Vorlage - VO/16/12780/55  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zum Arbeitsbündnis "Jugend und Beruf" - Jugendberufsagentur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für kommunale Jugendarbeit   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
09.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
23.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Vielen jungen Menschen gelingt der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt nur mit Unterstützung. Die Förderung der nachhaltigen beruflichen und gesellschaftlichen Integration von jungen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter bieten Hilfen auf dem Weg in die Ausbildung und den Arbeitsmarkt an. Auch die Jugend(berufs)hilfe bietet auf der Basis des § 13 SGB VIII für die sozial benachteiligten Jugendlichen und individuell beeinträchtigten Jugendlichen auf dem Weg in den Beruf Unterstützung an. Diese drei Rechtskreise SGB II, III und VIII sind zuständig für die Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Jugendlichen mit schlechten Startchancen.

 

Innerhalb der Stadt Regensburg kooperieren in diesem Aufgabenfeld seit Jahren die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Stadt Regensburg, das Amt für Jugend und Familie und das Amt für kommunale Jugendarbeit.

Schon im Jahr 1998 gab es hierzu ein Netzwerk des damaligen Arbeitsamtes und des Amtes für kommunale Jugendarbeit in Verbindung mit Trägern der Jugendhilfe. Seit über einem Jahrzehnt arbeiten die drei Rechtskreise SGB II, SGB III und SGB VIII eng zusammen. Sie informieren sich und stimmen sich auf der Planungsebene ab. 2010 wurde das Gremium Arbeitsbündnis für Jugend und Arbeit ins Leben gerufen. Dieses Arbeitsbündnis besteht aus den oben genannten zuständigen Ämtern und bei Bedarf werden entsprechende Partner einbezogen.

 

Dahingehend gab es im Jahr 2011 eine Kooperation mit der Clermont-Ferrand Mittelschule. Hierbei wurde ein Arbeitsbündnis der Akteure vor Ort geschlossen. Ziel des Bündnisses war es, die berufliche Integration der Schüler durch eine Optimierung der Arbeitsebenen zu verbessern.

 

Die Akteure schafften eine bedarfsgerechte und passgenaue Unterstützungsstruktur an der Schule durch

  • die Abgrenzung der unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen,
  • die Abklärung von Erwartungsebenen,
  • die Vermeidung von Doppelstrukturen.

 

Im nächsten Schritt wurden Umsetzungsschritte und Entwicklungsmöglichkeiten für die Zusammenarbeit der Praktiker vor Ort entwickelt. Lösungsansätze für einen effektiven und zielgruppenorientierten Informationsaustausch wurden gefunden und etabliert.

 

Dies wurde im Anschluss allen Mittelschulen vermittelt und es gab weitere Treffen zu Optimierung der Schnittstelle Schule Beruf.

 

Basierend auf diesem Hintergrund wird nun eine verbindliche Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur zwischen diesen Kooperationspartnern geschlossen, um auch weiterhin die Jugendlichen an der Schnittstelle Schule Beruf optimal zu betreuen, denn Jugendberufsagenturen stellen die besonders förderungsbedürftigen jungen Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit und ermitteln den Handlungsbedarf für diese Zielgruppen.

 

Der Begriff „Jugendberufsagentur“ steht als Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen so zu bündeln und zu verzahnen, dass der Übergang von der Schule in die Arbeitswelt lückenlos gelingt.

 

Die beteiligten Partner sollen durch eine verbindliche systematische rechtskreisübergreifen- de Zusammenarbeit in gemeinsamer Verantwortung die vereinbarten Ziele umsetzen und die notwendigen Ressourcen einbringen.

 

Grundlage der Zusammenarbeit ist die gesetzliche Verpflichtung der Stadt Regensburg für die öffentlichen Träger der Jugendhilfe gem. § 81 SGB VIII, für die Arbeitsagentur aus §§9, 9a SGB III und für das Jobcenter Stadt Regensburg aus §§ 18, 18a SGB II.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur“ wird zur Kenntnis genommen.

 


Anlage: Kooperationsvereinbarung „Jugendberufsagentur“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung Jugendberufsagentur (235 KB)