Sachverhalt:
0. Vorbemerkungen Sportentwicklung und Sportförderung sind Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und bedeutsam für den Lebenswert einer Stadt. Sinnvolle Sport- und Bewegungsangebote leisten wertvolle Beiträge für die Entwicklung einer urbanen Gesellschaft in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitsförderung, Sozialisation, Integration und Stadtentwicklung.
Die Sportentwicklungsplanung ist ein methodisch fundiertes Verfahren, um die infrastrukturellen Rahmenbedingungen (Bewegungsräume/ Sportanlagen, Angebote & Organisationsformen) für Bewegung und Sport zu sichern und zu optimieren. Sie beantwortet Kernfragen einer zeitgemäßen kommunalen Sportpolitik unter der Berücksichtigung aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen, überregional erkennbarer Veränderungen im Sportverhalten der Bevölkerung sowie lokaler Besonderheiten. Ein Sportentwicklungsplan erarbeitet mit partizipativen Beteiligungsverfahren strategische und operative Ziele sowie Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Förderung von Sport und Bewegung in der Kommune.
Kernfragen der kommunalen Sportpolitik und Sportentwicklung sind aktuell vor dem Hintergrund eines sich dynamisch entwickelnden Sportgeschehens und eines deutschlandweit zu beobachtender tiefgreifender Wandels im Sportverhalten der Bevölkerung zu beantworten:
1. Anlass Historie der Sportentwicklungsplanungen in der Stadt Regensburg: Der erste Sportentwicklungsplan wurde 1994 als Ergänzung und Fortschreibung des Bereiches Sport im Regensburg-Plan aus dem Jahr 1977 (klassische richtwertbezogene Sportstättenleitplanung nach dem „Goldenen Plan“) verabschiedet.
Der zweiter, aktuell noch gültiger SEP 2008 – 2020 konkretisiert die im Regensburg-Plan 2005 festgehaltenen Ziele und Leitprojekte für die Entwicklung der Stadt Regensburg im Themenfeld „Soziales und Sport“ mittels eines sportverhaltensbezogenen Ansatzes nach dem BISp-Leitfaden (2000)
Der aktuell noch gültige SEP soll vor dem Hintergrund der skizzierten gesellschaftlichen und kommunalen Herausforderungen fortgeschrieben bzw. neu aufgelegt werden. Hierfür wurden in einem ersten vorbereitenden Arbeitsschritt die Zielerreichung und der Umsetzungsstatus der Maßnahmen aus dem SEP (2008) evaluiert. Hierbei wurde festgestellt, dass zwischen 66,66% und bis zu 100% der kurz-, mittel- und langfristig geplanten Maßnahmen im Bereich der Sportstätteninfrastruktur umgesetzt worden sind. Die Präzisierung und Nachbesserung von Zielstellung in anderen Themenfeldern erscheint vor dem Hintergrund der skizzierten rasch wachsenden Veränderungen im Sportverhalten der Bevölkerung mehr als dringlich. Hinzu kommt, dass in der Regensburger Sportentwicklung bisher kein Planungsprozess mit umfassenden partizipativen Beteiligungsmethoden stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, zeitnah mit der Fortschreibung und Neuaufstellung eines Sportentwicklungsplans zu beginnen. Die Ergebnisse der Evaluation liefern also wichtige Argumente und Themenfelder für die Neuauflage/ Fortschreibung des SEP, so dass sich folgende Arbeitsbereiche ergeben:
Das ursprüngliche Aufgabenfeld Sportstättenleitplanung repräsentiert nach wie vor einen zentralen Entwicklungsbereich in der Sportentwicklung, da die Verfügbarkeit einer bedarfsgerechten Infrastruktur wesentliche Voraussetzung für die meisten weiterführenden Handlungsfelder darstellt.
2. Ziele, Inhalte und Ablauf der Sportentwicklungsplanung
Ziele 1) Vision/ Leitbildentwicklung: „Sportstadt Regensburg“ - eine aktive, attraktive sport- und bewegungsfreundliche Stadt 2) Sicherung und Optimierung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen (Sport-, Bewegungs- und Freiräume, Sport-Angebote, Organisationsformen) 3) Schaffung eines sinnvollen, bedürfnisgerechten, nachhaltigen Sport- und Bewegungsangebotes zur Förderung des Gemeinwohls und der Sportlichen Aktivität aller Bürgerrinnen und Bürger
Inhalte & Ablauf der Sportentwicklungsplanung Federführend ist das Amt für Sport und Freizeit zuständig. 1. Bestandsaufnahmen (05 – 12/2017): Planungsgrundlagen, Raum- und Siedlungsstruktur
2. Bedarfsermittlung (05 – 12/2017): Befragungen /rechnerisch/ partizipativ
3. Kooperativer Planungsprozess (01 – 06/ 2018) Arbeitsstruktur und Prinzipien: Vernetzung I Kooperation I Beteiligung Es wird zunächst a) eine Lenkungsgruppe eingerichtet, bestehend aus OB, RV, Amt 53, Schnittstellen/ Fachämter, ggf. beratend Planungsbüro, ca. 3-5 Personen.
Des Weiteren ist mit beratender Funktion b) die Einrichtung einer Arbeitsgruppe geplant, die sich aus Vertretern der Politik/ Stadtrat/ Fraktionen sowie der entsprechenden Fachämter sowie Sportorganisationen (Kita, Schule, Vereine, gewerbliche Anbieter, u.a.) ca. 10-20 Personen zusammen setzt.
Für die partizipativ-dialogischen Planungsprozesse wird die Organisation und Durchführung verschiedener Informations-Veranstaltungen, Bürgerforen, Planungs- oder Zukunfts-werkstätten/ Stadtteilbezogen und themenbezogen/ für Interessierte und Betroffene geplant.
Ziel ist die Entwicklung und Verabschiedung eines gemeinsamen Maßnahmenkataloges mit allen Interessengruppen sowie anschließend die Umsetzung und das Monitoring der empfohlenen Maßnahmen.
3. Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 68.000 €. Hierfür stehen bereits 8.000,00 € für das Haushaltsjahr 2017 zur Verfügung. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 werden Honorar- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 60.000 € angemeldet. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird mit der Fortschreibung des Sportentwicklungsplans 2020/2030 und der Entwicklung eines Maßnahmenkataloges mit priorisierten Handlungsempfehlungen, Angaben zu Verantwortlichkeiten, Zeiträumen und Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung im Rahmen eines partizipativen Verfahrens beauftragt.
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