen. Sie wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 einen Stand von 153,1 Mio. € frei verfügbarer Mittel aufweisen. In den Jahren 2017 bis 2020 werden weitere 152,4 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen und zum Schuldenabbau verwendet. Es sind dann keine freien Rücklagen mehr vorhanden.

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten.

 

 

3.2.2Gr. 34  =Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze reduzieren sich im Haushaltsjahr 2017 gegenüber 2016 um 3,4 Mio. € auf 15,7 Mio. €; bereinigt um interne Verrechnungen in 2016 i.H.v. 0,0 Mio. € sowie in 2017 i.H.v. 6,0 Mio. € beträgt der Rückgang rd. 9,4 Mio. €.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2018 mit 2020 bewegen sich zwischen 8,7 Mio. € und 9,9 Mio. € (teilweise einschl. interner Verrechnungen).

 

Die genannten neuen Planwerte 2017-2019 entsprechen in etwa auch dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Überwiegend im Jahr 2015 (beginnend in den Jahren 2012/2013 mit internen Verrechnungen und auslaufend in den Jahren 2018/2019) erfolgte bzw. erfolgt die Veräußerung des Großteils der Flächen auf dem „Areal der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie auf dem „Gebiet ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“.

 

Im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ ist in diesen Jahren die kontinuierliche Veräußerung von weiteren Parzellen in den „Gewerbe- und Industriegebieten ‚Burgweinting – Süd / Ost / West’“ vorgesehen; in den Jahren 2015 bis 2017/2018 (einschl. der internen Verrechnungen in 2017) liegt der Schwerpunkt im „Gewerbe- und Industriegebiet ‚Burgweinting – West’“.

 

Insbesondere in den Jahren 2014/2015 (auslaufend in den Jahren 2016/2017) erfolgte bzw. erfolgt zusätzlich die Abgabe von Flächen zur Wohnbebauung in den „Bebauungsplangebieten ‚Chamer Straße - Nord‘, ‚Holzgartenstraße‘ und ‚Schwabelweis - Nord‘; ab dem Jahr 2019/2020 sind erste Veräußerungen im „Bebauungsplangebiet ‚Heckstegstraße‘ beabsichtigt.

 

Zusätzlich ist insb. im Jahr 20## aber auch in den Jahren 20## und 20## die Veräußerung von weiteren Einzelobjekten beabsichtigt.

 

Bereinigt um interne Verbuchungen beläuft sich der Durchschnitt der Jahre 2016 mit 2020 auf 11,1 Mio. €. Dieser liegt unter dem langjährigen Durchschnitt (der Jahre 1992 bis 2015) mit 14,6 Mio. €.

 

 

3.2.3Gr. 35  =Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2017 erreicht mit 7,3 Mio. € im Gegensatz zu 2016 mit 10,5 Mio. € einen niedrigeren Wert.

 

Ab 2018 wird mit Beiträgen zwischen 7,3 Mio. € und 9,5 Mio. € kalkuliert.

 

Die genannten neuen Planwerte 2017-2019 entsprechen in etwa auch dem Niveau der vorhergehenden Finanzplanung.

 

Insb. im Jahr 2016 (bzw. teilweise auch in den Jahren 2017 und 2019) sind zusätzlich auch einmalige (größere) Beiträge aufgrund vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit neuen Baugebieten veranschlagt; des weiteren waren insb. in den Jahren 2015/2016 auch (höhere) Beiträge für die Erschließung des „Areals der ‚ehem. Nibelungenkaserne‘“ sowie des „Gebiets ‚Burgweinting Nordwest’ (außerhalb der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘)“ berücksichtigt.

 

Die Ansätze für Erschließungs-, Straßenausbau- und Folgekostenbeiträge basieren jeweils auf den vorgesehenen Straßenbau- bzw. Kanalbauprogrammen unter Berücksichtigung von vertraglichen Regelungen mit den Investoren aus neuen Baugebieten.

 

 


3.2.4Gr. 36  =Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms.

Bei der Ansatzbildung wurde i.d.R. eine optimal erreichbare Zuschusshöhe unterstellt.

 

Zusätzlich ist insb. die sog. - Umlagekraft abhängige - ‚allgemeine Investitionspauschale’ mit 1,7 Mio. € im Jahr 2017 (2016: 1,6 Mio. €) sowie in den Jahren 2018 bis 2020 mit Beträgen von jeweils 1,7 Mio. € veranschlagt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden zum einen die Höhe der Zuweisungen und Zuschüsse sowie zum anderen deren prozentuale Anteile an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2016

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

20,3

27,1

26,9

27,3

27,4

Finanzierungsquote

(in %)

13,5

18,0

17,7

17,7

18,3

 

Der Anstieg dieser Finanzierungsquoten ab dem Jahr 2017 - gegenüber dem Jahr 2016 – ist hauptsächlich durch wesentlich höhere Quoten in den Einzelplänen 2 (insb. 2017/2018) und 6 (insb. 2019/2020) mit durchschnittlich (2017-2020) über 30 % bzw. 25 % bedingt.

Dies ist u.a. durch die Ab-Finanzierung (u.a. Nachlauf der Fördermittel nach den getätigten Ausgaben) von Schulbauvorhaben insb. in 2017/2018 (u.a. „Gesamtsanierung der Grundschule ‚Napoleonstein’“ und „Neubau der ‚Beruflichen Oberschule‘“) sowie durch den Maßnahmen- und Förderbeginn von Straßen- und Brückenbauprojekten insb. in 2019/2020 (wie u.a. „Neubau der ‚Klenzebrücke‘“, „Ausbau der ‚Donaustaufer Straße’“‚ „Ausbau der ‚Nordgaustraße‘“ und „Neubau und Ausbau der ‚Frankenbrücke‘ mit ‚Frankenstraße‘“) verursacht.

 

#Im Übrigen wirkt sich ebenfalls ‚positiv‘ auf die Finanzierungsquote aus, dass in den Jahren 201# und 201# zum einen ein niedriges Investitionsvolumen insgesamt sowie auch ein geringerer Anteil der nicht förderfähigen Vorhaben zu verzeichnen ist.#

 

 

3.2.5Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

In 2016 mit 2020 ist die Aufnahme eines sehr günstigen Darlehens für die denkmalgerechte Instandsetzung der Steinernen Brücke (bis 2018 jeweils 0,05 Mio. €, ab 2019 jeweils 0,025 Mio. €) eingeplant. In den Jahren 2017 mit 2020 sind für Umschuldungen 15,85 bzw. 12,70 bzw. 10,90 bzw. 14,50 Mio. € eingestellt.

 

Für den Regiebetrieb Arena sind gem. gesonderten Wirtschaftsplan keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

 


3.3  Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

 

3.3.1HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2016 bis 2020 nach Ansätzen:

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

Absolut

relativ

Anteil am Verwaltungshaushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2016

189,50*)

11,93

6,72

28,41

2017

201,40

11,90

6,28

29,64

2018

206,30

4,90

2,43

29,82

2019

212,50

6,20

3,00

30,08

2020

218,85

6,35

2,99

30,18

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Die Personalkosten im Jahr 2017 erhöhen sich gegenüber der Veranschlagung 2016 um 11,9 Mio. € oder 6,3 %. Neben Tarif- und Besoldungserhöhungen werden die Steigerungen durch die Stellenplanänderungen im Nachtragshaushaltsplan 2016 (diese führten in 2016 nur für einzelne Monate zu höheren Ausgaben) und im Haushaltsplan 2017 berücksichtigt.

 

Der Stellenplan 2017 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 66,5 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2016 vor. (Rund 69 Stellen werden per Saldo durch Schaffungen und Einziehungen neu geschaffen; gleichzeitig werden bei 2,43 Stellen die KW- bzw. KU-Vermerke vollzogen.) Beim Amt für Tagesbetreuung von Kindern werden knapp 16 Stellen geschaffen. Diese werden für zusätzliche Gruppen in Kindertagesstätten (z. B. Landshuter Straße) und für das Projekt Pädagogische Qualitätsbegleitung in KiTa-Einrichtungen (2 Stellen, befristet bis 12/2018, vom Freistaat Bayern gefördert) benötigt. Im Bereich des Planungs- und Baureferates werden insgesamt knapp 18 Stellen zur Verfügung gestellt, v. a. um die Umsetzung des ambitionierten Investitionsprogrammes zu begünstigen. 13 der Stellenneuschaffungen entfallen auf das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark. Davon sind 4 Stellen für die Biomüllsammlung, die gebührenfinanziert werden, und 9 Stellen für Saisonarbeitskräfte des Winterdienstes, die in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März beschäftigt werden und somit nur mit etwa der Hälfte der Kosten einer Vollstelle zu Buche schlagen.

 

Für die Jahre 2018 ff wird jeweils von einer Steigerung um 3,0 v. H. ausgegangen. In 2017 wirkt sich aus, dass die mit dem Stellenplan 2016 neu geschaffenen Stellen in 2017 ganzjährig besetzt sein werden. In 2017, 2018 und 2019 wird zusätzlicher Bedarf von Personal für die Bundestags- bzw. die Landtags- bzw. die Europawahlen (in 2017 daher zusätzlicher Anstieg um rd. 0,3 Mio. €) veranschlagt. Ab 2018 entfallen bei den Personalausgaben die Ausgaben für die Versorgungsrücklage nach dem Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern (in 2017: rd. - 1,1 Mio. €). Deshalb ergeben sich abweichende Änderungswerte in den einzelnen Jahren.

 

 


3.3.2HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Im Jahr 2017 steigt der Sachaufwand um insgesamt 4,8 Mio. € bzw. 2,35 % auf 211,0 Mio. €.

Die wesentlichen Änderungen sind der Anstieg der Inneren Verrechnungen um 4,5 Mio. €, der Kosten der Unterkunft um 1,5 Mio. €, von Mieten für Gebäude und des E-Müllfahrzeuges (zusammen 0,9 Mio. €) sowie der Abwasserabgabe (0,7 Mio. €, in 2016 kein Ansatz).

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2017 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung gebildet. Ab 2018 sollen sie jeweils um 2,0 % ansteigen. Da die Inneren Verrechnungen von Sach- und Personalkosten abhängen, steigen sie ab dem Jahr 2018 um Quoten von 2,2 bis 2,5 %. Die Kosten der Unterkunft werden entsprechend der Planung der Sozialhilfeausgaben mit jährlichen Erhöhungen von 2,0 % veranschlagt. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

Ab dem IV. Quartal 2018 sind für das Multifunktionsgebäude in der ehemaligen Nibelungenkaserne jährliche Folgekosten von 1 Mio. € berücksichtigt.

 

Für die Jahre 2018 bis 2020 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,6 und 2,5 v. H.

 

 

3.3.3HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2016 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2016 erhöht sich im Jahr 2017 der Gesamtbetrag um 7,1 Mio. € bzw. 7,3 % auf 104,6 Mio. €.

 

In 2017 steigen die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 – 79) um 2,4 Mio. € bzw. 4,1 %. Bei den Sozialhilfeausgaben (insgesamt +3,75 Mio. € bzw. 12,6 %) nehmen vor allem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu, nämlich um 3,2 Mio. € auf 13,6 Mio. €; diese werden aber vollständig vom Freistaat Bayern ersetzt. Die Ansätze für die Jugendhilfe gehen dagegen insgesamt um 1,3 Mio. € bzw. 4,3 % von 30,2 Mio. € auf 28,9 Mio. € zurück. Ursächlich sind erheblich sinkenden Fallzahlen bei der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Zentralen Inobhutnahme-Einrichtung (- 1,9 Mio. €).

 

Ab 2018 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

 

3.3.4HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg SeniorenStift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH und das Theater Regensburg sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt.

Nachfolgend wird die erwartete Entwicklung der einzelnen Ausgaben dargestellt:

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und dem Schuldenstand:

 

2016:  4,22 Mio. €2019:3,07 Mio.

2017:  3,37 Mio. €2020:2,87 Mio. €

2018:  3,17 Mio. €

 

Die tägliche Zinsbelastung sinkt von 11.548 € in 2016 auf rund 7.863 € in 2020.

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

2017 werden mit 33,94 Mio. € um 3,23 Mio. € mehr als in 2016 veranschlagt. Die Gewerbesteuereinnahmen werden in 2017 mit 209 Mio. € um 11 Mio. € niedriger als in 2016 veranschlagt, wodurch sich eine um 1,78 Mio. € niedrigere Umlage ergibt. In 2016 war aber ein Betrag i. H. v. 5,01 Mio. € rückerstattet worden, weil die Abschlagszahlung im IV. Quartal 2015 um diesen Teilbetrag zu hoch war. Dies ist bei der Ansatzbildung im Nachtragshaushaltsplan 2016 berücksichtigt worden.

 

In den Jahren 2018 bis 2020 wird die Gewerbesteuerumlage mit Beträgen von 34,91 bis 37,18 Mio. € eingestellt.

 

 

Die Bezirksumlage (Gr. 83) wird mit 45,47 Mio. € um 2,25 Mio. € höher als im Vorjahr (43,22 Mio. €) eingestellt. In den Jahren 2018 bis 2020 wird die Bezirksumlage mit Beträgen von 45,35 bis 47,70 Mio. € veranschlagt.

 

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt kann 2017 i. H. v. 49,90 Mio. € veranschlagt werden.

 

Die Mindestzuführung wird in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils um 40,18 Mio. € bis 46,08 Mio. € deutlich überschritten. In 2016 beträgt die sog. freie Spitze 64,65 Mio. €. Dies wird durch höhere Gewerbesteuernachholungen für Vorjahre ermöglicht. Die hohen Zuführungen ergeben sich durch die prognostizierten hohen Gewerbesteuereinnahmen und ermöglichen die Finanzierung umfangreicher Investitionen.

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

68,65

49,90

49,60

44,00

45,00

Mindestzuführung

  4,00

  3,83

  3,83

  3,83

  3,88

Freie Spitze

64,65

46,08

45,78

40,18

41,13

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf die beigefügte Tabelle verwiesen.

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2017   2.534.600 €. In den Jahren 2018 bis 2020 beträgt die Deckungsreserve zwischen 2.503.900 € und  2.511.650 €.

 

 

 

3.4  HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

 

Gr. 93, 94 – 96 und 92 + 98 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen sowie Investitionsförderungsdarlehen und -zuschüsse

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2016 bis 2020 wird verwiesen.

 

Gr. 97 = Tilgung von Krediten

 

Die ordentlichen Tilgungen bewegen sich in 2016 bis 2020 zwischen 4,00 (in 2016) und 3,83 (in 2017 - 2019) Mio. €. Die ordentlichen Tilgungen in 2016 ff belaufen sich auf 2,9 % bis 3,1 % des Schuldenstandes zum Ende des Vorjahres.

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren möglich.

 

Insgesamt ist in den Jahren 2016 mit 2020 ein Abbau des Schuldenstandes i. H. v. 19,45 Mio. € auf dann 115,09 Mio. € veranschlagt (ohne externe Schulden der Arena im Sondervermögen). Der Schuldenabbau wird fortgesetzt und beibehalten. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2019 mit 121,9 Mio. € niedriger (- 5,7 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2015 – 2019 (127,6 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der höheren Tilgung in 2015 (+4,3 Mio. €).

 

 

Auf die Tabelle in Anlage II darf verwiesen werden.

 

 


4.Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

a) Der verhaltene Konjunkturaufschwung in Deutschland setzt sich fort. Getragen wird er von der Binnenwirtschaft. Die Beschäftigungslage ist gut; die Erwerbstätigenzahl hat im August gegenüber dem Vorjahresmonat einen um einen um 506.000 Personen (+1,2 %) höheren Stand. Vom Außenhandel gehen nur in etwa neutrale Wachstumsimpulse aus. „Angesichts des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds und der Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem erwarteten Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU“ bewertet die Bundesregierung „die deutschen Exporte dennoch überraschend robust“.

 

b) Die Ansätze der Gewerbesteuer sind nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Für 2017 bis 2020 wird mit einem Aufkommen von 209 bis 229 Mio. € gerechnet. Gegenüber der vorjährigen Finanzplanung liegen die Ansätze in 2017 um 3 Mio. € und in den Jahren 2018 und 2019 pro Jahr um 4 Mio. € höher. Als Ausgangsbasis 2016 wird von einem Betrag von 203 Mio. € ausgegangen, da in dem diesjährigen Haushaltsansatz mit 220 Mio. € größere Nachholungen berücksichtigt wurden.

 

c) Der Einkommensteueranteil wird mit 88,9 Mio. € um 4,7 Mio. € bzw. 5,7 % höher als in 2016 (84,2 Mio. €) veranschlagt. Das bereits feststehende Rechnungsergebnis 2016 weicht vom Ansatz nur um 12.036 € ab. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung 2015 – 2019 kann nach der Steuerschätzung vom Mai 2016 in den Jahren 2017 mit 2019 von Verbesserungen um jeweils 0,5 bis 1,1 Mio. € ausgegangen werden. Änderungen sind durch die Steuerschätzung vom November 2016 sowie durch die in Rede stehende Steuerreform zu erwarten.

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2017 erhöhen sich auf 201,4 Mio. € und damit gegenüber 2016 um 11,9 Mio. € oder 6,3 %. Der Stellenplan 2017 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um rund 66 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2016 vor. Davon sind für das Amt für Tagesbetreuung von Kindern knapp 16 Stellen, für das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark (wegen der Biomüllsammlung und Saisonarbeitskräften des Winterdienstes) 13 Stellen und für das Planungs- und Baureferat knapp 18 Stellen (v. a. für die Umsetzung des ambitionierten Investitionsprogrammes) vorgesehen.

 

e) Im Jahr 2017 steigt der Sachaufwand um insgesamt 4,8 Mio. € bzw. 2,35 % auf  211,0 Mio. €. Die Inneren Verrechnungen steigen um 4,5 Mio. € und es wird eine Abwasserabgabe i. H. v. 0,7 Mio. € eingeplant.

 

f) Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe werden um 2,4 Mio. € auf 62,4 Mio. € angehoben. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nehmen um 3,2 Mio. € zu, die Ansätze für die Jugendhilfe gehen dagegen insgesamt um 1,3 Mio. € zurück (wegen erheblich sinkender Fallzahlen bei der Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Zentralen Inobhutnahme-Einrichtung). Ab 2017 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 8,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 2,0 %.

 

g) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt in 2017 49,9 Mio. € und liegt ab 2018 zwischen 44,0 und 49,6 Mio. €.

 

h) Das Volumen des Investitionsprogramms 2016 – 2020 wird gegenüber dem vorhergehenden um 4,5 Mio. € (0,8 %) auf 592,0 Mio. € angehoben. Schwerpunkte sind weiterhin das Bau-, Verkehr- und Wohnungswesen (Hochwasserschutz, Kommunales Wohnraumförderprogramm, Straßenbau und -erneuerung), der Schulbereich (z. B. Grundschule Kreuzschule) sowie öffentliche Einrichtungen (z. B. Abwasserbeseitigung) Daneben nimmt der Kulturbereich einen großen Platz im Investitionsprogramm ein (z. B. Neubau von Zentraldepot und Archiv, Museum der Bayer. Geschichte am Donaumarkt).

 

i) Finanziert werden diese Investitionen mit den freien Spitzen der Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt von insgesamt 237,8 Mio. € und durch eine Entnahme von 166,5 Mio. € (davon 33,0 Mio. € in 2017) aus der allgemeinen Rücklage. Die Soll-Verschuldung (der Stadt, ohne Regiebetrieb Arena) geht von Ende 2015 bis Ende 2020 um 19,45 Mio. € (davon in 2017 um 3,78 Mio. €) auf dann 115,1 Mio. € zurück. Die Schulden der Stadt und die externen Schulden der Arena werden in der nun vorliegenden Finanzplanung zum Jahresende 2019 mit 121,9 Mio. € niedriger (- 5,7 Mio. €) sein, als nach der Finanzplanung 2015 – 2019 (127,6 Mio. €). In erster Linie beruht dies auf der um 4,3 Mio. € höheren Tilgung in 2015.

 

j) Die Brutto-Einnahmen der Gewerbesteuer finanzieren in den Jahren 2016 bis 2020 weiterhin jeweils fast zu einem Drittel die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Damit ist es der Stadt derzeit möglich, umfangreich in die Infrastruktur zu investieren. Die Abhängigkeit von dieser Steuerart ist allerdings sehr hoch. Sollte hier eine negative Veränderung eintreten, müssten die Prioritäten der Investitionen neu bewertet und das Investitionsprogramm umfangreich geändert werden. Bei den Fortschreibungen der Investitionsprogramme müssen die Volumina wieder reduziert werden, um auch künftig Kreditaufnahmen zu vermeiden. Ab 2020 wird dies voraussichtlich zur gesetzlichen Verpflichtung werden (Schuldenbremse). Von 2016 bis 2020 können (noch) Mittel der allgemeinen Rücklage in Höhe von 166,5 Mio. € zur Finanzierung eingesetzt werden. Da gleichzeitig die Schulden der Stadt um 19,5 Mio. € abgebaut werden, können Ausgaben von 147 Mio. € nicht aus laufenden Einnahmen gedeckt werden. Um dies in Zukunft auszugleichen, müssen die Ausgaben reduziert werden. Sofern dies ausschließlich durch eine Rückführung der Investitionen erfolgen soll, müsste das Investitionsprogramm um rund 206 Mio. € reduziert werden. Ab dem Finanzplanungsjahr 2020 wäre daher eine um jährlich 40 Mio. € niedrigere Einplanung notwendig.  In der Vergangenheit konnte die allgemeine Rücklage v. a. immer wieder aufgestockt werden, weil bei den Gewerbesteuern größere Nachholungen erfolgten. Alle bedeutenden Betriebe sind mittlerweile von den Finanzämtern zeitnah festgesetzt worden.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2016  - 2020 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HAUSHALT 2017 - MittelfristigeFinanzplanung - Anlagen-I-II (41 KB)