Vorlage - VO/17/12949/20  

 
 
Betreff: Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2000 bis 2005 der Stadt Regensburg und Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2006 bis 2011 (Teilbericht 1) und Bericht über die fachtechnische Prüfung der Bauausgaben (Teilbericht 2) der Stadt Regensburg.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
24.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2000 bis 2005 vom 27.08.2007

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung im  Jahr 2006 die Jahresrechnungen 2000 bis 2005 der Stadt Regensburg nach Maßgabe des Art. 106 GO geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 16.04.2008 über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen des überörtlichen Prüfberichts vom 27.08.2007 informiert.

 

Im Nachgang wurden die Prüfungsfeststellungen für die Jahresrechnungen 2000 bis 2005 durch die Stadtkämmerei ausgewertet. 

 

Die Verwaltung hat den Anregungen und Empfehlungen der überörtlichen Prüfung im Hinblick auf die künftige Bearbeitung soweit möglich Rechnung getragen und die zuständige Sachbearbeitung auf die zukünftige Beachtung der Feststellungen hingewiesen.

 

Die Regierung der Oberpfalz wurde im Rahmen ihrer rechtsaufsichtlichen Auswertung über die Bearbeitung der Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 10.03.2008, 12.06.2008, 25.08.2008, 12.02.2009 und 26.03.2009 durch die Stadt Regensburg informiert.

 

Im nachfolgenden überörtlichen Prüfungsbericht für die Jahre 2006 bis 2011 hat der BKPV die Prüfungsfeststellungenr die Jahre 2000 bis 2005 größtenteils für als erledigt betrachtet. Über diesen Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 04.12.2013 berichtet.

 

Daraufhin hat die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 30.09.2015 mitgeteilt, dass die rechtsaufsichtliche Auswertung abgeschlossen sei.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2000 bis 2005 der der Stadt Regensburg wurden nach Durchführung der überörtlichen und örtlichen Prüfung gem. Art. 102 GO in den Stadtratssitzungen vom 30.04.2003, 29.07.2004, 17.03.2005, 28.04.2005, 26.01.2006 und 17.12.2009 gefasst.

 

Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2006 bis 2011 (Teilbericht 1) vom 05.12.2012

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Rahmen der überörtlichen Prüfung von Mitte 2011 bis Ende 2012 die Jahresrechnungen 2006 bis 2011 der Stadt Regensburg nach Maßgabe des Art. 106 GO geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 04.12.2013 über die wesentlichen Prüfungsfeststellungen des überörtlichen Prüfberichts vom 05.12.2012 informiert.

 

Die Regierung der Oberpfalz wurde im Rahmen ihrer rechtsaufsichtlichen Auswertung über die Bearbeitung der Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 18.04.2017 abschließend über die TZ 1, 36, 41 und 46 durch die Stadt Regensburg informiert.

 

 

 

 

 

 

Unwesentliche Mängel und Verbesserungsvorschläge von geringerer Bedeutung wurden entweder während der Prüfung oder danach mündlich mit den zuständigen Dienststellen  erörtert und empfohlen, das zur Bereinigung Erforderliche zu veranlassen.

 

Die Feststellungs- und Entlastungsbeschlüsse für die Jahresrechnungen 2006 bis 2011 der der Stadt Regensburg wurden nach Durchführung der örtlichen Prüfung gem. Art. 102 GO in den Stadtratssitzungen vom 17.12.2009, 30.06.2011, 21.06.2012 und 20.06.2013 gefasst.

 

 

Unerledigte Textziffern aus der vorangegangenen überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2000 bis 2005

 

Von den sieben noch offenen Feststellungen aus der vorangegangenen überörtlichen Rechnungsprüfung sind nf erledigt. Zu den zwei offenen Feststellungen wird folgendes mitgeteilt:

 

  • Den in den Betriebsabrechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen angesetzten

Versorgungsleistungen stehen keine Erlöse aus VersorgungsrücksteIlungen gegenüber.

 

Die Stadt Regensburg beabsichtigte, im Rahmen der Umstellungsarbeiten auf die Doppik (von 2008 bis 2011) eine einheitliche Lösung für alle kostenrechnenden Einrichtungen nach § 74 KommHV-Doppik zu präsentieren. Da jedoch die Einführung der Doppik vom Stadtrat bis auf weiteres ausgesetzt wurde, wurde die Einführung von Versorgungsrückstellungen  nicht mehr weiter verfolgt. Eine Änderung des bisherigen Verfahrens ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen, zumal nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, ob die bisherige Umlage der Versorgungsbezüge auf die kostenrechnenden Einrichtungen eine höhere Belastung hervorruft gegenüber der Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren.

 

 

  • Rechtsaufsichtliche Genehmigung für Erbbaurechtsverträge durch die Regierung der Stadt Regensburg einholen.

 

Das Liegenschaftsamt befindet sich derzeit in Gesprächen mit der Regierung der Oberpfalz um eine rechtskonforme sung für die Erbbaurechtsverträge zu Gunsten der Stadt zu realisieren. 

 

Zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen (siehe Anlage Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses) des Prüfberichts vom 05.12.2012 ist folgendes anzumerken:

 

 

Gewerbesteuer, Gewerbesteuerumlage (Abschnitt 4.2)

 

Freiwillige Gewerbesteuerzahlungen einer Firma auf ausgesetzte Gewerbesteuer- veranlagung wurden unzutreffend nicht bei der Gewerbesteuerumlage berücksichtigt. Gewerbesteuervorauszahlungen von 1999 bis 2008 wurden in einer Vielzahl von Fällen noch nicht endgültig abgerechnet.

 

Die Feststellungen wurden bereits im Jahr 2013 berichtigt und umgesetzt.

 

 

 

 

 

 

Bestattungswesen (Abschnitt 4.3)

 

Die in der aktuellen Bestattungsgebührensatzung bestimmten Gebühren wurden nicht entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes kalkuliert. Im Krematorium sollten eine Edelmetall-Abscheideanlage installiert und die Sicherheitsvorkehrungen erhöht werden.

 

Auf Grundlage der Feststellungen des BKPV wurden die Gebühren getrennt nach den  jeweiligen Grabstätten neu kalkuliert und in der Gebührensatzung zum 01.01.2015 zum Teil neu aufgenommen. Des Weiteren wurde die Benutzungssatzung gemäß den Empfehlungen des BKPV entsprechend angepasst (Stadtratsbeschluss vom 20.11.2014).

 

Eine Urnenabfüllanlage mit Edelmetall - Abscheideanlage und Überwachungssystem ging zum 1.1.2013 in Betrieb (siehe Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 26.01.2012). Die Empfehlung des BKPV wurde somit umgesetzt.

 

Erschließungs- und Ausbaubeiträge (Abschnitt 4.4)

 

Die Ausbaubeitragssatzung sollte der neueren Rechtsprechung des BayVGH angepasst werden. Vertragliche Ablösevereinbarungen der Stadt begegnen rechtlichen Bedenken. Die beitragsrechtliche Behandlung von Fahrbahndeckenerneuerungen und die Berechnung von Fremdkapitalzinsen wären künftig entsprechend der Rechtsprechung zu vollziehen.

 

Die Abrechnung einseitig anbaubarer Straßen ist auch in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Die Änderung der Satzung in diesem Punkt wird zur gegebener Zeit umgesetzt.

 

nftig werden öffentliche Abgaben unter Berücksichtigung der aufgezeigten Grundsätze des BKPV abgelöst.

 

Der Einnahmeausfall für die vom BKPV als beitragspflichtig eingestufte Wiederherstellung der Fahrbahndecke des Kirchweges mit kombinierter Trag-Deck-Schicht, welche von der Stadt als straßenausbaubeitragsfreie Instandsetzung behandelt worden ist, wurde bei der Kassenversicherung angemeldet.

 

Die Empfehlung bezüglich der Berechnung der Fremdkapitalzinsen wird seit 2013 umgesetzt.

 

Informationstechnik (Abschnitt 4.5)

 

r den Bereich der Informationstechnik wurden Hinweise zum Einsatz des elektronischen Archivs, zur elektronischen Personalaktenführung sowie zur Verbesserung der System- und Netzwerksicherheit gegeben. Die Entwicklung der IT-Kosten sollte kritisch beobachtet werden, da die von uns ermittelten jährlichen IT-Kosten pro Arbeitsplatz doch deutlich über den überörtlichen Vergleichswerten lagen. Über ein einheitliches (Bar-)Kassensystem an den Zahlstellen ließe sich eine wirtschaftlichere Abwicklung der Zahlstellentätigkeit realisieren und die Kassensicherheit weiter erhöhen.

 

Das Anordnungswesen bei der Stadt entsprach in einigen Bereichen nicht den haushaltsrechtlichen Vorschriften. Auf einen geeigneten Nachweis der mit der Eigenentwicklung verbundenen Kosten, auf eine strukturierte und nachvollziehbare Vorgehensweise und auf die Einhaltung haushalts- und datenschutzrechtlicher Anforderungen wäre künftig auch bei Eigenentwicklungen stärker zu achten.

 

Die Hinweise des BKPV zum Einsatz des elektronischen Archivs, zur elektronischen Personalaktenführung sowie zur Verbesserung der System- und Netzwerksicherheit wurden zum größten Teil noch während der Prüfung umgesetzt.

 

Die Entwicklung der IT Kosten bei der Stadt Regensburg werden jährlich durch die Stadtkämmerei im Rahmen der Haushaltplanung kritisch hinterfragt und auf ihre  Finanzierbarkeit im Vergleich mit anderen Städten geprüft.

 

Die Einführung eines einheitlichen (Bar-)Kassensystem wird durch die Stadt Regensburg weiterhin verfolgt, bei den Zahlstellen der Ämter 32 und 50 werden in 2017  Kassenautomaten eingeführt.

 

Mit der Einführung des Digitalen Anordnungsworkflow im Jahr 2017 werden die Feststellungen zum Anordnungswesen sowie die Einhaltung haushalts- und datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Eigenentwicklungen umgesetzt bzw. abgestellt.

 

Betätigung der Stadt bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts (Abschnitt 4.6)

 

Die Finanzierung städtischer Beteiligungsgesellschaften sollte vom Verlustausgleich auf eine liquiditätsorientierte Betrachtung umgestellt werden.

 

Die Stadt bemisst ihre Einlagen grundsätzlich am Finanzbedarf. Der Empfehlung steht insofern vom Denkansatz her nichts entgegen, wenngleich eine ganzheitlichere Betrachtung, insbesondere unter Einbeziehung einer gesunden Finanzierungsstruktur und auskömmlicher Bilanzrelationen, präferiert wird.

 

Sozialleistungen (Abschnitt 4.7)

 

Die Belastungen aus dem Vollzug des SGB XII waren in den vergangenen Jahren bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen mit zu hohen Beträgen und in den Statistik- Meldungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe waren Verwaltungskosten nach § 264 Abs. 7 SGB V angesetzt. Dadurch hat die Stadt zu hohe Schlüsselzuweisungen erhalten.

Aufgrund fehlerhafter Abrechnungsunterlagen hat die Stadt zu hohe Erstattungsleistungen des Bundes für die Unterkunfts- und Heizungskosten der Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten.

Der von der Stadt zu leistende kommunale Finanzierungsanteil (KFA) an der ARGE wurde ohne Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit beglichen.

Kostenerstattungsansprüche für auswärtige Bewohnerinnen der Frauenhäuser wurden nicht rechtzeitig geltend gemacht bzw. nicht abgerechnet.

 

Eine Berichtigungsbuchung der falsch gebuchten Verwaltungskosten von 2004 bis 2012   r die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde noch im Jahr 2012 veranlasst.

 

Die Erstattungsleistungen des Bundes für die Unterkunfts- und Heizungskosten wurden  durch das Amt für Soziales in Absprache mit dem Jobcenter der Stadt Regensburg nachberechnet. Die erforderliche Korrekturmeldung an das ZBFS erfolgte mit der Abrechnung Ende Oktober 2013.

 

Im Januar 2012 hat der Zentrale Verwaltungsservice die Verwaltungskostenabrechnung für die Jahre 2006 bis 2011 vom Jobcenter der Stadt Regensburg angefordert. Im Dezember 2012 konnte die stichpunktartige Überprüfung der Verwaltungskostenabrechnungen abgeschlossen werden. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

 

Die Kostenerstattungsansprücher auswärtige Bewohnerinnen der Frauenhäuser wurde bei allen beanstandeten Fällen nachgefordert oder eine Abrechnung erstellt.

 

 

 

Schülerbeförderung (Abschnitt 4.8)

 

Bei den Berechnungsgrundlagen für die pauschalen Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung besteht Korrekturbedarf sowohl bei der Verbuchung von Kostenersätzen

r Gastschüler der Wohnsitzgemeinden als auch hinsichtlich der Ermittlung der beförderungspflichtigen Schüler.

 

Die erforderlichen Korrekturbuchungen bei der Verbuchung von Kostenersätzen r Gastschüler der Wohnsitzgemeinden als auch hinsichtlich der Ermittlung der beförderungspflichtigen Schüler wurden berichtigt und umgebucht.

 

Verschiedenes (Abschnitt 4.9)

 

Die Verfügung über den Umgang mit Spenden re an den Handlungsempfehlungen für Kommunen auszurichten und eine Richtlinie für das Sponsoring städtischer Veranstaltungen zu erlassen.

 

Wie in der Prüfungsfeststellung durch den BKPV empfohlen, erließ die Stadt Regensburg mit Wirkung vom 01.04.2012 Sponsoringrichtlinien (Verwaltungsanordnung Nr. 18.25). Die aktuelle Fassung ist vom 30.04.2013 (Verwaltungsanordnung Nr. 11.31).

 

Nichtrechtsfähige Stiftungen (Abschnitt 4.10)

 

Bei zwei Stiftungen waren Ausführungen zum Bestandserhalt der Vermögenswerte der Stiftungen i.S. des Art. 84 Abs. 2 Satz 1 GO veranlasst. Bei allen Stiftungen wären nftig freie Rücklagen zu bilden. Bei einer Stiftung waren Teile des Kapitalvermögens unzulässigerweise in Anlageformen mit spekulativem Charakter investiert. Bei zwei Stiftungen wäre der Begriff der "Bedürftigkeit" noch zu klären und die jeweilige Stiftungssatzung entsprechend zu ergänzen.

 

Auf Grund der Tatsache, dass Probleme bei der exakten Definition des Grundstockvermögens bei einigen Stiftungen bestanden und auf Grund der Umstellung von der kaufmännischen auf die kamerale Buchführung, wurde der BKPV für eine Beratung der Stiftungsverwaltung beauftragt. Danach wurde das Grundstockvermögen, die freien Rücklagen sowie evtl. Mittelverwendungsrückstände in einer gesonderten Nebenrechnung ermittelt, die jeder Jahresrechnung nun beigelegt und kontinuierlich fortgeführt werden.

 

Aus dem Nachlass von Eberhard Dirrigl hat die Stiftung auch Wertpapierdepots erhalten. Laut BKPV und IMS dürfen diese angenommen werden und müssen zu einem günstigen Zeitpunkt veräert werden. Im Zeitraum vom 09.-15.01.2014 wurden Wertpapiere mit einem Veräerungsgewinn erlöst und der Ertrag dem Grundstockvermögen zugeführt.

 

Durch den BKPV wurden im Prüfungszeitraum für die Stadtbau-GmbH-Stiftung folgende Prüfungsfeststellungen getroffen:

 

-          Erforderlicher Abbau eines Verwendungsrückstandes

-          Grundstockvermögen in der Stiftungssatzung wäre zu berichtigen

 

Mit Empfehlung des Stiftungsausschusses am 21.07.2015 hat der Stadtrat am 30.07.2015 eine Satzungsänderung der Stiftungssatzung der Stadtbau-GmbH-Stiftung beschlossen.

 

 

 

 

 

Die Ertragssituation zur dauerhaften Verwirklichung des Stiftungszweckes ist aufgrund des geringen Grundstockkapitalvermögens sowie des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus, als äerst unbefriedigend zu bezeichnen. Die Stiftung wird deshalb in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt. Dazu sehen § 3 Nr. 1 und § 4 Satz 1 der geänderten Stiftungssatzung vor, dass das Grundstockvermögen nicht mehr erhalten werden muss, sondern zur Erfüllung des Stiftungszweckes aufgebraucht werden kann. Desweitern wurde die Höhe des Grundstockvermögens angepasst.

 

nftig erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung unter Anwendung des § 53 AO.

 

Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2006 bis 2011 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben der Stadt Regensburg (Teilbericht 2) vom 20.02.2014

 

Bei der Prüfung zweier als Stichproben ausgewählter Baumaßnahmen der Bauverwaltung (Hochbau: Von-Müller-Gymnasium, Tiefbau: Ausbau Nordgaustraße) gab es keine nennenswerten Feststellungen, insgesamt ergab sich erneut das Bild einer fachkundigen und sorgfältig arbeitenden Bauverwaltung. Zusätzlich wurde die im Jahr 2010 angeschlossene Investoren-Maßnahme Bürger- und Verwaltungszentrum in die Prüfung mit einbezogen.

 

Die Hinweise im Teilbericht 2 für das Pfungsgebiet der Bauausgaben vom 20.02.2014,   u. a. zum Wirtschaftlichkeitsvergleich, werden bei künftigen Projekten becksichtigt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass die Auswertung des Prüfungsberichtes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2000 bis 2005 der Stadt Regensburg rechtsaufsichtlich abgeschlossen ist.

 

 

  1. Der Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass die Auswertung des Prüfungsberichtes des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2006 bis 2011 (Teilbericht 1) und der Bericht über die fachtechnische Prüfung der Bauausgaben (Teilbericht 2) der Stadt Regensburg rechtsaufsichtlich abgeschlossen ist.

Anlage: Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses des Prüfberichts vom 05.12.2012.

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (1290 KB)