Vorlage - VO/16/12623/D1  

 
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Arena Regensburg- Regiebetrieb der Stadt Regensburg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
17.11.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
01.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2012 (VO/12/7953/SK3) wurde der Regiebetrieb Arena Regensburg eingerichtet und die Betriebssatzung beschlossen.

 

Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat in der Vergangenheit mehrfach eine Satzungsänderung angeregt. Diesen Anregungen soll u. a. mit der folgenden Satzungsänderung (Anlage 1) Rechnung getragen werden.

 

Zu den Änderungen im Einzelnen:

 

  • zu § 1 Nr. 1 der Änderungssatzung:

 

Die Buchführung sowie der Zahlungsverkehr werden entsprechend dem Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag nicht durch den eigenbetriebsähnlichen Regiebetrieb Arena Regensburg, sondern durch die Regensburger Badebetriebe GmbH (RBB) erbracht. Diese Übertragung von Kassen- und Rechnungsgeschäften auf eine Stelle außerhalb der Verwaltung ist nach Art. 101 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) zulässig. In § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung wird durch den Verweis auf Art 88 Abs. 5 Satz 1 GO bereits in der bisherigen Fassung auf Art 101 GO verwiesen und damit die Möglichkeit der Übertragung der Kassen- und Rechnungsgeschäfte auf die RBB eröffnet. Die jetzige Satzungsänderung dient der Klarstellung dieser Möglichkeit.

 

  • zu § 1 Nr. 2 der Änderungssatzung

 

Bisher ermöglicht § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung einen Höchstbetrag für die Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von einem Fünftel der im Wirtschaftsplan veranschlagten Einnahmen. Durch die Satzungsänderung wird die Regelung des Art. 73 GO übernommen, wonach der Höchstbetrag lediglich ein Sechstel der veranschlagten Einnahmen betragen darf. Dies wurde bei Aufstellung der bisherigen Wirtschaftspläne bereits berücksichtigt. Es handelt sich daher um eine redaktionelle Änderung ohne Auswirkungen auf die Betriebsführung.

 

  • zu § 1 Nr. 3 und 4 der Änderungssatzung

 

Nach dem bisherigen Wortlaut der Betriebssatzung müssten nur Berichte zu erfolgsgefährdenden Mindererträgen dem Stadtrat vorgelegt werden. Aus Gründen der Transparenz und zur Informationsgewinnung für die städtischen Gremien wurden bereits bisher die halbjährlichen Zwischenberichte dem Ausschuss und dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben. Die Satzungsänderung schreibt daher das bereits praktizierte Verfahren fest.

 

  • zu § 1 Nr. 5 der Änderungssatzung

 

Die Regelung der Betriebssatzung wurde den Vorgaben der Gemeindeordnung (Art 102 Abs. 2 GO) angepasst. Der Jahresabschluss ist demnach innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen.

 

  • zu § 1 Nr. 6 der Änderungssatzung

 

Klarstellend wurde eingefügt, dass erst nach erfolgter (externer) Abschlussprüfung und örtlicher Rechnungsprüfung der Jahresabschluss samt Anlagen dem Stadtrat zur Feststellung vorgelegt wird. Dies lehnt sich an die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung an, wonach der Vorlage des Jahresabschlusses samt Anlagen die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung vorauszugehen haben.

 

  • zu § 2 der Änderungssatzung

 

Da die Änderungssatzung im Wesentlichen nur klarstellende Regelungen enthält bzw. das bisherige Verfahren festschreibt, bestehen gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung zum 1.1.2016 keine Bedenken.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt mit Wirksamkeit zum 1.1.2016 eine Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ gemäß beiliegendem Entwurf vom 31.10.2016 (Anlage 1), der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet.

 

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1 Änderungssatzung

Anlage 2 Synopsis

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Änderungssatzung (65 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Synopse (121 KB)