Vorlage - VO/16/12625/31  

 
 
Betreff: Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Universität Regensburg
(Erweiterung der Energiezentrale (Am Biopark 10) um ein Blockheizkraftwerk (BHKW), zwei Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Nebenanlagen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
23.11.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 29.08.2016 beantragte der Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Regensburg und das Staatliche Bauamt Regensburg, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Energiezentrale für die Universität und das Universitätsklinikum, am Standort Am Biopark 10 in Regensburg. Es soll östlich der bestehenden Technik- und Energiezentrale eine weitere Energiezentrale entstehen. Darin sollen ein BHKW, zwei Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Nebenanlagen errichtet und betrieben werden. Gesamt erhöht sich dadurch die Feuerwärmeleistung um rund 15,8 MW. Mit den neuen Anlagen wird ausschließlich das Universitätsklinikum versorgt. Das BHKW soll als Grundlast-, die Niedertemperaturkessel als Spitzenlastwärmeerzeuger ausgeführt werden, um den Wärmebedarf des Klinikums vollständig zu decken. Der vom BHKW erzeugte Strom soll vollständig auf dem Gelände der Universität verbraucht werden. Als Notfalleinspeisung für das Universitätsklinikum soll zudem eine Wärmetauscheranlage im UG der bestehenden Energiezentrale errichtet werden. Die Gesamtfeuerwärmeleistung der gemeinsamen Energiezentrale für Universität und Universitätsklinikum mit allen Komponenten beträgt nach der Erweiterung insgesamt rund 81,80 Megawatt.

 

Das beantragte Vorhaben ist als wesentliche Änderung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. Nr. 1.1, Spalte c, Buchstabe G und Spalte d, Buchstabe E des Anhang 1 zur 4. BImSchV genehmigungspflichtig. Die Anlage ist damit als Anlage gemäß Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie) einzuordnen. Dabei ist das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren durchzuführen. Die Anlagenbetreiberin hat beantragt, von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie von der Auslegung des Antrages und der Unterlagen abzusehen. Da durch das beabsichtigte Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu befürchten sind, konnte dem Rechnung getragen werden (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

 

r das Vorhaben war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i.V.m. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu ermitteln, ob die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Vorliegen der erforderlichen Stellungnahmen sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu befürchten. Eine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.

 

Die Genehmigungsbehörde hat für das Genehmigungsverfahren fachliche Stellungnahmen der Regierung der Oberpfalz Gewerbeaufsichtsamt , des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, des Bauordnungsamtes, des Tiefbauamts, der fachkundigen Stelle der Wasserwirtschaft, des Sachbereichs Naturschutz, sowie der Abteilung technischer Umweltschutz/Klimaschutz eingeholt.

 

Die beteiligten Fachstellen kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

 

Das Umweltamt schlägt deshalb vor, die beantragte Genehmigung mit den jeweils für erforderlich gehaltenen Nebenbestimmungen zu erteilen.

 

Ein Lageplan zur Darlegung der örtlichen Situation liegt bei.

 

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, der Universität Regensburg, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Energiezentrale (Am Biopark 10) durch die Erweiterung um ein Blockheizkraftwerk (BHKW), zwei Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Nebenanlagen zu erteilen.

 

 

 


Anlagen:

 

1 Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Uni Energiezentrale Lageplan (191 KB)