Vorlage - VO/17/12853/31  

 
 
Betreff: Neubau eines Einfamilienhauses Auf der Winzerer Höhe 21
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Huber
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Entscheidung
15.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

 

 

Der Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 1070/5 der Gemarkung Winzer, Auf der Winzerer Höhe 21, beabsichtigt den Neubau eines Einfamilienhauses auf seinem Grundstück.

Die Bebaubarkeit des Grundstücks war in der Vergangenheit Gegenstand einer Auskunft des Bauordnungsamtes. Mit Schreiben vom Juli 2010 wurde eine Anfrage dahingehend beantwortet, dass das Grundstück im Innenbereich nach § 34 BauGB liege. Tatchlich befindet sich das Grundstück aber im Außenbereich nach § 35 BauGB. Es handelt sich um einen Lückenschluss innerhalb einer „Splittersiedlung“, der vertretbar ist.

 

Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet. Laut Planungshinweiskarte Klima handelt es sich um einen lokal wichtigen Ausgleichsraum mit bedeutsamer klimarelevanter Aktivität mit dem Hinweis“ keine weitere Bebauung zulassen.“

Laut Flächennutzungsplan ist der fragliche Bereich allerdings als Siedlungsfläche ausgewiesen.

Nach naturschutzfachlicher Beurteilung ist der Bau eines Wohngebäudes inklusive der dazugehörenden Anlagen (Zufahrt, Garage etc.)  als Eingriff nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu werten, der nach den Vorschriften der Kompensationsverordnung auszugleichen ist. Der Ausgleich ist vollständig zu erbringen in der Form, dass mindestens die Hälfte der nicht überbauten Fläche des Grundstücks als Ausgleichsfläche gesichert wird. Der restliche Ausgleich muss im Naturraum nachgewiesen werden, idealer Weise auf den Winzerer Höhen.

 

Darüber hinaus ist  das Vorhaben grundsätzlich geeignet die Verbotstatbestände des § 2 der Verordnung zum Schutz der Donautallandschaft und der Winzerer Höhen insofern zu erfüllen, als das Landschaftsbild durch weitere Bebauung in dem betreffenden Bereich verunstaltet wird. Ferner wird die Natur geschädigt, da für die Durchführung der beabsichtigten Baumaßnahme mehrere wertvolle alte Bäume gefällt werden müssen.

 

Nachdem Verbotstatbestände erfüllt sind, kann eine Verwirklichung der Bauabsicht folglich nur im Wege der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung als Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 der LSG-Verordnung durch die Anerkennung einer besonderen Härte erfolgen.

r diese Entscheidung spricht die Tatsache, dass es sich bei dem fraglich Grundstück um das letzte Grundstück handelt, das nicht neu bebaut ist. Es ist lediglich ein kleineres Holzgebäude als sogen. Altbestand vorhanden, so dass durch eine Bebauung ein Lückenschluss vorgenommen würde, welcher aus Sicht des Naturschutzes im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet gerade noch tolerabel ist. Bedingung dafür  ist jedoch, dass der geplante Baukörper die bereits vorhandene Bebauung auf den Nachbargrundstücken Richtung Süden als Baugrenze zu betrachten hat. Das Gebäude ist möglichst weit nach Norden an die Straße hin zu situieren.

 

Alle künftigen Anfragen in diesem Bereich werden nach § 35 BauGB beurteilt. Es wird davon ausgegangen, dass südlich der Hauskante Hausnummer 19 jede weitere Bebauung generell ausscheidet. Nördlich dieser Hauskante Hausnummer 19 ist jeder Einzelfall nach § 35 BauGB neu bauordnungsrechtlich zu beurteilen und zu entscheiden.

 

Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 19.01.2017 mehrheitlich für eine Bebauung unter diesen Prämissen gestimmt.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

Für das Bauvorhaben auf dem Grundstück „ Auf der Winzerer Höhe 21“ wird im Wege des sogen. „Lückenschlusses“ eine Ausnahmegenehmigung nach der Verordnung zum Schutz der Donautallandschaft und der Winzerer Höhen (LSG-V) erteilt.

 

 

 

 


Anlagen:

 

1 Plangeheft mit - Auszug aus dem Flächennutzungsplan

-    Lageplan mit Bebauungskonzept

-    Luftbildaufnahme Ansicht Süd

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Auszug Flächennutzungsplan (1670 KB)    
Anlage 3 2 Lagplan mit Bebauungskonzept (540 KB)    
Anlage 4 3 Luftbildaufnahme Ansicht Süd (1408 KB)