Sachverhalt:
Der a.a.a. e.V. ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Abs. 1 KJHG. Er betreut seit 1971 Kinder von Eltern mit Ein- und Zuwanderungshintergrund. Er unterhält hierzu Hausaufgabenbetreuungen in den Gebäuden Erhardigasse 7 und Deggendorfer Straße 25/27 mit den Arbeitsschwerpunkten außerschulische Hausaufgabenbetreuung und sonstige Sozialisationshilfen für Kinder von Eltern mit Ein- und Zuwanderungshintergrund.
Zudem betreut er Jugendliche mit Ein- und Zuwanderungshintergrund mit den Arbeitsschwerpunkten „Bildung, Sprache, gesellschaftliche Teilhabe“ im Gebäude des Zentrums für junge Kultur in der Weingasse 1.
Der Träger bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Ein- und Zuwanderungs- hintergrund in den Abteilungen Schüler/innen- und Familienhilfen und Interkulturelle Jugendarbeit verschiedene soziale Hilfen an.
Schwerpunkt der Arbeit sind außerschulische Hilfen und sonstige Sozialisationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Ein- und Zuwanderungshintergrund, die in den Gebäuden Erhardigasse 7, Deggendorfer Straße 25/27 und Räumen der Grundschule Hohes Kreuz sowie in Räumen des Zentrums für junge Kultur in der Weingasse 1 durchgeführt werden.
Zweck bzw. Ziel der Arbeit ist es gemäß § 11 i.V.m. § 13 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), die Integration der Kinder und Jugendlichen mit Ein- und Zuwanderungshintergrund und ihrer Familien zu stärken sowie die sozialen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft zu stärken. Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung sollen diese Hilfen für Kinder und Jugendliche vorrangig dazu beitragen:
•Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen •Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen •eine altersgemäße Entwicklung auch im vorschulischen und schulischen Bereich zu fördern.
Der a.a.a. e.V. leistet seit Jahren in Regensburg wertvolle Arbeit für Menschen mit Ein- und Zuwanderungshintergrund, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien.
Die bestehende Vereinbarung vom 01.12.2003 muss aktualisiert werden, da in den vergangenen Jahren zwei weitere Arbeitsschwerpunkte, die
und die
hinzugekommen sind, die von der Stadt Regensburg im Rahmen der freiwilligen Leistungen jährlich gefördert werden.
Zur Förderung Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 74 SGB VIII ist eine Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII abzuschließen. Die Verwaltung legt beiliegend den Entwurf der Vereinbarung unter vorheriger Abstimmung mit dem Träger vor. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Mit dem a.a.a. – Arbeitskreis für ausländische Arbeitnehmer – e.V. ist eine Vereinbarung zur Wahrnehmung von Jugendhilfeaufgaben laut beiliegendem Entwurf abzuschließen.
Anlagen: Entwurf einer Vereinbarung Konzeption
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