Vorlage - VO/16/12628/51  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Familienstützpunktes beim Evangelischen Bildungswerk (EBW)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

 

Die örtlichen Träger der Jugendhilfe sind zur Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII verpflichtet. Die Stadt Regensburg erfüllt diese Aufgabe, indem sie u. a. die Einrichtung von Familienstützpunkten fördert. Familienstützpunkte sollen dort eröffnet werden, wo sich Familien aufhalten. Sie dienen als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien. Sie sollen die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort strukturell und nachhaltig verbessern und ein breitenwirksames und bedarfsgerechtes Angebot für Familien sicherstellen.

 

 

In der Stadt Regensburg wurden bisher folgende Familienstützpunkte eingerichtet:

 

1.              Familienzentrum Königswiesen in Trägerschaft des Vereins "Familienzentrum Königswiesen e.V.", das Räume des städtischen Jugendzentrums Königswiesen, Dr.-Gessler-Str. 22, nutzt (Stadtsüden),

2.              Familienzentrum Bischof-Wittmann-Haus in Trägerschaft der Katholischen Jugend­rsorge der Diözese Regensburg e.V. im verbandseigenen Gebäude Heiliggeist­gasse 7 (Nähe Ostentor),

3.              Familientreff Nord des JuFAtreff e.V. im Jugendzentrum „Fantasy“, Taunusstraße (Stadtnorden),

4.              Familienzentrum Burgweinting in Trägerschaft des Vereins "Herztöne e.V.“, das Räume des städtischen Jugendzentrums „Utopia“ nutzt (Stadtosten),

5.              REKiZ-Familienzentrum des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. im Ökonomiegebäude in der ehemaligen Klosteranlage Prüfening (Stadtwesten),

6.              EJSA-Familienzentrum in Trägerschaft der Evangelischen Jugendsozialarbeit Regensburg in der Hemauerstr. 20a (Stadtmitte),

7.              AWO-Familienzentrum in den Räumen des Bürgerhauses Humboldtstraße (Stadtsüden),

8.              Familienzentrum Kontrast“ in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge am Hohen Kreuz (Stadtosten).

9.              Familienwerkstatt e. V., St. Veit-Weg 2 in Regensburg Kumpfmühl (Stadtsüden).

10.              Ein weiterer Familienstützpunkt (ohne Familienzentrum) in Trägerschaft der Stadt Regensburg ist in der Koordinierungsstelle Familienstützpunkte/Familienbildung Domplatz 3 eingerichtet (Stadtmitte).

 

 

In Regensburg soll eine Versorgungslücke in der Stadtmitte geschlossen werden, indem Am Ölberg 2, 93047 Regensburg, in Trägerschaft des Evangelischen Bildungswerkes ein Familienstützpunkt eingerichtet wird.

 

Das Evangelische Bildungswerk führt seit fast 35 Jahren kontinuierlich und verlässlich Familienbildungsangebote durch. Schon jetzt kommen über 75% der Familien aus dem Stadtgebiet Regensburg und ein weiterer Zuwachs ist durch das neue Baugebiet „Das Dörnberg“ zu erwarten.

 

Um die Zulassung als Familienstützpunkt zu erhalten muss der Träger einige fachlich qualifi­zierte Auflagen erfüllen, z. B. sich zu einer verbindlichen Zusammenarbeit mit der Jugend­hilfe verpflichten, eine sozialpädagogischen Fachkraft einsetzen und barrierefreien Zugang ermöglichen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, verleiht das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration die geschützte Wort-Bild-Marke „Familienstützpunkt“.

 

Die Stadt Regensburg unterstützt jeden Familienstützpunkt mit einer Zuwendung in Höhe von 3000 Euro jährlich, die als sogenannte Verstärkungsmittel für Aktivitäten und Angebote des jeweiligen Familienstützpunktes zu verwenden sind.

 

Die Stadt Regensburg erhält ihrerseits jährlich eine staatliche Förderung, die von der Anzahl der Geburten abhängig ist. Der Bemessungszeitraum ist das vorletzte Jahr vor dem Jahr, für das die Bewilligung erfolgt. Für jedes lebend geborene Kind wird ein Betrag in Höhe von
30 Euro gewährt. So hat die Stadt im Jahr 2014 eine Förderung in Höhe von 39.840 Euro und im Jahr 2015 in Höhe von 41.190 Euro erhalten. Die gewährte Förderung darf nicht für Angebote, sondern nur für strukturelle Maßnahmen wie den Betrieb und die Personalkosten der Koordinierungsstelle oder die Familienmesse verwendet werden (Vgl. Richtlinie zur Förde­rung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familien­stützpunkten vom 08.05.2013).

 

Außer den erwähnten jährlich zu zahlenden 3000 Euro Verstärkungsmittel sind keine weiteren Kosten mit der Einrichtung eines Familienstützpunktes verbunden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 (Zuschussanträge freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der Sozialen Jugendhilfe zum Haushalt 2017, insbes. Nr. 7: rderung freier Träger der Familienbildung als Familienstützpunkte) einen Ausbau der Familienstützpunkte empfohlen. Mittel für weitere Familienstützpunkte sind im Haushalt 2017 eingeplant.


Der Ausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, beim Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration für das Evangelische Bildungswerk Regensburg e.V. die Zulassung als Familienstützpunkt zu beantragen.


Anlagen: