Vorlage - VO/17/12801/DB1  

 
 
Betreff: Katholische Bruderhausstiftung;
Umbau/Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael
als Menschen in Not-Schutzhaus
Ergänzung des technischen Beschlusses vom 07.06.2016/30.06.2016
Veränderter Kosten- und Zeitplan
Erneuerung der kompletten Trink- und Löschwasserinstallation
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Wolbergs
Federführend:Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
25.01.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
26.01.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

I. Allgemeines:

 

Mit Beschluss vom 07.06.2016 hat der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungs-angelegenheiten sowie anschließend der Stadtrat der Stadt Regensburg die Umsetzung der notwendigen baulichen Maßnahmen zum Umbau und zur Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael als „Menschen in Not-Schutzhaus“ beschlossen. Von Oktober 2015 bis Mitte Mai 2016 wurde das Gebäude im Rahmen des Notfallplans Asyl zwischenzeitlich zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge genutzt. Nach Abschluss der Notfallunterbringung sollte umgehend mit der Schadensbeseitigung aus der Intensivnutzung sowie den notwendigen Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen für die künftige Nutzung begonnen werden.

Derzeit wird der 3. und 4. Bauabschnitt noch von ca. 19 unbegleiteten minderjährigen Flücht-lingen bewohnt. Vor Beginn der Umbaumaßnahmen müssen alle Bewohner aus bautechnischen und hygienischen Gründen (Anordnung durch das Gesundheitsamt) das Gebäude verlassen.

 

II. Trinkwasserleitungen:

 

Zur Qualitätssicherung des Trinkwassers müssen nach den Vorgaben der Trinkwasser-verordnung (TrinkwV) alle Sanitärinstallationen jährlich geprüft werden. Bei einer Proben-entnahme am 17.02.2016 wurde bei einem Waschbecken (2. BA) eine hohe Überschreitung des maximal zulässigen Technischen Maßnahmewertes von 100 KBE/100ml festgestellt (KBE = koloniebildende Einheiten).

Der Sanitärstrang wurde sofort gesperrt und eine thermische Desinfektion durchgeführt. Nach einer Nachbeprobung am 15.03.16 konnte die Sanitärleitung wieder freigegeben werden.

Wegen der Überschreitung des technischen Maßnahmewertes wurde vom Gesundheitsamt Regensburg die Erstellung einer Gefährdungsanalyse angeordnet.

Die Dokumentation der Probenentnahmen zur Feststellung einer Trinkwasserbelastung reichen bis in das Jahr 2001 zurück. Mehrmals wurde eine Überschreitung des zulässigen Maßnahmewertes festgestellt und immer wieder mit entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen reagiert. In den letzten Jahren kam es häufiger zu Rohrbrüchen und damit auch zu einer Gefährdung der denkmalgeschützten Bausubstanz. Im historischen Saal

(1. Obergeschoss/West) wurde durch einen Wasserschaden bereits eine historische Stuckdecke geschädigt. Die Verwendung von verzinkten Rohren für die Trinkwasserleitungen war zum Zeitpunkt der Generalsanierung Stand der Technik und durchaus üblich.

Heute ist die vorhandene Trinkwasserinstallation aber durch venderte Vorschriften und Normen komplett überholt und entspricht keineswegs mehr dem Stand der Technik.

 

Im Trinkwassernetz wurden lt. Gefährdungsanalyse des Ing.-büros martin+paulus folgende wesentliche Mängel und Gefährdungspunkte identifiziert.

-          deutliche Überdimensionierung der Leitungen (keine reinigende turbulente Strömung)

-          Entnahmestellen werden nicht genutzt oder nicht angeschlossen (Totleitungen)

-          deutlich überhöhte Kaltwassertemperaturen (Erwärmung durch warmwasserführende Leitungen bzw. sommerliche Erwärmung im ungedämmten Dachgeschoss)

-          teilweise zu geringe Dämmung oder gemeinsame Dämmung von Kalt- und Warmwasserleitungen

-          verzinkte Stahlleitungen im gesamten Trinkwassernetz (außer 3. BA)

-          keine Trennung zwischen Trink- und nasser Löschwasserleitung

 

 

III. Beurteilung der verzinkten Rohrleitungen im Bestand:

 

Nach Rücksprache mit dem Verfasser der Gefährdungsanalyse und Auswertung durch die beauftragten Projektanten des Ingenieurbüros EBB kam man zu der Feststellung, dass die veraltete Trinkwasserinstallation nur mit einem erheblichen baulichen Aufwand über einen längeren Zeitraum eine unbelastete Trinkwasserversorgung sicherstellt.

Voraussetzung für die Planung der Schadensbehebung war eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Mängel und die Überprüfung und Dokumentation der vorhandenen Leitungen und Rohrdimensionen.

Um den Grad der Schädigung an den verzinkten Rohrleitungen feststellen zu können, wurden aus den Ringleitungen im Dachgeschoss und Keller an mehreren Stellen des Trinkwasser-systems bei den Kalt-, Warm- und Zirkulationsleitungen mehrere Rohrproben entnommen. Die Wandungen der Rohrleitungen zeigten extrem starke Verkrustungen und Korrosion, teilweise bis  zum totalen Verschluss des Rohrquerschnittes.

Zur Beurteilung der Rohrschädigung wurde zusätzlich ein Sachverständiger für Rohrleitungsschäden zugezogen. Die Rohrwandungen erschienen dem Gutachter augenscheinlich noch in Ordnung. Aus Sicherheitsgründen empfahl er jedoch noch zusätzliche Rohrstücke aus allen Steigsträngen zu entnehmen und zur Prüfung der Korrosion und Zinkrestwanddicke an die LGA Nürnberg zu senden.

 

Nach einer metallographischen Untersuchung der eingesandten Proben kam die LGA Nürnberg im Bericht vom 28. Oktober 2016 zu folgendem Ergebnis:

 

 

 

Die Rohrwandstärke ist an vielen Stellen durch Lochkorrosion stark reduziert. Es ist in naher Zukunft mit Undichtigkeit der Rohrleitungen zu rechnen. Die LGA empfiehlt daher dringend das gesamte Wassernetz komplett auszutauschen.

 

Eine ursprünglich aus Kosten- und Zeitgründen überlegte Teilsanierung des Trinkwassernetzes nur Erneuerung der Ringleitungen im Dach- und Kellergeschoss unter Beibehaltung der Steigstränge wurde nach diesem Ergebnis wieder verworfen.

 

IV. Trink- und Löschwasserneuinstallation:

 

Die komplette Trinkwasserinstallation des Gebäudes muss bis zum Hausanschluss rückgebaut und neu verlegt werden. Die bisherige Verteilung des Trinkwassers mit einer Ringleitung im ungedämmten Dachboden (Sommer Hitze; Winter Frostgefahr) sowie die Verbindung zwischen Trinkwasserinstallation und Wandhydranten ist nicht mehr zulässig.

Die neue Trinkwasseranlage erhält deswegen eine komplette Verteilung von unten.

Die waagrechten Leitungen werden im Keller und im nichtunterkellerten Bereich im Erdgeschoss verlegt. Im Erdgeschoss werden die waagrechten Leitungen unterhalb der vorhandenen abgehängten Decken in den Zimmern verlegt und abgekoffert. Die senkrechte Verteilung der Leitungen erfolgt, soweit möglich, in den vorhandenen Steigschächten.

Alle neuen Trinkwasserleitungen (Kalt- und Warmwasser Zirkulation) werden in Edelstahl ausgeführt (Pressfittingsystem Mapress Edelstahl). Die Leitungen werden gemäß EnEV gedämmt. In sichtbaren Bereichen wird die Isolierung mit einem Kunststoffmantel umgeben.

 

Wegen der notwendigen Erneuerung der Steigleitungen muss in den Nasszellen erheblich in die Bausubstanz eingegriffen werden. Die Wände der Installationsschächte und der Bereich der Sanitärzuleitungen (Waschbecken, Duschen und WC´s) müssen aufgestemmt und wieder neu gefliest werden.  Dies führt weitgehend zu einem kompletten Ausbau aller Sanitärgegenstände. Theoretisch könnte eine Einlagerung und anschließende Wiedermontage erfolgen. Dazu wäre bei den 20 bis 30 Jahre alten Sanitärobjekten auch eine Reinigung notwendig. Viele Gegenstände sind stark verschmutzt oder weisen Verkrustungen und Kalkablagerungen auf.

Der Kostenaufwand für Lagerung und Reinigung ist in etwa einer Neuanschaffung gleichzusetzen. Hierfür spricht auch die größere Einsatzdauer und der neue Standard der Objekte (wasserlose Urinale, spülrandlose WC´s).

 

Alle Sanitärarmaturen werden erneuert. Es kommen grundsätzlich nur Armaturen mit Verbrüh-schutz zum Einsatz. Die Wände und in Teilbereichen auch die Böden der Nasszelle müssen neu gefliest werden.

 

Die bisherige Großche im Erdgeschoss und die Edelstahlspülbecken werden komplett und dauerhaft von der Trinkwasserversorgung abgekoppelt. Die Küche wird zu einem späteren Zeitpunkt rückgebaut. Ein Wiederanschluss ist nicht vorgesehen.

 

Warmwasserbereitung/Frischwasserstationen

Die Warmwasserbereitung erfolgt über sogenannte Frischwasserstationen im Durchlaufprinzip. Die notwendige Wärme kommt aus einem Pufferspeicher, der über das Heizwasser gespeist wird. Das Warmwasser wird im Durchlaufprinzip nur bei Bedarf erwärmt.

 

Spülstationen

Gemäß Trinkwasserverordnung darf das Wasser nicht über einen längeren Zeitraum in den Leitungen stehen. Beim Warmwasser wird dies durch die Zirkulation verhindert. Beim Kaltwasser werden die Leitungen durchgeschliffen bzw. es kommen bei T-Stücken sogenannte Strömungsverteiler zum Einsatz. So werden Totleitungen verhindert. Bei den letzten Verbrauchern (z.B. bei den Steigsträngen ganz oben) werden automatisch betriebene Spülstationen eingesetzt. Diese öffnen alle 72 Stunden ein Ventil und sorgen so für eine Durch-spülung der Kaltwasserleitungen. In der Leitung stehendes Trinkwasser und somit eine Verkeimung wird hiermit verhindert.

 

Brandschutz

Die Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen wird bei neu verlegten Leitungen berücksichtigt. An Stellen, an denen nicht in den Bestand eingegriffen wird, werden auch brandschutztechnisch keine Änderungen vorgenommen.

 

schwasserzentrale

Aufgrund der aktuellen Vorschriften muss in Zukunft Trinkwasser und Feuerlöschwasser kurz nach der Hauseinführung strikt getrennt werden. Direkt hinter dem Wasserzähler an der Hauseinführung wird das Löschwasser abgezweigt. Um den notwendigen Wasserdruck von 3,0 bar am entferntesten Wandhydranten sicherzustellen, ist der Einsatz einer Löschwasserstation mit Druckerhöhung notwendig.

Die neue Löschwasseranlage aus Edelstahl wird komplett im Untergeschoss installiert.

Die vorhandenen Wandhydranten in drei Treppenhäusern entsprechen noch den Vorschriften.

 

ftung

In den vorhandenen Bädern und Küchen befinden sich Lüfter des Fabrikats Limodor. Die defekten Geräte werden ausgetauscht. In den neuen drei Kücheneinheiten im 1. BA (EG, 1.OG, 2. OG) werden ebenfalls Lüfter vorgesehen.

 

 

Gebäudeleittechnik (GLT)

Die neuen Anlagenkomponenten werden an eine bestehende Gebäudeleittechnikzentrale aufgeschaltet.

-          drei Frischwasserstationen (Durchlauferhitzerprinzip)

-          18 automatische Spüleinrichtungen

-          Störmeldung der Löschwasserzentrale

 

V.  Belegungskonzept 

 

Das bereits beschlossene Belegungskonzept des Kinderschutzhauses

(Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten vom 07.06.2016 / Stadtrat  vom 30.06.2016) bleibt unverändert.

 

VI. Brandschutz- und Umbaumaßnahmen  / Instandsetzung und Schadensbeseitigung

 

Die bereits beschlossenen notwendigen baulichen Maßnahmen zur Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael als Menschen in Not-Schutzhaus bleiben unverändert bestehen.

 

VII. Geplanter zeitliche Ablauf; Vergabeausschuss

 

Februar/März 2017 Ausführungsplanung

Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Angebotseinholung und Vergabe

Baubeginn April 2017

Bauzeit 14 Monate

Fertigstellung Juni 2018

 

Es ist beabsichtigt, für die notwendigen Auftragsvergaben einen Vergabeausschuss einzurichten, über dessen Einrichtung der Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten gesondert beschließt.

 

VIII. Finanzbedarf

 

Die ursprüngliche Kostenberechnung der Ingenieurgesellschaft EBB vom 19.02.2016 wurde überarbeitet und um die Kosten der Neuinstallation des Trinkwassernetzes ernzt.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme erhöhen sich gem. Kostenberechnung vom 19.12.2016 auf 2.652.500 €.

 

 

 

Die Gesamtkosten untergliedern sich in

  1. Umnutzung, baulicher Aufwand  (unverändert)
  2. Instandsetzung      (unverändert)
  3. Schadensbeseitigung aus der Intensivnutzung  (+ 12.500 €)
  4. Trinkwassernetz erneuern  ( + 1.794.000 €)

 

1.) Kosten der Umnutzung baulicher Aufwand

  • KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion                    291.500 €
  • KG 400 Bauwerk Technische Anlagen          89.400 €
  • KG 700 Nebenkosten                                 57.100 €

Summe Umnutzung:        438.000 €

 

Bei den Küchenzeilen werden baulich nur die erforderlichen Sanitär- und Elektroanschlüsse installiert. Die Nutzervereine sind eigenverantwortlich für die Beschaffung und den späteren Unterhalt des Küchenmobiliars und der Elektrogeräte.

 

Die Kosten für die Umnutzung trägt die Katholische Bruderhausstiftung bis zu einem Betrag in Höhe von 350.000 €. Die restlichen Kosten übernimmt die Stadt Regensburg, entsprechend des Stadtratsbeschlusses vom 30.06.2016.

 

Mittelbereitstellung Umnutzung:

HH-Stelle: 1.4329.9450          438.000 €

HH-Stelle: 1.4329.3620 Erstattung durch die Stadt Regensburg    88.000 €

 

2.)  Kosten der Instandsetzung

  • KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion 48.000 €
  • KG 400 Bauwerk Technische Anlagen           0 €
  • KG 700 Nebenkosten                                7.000 €

     Summe Instandsetzung:  55.000 €

 

Die Kosten trägt die Katholische Bruderhausstiftung.

 

Mittelbereitstellung Instandsetzung:

HH-Stelle: 1.4329.9451  55.000 €

 

 

3.)  Kosten der Schadensbeseitigung aus der Intensivnutzung

  • KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion  318.900 €
  • KG 400 Bauwerk Technische Anlagen             0 €
  • KG 700 Nebenkosten                                46.600 €

     Summe Schadensbeseitigung  365.500 €

 

Die Kosten für die Schadensbeseitigung haben sich gegenüber der Kostenberechnung vom 19.02.2016 bei der KG 300 um 11.900 € und bei der KG 700 um 600 € erhöht.

Erst nach Abschluss der Notfallunterbringung konnten die freigeräumten Zimmer komplett begutachtet werden. Hierbei wurden noch weitere Schäden an Holzfensterbänken, Fenster- und Terrassentüren festgestellt.

 

Die Kosten werden von der Stadt Regensburg an die Katholische Bruderhausstiftung erstattet.

 

Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Katholischen Bruderhausstiftung

HH-Stelle: 0.4329.5010   365.500 €

HH-Stelle: 0.4329.1620 Erstattung durch die Stadt Regensburg       365.500 €

 

4.)  Kosten für die Erneuerung des Trinkwassernetzes

 

  • KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion  426.500 €
  • KG 400 Bauwerk Technische Anlagen           1.024.500 €
  • KG 700 Nebenkosten                              343.000 €

     Summe Erneuerung des Trinkwassernetzes          1.794.000 €

 

Die Kosten trägt die Katholische Bruderhausstiftung.

 

Mittelbereitstellung im Haushaltsplan der Katholischen Bruderhausstiftung

HH-Stelle: 1.4329.94501

HH-Stelle: 1.4329.9490

 

Die Haushaltsmittel sind entsprechend dieser Darstellung eingeplant. Die Umsetzung erfolgt, sobald die Haushaltssatzung der Katholischen Bruderhausstiftung rechtskräftig ist.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Die weitere Planung und die Umsetzung der zusätzlich erforderlichen baulichen Maßnahmen für die Umnutzung des Bürgerstiftes St. Michael  für ein „Menschen in Not-Schutzhaus“  wird entsprechend der Berichtsvorlage beschlossen.